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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

gefährlicher Krankheiten ist, wie schon früher erwähnt, der einzige Fall
zu verzeichnen, daß sich die Fraktion in der Abstimmung getrennt lind dies
auch vorher angekündigt hat. Der größere Teil hat dem Parteitagsbericht
zufolge für das Gesetz, der kleinere dagegen gestimmt. Es folgt das Gesetz
vom 30. Juni 1900, Abänderung der Gewerbeordnung (Neunuhrladen¬
schluß). Aus den zahlreichen Reden der sozialdemokratischen Abgeordneten,
die mit vielen Bestimmungen nicht einverstanden waren, kann man die Ab¬
stimmung nicht feststellen, sondern nur aus dem Parteitagsbericht für 1900
(S. 55). Dasselbe gilt von der Abänderung des Krankenversicherungs¬
gesetzes (Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Hausgewerbetreibenden
durch Bundesratsbeschluß) vom 30. Juni 1900 sowie von dem Gesetz betreffend
die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze von demselben Tage.
In beiden Fällen ist die Zustimmung nur aus dem Parteitagsbericht von 1900
(S. 59) zu erkennen, bei dem Unfallversicherungsgesetz wenigstens soweit das
sogenannte "Hauptgesetz," die Errichtung von Schiedsgerichten, in Betracht
kommt. Bei den vier Spezialgesetzen (Gewerbeunfallversicherungsgesetz, Unfall¬
versicherungsgesetz für Land- und Forstwirtschaft, Bauunfallversicherungsgesetz
und Seeunfallversicherungsgesetz) ist die Annahme entweder "einstimmig" oder
"nahezu einstimmig" erfolgt, sodaß sowohl hieraus wie aus dem Parteitags¬
bericht die Zustimmung der Sozialdemokraten zu folgern ist. Das Gesetz vom
30. Juni 1900 betreffend die Unfallfürsorge für Gefangne wurde ein¬
stimmig angenommen; es ist vorauszusetzen, aber nicht mit Sicherheit festzu¬
stellen, daß auch die Sozialdemokraten bei der Abstimmung zugegen waren.
Bezüglich des Gesetzes vom 12. Mai 1901 über die privaten Versicherungs¬
unternehmungen ist nur aus dem Parteitagsbericht (S. 69) erkennbar, daß
die Sozialdemokraten das Gesetz angenommen haben, aus der Rede des Ab¬
geordneten Calwer am 29. November 1900 wäre eher das Gegenteil zu schließen.
Auch zu dem Gesetz betreffend den Verkehr mit Wein (24. Mai 1903) ist
keine namentliche Abstimmung erfolgt, und die Stellung der Partei aus den
Reden ihrer Mitglieder (Ehrhard und Wurm) nicht mit Sicherheit erkennbar.
Der Parteitagsbericht für 1901 (S. 69) stellt jedoch fest, daß die Sozial¬
demokraten für das Gesetz gestimmt haben. Zu dem Gesetz betreffend die
Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebnen
(31. Mai 1901) erklärte der Abgeordnete Singer ausdrücklich die Zustimmung
der Partei, die sich auch aus dem Parteitagsbericht ergibt. Bei dem Unfall¬
fürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes
(Gesetz vom 18. Juni 1901) ist die Abstimmung nicht aus den Reden der
Parteimitglieder, sondern aus dem Parteitagsbericht (S. 67) erkennbar, der
die Zustimmung ausspricht. Auch zu dem Gesetz über das Verlagsrecht vom
19. Juni 1901 kann die Zustimmung nur aus dem Parteitagsbericht ent¬
nommen werden, ebenso bei dem Gesetz über das Urheberrecht an Werken
der Literatur und der Tonkunst von demselben Tage, es wurde mit
einer "an Einstimmigkeit grenzenden Majorität" angenommen. Eine Ab¬
änderung des Gesetzes über die Gewerbegerichte: Einführung obliga¬
torischer Gewerbegerichte für alle Gemeinden über zwanzigtausend Einwohner
(Gesetz vom 30. Juni 1901) war aus den Antrügen der Sozialdemokratie und


Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

gefährlicher Krankheiten ist, wie schon früher erwähnt, der einzige Fall
zu verzeichnen, daß sich die Fraktion in der Abstimmung getrennt lind dies
auch vorher angekündigt hat. Der größere Teil hat dem Parteitagsbericht
zufolge für das Gesetz, der kleinere dagegen gestimmt. Es folgt das Gesetz
vom 30. Juni 1900, Abänderung der Gewerbeordnung (Neunuhrladen¬
schluß). Aus den zahlreichen Reden der sozialdemokratischen Abgeordneten,
die mit vielen Bestimmungen nicht einverstanden waren, kann man die Ab¬
stimmung nicht feststellen, sondern nur aus dem Parteitagsbericht für 1900
(S. 55). Dasselbe gilt von der Abänderung des Krankenversicherungs¬
gesetzes (Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Hausgewerbetreibenden
durch Bundesratsbeschluß) vom 30. Juni 1900 sowie von dem Gesetz betreffend
die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze von demselben Tage.
In beiden Fällen ist die Zustimmung nur aus dem Parteitagsbericht von 1900
(S. 59) zu erkennen, bei dem Unfallversicherungsgesetz wenigstens soweit das
sogenannte „Hauptgesetz," die Errichtung von Schiedsgerichten, in Betracht
kommt. Bei den vier Spezialgesetzen (Gewerbeunfallversicherungsgesetz, Unfall¬
versicherungsgesetz für Land- und Forstwirtschaft, Bauunfallversicherungsgesetz
und Seeunfallversicherungsgesetz) ist die Annahme entweder „einstimmig" oder
„nahezu einstimmig" erfolgt, sodaß sowohl hieraus wie aus dem Parteitags¬
bericht die Zustimmung der Sozialdemokraten zu folgern ist. Das Gesetz vom
30. Juni 1900 betreffend die Unfallfürsorge für Gefangne wurde ein¬
stimmig angenommen; es ist vorauszusetzen, aber nicht mit Sicherheit festzu¬
stellen, daß auch die Sozialdemokraten bei der Abstimmung zugegen waren.
Bezüglich des Gesetzes vom 12. Mai 1901 über die privaten Versicherungs¬
unternehmungen ist nur aus dem Parteitagsbericht (S. 69) erkennbar, daß
die Sozialdemokraten das Gesetz angenommen haben, aus der Rede des Ab¬
geordneten Calwer am 29. November 1900 wäre eher das Gegenteil zu schließen.
Auch zu dem Gesetz betreffend den Verkehr mit Wein (24. Mai 1903) ist
keine namentliche Abstimmung erfolgt, und die Stellung der Partei aus den
Reden ihrer Mitglieder (Ehrhard und Wurm) nicht mit Sicherheit erkennbar.
Der Parteitagsbericht für 1901 (S. 69) stellt jedoch fest, daß die Sozial¬
demokraten für das Gesetz gestimmt haben. Zu dem Gesetz betreffend die
Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebnen
(31. Mai 1901) erklärte der Abgeordnete Singer ausdrücklich die Zustimmung
der Partei, die sich auch aus dem Parteitagsbericht ergibt. Bei dem Unfall¬
fürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes
(Gesetz vom 18. Juni 1901) ist die Abstimmung nicht aus den Reden der
Parteimitglieder, sondern aus dem Parteitagsbericht (S. 67) erkennbar, der
die Zustimmung ausspricht. Auch zu dem Gesetz über das Verlagsrecht vom
19. Juni 1901 kann die Zustimmung nur aus dem Parteitagsbericht ent¬
nommen werden, ebenso bei dem Gesetz über das Urheberrecht an Werken
der Literatur und der Tonkunst von demselben Tage, es wurde mit
einer „an Einstimmigkeit grenzenden Majorität" angenommen. Eine Ab¬
änderung des Gesetzes über die Gewerbegerichte: Einführung obliga¬
torischer Gewerbegerichte für alle Gemeinden über zwanzigtausend Einwohner
(Gesetz vom 30. Juni 1901) war aus den Antrügen der Sozialdemokratie und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/526>, abgerufen am 27.09.2024.