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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Montiere" verschiedner Maschinen Geschicklichkeit bekundete, einer Erhöhung
seines Lohnes um 13 Rupien, sodaß er endlich wieder 25 Rupien im Monat
bezog. Seine Ersparnisse sind freilich unwiederbringlich dahin, aber die Weis¬
heit und die Gerechtigkeit des Emirs wird er nicht müde zu bewundern.

In welcher ebenso grausamen als geschäftskundigen Weise Abd-ur-Rahmün
seinen Vorteil mit strafrechtlicher Strenge zu paaren verstand, möge folgender
Vorfall dartun. Drei mir persönlich bekannte Brüder, die als gute Arbeiter
in der Waffeufabrik beschäftigt waren, verfertigten im Jahre 1899 in ihrem
Vaterhause in Kabul etwa dreißig Gewehre. Sie arbeiteten an den Feiertagen
und bei Nacht. Im Dezember jenes Jahres verkauften sie einige dieser Flinten.
Dies kam an den Tag, dem Emir wurde darüber Bericht erstattet, und es
wurde sofort die Vernehmung aller in der Waffenfabrik beschäftigten Arbeiter
angeordnet. Diese Untersuchung ergab, daß fünfunddreißig Arbeiter von der
Anfertigung der Gewehre Kenntnis gehabt hatten. Sie wurden verhaftet und
erhielten eiserne Beinfesseln. Da jedoch die Arbeit in der Gewehrfabrik ohne
Unterbrechung fortgesetzt werden sollte, wurden diese Häftlinge Tag für Tag,
von einer militärischen Wache geleitet, aus dem Gefängnis in die Fabrik ge¬
trieben, wobei immer drei durch schwere Wagcnketten, die um ihre Hälse ge¬
schlungen waren, aneinander gefesselt wurden. Diese Ketten wurden ihnen in
der Fabrik abgenommen, damit sie arbeiten konnten, am Abend wurden sie in
derselben Weise in das Gefängnis zurückgeführt. Diese Marter währte vom
20. Dezember 1899 bis Anfang April 1900. Dann wurden die armen Teufel
"begnadigt." Während des genannten Zeitraums erhielt jeder dieser Arbeiter
täglich 15 Pics (20 Pfennige) für seine Beköstigung, eine Milde, die sich aus
der Gepflogenheit erklärt, tüchtige Arbeiter auch als Häftlinge und Sträflinge
zu schonen, damit ihre Arbeitskraft ausgenutzt werden kann. Viel schlimmer
als den Verkäufern der Flinten erging es denn auch den Käufern, die zu
Beginn des März 1900 ermittelt wurden. Es waren ihrer fünf, von denen
einer als Käufer und Verkäufer am meisten belastet schien.

Mit diesen Leuten wurde kurzer Prozeß gemacht: der Hauptschuldige
wurde zum Tode durch Pfählen, die andern zum Galgen verurteilt. Am
7. März um zehn Uhr Vormittags sollte das Urteil vollstreckt werden. Die
armen Sünder wurden eine Stunde früher unter militärischer Bedeckung ans
den Übungsplatz der Truppen geführt, wo drei Galgen, an denen achtzehn
Delinquenten zugleich baumeln können, zu jeweiligem Gebrauche aufgerichtet
sind. Bevor die Hinrichtung vor sich ging, begab sich ein Reiter mit einem
Gnadengesuche zum Emir. Da ich jeden Tag dienstlich auf der an dem
Übungsplatze vorbeiftthrenden Straße zu meiner Arbeitsstätte ritt, kam ich auch
an jenem Tage um zehn Uhr dort vorbei und hielt meinen Gaul an. Eine
große Menschenmenge war an der Richtstätte versammelt, wo die Verurteilten
auf den Knien lagen und beteten. Die Stricke waren schon in den Spulen
der Galgenhölzer, und jedem der armen Sünder tanzte eine verhängnisvolle
Schlinge vor den Augen. Neben den Galgen war an einer langen Stange
ein Riesenplakat befestigt, auf dem in großer Schrift "Verbrechen" und Urteil
zu lesen standen. Um elf Uhr kehrte der mit dem Gnadengesuch abgeschickte


Montiere» verschiedner Maschinen Geschicklichkeit bekundete, einer Erhöhung
seines Lohnes um 13 Rupien, sodaß er endlich wieder 25 Rupien im Monat
bezog. Seine Ersparnisse sind freilich unwiederbringlich dahin, aber die Weis¬
heit und die Gerechtigkeit des Emirs wird er nicht müde zu bewundern.

In welcher ebenso grausamen als geschäftskundigen Weise Abd-ur-Rahmün
seinen Vorteil mit strafrechtlicher Strenge zu paaren verstand, möge folgender
Vorfall dartun. Drei mir persönlich bekannte Brüder, die als gute Arbeiter
in der Waffeufabrik beschäftigt waren, verfertigten im Jahre 1899 in ihrem
Vaterhause in Kabul etwa dreißig Gewehre. Sie arbeiteten an den Feiertagen
und bei Nacht. Im Dezember jenes Jahres verkauften sie einige dieser Flinten.
Dies kam an den Tag, dem Emir wurde darüber Bericht erstattet, und es
wurde sofort die Vernehmung aller in der Waffenfabrik beschäftigten Arbeiter
angeordnet. Diese Untersuchung ergab, daß fünfunddreißig Arbeiter von der
Anfertigung der Gewehre Kenntnis gehabt hatten. Sie wurden verhaftet und
erhielten eiserne Beinfesseln. Da jedoch die Arbeit in der Gewehrfabrik ohne
Unterbrechung fortgesetzt werden sollte, wurden diese Häftlinge Tag für Tag,
von einer militärischen Wache geleitet, aus dem Gefängnis in die Fabrik ge¬
trieben, wobei immer drei durch schwere Wagcnketten, die um ihre Hälse ge¬
schlungen waren, aneinander gefesselt wurden. Diese Ketten wurden ihnen in
der Fabrik abgenommen, damit sie arbeiten konnten, am Abend wurden sie in
derselben Weise in das Gefängnis zurückgeführt. Diese Marter währte vom
20. Dezember 1899 bis Anfang April 1900. Dann wurden die armen Teufel
„begnadigt." Während des genannten Zeitraums erhielt jeder dieser Arbeiter
täglich 15 Pics (20 Pfennige) für seine Beköstigung, eine Milde, die sich aus
der Gepflogenheit erklärt, tüchtige Arbeiter auch als Häftlinge und Sträflinge
zu schonen, damit ihre Arbeitskraft ausgenutzt werden kann. Viel schlimmer
als den Verkäufern der Flinten erging es denn auch den Käufern, die zu
Beginn des März 1900 ermittelt wurden. Es waren ihrer fünf, von denen
einer als Käufer und Verkäufer am meisten belastet schien.

Mit diesen Leuten wurde kurzer Prozeß gemacht: der Hauptschuldige
wurde zum Tode durch Pfählen, die andern zum Galgen verurteilt. Am
7. März um zehn Uhr Vormittags sollte das Urteil vollstreckt werden. Die
armen Sünder wurden eine Stunde früher unter militärischer Bedeckung ans
den Übungsplatz der Truppen geführt, wo drei Galgen, an denen achtzehn
Delinquenten zugleich baumeln können, zu jeweiligem Gebrauche aufgerichtet
sind. Bevor die Hinrichtung vor sich ging, begab sich ein Reiter mit einem
Gnadengesuche zum Emir. Da ich jeden Tag dienstlich auf der an dem
Übungsplatze vorbeiftthrenden Straße zu meiner Arbeitsstätte ritt, kam ich auch
an jenem Tage um zehn Uhr dort vorbei und hielt meinen Gaul an. Eine
große Menschenmenge war an der Richtstätte versammelt, wo die Verurteilten
auf den Knien lagen und beteten. Die Stricke waren schon in den Spulen
der Galgenhölzer, und jedem der armen Sünder tanzte eine verhängnisvolle
Schlinge vor den Augen. Neben den Galgen war an einer langen Stange
ein Riesenplakat befestigt, auf dem in großer Schrift „Verbrechen" und Urteil
zu lesen standen. Um elf Uhr kehrte der mit dem Gnadengesuch abgeschickte


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/245>, abgerufen am 27.09.2024.