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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

zweifellos hart bestraft worden. Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf kein Afghane
das Land verlassen. Mitte Dezember 1900 machte sich ein Arbeiter der Waffen¬
fabrik aus dem Staube, weil ihm seit sieben Monaten keine Löhnung bezahlt
worden war, und er Lebensmittel auf Borg nicht mehr erhielt. An der Grenz¬
station Data wurde er festgenommen und mit einer schweren Kette um den Hals
unter militärischer Bewachung nach Kabul zurückgebracht, wo er an den Beinen
gefesselt und gezwungen wurde, wiederum zu arbeiten. Solche Fälle ereignen
sich sehr häufig.

Empörend ist auch die grausame Vergewaltigung tüchtiger und geschickter
Arbeiter, die der Emir nicht etwa durch hohe Löhne, sondern durch despotische
Willkür zwingt, in seiner Fabrik zu arbeiten. Am Ausgange des Jahres 1899
wurde einem Schlosser oder Schmiede, der in Kabul eine eigne Werkstätte
besaß und als guter Arbeiter bekannt war, der Auftrag gegeben, in dem Werk¬
hause des Emirs zu arbeiten. Der Mann wollte diesem Anerbieten nicht Folge
leisten, da er sich in seiner Werkstütte täglich eine Rupie verdiente, in der Fabrik
des Emirs aber nur einen Monatslohn von zehn Rupien erhalten sollte. Sein
Widerstand währte freilich nicht lange, denn er wurde verhaftet und gezwungen,
unter Bewachung Steine auf die Bauplätze des Emirs zu tragen. Nach zehn
Tagen war sein Trotz gebrochen, und er erklärte sich bereit, in dem allgemeinen
Werkhause zu arbeiten. Auf solche Weise verstand es Abd - ur-Rcchman, die
Arbeitskraft seiner "lieben" Untertanen zu seinem Vorteile zu verwenden.

Den despotischen Sinn des Emirs mögen ferner folgende Geschehnisse kenn¬
zeichnen: Vor etwa acht Jahren starb in Kabul ein Hausbesitzer, der einen vier¬
zehnjährigen Knaben als einzigen Erben zurückließ. Dies wurde dein Emir
berichtet, der den Knaben zu sich rief und ihm viertausend Rupien für ein er¬
erbtes Haus anbot, für das dem Erben von andrer Seite schon das Doppelte
geboten worden war. Der Erbe wollte jedoch sein Vaterhaus nicht veräußern,
zumal da er von dem Erträgnisse leben konnte, und lehnte das Anerbieten des
Emirs ab. Das wurde selbstverständlich sehr übel aufgenommen, der Knabe
erhielt eine Tracht Prügel, und sein Haus wurde von den Schergen des Emirs
gesperrt. So wurde der unmündige Junge von dem Landesherrn, dem obersten
Hüter des Rechts, beraubt und hilflos auf die Straße gestoßen. Mitleidige
Nachbarn nahmen sich des Bedauernswerten an, der zu einem kräftigen Manne
aufwuchs und gegen einen Monatslohn von acht Rupien für den Emir arbeitete,
als ich in Kabul weilte.

Sechzehn Jahre vor meinem Aufenthalt in Afghanistan sollte ein großes
Staatsgrnndstück bei Kandcchar verpachtet werden. Es meldete sich ein Pächter,
der nach Kabul berufen und befragt wurde, welchen Pachtzins er zu entrichten
vermöge. Der Mann versprach, jährlich sechzigtausend Rupien zu bezahlen, und
der Pachtvertrag wurde abgeschlossen. Im ersten Jahre gewann der Pächter
nur fünfzigtausend Rupien als Erträgnis, dem Vertrage gemäß mußte er jedoch
sechzigtausend Rupien abliefern, wodurch er in Schulden geriet. In den nächsten
Jahren wurde das Erträgnis aus der Bewirtschaftung des Gutes immer höher,
da die Grundstücke durch fleißige Bearbeitung fruchtbarer wurden. Der Pächter
erreichte deshalb einen gewissen Nutzen für Fleiß und Mühe. Nach mehreren


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zweifellos hart bestraft worden. Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf kein Afghane
das Land verlassen. Mitte Dezember 1900 machte sich ein Arbeiter der Waffen¬
fabrik aus dem Staube, weil ihm seit sieben Monaten keine Löhnung bezahlt
worden war, und er Lebensmittel auf Borg nicht mehr erhielt. An der Grenz¬
station Data wurde er festgenommen und mit einer schweren Kette um den Hals
unter militärischer Bewachung nach Kabul zurückgebracht, wo er an den Beinen
gefesselt und gezwungen wurde, wiederum zu arbeiten. Solche Fälle ereignen
sich sehr häufig.

Empörend ist auch die grausame Vergewaltigung tüchtiger und geschickter
Arbeiter, die der Emir nicht etwa durch hohe Löhne, sondern durch despotische
Willkür zwingt, in seiner Fabrik zu arbeiten. Am Ausgange des Jahres 1899
wurde einem Schlosser oder Schmiede, der in Kabul eine eigne Werkstätte
besaß und als guter Arbeiter bekannt war, der Auftrag gegeben, in dem Werk¬
hause des Emirs zu arbeiten. Der Mann wollte diesem Anerbieten nicht Folge
leisten, da er sich in seiner Werkstütte täglich eine Rupie verdiente, in der Fabrik
des Emirs aber nur einen Monatslohn von zehn Rupien erhalten sollte. Sein
Widerstand währte freilich nicht lange, denn er wurde verhaftet und gezwungen,
unter Bewachung Steine auf die Bauplätze des Emirs zu tragen. Nach zehn
Tagen war sein Trotz gebrochen, und er erklärte sich bereit, in dem allgemeinen
Werkhause zu arbeiten. Auf solche Weise verstand es Abd - ur-Rcchman, die
Arbeitskraft seiner „lieben" Untertanen zu seinem Vorteile zu verwenden.

Den despotischen Sinn des Emirs mögen ferner folgende Geschehnisse kenn¬
zeichnen: Vor etwa acht Jahren starb in Kabul ein Hausbesitzer, der einen vier¬
zehnjährigen Knaben als einzigen Erben zurückließ. Dies wurde dein Emir
berichtet, der den Knaben zu sich rief und ihm viertausend Rupien für ein er¬
erbtes Haus anbot, für das dem Erben von andrer Seite schon das Doppelte
geboten worden war. Der Erbe wollte jedoch sein Vaterhaus nicht veräußern,
zumal da er von dem Erträgnisse leben konnte, und lehnte das Anerbieten des
Emirs ab. Das wurde selbstverständlich sehr übel aufgenommen, der Knabe
erhielt eine Tracht Prügel, und sein Haus wurde von den Schergen des Emirs
gesperrt. So wurde der unmündige Junge von dem Landesherrn, dem obersten
Hüter des Rechts, beraubt und hilflos auf die Straße gestoßen. Mitleidige
Nachbarn nahmen sich des Bedauernswerten an, der zu einem kräftigen Manne
aufwuchs und gegen einen Monatslohn von acht Rupien für den Emir arbeitete,
als ich in Kabul weilte.

Sechzehn Jahre vor meinem Aufenthalt in Afghanistan sollte ein großes
Staatsgrnndstück bei Kandcchar verpachtet werden. Es meldete sich ein Pächter,
der nach Kabul berufen und befragt wurde, welchen Pachtzins er zu entrichten
vermöge. Der Mann versprach, jährlich sechzigtausend Rupien zu bezahlen, und
der Pachtvertrag wurde abgeschlossen. Im ersten Jahre gewann der Pächter
nur fünfzigtausend Rupien als Erträgnis, dem Vertrage gemäß mußte er jedoch
sechzigtausend Rupien abliefern, wodurch er in Schulden geriet. In den nächsten
Jahren wurde das Erträgnis aus der Bewirtschaftung des Gutes immer höher,
da die Grundstücke durch fleißige Bearbeitung fruchtbarer wurden. Der Pächter
erreichte deshalb einen gewissen Nutzen für Fleiß und Mühe. Nach mehreren


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[0247] Afghanistan zweifellos hart bestraft worden. Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf kein Afghane das Land verlassen. Mitte Dezember 1900 machte sich ein Arbeiter der Waffen¬ fabrik aus dem Staube, weil ihm seit sieben Monaten keine Löhnung bezahlt worden war, und er Lebensmittel auf Borg nicht mehr erhielt. An der Grenz¬ station Data wurde er festgenommen und mit einer schweren Kette um den Hals unter militärischer Bewachung nach Kabul zurückgebracht, wo er an den Beinen gefesselt und gezwungen wurde, wiederum zu arbeiten. Solche Fälle ereignen sich sehr häufig. Empörend ist auch die grausame Vergewaltigung tüchtiger und geschickter Arbeiter, die der Emir nicht etwa durch hohe Löhne, sondern durch despotische Willkür zwingt, in seiner Fabrik zu arbeiten. Am Ausgange des Jahres 1899 wurde einem Schlosser oder Schmiede, der in Kabul eine eigne Werkstätte besaß und als guter Arbeiter bekannt war, der Auftrag gegeben, in dem Werk¬ hause des Emirs zu arbeiten. Der Mann wollte diesem Anerbieten nicht Folge leisten, da er sich in seiner Werkstütte täglich eine Rupie verdiente, in der Fabrik des Emirs aber nur einen Monatslohn von zehn Rupien erhalten sollte. Sein Widerstand währte freilich nicht lange, denn er wurde verhaftet und gezwungen, unter Bewachung Steine auf die Bauplätze des Emirs zu tragen. Nach zehn Tagen war sein Trotz gebrochen, und er erklärte sich bereit, in dem allgemeinen Werkhause zu arbeiten. Auf solche Weise verstand es Abd - ur-Rcchman, die Arbeitskraft seiner „lieben" Untertanen zu seinem Vorteile zu verwenden. Den despotischen Sinn des Emirs mögen ferner folgende Geschehnisse kenn¬ zeichnen: Vor etwa acht Jahren starb in Kabul ein Hausbesitzer, der einen vier¬ zehnjährigen Knaben als einzigen Erben zurückließ. Dies wurde dein Emir berichtet, der den Knaben zu sich rief und ihm viertausend Rupien für ein er¬ erbtes Haus anbot, für das dem Erben von andrer Seite schon das Doppelte geboten worden war. Der Erbe wollte jedoch sein Vaterhaus nicht veräußern, zumal da er von dem Erträgnisse leben konnte, und lehnte das Anerbieten des Emirs ab. Das wurde selbstverständlich sehr übel aufgenommen, der Knabe erhielt eine Tracht Prügel, und sein Haus wurde von den Schergen des Emirs gesperrt. So wurde der unmündige Junge von dem Landesherrn, dem obersten Hüter des Rechts, beraubt und hilflos auf die Straße gestoßen. Mitleidige Nachbarn nahmen sich des Bedauernswerten an, der zu einem kräftigen Manne aufwuchs und gegen einen Monatslohn von acht Rupien für den Emir arbeitete, als ich in Kabul weilte. Sechzehn Jahre vor meinem Aufenthalt in Afghanistan sollte ein großes Staatsgrnndstück bei Kandcchar verpachtet werden. Es meldete sich ein Pächter, der nach Kabul berufen und befragt wurde, welchen Pachtzins er zu entrichten vermöge. Der Mann versprach, jährlich sechzigtausend Rupien zu bezahlen, und der Pachtvertrag wurde abgeschlossen. Im ersten Jahre gewann der Pächter nur fünfzigtausend Rupien als Erträgnis, dem Vertrage gemäß mußte er jedoch sechzigtausend Rupien abliefern, wodurch er in Schulden geriet. In den nächsten Jahren wurde das Erträgnis aus der Bewirtschaftung des Gutes immer höher, da die Grundstücke durch fleißige Bearbeitung fruchtbarer wurden. Der Pächter erreichte deshalb einen gewissen Nutzen für Fleiß und Mühe. Nach mehreren

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/247>, abgerufen am 27.09.2024.