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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Wiehern und die Gefängnisreform

Gefängnis, meist in einzelnen Zellen, mit schweren Verbrechern zu, um ihre
äußere und innere Lage zu ermitteln, ohne daß sie merken dürfen, wozu es ge¬
schieht." Diese Briefstelle spiegelt das Gefühl wider, von dem er ergriffen
wurde, als er die Anstalt Moabit besuchte, die dazu bestimmt war, eine Muster¬
vorlage des Einzelhaftsystems zu liefern und der höhern Verwaltung Gelegenheit
zu geben, die Wirkung des Systems mit eignen Augen beobachten zu können.
Wohl fand er das kostbare Manerwerk und alle Einrichtungen zur Ausführung
der Einzelhaft vor, aber es war davon kein Gebrauch gemacht worden. Von
817 Gefangnen waren 321 in gemeinsamer Haft gehalten, 399 arbeiteten bei
Tage in offner Zelle, oft zu zwei oder drei Manu gemeinschaftlich in einem
Raume, und nur 61 Strengisolierte arbeiteten und schliefen in verschlossener Zelle.
Und um die Schädlichkeit der Einzelhaft zu beweisen, hatte man sich überdies
allerlei schwierige, ja schon geistig gestörte und für die Einzelhaft völlig unge¬
eignete Gefangne zuschicken lassen. Aus dieser Art von Einzelhaft sollten dann,
wie Wiehern klagt, die Beweise erbracht werden, um Gründe, die zugunsten des
wirklichen pennsylvanischen Strafsystems geltend gemacht wurden, zu entkräften.
Er war natürlich voller Entrüstung über die tiefe Unwahrheit, durch die man
die Gefängnisreform aufhalten zu können wühnte. Wer seine Schriften liest,
der wird gleichwohl anerkennen müssen, daß er immerfort bemüht gewesen ist,
seine Gegner durch Nuhe und Sachlichkeit zu entwaffnen und zu gewinnen.

Wiehern sah sich zunächst vor die Aufgabe gestellt, darüber aufzuklären,
daß die Erregung gegen das Einzelhaftsystem von irrtümlichen Voraussetzungen
ausgehe und sich gegen eine andre Art der Einzelhaft richte, als sie in Preußen
eingeführt werden solle. Das Wort Einzelhaft erweckte, wo es ausgesprochen
wurde, die Vorstellung eines dem Gefangnen in stiller Zelle angetanen Seelen¬
martyriums und einer mißbräuchlichen Anwendung der Religion. In langer
geduldiger Aufklärungsarbeit durch Schrift und Wort, durch Vorträge und
Parlamentsreden spricht sich Wiehern deshalb über die wirklichen Absichten der
Staatsregierung aus. Es sei keineswegs darauf abgesehen, an dem Gefangnen
das Mittel der Einsamkeit zu versuchen und seelische Experimente an ihm zu
machen. Solche Experimente seien durchaus verwerflich und außerdem auch ver¬
kehrt, da sich die sittliche Natur des Menschen nun einmal nicht mechanisch be¬
handeln lasse. Vollständige Einsamkeit wäre eine Grausamkeit und dem Tode
gleich zu achten, wenn sie nicht etwa auf Selbstentsagung beruhe. Nicht den
Gefangnen einsam zu machen, sei der leitende Gedanke, das Ziel sei vielmehr,
ihn aus dem Sumpfe der verbrecherischen Gemeinschaft herauszuheben und in
einen ihm zuträglichern Verkehr hiueiuzuversetzen. Das tiefe Verderben des Lebens
in der gemeinsamen Haft wieder und wieder und mit immer neuen Farben zu
schildern wird Wiehern nicht müde, wir stoßen in seinen Schriften fort und fort
auf Stellen, die die Verwerflichkeit des unter dem Schutz und der Garantie der
strafenden Obrigkeit gepflognen Verkehrs von Dieben, Räubern, Mördern und
Verbrechern aller Art erweisen sollen. Diesen Verkehr aufzuheben, das ist, so
stellt Wiehern fest, die nächste Veranlassung gewesen, das Einzelhaftsystem in
Preußen einzuführen. Die Erklärung dafür, daß man die Einzelhaft jemals
zu irrtümlichen Experimenten an der Seele des Gefangnen benutzt hatte, findet


Wiehern und die Gefängnisreform

Gefängnis, meist in einzelnen Zellen, mit schweren Verbrechern zu, um ihre
äußere und innere Lage zu ermitteln, ohne daß sie merken dürfen, wozu es ge¬
schieht." Diese Briefstelle spiegelt das Gefühl wider, von dem er ergriffen
wurde, als er die Anstalt Moabit besuchte, die dazu bestimmt war, eine Muster¬
vorlage des Einzelhaftsystems zu liefern und der höhern Verwaltung Gelegenheit
zu geben, die Wirkung des Systems mit eignen Augen beobachten zu können.
Wohl fand er das kostbare Manerwerk und alle Einrichtungen zur Ausführung
der Einzelhaft vor, aber es war davon kein Gebrauch gemacht worden. Von
817 Gefangnen waren 321 in gemeinsamer Haft gehalten, 399 arbeiteten bei
Tage in offner Zelle, oft zu zwei oder drei Manu gemeinschaftlich in einem
Raume, und nur 61 Strengisolierte arbeiteten und schliefen in verschlossener Zelle.
Und um die Schädlichkeit der Einzelhaft zu beweisen, hatte man sich überdies
allerlei schwierige, ja schon geistig gestörte und für die Einzelhaft völlig unge¬
eignete Gefangne zuschicken lassen. Aus dieser Art von Einzelhaft sollten dann,
wie Wiehern klagt, die Beweise erbracht werden, um Gründe, die zugunsten des
wirklichen pennsylvanischen Strafsystems geltend gemacht wurden, zu entkräften.
Er war natürlich voller Entrüstung über die tiefe Unwahrheit, durch die man
die Gefängnisreform aufhalten zu können wühnte. Wer seine Schriften liest,
der wird gleichwohl anerkennen müssen, daß er immerfort bemüht gewesen ist,
seine Gegner durch Nuhe und Sachlichkeit zu entwaffnen und zu gewinnen.

Wiehern sah sich zunächst vor die Aufgabe gestellt, darüber aufzuklären,
daß die Erregung gegen das Einzelhaftsystem von irrtümlichen Voraussetzungen
ausgehe und sich gegen eine andre Art der Einzelhaft richte, als sie in Preußen
eingeführt werden solle. Das Wort Einzelhaft erweckte, wo es ausgesprochen
wurde, die Vorstellung eines dem Gefangnen in stiller Zelle angetanen Seelen¬
martyriums und einer mißbräuchlichen Anwendung der Religion. In langer
geduldiger Aufklärungsarbeit durch Schrift und Wort, durch Vorträge und
Parlamentsreden spricht sich Wiehern deshalb über die wirklichen Absichten der
Staatsregierung aus. Es sei keineswegs darauf abgesehen, an dem Gefangnen
das Mittel der Einsamkeit zu versuchen und seelische Experimente an ihm zu
machen. Solche Experimente seien durchaus verwerflich und außerdem auch ver¬
kehrt, da sich die sittliche Natur des Menschen nun einmal nicht mechanisch be¬
handeln lasse. Vollständige Einsamkeit wäre eine Grausamkeit und dem Tode
gleich zu achten, wenn sie nicht etwa auf Selbstentsagung beruhe. Nicht den
Gefangnen einsam zu machen, sei der leitende Gedanke, das Ziel sei vielmehr,
ihn aus dem Sumpfe der verbrecherischen Gemeinschaft herauszuheben und in
einen ihm zuträglichern Verkehr hiueiuzuversetzen. Das tiefe Verderben des Lebens
in der gemeinsamen Haft wieder und wieder und mit immer neuen Farben zu
schildern wird Wiehern nicht müde, wir stoßen in seinen Schriften fort und fort
auf Stellen, die die Verwerflichkeit des unter dem Schutz und der Garantie der
strafenden Obrigkeit gepflognen Verkehrs von Dieben, Räubern, Mördern und
Verbrechern aller Art erweisen sollen. Diesen Verkehr aufzuheben, das ist, so
stellt Wiehern fest, die nächste Veranlassung gewesen, das Einzelhaftsystem in
Preußen einzuführen. Die Erklärung dafür, daß man die Einzelhaft jemals
zu irrtümlichen Experimenten an der Seele des Gefangnen benutzt hatte, findet


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[0636] Wiehern und die Gefängnisreform Gefängnis, meist in einzelnen Zellen, mit schweren Verbrechern zu, um ihre äußere und innere Lage zu ermitteln, ohne daß sie merken dürfen, wozu es ge¬ schieht." Diese Briefstelle spiegelt das Gefühl wider, von dem er ergriffen wurde, als er die Anstalt Moabit besuchte, die dazu bestimmt war, eine Muster¬ vorlage des Einzelhaftsystems zu liefern und der höhern Verwaltung Gelegenheit zu geben, die Wirkung des Systems mit eignen Augen beobachten zu können. Wohl fand er das kostbare Manerwerk und alle Einrichtungen zur Ausführung der Einzelhaft vor, aber es war davon kein Gebrauch gemacht worden. Von 817 Gefangnen waren 321 in gemeinsamer Haft gehalten, 399 arbeiteten bei Tage in offner Zelle, oft zu zwei oder drei Manu gemeinschaftlich in einem Raume, und nur 61 Strengisolierte arbeiteten und schliefen in verschlossener Zelle. Und um die Schädlichkeit der Einzelhaft zu beweisen, hatte man sich überdies allerlei schwierige, ja schon geistig gestörte und für die Einzelhaft völlig unge¬ eignete Gefangne zuschicken lassen. Aus dieser Art von Einzelhaft sollten dann, wie Wiehern klagt, die Beweise erbracht werden, um Gründe, die zugunsten des wirklichen pennsylvanischen Strafsystems geltend gemacht wurden, zu entkräften. Er war natürlich voller Entrüstung über die tiefe Unwahrheit, durch die man die Gefängnisreform aufhalten zu können wühnte. Wer seine Schriften liest, der wird gleichwohl anerkennen müssen, daß er immerfort bemüht gewesen ist, seine Gegner durch Nuhe und Sachlichkeit zu entwaffnen und zu gewinnen. Wiehern sah sich zunächst vor die Aufgabe gestellt, darüber aufzuklären, daß die Erregung gegen das Einzelhaftsystem von irrtümlichen Voraussetzungen ausgehe und sich gegen eine andre Art der Einzelhaft richte, als sie in Preußen eingeführt werden solle. Das Wort Einzelhaft erweckte, wo es ausgesprochen wurde, die Vorstellung eines dem Gefangnen in stiller Zelle angetanen Seelen¬ martyriums und einer mißbräuchlichen Anwendung der Religion. In langer geduldiger Aufklärungsarbeit durch Schrift und Wort, durch Vorträge und Parlamentsreden spricht sich Wiehern deshalb über die wirklichen Absichten der Staatsregierung aus. Es sei keineswegs darauf abgesehen, an dem Gefangnen das Mittel der Einsamkeit zu versuchen und seelische Experimente an ihm zu machen. Solche Experimente seien durchaus verwerflich und außerdem auch ver¬ kehrt, da sich die sittliche Natur des Menschen nun einmal nicht mechanisch be¬ handeln lasse. Vollständige Einsamkeit wäre eine Grausamkeit und dem Tode gleich zu achten, wenn sie nicht etwa auf Selbstentsagung beruhe. Nicht den Gefangnen einsam zu machen, sei der leitende Gedanke, das Ziel sei vielmehr, ihn aus dem Sumpfe der verbrecherischen Gemeinschaft herauszuheben und in einen ihm zuträglichern Verkehr hiueiuzuversetzen. Das tiefe Verderben des Lebens in der gemeinsamen Haft wieder und wieder und mit immer neuen Farben zu schildern wird Wiehern nicht müde, wir stoßen in seinen Schriften fort und fort auf Stellen, die die Verwerflichkeit des unter dem Schutz und der Garantie der strafenden Obrigkeit gepflognen Verkehrs von Dieben, Räubern, Mördern und Verbrechern aller Art erweisen sollen. Diesen Verkehr aufzuheben, das ist, so stellt Wiehern fest, die nächste Veranlassung gewesen, das Einzelhaftsystem in Preußen einzuführen. Die Erklärung dafür, daß man die Einzelhaft jemals zu irrtümlichen Experimenten an der Seele des Gefangnen benutzt hatte, findet

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/636>, abgerufen am 27.09.2024.