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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Ljegels Religionsphilosophie

zu Pflichten stempelt und über die sittlichen Pflichten stellt, und daß sie ihre
Gläubigen zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit anhält in Fällen, wo es sich
nicht um sittliche Pflichten, sondern um die Verteidigung kirchlicher Macht- und
Besitzansprüche handelt. Trotzdem ist auch mit katholischen Untertanen oder
Staatsbürgern ein leidlich vernünftiger Staat möglich, weil in der Politik nicht
Theorien, sondern Machtverhältnisse den Ausschlag geben. Die römische Kurie
möchte immerhin, was sie ja heute klugerweise nicht mehr tut, die Oberherrschaft
über alle Staaten beanspruchen -- da sie heute schon froh sein muß, wenn ihr
das Königreich Italien, in dem sie residiert, wenigstens die Exterritorialität be¬
willigt, so bringt sie nicht einmal dieses Königreich, geschweige denn das Deutsche
Reich in Gefahr.

Das zu bemerken genügt auch gegenüber dem Werke des altkatholischen
Professors Dr. Leopold Karl Goetz: Der Ultramontanismus als Welt¬
anschauung auf Grund des Syllabus quellenmäßig dargestellt (Bonn, Carl
Georgi, 1905). Es ist ein sehr fleißiges und gründliches Buch, und darin nach¬
zulesen, wie sich die katholischen Gelehrten abquälen, mit oft recht hegelisch an¬
mutender Dialektik die Harmlosigkeit des Syllabus nachzuweisen, ist ganz inter¬
essant, aber für die praktische Politik haben des Verfassers Schlußfolgerungen
nichts zu bedeuten. Es handelt sich jedoch bei der Hegelschen Ansicht vom
Staate nicht bloß um die bekannte aktuelle Frage nach der Gefährlichkeit oder
Ungefährlichkeit des Ultramontanismus, sondern um einen Gegensatz der Prinzipiell,
der mit dem Christentum in die Welt eingetreten ist und nur mit diesem ver¬
schwinden könnte. Der Versuch, auch die Herrschaft über die Gewissen an sich
zu reißen und sein Gesetz als das allumfassende Gesetz Gottes darzustellen, ist
ja vom Staate oft genug gemacht worden; nicht bloß in dem verflossenen
Kirchenstaate und im Spanien der Inquisition, sondern auch im Genf Calvins,
im kalvinistischen Holland, das seinen edelsten Patrioten, Oldenbarnevelt, dem
religiösen Zelotentum opferte, in der schottischen Presbyterianerkirche, die sich
ganz und gar mit dem Staate deckte, und deren Tyrannei Buckle beschreibt, und
im England der Tudors und der Stncirts. Unter Elisabeth fügte das Parla¬
ment dem Statut über das königliche Kirchcnsnpremat die Klausel bei: kein
Akt oder Beschluß des Parlaments in religiösen Dingen dürfe als irrig be¬
trachtet werden; es erklärte also sich und den Monarchen fiir unfehlbar. Als
Jakob der Erste bei seiner Thronbesteigung den Umfang seiner Rechte erfuhr,
die ihm von seiner Vorgängerin hinterlassen worden waren, rief er entzückt:
Vo I mine tuo ^juctSös? vo I male tho bishops? riicm, Hoa's wauns! I mal
vitae lito8 in", I-lo ana Zospöl! Döllinger, dem ich diese Anekdote entnehme,
führt einen Beweis dafür an, daß man in Spanien selbst unter Philipp dem
Zweiten nicht so weit gegangen ist. Als ein Prediger zu Madrid behauptet
hatte, daß die Könige die unumschränkte Gewalt über die Personen und das
Eigentum ihrer Untertanen hätten, zwang ihn die Inquisition zum Widerruf;
er mußte auf derselbe" Kanzel erklären, die Könige hätten über ihre Untertanen
keine andre Gewalt, als die ihnen göttliches und menschliches Recht einräume,
keineswegs aber die Gewalt, zu tun, was ihnen beliebt. Wir haben endlich den
Staat als Beherrscher der Genüssen gesehen im Frankreich Robespierres und


Grenzboten III 1905 82
Ljegels Religionsphilosophie

zu Pflichten stempelt und über die sittlichen Pflichten stellt, und daß sie ihre
Gläubigen zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit anhält in Fällen, wo es sich
nicht um sittliche Pflichten, sondern um die Verteidigung kirchlicher Macht- und
Besitzansprüche handelt. Trotzdem ist auch mit katholischen Untertanen oder
Staatsbürgern ein leidlich vernünftiger Staat möglich, weil in der Politik nicht
Theorien, sondern Machtverhältnisse den Ausschlag geben. Die römische Kurie
möchte immerhin, was sie ja heute klugerweise nicht mehr tut, die Oberherrschaft
über alle Staaten beanspruchen — da sie heute schon froh sein muß, wenn ihr
das Königreich Italien, in dem sie residiert, wenigstens die Exterritorialität be¬
willigt, so bringt sie nicht einmal dieses Königreich, geschweige denn das Deutsche
Reich in Gefahr.

Das zu bemerken genügt auch gegenüber dem Werke des altkatholischen
Professors Dr. Leopold Karl Goetz: Der Ultramontanismus als Welt¬
anschauung auf Grund des Syllabus quellenmäßig dargestellt (Bonn, Carl
Georgi, 1905). Es ist ein sehr fleißiges und gründliches Buch, und darin nach¬
zulesen, wie sich die katholischen Gelehrten abquälen, mit oft recht hegelisch an¬
mutender Dialektik die Harmlosigkeit des Syllabus nachzuweisen, ist ganz inter¬
essant, aber für die praktische Politik haben des Verfassers Schlußfolgerungen
nichts zu bedeuten. Es handelt sich jedoch bei der Hegelschen Ansicht vom
Staate nicht bloß um die bekannte aktuelle Frage nach der Gefährlichkeit oder
Ungefährlichkeit des Ultramontanismus, sondern um einen Gegensatz der Prinzipiell,
der mit dem Christentum in die Welt eingetreten ist und nur mit diesem ver¬
schwinden könnte. Der Versuch, auch die Herrschaft über die Gewissen an sich
zu reißen und sein Gesetz als das allumfassende Gesetz Gottes darzustellen, ist
ja vom Staate oft genug gemacht worden; nicht bloß in dem verflossenen
Kirchenstaate und im Spanien der Inquisition, sondern auch im Genf Calvins,
im kalvinistischen Holland, das seinen edelsten Patrioten, Oldenbarnevelt, dem
religiösen Zelotentum opferte, in der schottischen Presbyterianerkirche, die sich
ganz und gar mit dem Staate deckte, und deren Tyrannei Buckle beschreibt, und
im England der Tudors und der Stncirts. Unter Elisabeth fügte das Parla¬
ment dem Statut über das königliche Kirchcnsnpremat die Klausel bei: kein
Akt oder Beschluß des Parlaments in religiösen Dingen dürfe als irrig be¬
trachtet werden; es erklärte also sich und den Monarchen fiir unfehlbar. Als
Jakob der Erste bei seiner Thronbesteigung den Umfang seiner Rechte erfuhr,
die ihm von seiner Vorgängerin hinterlassen worden waren, rief er entzückt:
Vo I mine tuo ^juctSös? vo I male tho bishops? riicm, Hoa's wauns! I mal
vitae lito8 in«, I-lo ana Zospöl! Döllinger, dem ich diese Anekdote entnehme,
führt einen Beweis dafür an, daß man in Spanien selbst unter Philipp dem
Zweiten nicht so weit gegangen ist. Als ein Prediger zu Madrid behauptet
hatte, daß die Könige die unumschränkte Gewalt über die Personen und das
Eigentum ihrer Untertanen hätten, zwang ihn die Inquisition zum Widerruf;
er mußte auf derselbe« Kanzel erklären, die Könige hätten über ihre Untertanen
keine andre Gewalt, als die ihnen göttliches und menschliches Recht einräume,
keineswegs aber die Gewalt, zu tun, was ihnen beliebt. Wir haben endlich den
Staat als Beherrscher der Genüssen gesehen im Frankreich Robespierres und


Grenzboten III 1905 82
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[0657] Ljegels Religionsphilosophie zu Pflichten stempelt und über die sittlichen Pflichten stellt, und daß sie ihre Gläubigen zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit anhält in Fällen, wo es sich nicht um sittliche Pflichten, sondern um die Verteidigung kirchlicher Macht- und Besitzansprüche handelt. Trotzdem ist auch mit katholischen Untertanen oder Staatsbürgern ein leidlich vernünftiger Staat möglich, weil in der Politik nicht Theorien, sondern Machtverhältnisse den Ausschlag geben. Die römische Kurie möchte immerhin, was sie ja heute klugerweise nicht mehr tut, die Oberherrschaft über alle Staaten beanspruchen — da sie heute schon froh sein muß, wenn ihr das Königreich Italien, in dem sie residiert, wenigstens die Exterritorialität be¬ willigt, so bringt sie nicht einmal dieses Königreich, geschweige denn das Deutsche Reich in Gefahr. Das zu bemerken genügt auch gegenüber dem Werke des altkatholischen Professors Dr. Leopold Karl Goetz: Der Ultramontanismus als Welt¬ anschauung auf Grund des Syllabus quellenmäßig dargestellt (Bonn, Carl Georgi, 1905). Es ist ein sehr fleißiges und gründliches Buch, und darin nach¬ zulesen, wie sich die katholischen Gelehrten abquälen, mit oft recht hegelisch an¬ mutender Dialektik die Harmlosigkeit des Syllabus nachzuweisen, ist ganz inter¬ essant, aber für die praktische Politik haben des Verfassers Schlußfolgerungen nichts zu bedeuten. Es handelt sich jedoch bei der Hegelschen Ansicht vom Staate nicht bloß um die bekannte aktuelle Frage nach der Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit des Ultramontanismus, sondern um einen Gegensatz der Prinzipiell, der mit dem Christentum in die Welt eingetreten ist und nur mit diesem ver¬ schwinden könnte. Der Versuch, auch die Herrschaft über die Gewissen an sich zu reißen und sein Gesetz als das allumfassende Gesetz Gottes darzustellen, ist ja vom Staate oft genug gemacht worden; nicht bloß in dem verflossenen Kirchenstaate und im Spanien der Inquisition, sondern auch im Genf Calvins, im kalvinistischen Holland, das seinen edelsten Patrioten, Oldenbarnevelt, dem religiösen Zelotentum opferte, in der schottischen Presbyterianerkirche, die sich ganz und gar mit dem Staate deckte, und deren Tyrannei Buckle beschreibt, und im England der Tudors und der Stncirts. Unter Elisabeth fügte das Parla¬ ment dem Statut über das königliche Kirchcnsnpremat die Klausel bei: kein Akt oder Beschluß des Parlaments in religiösen Dingen dürfe als irrig be¬ trachtet werden; es erklärte also sich und den Monarchen fiir unfehlbar. Als Jakob der Erste bei seiner Thronbesteigung den Umfang seiner Rechte erfuhr, die ihm von seiner Vorgängerin hinterlassen worden waren, rief er entzückt: Vo I mine tuo ^juctSös? vo I male tho bishops? riicm, Hoa's wauns! I mal vitae lito8 in«, I-lo ana Zospöl! Döllinger, dem ich diese Anekdote entnehme, führt einen Beweis dafür an, daß man in Spanien selbst unter Philipp dem Zweiten nicht so weit gegangen ist. Als ein Prediger zu Madrid behauptet hatte, daß die Könige die unumschränkte Gewalt über die Personen und das Eigentum ihrer Untertanen hätten, zwang ihn die Inquisition zum Widerruf; er mußte auf derselbe« Kanzel erklären, die Könige hätten über ihre Untertanen keine andre Gewalt, als die ihnen göttliches und menschliches Recht einräume, keineswegs aber die Gewalt, zu tun, was ihnen beliebt. Wir haben endlich den Staat als Beherrscher der Genüssen gesehen im Frankreich Robespierres und Grenzboten III 1905 82

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/657>, abgerufen am 27.09.2024.