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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Der britische Staatshaushalt

weil sich in Deutschland die Staatstätigkeit auf weite Gebiete erstreckt, die in
Großbritannien vom Staate ganz unberührt bleiben. Um nur ein paar Punkte
hervorzuheben, sei an die großen Summen erinnert, die vom Reiche für die
Arbeiterversicherung verwandt werden, und die Fürsorge, die Preußen gleich
den übrigen Bundesstaaten dem höhern Unterrichtswesen angedeihen läßt,
während bei den Briten eine Altersversicherung noch in nebelhafter Zukunft
liegt, und die Ausgaben für höhere Schulen und Universitäten so geringfügig
sind, daß sie kaum Erwähnung verdienen. Dem britischen Bater erwachsen
deshalb für die höhere Erziehung seiner Kinder sehr hohe Kosten, die bei
einem Vergleiche mit deutschen Verhältnissen angesetzt werden müssen; aber
diese Kosten zu berechnen ist schlechterdings unmöglich.

Ferner dürfte bei einem Vergleiche nicht vergessen werden, daß mancher¬
lei, was in Deutschland vom Staat ausgeführt wird, in Großbritannien den
Ortsverwaltungen zugeschoben ist, sowie daß auch die Tätigkeit der deutschen
Kreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen vielfach weiter geht als die der
entsprechenden britischen Behörden.

Von einer Begleichung der Steuerkasten sei deshalb hier ganz abgesehen.
Doch um das Bild der für öffentliche Zwecke zu leistenden Abgaben zu ver¬
vollständigen, seien die Kosten der Ortsverwaltungen angegeben, wie sie in
den amtlichen Aufstellungen erscheinen.

Bis 1899 umfaßten diese Aufstellungen auch den Lotsendienst und die Be-
dornung und die Beleuchtung der britischen Küsten. Jetzt werden diese Rech¬
nungen ganz abgesondert für sich geführt. Für den Lotsendienst betrugen
1902 die Einnahmen 555668 -F, die Ausgaben 544829 für Bedornung
und Beleuchtung waren die Einnahmen 555696 -F, die Ausgaben 500431 -F.
Die Unterhaltung der Häfen dagegen, die 1901/02 6231987-F forderte, ist
nach wie vor unter den entsprechenden Ortsbehörden.

Die gesamten Ausgaben der mannigfaltigen Behörden für die Verwaltung
der Grafschaften, Städte, Bezirke und Kirchspiele beliefen sich im Jahre 1901/02,
dem letzten, für das die Zahlen vollständig vorliegen, auf 144461511 -F gegen
eine Einnahme von 145150858 -F. Die Mittel flössen zum größten Teil aus
der von der Königin Elisabeth eingeführten Armensteuer, unter deren Deck¬
namen fast alle Gelder erhoben werden, ob sie der Armenpflege dienen oder
nicht. Dazu kommen die Erträge von Gewinn abwerfenden Unternehmungen,
die städtisches oder sonst öffentliches Eigentum sind, wie Gasanstalten, Wasser¬
werke, elektrische Anlagen, Pferdebahnen und dergleichen, gewisse Gebühren
und Strafgelder und ferner Zuschüsse aus der Staatskasse. Ein Teil dieser
Zuschüsse erfolgt aus dem eonsaliäatkÄ Vunä, und dieser Betrag wird im
Staatshaushalt angeführt und verrechnet. Nicht angeführt und verrechnet sind
dagegen die Zahlungen aus der Nachlaßsteuer, den Zollertrügen und den
binnenländischen Abgaben, die gar nicht erst in die Hauptstaatskasse gehn,
sondern gleich dem I^vest rg-xstiov. ^ooount überwiesen werden.

Die Verwaltungen der Zölle und Steuern überwiesen 1903/04 so
9795073 ^?, aus dem eonsoliäatöÄ ?uuÄ flössen 1156705 -F, und andre
Zahlungen für Ortszwecke, die noch von der Staatskasse bestritten werden,


Der britische Staatshaushalt

weil sich in Deutschland die Staatstätigkeit auf weite Gebiete erstreckt, die in
Großbritannien vom Staate ganz unberührt bleiben. Um nur ein paar Punkte
hervorzuheben, sei an die großen Summen erinnert, die vom Reiche für die
Arbeiterversicherung verwandt werden, und die Fürsorge, die Preußen gleich
den übrigen Bundesstaaten dem höhern Unterrichtswesen angedeihen läßt,
während bei den Briten eine Altersversicherung noch in nebelhafter Zukunft
liegt, und die Ausgaben für höhere Schulen und Universitäten so geringfügig
sind, daß sie kaum Erwähnung verdienen. Dem britischen Bater erwachsen
deshalb für die höhere Erziehung seiner Kinder sehr hohe Kosten, die bei
einem Vergleiche mit deutschen Verhältnissen angesetzt werden müssen; aber
diese Kosten zu berechnen ist schlechterdings unmöglich.

Ferner dürfte bei einem Vergleiche nicht vergessen werden, daß mancher¬
lei, was in Deutschland vom Staat ausgeführt wird, in Großbritannien den
Ortsverwaltungen zugeschoben ist, sowie daß auch die Tätigkeit der deutschen
Kreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen vielfach weiter geht als die der
entsprechenden britischen Behörden.

Von einer Begleichung der Steuerkasten sei deshalb hier ganz abgesehen.
Doch um das Bild der für öffentliche Zwecke zu leistenden Abgaben zu ver¬
vollständigen, seien die Kosten der Ortsverwaltungen angegeben, wie sie in
den amtlichen Aufstellungen erscheinen.

Bis 1899 umfaßten diese Aufstellungen auch den Lotsendienst und die Be-
dornung und die Beleuchtung der britischen Küsten. Jetzt werden diese Rech¬
nungen ganz abgesondert für sich geführt. Für den Lotsendienst betrugen
1902 die Einnahmen 555668 -F, die Ausgaben 544829 für Bedornung
und Beleuchtung waren die Einnahmen 555696 -F, die Ausgaben 500431 -F.
Die Unterhaltung der Häfen dagegen, die 1901/02 6231987-F forderte, ist
nach wie vor unter den entsprechenden Ortsbehörden.

Die gesamten Ausgaben der mannigfaltigen Behörden für die Verwaltung
der Grafschaften, Städte, Bezirke und Kirchspiele beliefen sich im Jahre 1901/02,
dem letzten, für das die Zahlen vollständig vorliegen, auf 144461511 -F gegen
eine Einnahme von 145150858 -F. Die Mittel flössen zum größten Teil aus
der von der Königin Elisabeth eingeführten Armensteuer, unter deren Deck¬
namen fast alle Gelder erhoben werden, ob sie der Armenpflege dienen oder
nicht. Dazu kommen die Erträge von Gewinn abwerfenden Unternehmungen,
die städtisches oder sonst öffentliches Eigentum sind, wie Gasanstalten, Wasser¬
werke, elektrische Anlagen, Pferdebahnen und dergleichen, gewisse Gebühren
und Strafgelder und ferner Zuschüsse aus der Staatskasse. Ein Teil dieser
Zuschüsse erfolgt aus dem eonsaliäatkÄ Vunä, und dieser Betrag wird im
Staatshaushalt angeführt und verrechnet. Nicht angeführt und verrechnet sind
dagegen die Zahlungen aus der Nachlaßsteuer, den Zollertrügen und den
binnenländischen Abgaben, die gar nicht erst in die Hauptstaatskasse gehn,
sondern gleich dem I^vest rg-xstiov. ^ooount überwiesen werden.

Die Verwaltungen der Zölle und Steuern überwiesen 1903/04 so
9795073 ^?, aus dem eonsoliäatöÄ ?uuÄ flössen 1156705 -F, und andre
Zahlungen für Ortszwecke, die noch von der Staatskasse bestritten werden,


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[0354] Der britische Staatshaushalt weil sich in Deutschland die Staatstätigkeit auf weite Gebiete erstreckt, die in Großbritannien vom Staate ganz unberührt bleiben. Um nur ein paar Punkte hervorzuheben, sei an die großen Summen erinnert, die vom Reiche für die Arbeiterversicherung verwandt werden, und die Fürsorge, die Preußen gleich den übrigen Bundesstaaten dem höhern Unterrichtswesen angedeihen läßt, während bei den Briten eine Altersversicherung noch in nebelhafter Zukunft liegt, und die Ausgaben für höhere Schulen und Universitäten so geringfügig sind, daß sie kaum Erwähnung verdienen. Dem britischen Bater erwachsen deshalb für die höhere Erziehung seiner Kinder sehr hohe Kosten, die bei einem Vergleiche mit deutschen Verhältnissen angesetzt werden müssen; aber diese Kosten zu berechnen ist schlechterdings unmöglich. Ferner dürfte bei einem Vergleiche nicht vergessen werden, daß mancher¬ lei, was in Deutschland vom Staat ausgeführt wird, in Großbritannien den Ortsverwaltungen zugeschoben ist, sowie daß auch die Tätigkeit der deutschen Kreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen vielfach weiter geht als die der entsprechenden britischen Behörden. Von einer Begleichung der Steuerkasten sei deshalb hier ganz abgesehen. Doch um das Bild der für öffentliche Zwecke zu leistenden Abgaben zu ver¬ vollständigen, seien die Kosten der Ortsverwaltungen angegeben, wie sie in den amtlichen Aufstellungen erscheinen. Bis 1899 umfaßten diese Aufstellungen auch den Lotsendienst und die Be- dornung und die Beleuchtung der britischen Küsten. Jetzt werden diese Rech¬ nungen ganz abgesondert für sich geführt. Für den Lotsendienst betrugen 1902 die Einnahmen 555668 -F, die Ausgaben 544829 für Bedornung und Beleuchtung waren die Einnahmen 555696 -F, die Ausgaben 500431 -F. Die Unterhaltung der Häfen dagegen, die 1901/02 6231987-F forderte, ist nach wie vor unter den entsprechenden Ortsbehörden. Die gesamten Ausgaben der mannigfaltigen Behörden für die Verwaltung der Grafschaften, Städte, Bezirke und Kirchspiele beliefen sich im Jahre 1901/02, dem letzten, für das die Zahlen vollständig vorliegen, auf 144461511 -F gegen eine Einnahme von 145150858 -F. Die Mittel flössen zum größten Teil aus der von der Königin Elisabeth eingeführten Armensteuer, unter deren Deck¬ namen fast alle Gelder erhoben werden, ob sie der Armenpflege dienen oder nicht. Dazu kommen die Erträge von Gewinn abwerfenden Unternehmungen, die städtisches oder sonst öffentliches Eigentum sind, wie Gasanstalten, Wasser¬ werke, elektrische Anlagen, Pferdebahnen und dergleichen, gewisse Gebühren und Strafgelder und ferner Zuschüsse aus der Staatskasse. Ein Teil dieser Zuschüsse erfolgt aus dem eonsaliäatkÄ Vunä, und dieser Betrag wird im Staatshaushalt angeführt und verrechnet. Nicht angeführt und verrechnet sind dagegen die Zahlungen aus der Nachlaßsteuer, den Zollertrügen und den binnenländischen Abgaben, die gar nicht erst in die Hauptstaatskasse gehn, sondern gleich dem I^vest rg-xstiov. ^ooount überwiesen werden. Die Verwaltungen der Zölle und Steuern überwiesen 1903/04 so 9795073 ^?, aus dem eonsoliäatöÄ ?uuÄ flössen 1156705 -F, und andre Zahlungen für Ortszwecke, die noch von der Staatskasse bestritten werden,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/354>, abgerufen am 27.09.2024.