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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Reiter zurück und verkündete den Entschluß des Emirs, wonach die Verurteilten
nur begnadigt würden, wenn jeder zehntausend Rupien bezahlte. Zur Beschaffung
dieser Summe wurde jedem eine Frist von sieben Tagen gewährt. Der Haupt¬
schuldige, dem das Pfählen bevorstand, eine barbarische Art der Hinrichtung,
wobei dem armen Sünder ein Pfahl von unten in den Leib getrieben wird,
erlegte den genannten Betrag noch an demselben Tage und wurde in Freiheit
gesetzt, seine Mitschuldigen vermochten jedoch die für ihre Verhältnisse überaus
hohen Beträge nicht so rasch aufzubringen und wurden noch sechs Tage nachher
Morgens um acht Uhr aus dem Gefängnisse auf den Richtplatz geführt, wo sie
bis vier Uhr Nachmittags unter den Galgen beteten, worauf sie wieder in
Gewahrsam gebracht wurden. Am achten Tage sah ich die bedauernswerten
Menschen nicht mehr unter den Galgen, weiß aber nicht, ob es ihnen gelungen
war, die vom Emir verhängte Buße voll zu bezahlen. Ich erfuhr, daß Abd-
ur-Rahmän in solchen Fällen auch mit sich handeln lasse, zumal da von seinen
Schergen genau ermittelt wird, wieviel Vermögen so ein armer Sünder und
seine Verwandten besitzen. Die Verwandten Verurteilter leisteten in solchen
Fällen meist mit ihrem ganzen Hab und Gut Hilfe, und wenn die geforderte
Buße nicht aufgebracht werden konnte, so wurde vom Emir wohl auch eine ge¬
ringere Summe großmütig angenommen, da er als "Geschäftsmann" asiatischer
Herkunft dem Grundsatze zu huldigen schien, daß man armen Teufeln nicht
mehr abnehmen dürfe, als sie eben besitzen. Auch war ihm ein lebender Mann,
der hundert Rupien bezahlt, lieber als ein toter, aus dem auch kein Pies
(sprich Pels) mehr herauszupressen ist. Geldstrafen verbirg der Emir sehr
häufig, und es ist seltsam, daß trotz der großen Armut der Leute die Bußen
meist bezahlt wurden. Eine Erklärung hierfür liegt in der Tatsache, daß das
Volk überaus sparsam und genügsam ist. Freilich zeitigen diese Tugenden mit¬
unter böse Früchte.

Ein zwanzigjähriger Bursche, ein sehr fleißiger und geschickter Maurer, er¬
sparte sich im Verlauf zweier Jahre von seinem Lohne zweihundert Rupien.
Er erhielt wegen seiner Geschicklichkeit einen Taglohn von anderthalb Abasi
(45 Pfennigen), wogegen andre Maurer und Handlanger nur einen Abasi
(30 Pfennige) erhalten. Der junge Mann verwahrte das ersparte Geld in
seinem Leibgürtel, den er immer trug, und die andern Maurer nahmen dies
wahr. Ein neidischer Wicht berichtete dem Emir, daß der Arbeitsgenosse eine
Menge Geldes habe, worauf dieser durch eine Militärwache vor den Fürsten
geführt und von ihm befragt wurde, woher er das Geld habe. Der Mann gab
wahrheitsgetreu Aufschluß, doch wurde seinen Worten nicht geglaubt. Auf solche
Weise könne er das Geld nicht erworben haben, hieß es, das sei gestohlen.
Daraufhin wurden ihm die im Schweiße des Angesichts verdienten zweihundert
Rupien abgenommen; er wurde in das Gefängnis gesteckt. Zwei Jahre lang
trug der Unschuldige Fesseln an den Beinen. Darauf wurde er begnadigt, denn
er war ja ein guter Arbeiter, doch arbeitete er nur wenige Tage. Dann suchte
er das Weite und dürfte über die britisch-indische Grenze entkommen sein. Glück¬
licherweise hatte der Entflohene weder lebende Eltern noch andre Verwandte.
Diese wären wegen der Flucht des Jünglings zur Verantwortung gezogen und


Reiter zurück und verkündete den Entschluß des Emirs, wonach die Verurteilten
nur begnadigt würden, wenn jeder zehntausend Rupien bezahlte. Zur Beschaffung
dieser Summe wurde jedem eine Frist von sieben Tagen gewährt. Der Haupt¬
schuldige, dem das Pfählen bevorstand, eine barbarische Art der Hinrichtung,
wobei dem armen Sünder ein Pfahl von unten in den Leib getrieben wird,
erlegte den genannten Betrag noch an demselben Tage und wurde in Freiheit
gesetzt, seine Mitschuldigen vermochten jedoch die für ihre Verhältnisse überaus
hohen Beträge nicht so rasch aufzubringen und wurden noch sechs Tage nachher
Morgens um acht Uhr aus dem Gefängnisse auf den Richtplatz geführt, wo sie
bis vier Uhr Nachmittags unter den Galgen beteten, worauf sie wieder in
Gewahrsam gebracht wurden. Am achten Tage sah ich die bedauernswerten
Menschen nicht mehr unter den Galgen, weiß aber nicht, ob es ihnen gelungen
war, die vom Emir verhängte Buße voll zu bezahlen. Ich erfuhr, daß Abd-
ur-Rahmän in solchen Fällen auch mit sich handeln lasse, zumal da von seinen
Schergen genau ermittelt wird, wieviel Vermögen so ein armer Sünder und
seine Verwandten besitzen. Die Verwandten Verurteilter leisteten in solchen
Fällen meist mit ihrem ganzen Hab und Gut Hilfe, und wenn die geforderte
Buße nicht aufgebracht werden konnte, so wurde vom Emir wohl auch eine ge¬
ringere Summe großmütig angenommen, da er als „Geschäftsmann" asiatischer
Herkunft dem Grundsatze zu huldigen schien, daß man armen Teufeln nicht
mehr abnehmen dürfe, als sie eben besitzen. Auch war ihm ein lebender Mann,
der hundert Rupien bezahlt, lieber als ein toter, aus dem auch kein Pies
(sprich Pels) mehr herauszupressen ist. Geldstrafen verbirg der Emir sehr
häufig, und es ist seltsam, daß trotz der großen Armut der Leute die Bußen
meist bezahlt wurden. Eine Erklärung hierfür liegt in der Tatsache, daß das
Volk überaus sparsam und genügsam ist. Freilich zeitigen diese Tugenden mit¬
unter böse Früchte.

Ein zwanzigjähriger Bursche, ein sehr fleißiger und geschickter Maurer, er¬
sparte sich im Verlauf zweier Jahre von seinem Lohne zweihundert Rupien.
Er erhielt wegen seiner Geschicklichkeit einen Taglohn von anderthalb Abasi
(45 Pfennigen), wogegen andre Maurer und Handlanger nur einen Abasi
(30 Pfennige) erhalten. Der junge Mann verwahrte das ersparte Geld in
seinem Leibgürtel, den er immer trug, und die andern Maurer nahmen dies
wahr. Ein neidischer Wicht berichtete dem Emir, daß der Arbeitsgenosse eine
Menge Geldes habe, worauf dieser durch eine Militärwache vor den Fürsten
geführt und von ihm befragt wurde, woher er das Geld habe. Der Mann gab
wahrheitsgetreu Aufschluß, doch wurde seinen Worten nicht geglaubt. Auf solche
Weise könne er das Geld nicht erworben haben, hieß es, das sei gestohlen.
Daraufhin wurden ihm die im Schweiße des Angesichts verdienten zweihundert
Rupien abgenommen; er wurde in das Gefängnis gesteckt. Zwei Jahre lang
trug der Unschuldige Fesseln an den Beinen. Darauf wurde er begnadigt, denn
er war ja ein guter Arbeiter, doch arbeitete er nur wenige Tage. Dann suchte
er das Weite und dürfte über die britisch-indische Grenze entkommen sein. Glück¬
licherweise hatte der Entflohene weder lebende Eltern noch andre Verwandte.
Diese wären wegen der Flucht des Jünglings zur Verantwortung gezogen und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/246>, abgerufen am 27.09.2024.