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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

andern Besitzungen europäischer Mächte in Amerika --, sie dürften ferner nicht
erlauben, daß die andern amerikanischen Republiken hinter der Monroelehre Schutz
für ihre Missetaten fänden, und endlich müßten die Vereinigten Staaten, da sie
andern Ländern die Einmischung in amerikanische Verhältnisse nicht erlaubten, den
amerikanischen Schwesterrepubliken helfen, die nicht allein zu geordneten Verhält¬
nissen gelangen könnten. Bei der nähern Ausführung dieser Punkte bemerkte
Präsident Roosevelt, daß die amerikanische Regierung zwar der Ansicht sei, daß
Kontraktsfordernngen von Amerikanern gegen einen andern Staat nicht durch
Waffengewalt eingetrieben werden dürften. Dies sei aber nicht die Auffassung
aller Mächte, und die Vereinigten Staaten seien sicherlich nicht gewillt, einen Krieg
zu beginnen, weil eine fremde Macht eine solche gerechte Forderung gewaltsam
eintreiben wolle. Seines Erachtens aber sollten sich in allen solchen Fällen die
Vereinigten Staaten ins Mittel legen und versuchen, ein Arrangement zustande
zu bringen, das die Zahlung einer solchen gerechten (!) Forderung, soweit als
möglich, herbeiführe. Er wünsche nicht, daß irgendeine fremde Macht dauernd oder
zeitweilig die Zollhäuser einer amerikanischen Republik besetze, um sich bezahlt zu
machen, er wünsche vielmehr, daß dies, wenn nötig, immer nur durch die Ver¬
einigten Staaten geschehe.

In diesem Punkte geht Präsident Roosevelt jetzt entschieden weiter, als er
bisher in seinen Deutungen der Monroelehre gegangen ist; ohne Zweifel entspricht
er aber hierin der Stimmung des amerikanischen Volks, das ihm hierin in seiner
großen Mehrzahl beipflichten wird. In den Augen der Amerikaner hat Roosevelt
das auch sonst wohl unbestrittne Verdienst, die Monroelehre tief in die Über¬
zeugungen seiner Landsleute eingepflanzt und sie stetig weiter entwickelt zu haben.
Die Besprechung des dritten der vom Präsidenten als für die Monroelehre wichtig
bezeichneten Punkte führt nun ganz von selbst zur Santo-Domingofrage, da sich
dieser Staat, sei es nun freiwillig, sei es auf Grund eines zarten Winkes aus
Washington, mit der Bitte dorthin gewandt hat, die amerikanische Regierung möge
Ordnung in seine chaotischen Finanzverhältnisse bringen. Eine fremde Macht
(England), fügte Roosevelt hinzu, sei im Begriff gewesen, sich in die Verhältnisse
von Santo Domingo einzumischen, und sei nur durch die Versicherung der Ver¬
einigten Staaten, daß sie der Republik helfen würden, davon abgehalten worden.
Diese Hilfe hat nun eigentümliche Formen angenommen. Nach dem noch vom
Senat zu genehmigenden vorläufige" Vertrag erhalt die Regierung von Santo
Domingo nur 45 Prozent der Zolleinnahmen, 55 Prozent werden für die Gläubiger
in einer amerikanischen Bank niedergelegt. Dennoch erhält die Regierung von
Santo Domingo dabei mehr als sie früher aus den gesamten Zolleinnahmen be¬
zogen hat.

Der Präsident betonte, daß er alle Forderungen der amerikanischen und der
andern fremden Gläubiger einer genauen Prüfung unterziehn werde, damit
keine ungerechtfertigten Forderungen befriedigt würden. Er hat zu diesem Zweck
den Professor Hollander aus Baltimore zur Prüfung der Finanzlage von Santo
Domingo nach der Insel und dann nach Europa geschickt, und dieser soll kürzlich
in einem Interview erklärt haben, daß die bisher auf 32 Millionen Dollars an-
genommnen Schulden mit 10 Millionen abgezahlt werden könnten. Mehr be¬
trügen bei genauer Prüfung die gerechten fremden Forderungen nicht. An diesen
ist englisches Kapital nicht unbedeutend beteiligt, und ein Teil dieser Forderungen
ist schon durch Schiedsspruch festgestellt. Es ist bezeichnend und würde einen nicht
unbedenklichen Präzedenzfall bilden, wenn sich die Vereinigten Staaten auch die
Prüfung solcher Forderungen vorbehielten, über die schon durch Schiedsspruch ent¬
schieden ist. Jedenfalls ist das ganze Vorgehn in diesem Falle typisch, die Vereinigten
Staaten haben sich damit als eine oberste Instanz für alle Beziehungen der Einzel-
republiken der westlichen Hemisphäre zu Europa etabliert, und es erscheint nur noch
als eine Frage der Zeit und der Opportunist, wann die Union den Augenblick


Maßgebliches und Unmaßgebliches

andern Besitzungen europäischer Mächte in Amerika —, sie dürften ferner nicht
erlauben, daß die andern amerikanischen Republiken hinter der Monroelehre Schutz
für ihre Missetaten fänden, und endlich müßten die Vereinigten Staaten, da sie
andern Ländern die Einmischung in amerikanische Verhältnisse nicht erlaubten, den
amerikanischen Schwesterrepubliken helfen, die nicht allein zu geordneten Verhält¬
nissen gelangen könnten. Bei der nähern Ausführung dieser Punkte bemerkte
Präsident Roosevelt, daß die amerikanische Regierung zwar der Ansicht sei, daß
Kontraktsfordernngen von Amerikanern gegen einen andern Staat nicht durch
Waffengewalt eingetrieben werden dürften. Dies sei aber nicht die Auffassung
aller Mächte, und die Vereinigten Staaten seien sicherlich nicht gewillt, einen Krieg
zu beginnen, weil eine fremde Macht eine solche gerechte Forderung gewaltsam
eintreiben wolle. Seines Erachtens aber sollten sich in allen solchen Fällen die
Vereinigten Staaten ins Mittel legen und versuchen, ein Arrangement zustande
zu bringen, das die Zahlung einer solchen gerechten (!) Forderung, soweit als
möglich, herbeiführe. Er wünsche nicht, daß irgendeine fremde Macht dauernd oder
zeitweilig die Zollhäuser einer amerikanischen Republik besetze, um sich bezahlt zu
machen, er wünsche vielmehr, daß dies, wenn nötig, immer nur durch die Ver¬
einigten Staaten geschehe.

In diesem Punkte geht Präsident Roosevelt jetzt entschieden weiter, als er
bisher in seinen Deutungen der Monroelehre gegangen ist; ohne Zweifel entspricht
er aber hierin der Stimmung des amerikanischen Volks, das ihm hierin in seiner
großen Mehrzahl beipflichten wird. In den Augen der Amerikaner hat Roosevelt
das auch sonst wohl unbestrittne Verdienst, die Monroelehre tief in die Über¬
zeugungen seiner Landsleute eingepflanzt und sie stetig weiter entwickelt zu haben.
Die Besprechung des dritten der vom Präsidenten als für die Monroelehre wichtig
bezeichneten Punkte führt nun ganz von selbst zur Santo-Domingofrage, da sich
dieser Staat, sei es nun freiwillig, sei es auf Grund eines zarten Winkes aus
Washington, mit der Bitte dorthin gewandt hat, die amerikanische Regierung möge
Ordnung in seine chaotischen Finanzverhältnisse bringen. Eine fremde Macht
(England), fügte Roosevelt hinzu, sei im Begriff gewesen, sich in die Verhältnisse
von Santo Domingo einzumischen, und sei nur durch die Versicherung der Ver¬
einigten Staaten, daß sie der Republik helfen würden, davon abgehalten worden.
Diese Hilfe hat nun eigentümliche Formen angenommen. Nach dem noch vom
Senat zu genehmigenden vorläufige» Vertrag erhalt die Regierung von Santo
Domingo nur 45 Prozent der Zolleinnahmen, 55 Prozent werden für die Gläubiger
in einer amerikanischen Bank niedergelegt. Dennoch erhält die Regierung von
Santo Domingo dabei mehr als sie früher aus den gesamten Zolleinnahmen be¬
zogen hat.

Der Präsident betonte, daß er alle Forderungen der amerikanischen und der
andern fremden Gläubiger einer genauen Prüfung unterziehn werde, damit
keine ungerechtfertigten Forderungen befriedigt würden. Er hat zu diesem Zweck
den Professor Hollander aus Baltimore zur Prüfung der Finanzlage von Santo
Domingo nach der Insel und dann nach Europa geschickt, und dieser soll kürzlich
in einem Interview erklärt haben, daß die bisher auf 32 Millionen Dollars an-
genommnen Schulden mit 10 Millionen abgezahlt werden könnten. Mehr be¬
trügen bei genauer Prüfung die gerechten fremden Forderungen nicht. An diesen
ist englisches Kapital nicht unbedeutend beteiligt, und ein Teil dieser Forderungen
ist schon durch Schiedsspruch festgestellt. Es ist bezeichnend und würde einen nicht
unbedenklichen Präzedenzfall bilden, wenn sich die Vereinigten Staaten auch die
Prüfung solcher Forderungen vorbehielten, über die schon durch Schiedsspruch ent¬
schieden ist. Jedenfalls ist das ganze Vorgehn in diesem Falle typisch, die Vereinigten
Staaten haben sich damit als eine oberste Instanz für alle Beziehungen der Einzel-
republiken der westlichen Hemisphäre zu Europa etabliert, und es erscheint nur noch
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/568>, abgerufen am 27.09.2024.