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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

Sehr bezeichnend für die Gewaltherrschaft des Emirs war die widersinnige
Gepflogenheit, die Verwandten Schuldiger und Unschuldiger ohne weiteres ge¬
fangen zu setzen, auch die Witwen Gerichteter oder deren Kinder. Als Beleg
hierfür einige Beispiele. Vor etlichen Jahren erhielt der Statthalter von Kan-
dahar vom Emir den Befehl, nach Kabul zu kommen. Der Mann wußte, was
das zu bedeuten hatte, und ließ sich vom Schlage rühren, wie "man" im Volke
sagte, d. h. er zog, da er vermutlich einiges auf dein Kerbholz hatte, ein rasch
wirkendes Gift dem unvermeidlichen Stricke vor. Damit wäre der Gerechtigkeit
Genüge getan, sollte man glauben. Weit gefehlt! Der Emir rast und muß
sein Opfer haben. Der Befehl, vor dem Fürsten zu erscheinen, wurde dein
Sohne des Dahingeschiednen erteilt, der denn auch nach Kabul kam und ohne
Umstände hingerichtet wurde. Von einem gerichtlichen Verfahren, wie es in
den Kulturstaaten gebräuchlich ist, kann in Afghanistan selbstverständlich nicht
gesprochen werden. Der Emir sprach Recht nach Laune und Willkür, einzig
und allein beraten von seiner unersättlichen Habgier. Dreizehn Jahre vor meiner
Anwesenheit in Kabul wurde ein hundertjähriger Greis zum Emir berufen, der
viele Jahre Minister in Kaschmir und später unter dem Vorgänger Abd-ur-
Nahmüus Statthalter in Dschelalcibad gewesen war. Er verbrachte den Rest
seines Lebens in seiner Vaterstadt Kandahar, wo er fünf Häuser und große
Landgüter besaß. Dieser Wohlstand forderte die Habsucht des Emirs heraus.
Der Greis wurde zu Kabul in das Gefängnis geworfen und seines ganzen
Vermögens beraubt, sodaß Abd-ur-Rcchmän durch diese verruchte Tat in den
Besitz von 60000 Rupien, vou vier Häusern und des ganzen Grundeigentums
sowie des bedeutenden Viehstandes des Vergewaltigten gelangte. Das kleinste
Haus samt einem Garten wurde der Frau des Beraubten zur Benutzung über¬
lassen, eine Gnade, die mich in der Annahme bestärkt, daß dem Greis irgend¬
eine Schuld nicht angesonnen werden konnte. Er wurde drei Jahre in Haft
gehalten und besaß, als ihm endlich die Freiheit wiedergegeben wurde, nicht
einen Senar (15 Pfennige), womit er sich ein Stückchen Brot hätte kaufen
können, geschweige die Mittel, nach Kandahar zurückzukehren. Wie nur gesagt
wurde, hat der Thronfolger Habib Allah dein Ärmsten ein kleines Geldgeschenk
gegeben; er kam aber nicht mehr nach Kandahar zurück, sondern starb bald
darauf in Kabul. Der Sohn dieses Opfers fürstlicher Habgier und Grausam¬
keit, der als fünfzehnjähriger Junge von seinem Vater nach Indien geschickt
worden war, damit er etwas lerne, war ohne Erlaubnis seines Vaters ans ein
englisches Schiff gegangen und sieben Jahre mit ihm auf allen Meeren herum¬
gekommen. Er hatte mit Opium und Seide einen kleinen Tauschhandel ge¬
trieben und dabei 3000 Rupien erübrigt. Hierauf in die Heimat zurückgekehrt
und endlich nach Kabul gekommen, fand er in der Waffenfabrik als Dolmetsch
mit einem Monatslohn von 50 Rupien Stellung. Dieser völlig schuldlose Mann
wurde, nachdem sein Vater in den Kerker geworfen worden war, ohne Angabe
eines Grundes ebenfalls verhaftet und seiner Ersparnisse beraubt. Zwei Jahre
trug er eiserne Fesseln an den Beinen und mußte nach wie vor, selbstverständlich
ohne Bezahlung, seinen Dienst als Dolmetsch verrichten. Hernach "begnadigt,"
erhielt er einen Monatslohn von 12 Rupien und erfreute sich, da er auch beim


Afghanistan

Sehr bezeichnend für die Gewaltherrschaft des Emirs war die widersinnige
Gepflogenheit, die Verwandten Schuldiger und Unschuldiger ohne weiteres ge¬
fangen zu setzen, auch die Witwen Gerichteter oder deren Kinder. Als Beleg
hierfür einige Beispiele. Vor etlichen Jahren erhielt der Statthalter von Kan-
dahar vom Emir den Befehl, nach Kabul zu kommen. Der Mann wußte, was
das zu bedeuten hatte, und ließ sich vom Schlage rühren, wie „man" im Volke
sagte, d. h. er zog, da er vermutlich einiges auf dein Kerbholz hatte, ein rasch
wirkendes Gift dem unvermeidlichen Stricke vor. Damit wäre der Gerechtigkeit
Genüge getan, sollte man glauben. Weit gefehlt! Der Emir rast und muß
sein Opfer haben. Der Befehl, vor dem Fürsten zu erscheinen, wurde dein
Sohne des Dahingeschiednen erteilt, der denn auch nach Kabul kam und ohne
Umstände hingerichtet wurde. Von einem gerichtlichen Verfahren, wie es in
den Kulturstaaten gebräuchlich ist, kann in Afghanistan selbstverständlich nicht
gesprochen werden. Der Emir sprach Recht nach Laune und Willkür, einzig
und allein beraten von seiner unersättlichen Habgier. Dreizehn Jahre vor meiner
Anwesenheit in Kabul wurde ein hundertjähriger Greis zum Emir berufen, der
viele Jahre Minister in Kaschmir und später unter dem Vorgänger Abd-ur-
Nahmüus Statthalter in Dschelalcibad gewesen war. Er verbrachte den Rest
seines Lebens in seiner Vaterstadt Kandahar, wo er fünf Häuser und große
Landgüter besaß. Dieser Wohlstand forderte die Habsucht des Emirs heraus.
Der Greis wurde zu Kabul in das Gefängnis geworfen und seines ganzen
Vermögens beraubt, sodaß Abd-ur-Rcchmän durch diese verruchte Tat in den
Besitz von 60000 Rupien, vou vier Häusern und des ganzen Grundeigentums
sowie des bedeutenden Viehstandes des Vergewaltigten gelangte. Das kleinste
Haus samt einem Garten wurde der Frau des Beraubten zur Benutzung über¬
lassen, eine Gnade, die mich in der Annahme bestärkt, daß dem Greis irgend¬
eine Schuld nicht angesonnen werden konnte. Er wurde drei Jahre in Haft
gehalten und besaß, als ihm endlich die Freiheit wiedergegeben wurde, nicht
einen Senar (15 Pfennige), womit er sich ein Stückchen Brot hätte kaufen
können, geschweige die Mittel, nach Kandahar zurückzukehren. Wie nur gesagt
wurde, hat der Thronfolger Habib Allah dein Ärmsten ein kleines Geldgeschenk
gegeben; er kam aber nicht mehr nach Kandahar zurück, sondern starb bald
darauf in Kabul. Der Sohn dieses Opfers fürstlicher Habgier und Grausam¬
keit, der als fünfzehnjähriger Junge von seinem Vater nach Indien geschickt
worden war, damit er etwas lerne, war ohne Erlaubnis seines Vaters ans ein
englisches Schiff gegangen und sieben Jahre mit ihm auf allen Meeren herum¬
gekommen. Er hatte mit Opium und Seide einen kleinen Tauschhandel ge¬
trieben und dabei 3000 Rupien erübrigt. Hierauf in die Heimat zurückgekehrt
und endlich nach Kabul gekommen, fand er in der Waffenfabrik als Dolmetsch
mit einem Monatslohn von 50 Rupien Stellung. Dieser völlig schuldlose Mann
wurde, nachdem sein Vater in den Kerker geworfen worden war, ohne Angabe
eines Grundes ebenfalls verhaftet und seiner Ersparnisse beraubt. Zwei Jahre
trug er eiserne Fesseln an den Beinen und mußte nach wie vor, selbstverständlich
ohne Bezahlung, seinen Dienst als Dolmetsch verrichten. Hernach „begnadigt,"
erhielt er einen Monatslohn von 12 Rupien und erfreute sich, da er auch beim


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/244>, abgerufen am 27.09.2024.