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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

ander kommt mit vier bis fünf Soldaten in das Haus des Steuerträgers und
quartiert sich dort ein. Die von dem Beamten eingeforderte Steuer ist ge¬
wöhnlich um vieles höher, als vorgeschrieben ist. Die Steuereintreiber bleiben
so lange in dem Hause des Steuerpflichtigen, bis die Steuer bezahlt ist, und
müssen selbstverständlich gut verpflegt werden. Sie lassen sich sogleich ein Schaf
schlachten, und wenn ein solches nicht vorhanden ist, so wird unter dem Hühner¬
volke ordentlich aufgeräumt. Die Mehrzahl der Steuerträger vermag den ver¬
langten Betrag nicht sogleich aufzubringen, und so lassen die Steuereintreiber
es sich gut sein. Eine sehr hohe Steuer trifft die Schafherdenbesitzer im Herbst,
wenn die Schafe von den Gebirgen Heiingetrieben werden, wo sie den Sommer
über auf der Weide waren. Für jedes Schaf, alt oder jung, müssen vier Abasi
(1 Mark 20 Pfennige) als Steuer bezahlt werden. Um dieser Steuer wenigstens
teilweise zu entgehn, lassen die Herdenbesitzer die Zuchtschafe und Ziegen den
Winter über auch auf dem Gebirge, wo die Hirten für die Tiere und deren
Sicherheit Sorge tragen müssen.

Auch eine Handelssteuer wird in Afghanistan erhoben. Die kleinen Kauf¬
leute und die Händler, deren es in Kabul gewiß mehr als tausend gibt, müssen
ihre Waren aus den großen Warenlagern beziehn, die samt und sonders dem
Emir gehören, der das Betriebskapital zur Verfügung stellt. Die Waren werden
stückweise, je nach dem Werte, mit Steuerstempeln versehen, den Zwischen¬
händlern verkauft, die danach Ware und Steuer zu bezahlen haben. Händler
mit Früchten und andre Kleinhändler müssen eine dem Wert ihrer Waren ent¬
sprechende Steuer entrichten. Die Händler mit Früchten werden übrigens zu¬
weilen furchtbar gebrandschatzt, wovon ich mich selbst überzeugen konnte. Im
Sommer 1899 machte ich den Vorschlag, aus den billigen und vortrefflichen
Aprikosen und Pfirsichen Branntwein zu Handelszwecken zu erzeugen. Die
mohammedanische Bevölkerung des Landes verabscheut ja den Genuß alkoho¬
lischer Getränke, aber nach Britisch-Indien könnte Wein und Branntwein mit
großem Vorteile verkauft werden. Mein Vorschlag wurde gutgeheißen, und den
Aprikosenhändlern in Kabul wurde der Auftrag erteilt, mir große Mengen dieser
Frucht zu liefern. Binnen sechs Tagen erhielt ich denn auch 1700 Ser (1 Ser
-- 6,128 Kilogramm) zum Preise von einer Rupie (80 Pfennige) für zwei Ser.
Die Bauern hätten gern vier Ser für denselben Preis geliefert. Ich fragte den
nur zugeteilten Beamten, der den Einkauf besorgte, warum das Anerbieten der
Landwirte abgelehnt worden sei. Der Mann lächelte und meinte, der höhere
Preis sei doch bedeutend niedriger, da die Händler für die gelieferten Früchte
keinen Senar bekommen würden. Den Bauern hätten die Früchte aber bezahlt
werden müssen. Die Händler hatten in der Tat das Nachsehen, sie mußten sich
mit Gutscheinen (Anweisungen) zufrieden geben, für die sie niemals Geld erhielten.
Nach mehr als Jahresfrist kamen mehrere dieser Händler zu mir, um sich wegen
dieser Übervorteilung zu beklagen und mich zu bitten, ich möchte ihnen behilflich
sein, ihre Forderungen vom Fiskus hereinzubringen. Ich konnte den Geprellten
nur erklären, daß ich mit dieser Angelegenheit gar nichts zu tun Hütte, und daß
der Branntwein nicht für mich, sondern auf Rechnung des Emirs erzeugt würde.
Als dieselben Händler Weintrauben zur Erzeugung von Wein liefern sollten,


Afghanistan

ander kommt mit vier bis fünf Soldaten in das Haus des Steuerträgers und
quartiert sich dort ein. Die von dem Beamten eingeforderte Steuer ist ge¬
wöhnlich um vieles höher, als vorgeschrieben ist. Die Steuereintreiber bleiben
so lange in dem Hause des Steuerpflichtigen, bis die Steuer bezahlt ist, und
müssen selbstverständlich gut verpflegt werden. Sie lassen sich sogleich ein Schaf
schlachten, und wenn ein solches nicht vorhanden ist, so wird unter dem Hühner¬
volke ordentlich aufgeräumt. Die Mehrzahl der Steuerträger vermag den ver¬
langten Betrag nicht sogleich aufzubringen, und so lassen die Steuereintreiber
es sich gut sein. Eine sehr hohe Steuer trifft die Schafherdenbesitzer im Herbst,
wenn die Schafe von den Gebirgen Heiingetrieben werden, wo sie den Sommer
über auf der Weide waren. Für jedes Schaf, alt oder jung, müssen vier Abasi
(1 Mark 20 Pfennige) als Steuer bezahlt werden. Um dieser Steuer wenigstens
teilweise zu entgehn, lassen die Herdenbesitzer die Zuchtschafe und Ziegen den
Winter über auch auf dem Gebirge, wo die Hirten für die Tiere und deren
Sicherheit Sorge tragen müssen.

Auch eine Handelssteuer wird in Afghanistan erhoben. Die kleinen Kauf¬
leute und die Händler, deren es in Kabul gewiß mehr als tausend gibt, müssen
ihre Waren aus den großen Warenlagern beziehn, die samt und sonders dem
Emir gehören, der das Betriebskapital zur Verfügung stellt. Die Waren werden
stückweise, je nach dem Werte, mit Steuerstempeln versehen, den Zwischen¬
händlern verkauft, die danach Ware und Steuer zu bezahlen haben. Händler
mit Früchten und andre Kleinhändler müssen eine dem Wert ihrer Waren ent¬
sprechende Steuer entrichten. Die Händler mit Früchten werden übrigens zu¬
weilen furchtbar gebrandschatzt, wovon ich mich selbst überzeugen konnte. Im
Sommer 1899 machte ich den Vorschlag, aus den billigen und vortrefflichen
Aprikosen und Pfirsichen Branntwein zu Handelszwecken zu erzeugen. Die
mohammedanische Bevölkerung des Landes verabscheut ja den Genuß alkoho¬
lischer Getränke, aber nach Britisch-Indien könnte Wein und Branntwein mit
großem Vorteile verkauft werden. Mein Vorschlag wurde gutgeheißen, und den
Aprikosenhändlern in Kabul wurde der Auftrag erteilt, mir große Mengen dieser
Frucht zu liefern. Binnen sechs Tagen erhielt ich denn auch 1700 Ser (1 Ser
— 6,128 Kilogramm) zum Preise von einer Rupie (80 Pfennige) für zwei Ser.
Die Bauern hätten gern vier Ser für denselben Preis geliefert. Ich fragte den
nur zugeteilten Beamten, der den Einkauf besorgte, warum das Anerbieten der
Landwirte abgelehnt worden sei. Der Mann lächelte und meinte, der höhere
Preis sei doch bedeutend niedriger, da die Händler für die gelieferten Früchte
keinen Senar bekommen würden. Den Bauern hätten die Früchte aber bezahlt
werden müssen. Die Händler hatten in der Tat das Nachsehen, sie mußten sich
mit Gutscheinen (Anweisungen) zufrieden geben, für die sie niemals Geld erhielten.
Nach mehr als Jahresfrist kamen mehrere dieser Händler zu mir, um sich wegen
dieser Übervorteilung zu beklagen und mich zu bitten, ich möchte ihnen behilflich
sein, ihre Forderungen vom Fiskus hereinzubringen. Ich konnte den Geprellten
nur erklären, daß ich mit dieser Angelegenheit gar nichts zu tun Hütte, und daß
der Branntwein nicht für mich, sondern auf Rechnung des Emirs erzeugt würde.
Als dieselben Händler Weintrauben zur Erzeugung von Wein liefern sollten,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/431>, abgerufen am 27.09.2024.