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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

baten deshalb den Leiter der Fabrik, Herrn Gebhard Fleischer, der als Dolmetsch
mit mir die Reise nach Kabul gemacht hatte, er möge ihnen die Summe geben.
Dieser willfahrte, und der Preis der Brande wurde mit je zehn Rupien ermittelt.
Dieser Betrag floß jedoch in die Tasche des Emirs als Ehesteuer, sodaß die
Bräute auf Borg den beiden heiratslustigen Gefangnen überlassen werden mußten.
Sie freuten sich, ihrer Fesseln ledig geworden zu sein und Frauen zu haben.
Die Ehesteuer ist in solchen Fällen offenbar die Ursache der Milde des Emirs.

Von den weiblichen Häftlingen befindet sich ein Teil wegen leichtfertigen
Lebenswandels, was als Verbrechen betrachtet wird, in Gefangenschaft, die meisten
schmachten jedoch aus keinem andern Grunde in den Gefängnissen, als weil ihre
Väter, Brüder oder Ehemänner irgendeines Verbrechens oder Vergehns beschuldigt
werden oder in das Ausland entflohen sind. Die weiblichen Gefangnen, die
Verwandte haben, erhalten weder Nahrung noch Bekleidung. Sie werden mit
verschiednen Handarbeiten beschäftigt. Ans einem Beispiele möge der Leser er¬
sehen, aus welchen nichtigen Ursachen auch Frauen in Afganistan ihrer Freiheit
beraubt werden. Eine Witwe heiratete einen der Berichterstatter des Emirs,
der aus irgendwelchem Grunde aufgeknüpft wurde. Die zweifache Witwe wurde,
obwohl sie beteuerte, daß sie von dem Verbrechen ihres Mannes nicht das
Geringste wisse, und obgleich ihr eine Schuld tatsächlich nicht nachgewiesen werden
konnte, ihrer Freiheit beraubt und schmachtete, als ich in Kabul weilte, schon
mehrere Jahre im Gefängnisse. Hin und wieder veranlassen außerordentliche
Geschehnisse eine Begnadigung der wenig verdächtigen, d. h. unschuldigen Häft¬
linge. Vor etlichen Jahren führte ein heftiges Erdbeben, bei dem der Emir mit
dem Schrecken davonkam, eine solche Beendigung der Gnade des Herrschers herbei.
Damals wurde fünftausend Gefangnen die ersehnte Freiheit wieder geschenkt. Auch
tüchtige Arbeiter, die um leichter Vergehn willen in Haft gehalten werden,
erlangen mitunter, wenn sie ein Bittgesuch an den Emir richten, die Freiheit
wieder. Die meisten Gefangnen erhofften Befreiung, wenn der Thronfolger
Prinz Habib Allens zur Herrschaft gelangte. Sie dürften sich in dieser Annahme
auch nicht getäuscht haben, denn der neue Emir scheint ein gut gearteter, ge¬
rechter und weichherziger Mann zu sein. Unter den Vergehn und Verbrechen
im Sinne des modernen Strafrechts nehmen Diebstähle und Raubmorde in Af¬
ghanistan die erste Stelle ein. Die Hauptursachen dieser Delikte sind ohne
Zweifel die grenzenlose Not und Armut der weitaus überwiegenden Mehrheit
des geknechteten Volkes. Die Bestrafung der Diebe und der Raubmörder ist
in den meisten Fällen barbarisch. Am 2. Dezember 1899 wurde ein Pferdewärter
aufgeknüpft, weil er ein Viertel Ser (1^ Kilogramm) Gerste gestohlen hatte;
am 20. Dezember 1899 ereilte zwei Männer wegen eines ähnlichen Delikts
dasselbe Schicksal. Einem Arbeiter, der in dem allgemeinen Arbeitshause ein
kleines Stückchen Leder gestohlen hatte, wurde eine Hand am Gelenke abge¬
schnitten. Die im ganzen Reiche vorhandnen bezahlten und unbezahlten Bericht¬
erstatter und Angeber des Emirs wandeln nicht immer auf rechten Wegen und
werden meist furchtbar bestraft. Am 28. November 1899 wurde ein Bericht¬
erstatter wegen Geschenkannahme zerschnitten; ein andrer wurde gehenkt. Solche
Strafen werden sehr häufig verhängt und vollzogen.


Afghanistan

baten deshalb den Leiter der Fabrik, Herrn Gebhard Fleischer, der als Dolmetsch
mit mir die Reise nach Kabul gemacht hatte, er möge ihnen die Summe geben.
Dieser willfahrte, und der Preis der Brande wurde mit je zehn Rupien ermittelt.
Dieser Betrag floß jedoch in die Tasche des Emirs als Ehesteuer, sodaß die
Bräute auf Borg den beiden heiratslustigen Gefangnen überlassen werden mußten.
Sie freuten sich, ihrer Fesseln ledig geworden zu sein und Frauen zu haben.
Die Ehesteuer ist in solchen Fällen offenbar die Ursache der Milde des Emirs.

Von den weiblichen Häftlingen befindet sich ein Teil wegen leichtfertigen
Lebenswandels, was als Verbrechen betrachtet wird, in Gefangenschaft, die meisten
schmachten jedoch aus keinem andern Grunde in den Gefängnissen, als weil ihre
Väter, Brüder oder Ehemänner irgendeines Verbrechens oder Vergehns beschuldigt
werden oder in das Ausland entflohen sind. Die weiblichen Gefangnen, die
Verwandte haben, erhalten weder Nahrung noch Bekleidung. Sie werden mit
verschiednen Handarbeiten beschäftigt. Ans einem Beispiele möge der Leser er¬
sehen, aus welchen nichtigen Ursachen auch Frauen in Afganistan ihrer Freiheit
beraubt werden. Eine Witwe heiratete einen der Berichterstatter des Emirs,
der aus irgendwelchem Grunde aufgeknüpft wurde. Die zweifache Witwe wurde,
obwohl sie beteuerte, daß sie von dem Verbrechen ihres Mannes nicht das
Geringste wisse, und obgleich ihr eine Schuld tatsächlich nicht nachgewiesen werden
konnte, ihrer Freiheit beraubt und schmachtete, als ich in Kabul weilte, schon
mehrere Jahre im Gefängnisse. Hin und wieder veranlassen außerordentliche
Geschehnisse eine Begnadigung der wenig verdächtigen, d. h. unschuldigen Häft¬
linge. Vor etlichen Jahren führte ein heftiges Erdbeben, bei dem der Emir mit
dem Schrecken davonkam, eine solche Beendigung der Gnade des Herrschers herbei.
Damals wurde fünftausend Gefangnen die ersehnte Freiheit wieder geschenkt. Auch
tüchtige Arbeiter, die um leichter Vergehn willen in Haft gehalten werden,
erlangen mitunter, wenn sie ein Bittgesuch an den Emir richten, die Freiheit
wieder. Die meisten Gefangnen erhofften Befreiung, wenn der Thronfolger
Prinz Habib Allens zur Herrschaft gelangte. Sie dürften sich in dieser Annahme
auch nicht getäuscht haben, denn der neue Emir scheint ein gut gearteter, ge¬
rechter und weichherziger Mann zu sein. Unter den Vergehn und Verbrechen
im Sinne des modernen Strafrechts nehmen Diebstähle und Raubmorde in Af¬
ghanistan die erste Stelle ein. Die Hauptursachen dieser Delikte sind ohne
Zweifel die grenzenlose Not und Armut der weitaus überwiegenden Mehrheit
des geknechteten Volkes. Die Bestrafung der Diebe und der Raubmörder ist
in den meisten Fällen barbarisch. Am 2. Dezember 1899 wurde ein Pferdewärter
aufgeknüpft, weil er ein Viertel Ser (1^ Kilogramm) Gerste gestohlen hatte;
am 20. Dezember 1899 ereilte zwei Männer wegen eines ähnlichen Delikts
dasselbe Schicksal. Einem Arbeiter, der in dem allgemeinen Arbeitshause ein
kleines Stückchen Leder gestohlen hatte, wurde eine Hand am Gelenke abge¬
schnitten. Die im ganzen Reiche vorhandnen bezahlten und unbezahlten Bericht¬
erstatter und Angeber des Emirs wandeln nicht immer auf rechten Wegen und
werden meist furchtbar bestraft. Am 28. November 1899 wurde ein Bericht¬
erstatter wegen Geschenkannahme zerschnitten; ein andrer wurde gehenkt. Solche
Strafen werden sehr häufig verhängt und vollzogen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/364>, abgerufen am 27.09.2024.