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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

Jahren wurde dem Emir berichtet, der Pächter besitze viel Geld, Dieser wurde
deshalb nach Kabul gebracht und so lange gefangen gehalten und gefoltert,
bis ihm ein Bekenntnis seines Vermögens bis auf den letzten Senar erpreßt
worden, und das Geld in dem unergründlichen Säckel des Emirs verschwunden
war. Durch diesen gemeinen Raub bereicherte sich Abd-ur-Rahmän mit dem
Betrage von 60000 Rupien.

Ein vornehmer Afghane, der sich auf Handelsgeschäfte gut verstand, erhielt
vom Emir mehrere hunderttausend Rupien zu Geschüftszwecken geliehen. Es
wurde dabei eine Verzinsung des Kapitals mit fünf vom Hundert vereinbart.
Der Handel ging gut, und der Emir ließ die fülligen Zinsen zum Kapital schlagen.
Das dauerte drei bis vier Jahre. Selbstverständlich wurde der Händler durch
die Zollämter strengstens überwacht, und dem Emir wurde von Zeit zu Zeit
Bericht erstattet. Eines Tages wurde der Kaufmann ohne jede Ursache in das
Gefängnis geworfen und blieb solange in Haft, bis das ihm geliehene Geld
samt allem Gewinn im Besitze des Emirs war. Dann sagte Abd-ur-Rahmän
zu dem freigelassenen: Du weißt, daß alles Geld mir gehört. Es tut mir leid,
daß dir solches widerfahren ist, aber du hast ja die Jahre her ein gutes Leben
gehabt. Ich will dir wieder Geld leihen, damit du neuerdings Geschäfte machen
kannst. Dieser Vorgang wiederholte sich, der Kaufmann saß schon dreimal in
Haft und wurde jedesmal seines Vermögens beraubt, damit der edelmütige Emir
das Seinige zurückerhalte.

In einem Reiche, dessen Herrscher sich offenkundiger Räubereien schuldig
macht, scheuen selbstverständlich auch die, deren Gewalt dazu ausreicht, und
deren Vorteil damit verknüpft ist, vor verdammenswerten Arkaden nicht zurück.
Von einem durchaus glaubwürdigen Manne wurde mir erzählt, daß zum Bürger¬
meister von Kabul der Vertrauensmann des Emirs ernannt würde, der diesem
die größten Einnahmen versprach. Wie und wo er das Geld aufbrachte, war
ziemlich gleichgiltig, jedesmal wurde dem Bürgermeister hierbei freie Hand ge¬
lassen. Es ist deshalb begreiflich, daß es unter so bewandten Umständen nicht
immer mit rechten Dingen zuging. Von dem vorigen Bürgermeister von Kabul
werden recht wenig erbauliche Dinge berichtet. Er soll während seiner zehn¬
jährigen Amtstätigkeit mehrere hundert Raubmorde durch seine Schergen haben
ausführen lassen, ohne daß es jemand gewagt hätte, auch nur ein Wort darüber
zu sprechen. Die Leute zitterten eben vor ihm. Schließlich ereilte ihn das Ver¬
hängnis unter Umstünden, die einen furchtbaren Verdacht gegen den Emir ent¬
halten. Der Bluthund von einem Bürgermeister hatte nämlich durch seine
"Schutzleute" einen vermögenden Mann verhaften, seines Bargeldes im Betrage
von 20000 Rupien berauben und dann ermorden lassen. Von dieser Beute
übergab er dem Fürsten 2000 Rupien, den Rest behielt er für sich; ein Zufall
hatte es jedoch so gefügt, daß ein Knabe wußte, welche Summe Geldes in diesem
Falle geraubt worden war. Möglicherweise ist dem Knaben die Summe von
wissenden Leuten genannt worden, jedenfalls wurde er veranlaßt, an den Emir
zu berichten. Der Bürgermeister, auf Grund dieser Anzeige zu dem Herrscher
gerufen und befragt, welchen Betrag er dem Ermordeten habe abnehmen lassen,
beteuerte, es seien 2000 Rupien gewesen. Der Emir hielt ihn, die Anzeige


Afghanistan

Jahren wurde dem Emir berichtet, der Pächter besitze viel Geld, Dieser wurde
deshalb nach Kabul gebracht und so lange gefangen gehalten und gefoltert,
bis ihm ein Bekenntnis seines Vermögens bis auf den letzten Senar erpreßt
worden, und das Geld in dem unergründlichen Säckel des Emirs verschwunden
war. Durch diesen gemeinen Raub bereicherte sich Abd-ur-Rahmän mit dem
Betrage von 60000 Rupien.

Ein vornehmer Afghane, der sich auf Handelsgeschäfte gut verstand, erhielt
vom Emir mehrere hunderttausend Rupien zu Geschüftszwecken geliehen. Es
wurde dabei eine Verzinsung des Kapitals mit fünf vom Hundert vereinbart.
Der Handel ging gut, und der Emir ließ die fülligen Zinsen zum Kapital schlagen.
Das dauerte drei bis vier Jahre. Selbstverständlich wurde der Händler durch
die Zollämter strengstens überwacht, und dem Emir wurde von Zeit zu Zeit
Bericht erstattet. Eines Tages wurde der Kaufmann ohne jede Ursache in das
Gefängnis geworfen und blieb solange in Haft, bis das ihm geliehene Geld
samt allem Gewinn im Besitze des Emirs war. Dann sagte Abd-ur-Rahmän
zu dem freigelassenen: Du weißt, daß alles Geld mir gehört. Es tut mir leid,
daß dir solches widerfahren ist, aber du hast ja die Jahre her ein gutes Leben
gehabt. Ich will dir wieder Geld leihen, damit du neuerdings Geschäfte machen
kannst. Dieser Vorgang wiederholte sich, der Kaufmann saß schon dreimal in
Haft und wurde jedesmal seines Vermögens beraubt, damit der edelmütige Emir
das Seinige zurückerhalte.

In einem Reiche, dessen Herrscher sich offenkundiger Räubereien schuldig
macht, scheuen selbstverständlich auch die, deren Gewalt dazu ausreicht, und
deren Vorteil damit verknüpft ist, vor verdammenswerten Arkaden nicht zurück.
Von einem durchaus glaubwürdigen Manne wurde mir erzählt, daß zum Bürger¬
meister von Kabul der Vertrauensmann des Emirs ernannt würde, der diesem
die größten Einnahmen versprach. Wie und wo er das Geld aufbrachte, war
ziemlich gleichgiltig, jedesmal wurde dem Bürgermeister hierbei freie Hand ge¬
lassen. Es ist deshalb begreiflich, daß es unter so bewandten Umständen nicht
immer mit rechten Dingen zuging. Von dem vorigen Bürgermeister von Kabul
werden recht wenig erbauliche Dinge berichtet. Er soll während seiner zehn¬
jährigen Amtstätigkeit mehrere hundert Raubmorde durch seine Schergen haben
ausführen lassen, ohne daß es jemand gewagt hätte, auch nur ein Wort darüber
zu sprechen. Die Leute zitterten eben vor ihm. Schließlich ereilte ihn das Ver¬
hängnis unter Umstünden, die einen furchtbaren Verdacht gegen den Emir ent¬
halten. Der Bluthund von einem Bürgermeister hatte nämlich durch seine
„Schutzleute" einen vermögenden Mann verhaften, seines Bargeldes im Betrage
von 20000 Rupien berauben und dann ermorden lassen. Von dieser Beute
übergab er dem Fürsten 2000 Rupien, den Rest behielt er für sich; ein Zufall
hatte es jedoch so gefügt, daß ein Knabe wußte, welche Summe Geldes in diesem
Falle geraubt worden war. Möglicherweise ist dem Knaben die Summe von
wissenden Leuten genannt worden, jedenfalls wurde er veranlaßt, an den Emir
zu berichten. Der Bürgermeister, auf Grund dieser Anzeige zu dem Herrscher
gerufen und befragt, welchen Betrag er dem Ermordeten habe abnehmen lassen,
beteuerte, es seien 2000 Rupien gewesen. Der Emir hielt ihn, die Anzeige


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/248>, abgerufen am 27.09.2024.