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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie lind die sozialpolitische Gesetzgebung

des Zentrums (Tutzauer und Trimborn) hervorgegangen und deckt sich im
wesentlichen mit deren Vorschlägen. Es ist anzunehmen, in Übereinstimmung
mit dem Parteitagsbericht, daß die Sozialdemokraten für diese Vorlage ge¬
stimmt haben.

Hieran reiht sich eine Gruppe von vier Gesetzen vom 2. Juni 1902, die
das Seewesen betreffen. Das erste davon, die Seemnnnsordnung, wurde
von den Sozialdemokraten abgelehnt, wie schon nach dem Parteitagsbericht
festgestellt ist. Dagegen scheint es, nach der Fassung dieses Berichts (S. 58),
als ob die Sozialdemokraten für die andern drei Vorlagen gestimmt Hütten:
das Gesetz betreffend die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme
heimzuschaffender Seeleute, das Gesetz betreffend die Stellenvermittlung für
Seeleute, das Gesetz betreffend Abänderung seerechtlicher Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs.

Dem Gesetz vom 30. März 1903 betreffend die Kinderarbeit in den ge¬
werblichen Betrieben haben die Sozialdemokraten sowohl laut einer Rede des
Abgeordneten Wurm als auch dem Parteitagsbericht für 1903 (Seite 94) zufolge
zugestimmt. Ebenso ist die Zustimmung zu dem Gesetz vom 10. Mai 1903
betreffend die Phosphorzündwaren aus einer Rede desselben Abgeordneten
und dem Parteitagsbericht zu folgern. Das Gesetz vom 18. Mürz 1904 be¬
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf
Ausstellungen wurde einstimmig, d. h. ohne jeden Widerspruch, also auch
wohl von den Sozialdemokraten angenommen. Ebenso sind einstimmig ange¬
nommen das Gesetz vom 12. Mai 1904 betreffend Abänderung der See¬
mannsordnung und des Handelsgesetzbuchs (der Schiffsmann, der nach
Antritt des Dienstes erkrankt, erhält freie Verpflegung auf Kosten des Reeders)
und das Gesetz vom 6. Juli 1904 betreffend die Bekämpfung der Reblaus.
Bezüglich beider erklärt auch der Bericht des Partcivorstandes von 1904 die
Zustimmung der Partei.

Diese Zusammenstellung der Ja-Abstimmungen der Sozialdemokraten
im Reichstage ist mit einer weitgehenden Unparteilichkeit verfaßt, alle Ab¬
stimmungen, bei denen auch nur anscheinend ein zustimmendes Verhalten der
Partei angenommen werden kann, sind ihr ohne weiteres gutgeschrieben worden.
Bemerkenswert ist die Häufung dieser Zustimmungen in den letzten drei bis
vier Jahren, sei es nun, daß die Gesetzgebung in dieser Zeit einen sozialistischern
Zug in den einzelnen Vorlagen angenommen hat, oder daß die Betätigung
der sozialpolitischen Fürsorge mehr in die Einzelheiten gegangen ist und da¬
durch die Zahl der Vorlagen vergrößert hat, denen sich die Sozialdemokratie
nicht entziehn konnte. Das Zusammenwirken beider Umstände ist das wahr¬
scheinlichere. Bei der Beratung vieler dieser Vorlagen ist die rednerische Be¬
teiligung der Sozialdemokratie entweder ganz unterblieben, oder sie ist so
geringfügig und so unklar gewesen, daß eine Folgerung auf die Stellung der
Partei zu den Vorlagen nicht gewonnen werden kann. Auch dieser Umstand
spricht dafür, daß bei vielen ihrer Abstimmungen die Partei nicht von rein
sachlichen, sondern von parteitaktischen und parteipolitischer Erwägungen ge¬
leitet wird. Die grundsätzliche Zustimmung zu der Regierungsvorlage beschränkt
sich auf wenig Fälle.


Die deutsche Sozialdemokratie lind die sozialpolitische Gesetzgebung

des Zentrums (Tutzauer und Trimborn) hervorgegangen und deckt sich im
wesentlichen mit deren Vorschlägen. Es ist anzunehmen, in Übereinstimmung
mit dem Parteitagsbericht, daß die Sozialdemokraten für diese Vorlage ge¬
stimmt haben.

Hieran reiht sich eine Gruppe von vier Gesetzen vom 2. Juni 1902, die
das Seewesen betreffen. Das erste davon, die Seemnnnsordnung, wurde
von den Sozialdemokraten abgelehnt, wie schon nach dem Parteitagsbericht
festgestellt ist. Dagegen scheint es, nach der Fassung dieses Berichts (S. 58),
als ob die Sozialdemokraten für die andern drei Vorlagen gestimmt Hütten:
das Gesetz betreffend die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme
heimzuschaffender Seeleute, das Gesetz betreffend die Stellenvermittlung für
Seeleute, das Gesetz betreffend Abänderung seerechtlicher Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs.

Dem Gesetz vom 30. März 1903 betreffend die Kinderarbeit in den ge¬
werblichen Betrieben haben die Sozialdemokraten sowohl laut einer Rede des
Abgeordneten Wurm als auch dem Parteitagsbericht für 1903 (Seite 94) zufolge
zugestimmt. Ebenso ist die Zustimmung zu dem Gesetz vom 10. Mai 1903
betreffend die Phosphorzündwaren aus einer Rede desselben Abgeordneten
und dem Parteitagsbericht zu folgern. Das Gesetz vom 18. Mürz 1904 be¬
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf
Ausstellungen wurde einstimmig, d. h. ohne jeden Widerspruch, also auch
wohl von den Sozialdemokraten angenommen. Ebenso sind einstimmig ange¬
nommen das Gesetz vom 12. Mai 1904 betreffend Abänderung der See¬
mannsordnung und des Handelsgesetzbuchs (der Schiffsmann, der nach
Antritt des Dienstes erkrankt, erhält freie Verpflegung auf Kosten des Reeders)
und das Gesetz vom 6. Juli 1904 betreffend die Bekämpfung der Reblaus.
Bezüglich beider erklärt auch der Bericht des Partcivorstandes von 1904 die
Zustimmung der Partei.

Diese Zusammenstellung der Ja-Abstimmungen der Sozialdemokraten
im Reichstage ist mit einer weitgehenden Unparteilichkeit verfaßt, alle Ab¬
stimmungen, bei denen auch nur anscheinend ein zustimmendes Verhalten der
Partei angenommen werden kann, sind ihr ohne weiteres gutgeschrieben worden.
Bemerkenswert ist die Häufung dieser Zustimmungen in den letzten drei bis
vier Jahren, sei es nun, daß die Gesetzgebung in dieser Zeit einen sozialistischern
Zug in den einzelnen Vorlagen angenommen hat, oder daß die Betätigung
der sozialpolitischen Fürsorge mehr in die Einzelheiten gegangen ist und da¬
durch die Zahl der Vorlagen vergrößert hat, denen sich die Sozialdemokratie
nicht entziehn konnte. Das Zusammenwirken beider Umstände ist das wahr¬
scheinlichere. Bei der Beratung vieler dieser Vorlagen ist die rednerische Be¬
teiligung der Sozialdemokratie entweder ganz unterblieben, oder sie ist so
geringfügig und so unklar gewesen, daß eine Folgerung auf die Stellung der
Partei zu den Vorlagen nicht gewonnen werden kann. Auch dieser Umstand
spricht dafür, daß bei vielen ihrer Abstimmungen die Partei nicht von rein
sachlichen, sondern von parteitaktischen und parteipolitischer Erwägungen ge¬
leitet wird. Die grundsätzliche Zustimmung zu der Regierungsvorlage beschränkt
sich auf wenig Fälle.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/527>, abgerufen am 27.09.2024.