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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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den Leuten gang und gäbe ist, daß die Frau eines gewaltsamen Todes ge¬
storben sei, vermag ich nicht zu entscheiden. Einen Bruder seines Vaters bestellte
der Emir als Gouverneur in Herat und setzte ihm den ungewöhnlich hohen
Gehalt von 50000 Rupien im Jahre aus. Nach zwei Jahren wurde der
Mann ohne erkennbare Ursache von seinem Posten abberufen -- böse Zungen
meinten, weil er zu wenig geraubt habe -- und mit der Aufsicht in der Waffen¬
fabrik des Emirs zu Kabul betraut. Was er sich in dieser Stellung etwa hat
zuschulden kommen lassen, weiß niemand, doch wurde er nach kurzer Frist seines
Dienstes enthoben und führte seitdem, ohne jegliche Unterstützung durch seinen
Neffen, ein erbärmliches Leben. In einem schäbigen Aufzuge ritt er, der
Oheim des Emirs, von seinem elenden Häuschen in die Stadt (Kabul) und
borgte sich, selbstverständlich für Zeit und Ewigkeit, von hindostanischen Kauf¬
leuten etliche Rupien, um sein trauriges Dasein zu fristen. Ich habe den
Mann wiederholt mit eignen Augen gesehen. Diese Beispiele sollen dartun, wie
gemütsroh und gefühllos sich der Emir den nächsten Blutsverwandten gegen¬
über zeigte. Ein Mann von solcher Sinnesart war selbstverständlich auch mi߬
trauisch und grausam. Sein Mißtrauen wird durch die Tatsache beleuchtet, daß
er seinen zum Thronfolger bestimmten Sohn Habib Allah ebenso wie andre
Würdenträger von Spähern belauern ließ, die jedes Wort, das der junge
Mann sprach, getreulich berichteten. Die Angeberei ist in Kabul überhaupt zu
einem förmlichen "System" ausgebildet, wie ich sogleich erzählen werde. Habib
Allah suchte sich vor den Spionen seines Vaters dadurch zu schützen, daß auch
er sich durch Vertraute, die in dem Gefolge seines Vaters waren, von allem
unterrichten ließ, was über ihn geredet wurde.

Zum Angeber ist in Kabul und demgemäß auch im ganzen Reiche jeder,
sogar der Gefangne und Sträfling, befähigt. Auf solche niedrige Weise suchen
ja Gewaltherren ihre Herrschaft und ihr Leben zu schützen. Jede Anzeige, möge
sie herrühren, von wem immer, wird berücksichtigt und gibt Anlaß zu einer
peinlichen Untersuchung. Stellt sich die Anzeige als unbegründet heraus, so
steht dem Angeber allerdings eine harte Strafe bevor; wie erbärmlich ist aber
trotzdem ein Denunziantentum, das um gemeinen Vorteils willen immer auf
der Lauer liegt, sodaß der Vater dem Sohne, der Bruder dem Bruder, der
Freund dem Freunde unablässig mit Argwohn begegnet! Die Angeberei ver¬
fehlt übrigens gerade in den Fällen, wo es sich um hochgestellte und darum
einflußreiche Persönlichkeiten handelt, meist ihren Zweck, da sich diese, mögen
die wider sie erstatteten Anzeigen immerhin begründet sein, zu sichern und zu
wahren wissen. Die Opfer der Denunziationen sind denn auch zum größten
Teil arme Teufel, die nicht viel mehr ihr eigen nennen als das nackte Leben.
In den Gefängnissen zu Kabul schmachteten während meines dortigen Aufent¬
halts etwa zehntausend männliche und zweitausend weibliche Häftlinge, von
denen bei weitem die meisten nach europäischen Begriffen unschuldig der Freiheit
beraubt worden waren. Diese Opfer einer verabscheuungswürdigen Tyrannei
werden auch von ihren Landsleuten nicht als Sträflinge, sondern als Märtyrer
betrachtet. Ein Damoklesschwert hängt ja in der Tat über jedem Afghanen¬
schädel.


den Leuten gang und gäbe ist, daß die Frau eines gewaltsamen Todes ge¬
storben sei, vermag ich nicht zu entscheiden. Einen Bruder seines Vaters bestellte
der Emir als Gouverneur in Herat und setzte ihm den ungewöhnlich hohen
Gehalt von 50000 Rupien im Jahre aus. Nach zwei Jahren wurde der
Mann ohne erkennbare Ursache von seinem Posten abberufen — böse Zungen
meinten, weil er zu wenig geraubt habe — und mit der Aufsicht in der Waffen¬
fabrik des Emirs zu Kabul betraut. Was er sich in dieser Stellung etwa hat
zuschulden kommen lassen, weiß niemand, doch wurde er nach kurzer Frist seines
Dienstes enthoben und führte seitdem, ohne jegliche Unterstützung durch seinen
Neffen, ein erbärmliches Leben. In einem schäbigen Aufzuge ritt er, der
Oheim des Emirs, von seinem elenden Häuschen in die Stadt (Kabul) und
borgte sich, selbstverständlich für Zeit und Ewigkeit, von hindostanischen Kauf¬
leuten etliche Rupien, um sein trauriges Dasein zu fristen. Ich habe den
Mann wiederholt mit eignen Augen gesehen. Diese Beispiele sollen dartun, wie
gemütsroh und gefühllos sich der Emir den nächsten Blutsverwandten gegen¬
über zeigte. Ein Mann von solcher Sinnesart war selbstverständlich auch mi߬
trauisch und grausam. Sein Mißtrauen wird durch die Tatsache beleuchtet, daß
er seinen zum Thronfolger bestimmten Sohn Habib Allah ebenso wie andre
Würdenträger von Spähern belauern ließ, die jedes Wort, das der junge
Mann sprach, getreulich berichteten. Die Angeberei ist in Kabul überhaupt zu
einem förmlichen „System" ausgebildet, wie ich sogleich erzählen werde. Habib
Allah suchte sich vor den Spionen seines Vaters dadurch zu schützen, daß auch
er sich durch Vertraute, die in dem Gefolge seines Vaters waren, von allem
unterrichten ließ, was über ihn geredet wurde.

Zum Angeber ist in Kabul und demgemäß auch im ganzen Reiche jeder,
sogar der Gefangne und Sträfling, befähigt. Auf solche niedrige Weise suchen
ja Gewaltherren ihre Herrschaft und ihr Leben zu schützen. Jede Anzeige, möge
sie herrühren, von wem immer, wird berücksichtigt und gibt Anlaß zu einer
peinlichen Untersuchung. Stellt sich die Anzeige als unbegründet heraus, so
steht dem Angeber allerdings eine harte Strafe bevor; wie erbärmlich ist aber
trotzdem ein Denunziantentum, das um gemeinen Vorteils willen immer auf
der Lauer liegt, sodaß der Vater dem Sohne, der Bruder dem Bruder, der
Freund dem Freunde unablässig mit Argwohn begegnet! Die Angeberei ver¬
fehlt übrigens gerade in den Fällen, wo es sich um hochgestellte und darum
einflußreiche Persönlichkeiten handelt, meist ihren Zweck, da sich diese, mögen
die wider sie erstatteten Anzeigen immerhin begründet sein, zu sichern und zu
wahren wissen. Die Opfer der Denunziationen sind denn auch zum größten
Teil arme Teufel, die nicht viel mehr ihr eigen nennen als das nackte Leben.
In den Gefängnissen zu Kabul schmachteten während meines dortigen Aufent¬
halts etwa zehntausend männliche und zweitausend weibliche Häftlinge, von
denen bei weitem die meisten nach europäischen Begriffen unschuldig der Freiheit
beraubt worden waren. Diese Opfer einer verabscheuungswürdigen Tyrannei
werden auch von ihren Landsleuten nicht als Sträflinge, sondern als Märtyrer
betrachtet. Ein Damoklesschwert hängt ja in der Tat über jedem Afghanen¬
schädel.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/243>, abgerufen am 27.09.2024.