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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Über das preußische wohiiungsgeseh

wissen wenden, wenn sie das Gemeinwohl fördern wollen. Ebenso kann eine
aristokratische Versammlung das Wohl der Gesamtheit fördern, wenn sie mir
ihr Gewissen befragt. Nicht die Form des Wahlrechts, sondern die Gewissen¬
haftigkeit der Volksvertreter ist der Hort, wo das Wohl des Volkes verwahrt
wird. Benutze eine aristokratische Vertretung ihre politische Macht für ihren
Sondernutzen, so ist es allerdings Zeit, sie abzuschaffen, aber ebenso oft taugt
eine demokratische Vertretung nicht, weil sie nicht die nötige Gewissenhaftigkeit
für die königliche Arbeit des Regierens aufzubringen vermag.

In den deutschen Verfassungen gilt der gesunde Grundsatz: Soviel Lasten,
soviel Rechte, im Reich Kopfsteuer und Kopfwahlrecht, in Preußen Klassensteuer
und Klassenwahlrecht. Aus andrer Leute Beutel bewillige" demoralisiert. Mit¬
regieren soll mir, wer mitstenert. Damit ist nnn aber nicht gesagt, daß eine
Klassenwahlrechtsvertretung berechtigt wäre, von ihrem Gelde Klassenpolitik zu
treiben. Das Amt als Obrigkeit verlangt, daß das selbstgesteuerte Geld zum
Wohle des Ganzen verbraucht werde, wie ja auch der Hauptaufwand der Ge¬
meinden für die Schulen aufgeht. Geschähe das nicht, so wäre es Zeit, die
Verfassung zu ändern. Aber ein Irrwahn ist es, das demokratische Wahlrecht
an sich wäre dem Gemeinwohl irgendwie vorteilhafter. Der Vorzug liegt nur
bei dem stärkern Gewissen.

Wenn es nach dem preußischen Wohnungsgesetz möglich wird, daß die Orts¬
polizeibehörde, das heißt die Negierung, die Gemeinden zu bedeutenden finan¬
ziellen Opfern zwingen kann, so wird die Selbstverwaltung geschwächt, nämlich
das Selbständigkeitsgefühl und Verantwortlichkeitsgefühl der Gemeinde bei ihrer
Verwaltuugsarbeit. Darum sind mehrere Oberbürgermeister dagegen aufgetreten.
Und mit Recht! Der Steiuschen Städteordnung ist gelungen, innerhalb des
großen preußischen Staates viele kleine wahre Republiken zu errichte", nämlich
Volksvertretungen, die nicht nur schwatzen, sondern wirklich regieren und die
Verantwortlichkeit des Regierens am eignen Leibe fühlen. Es ist vielleicht
einmal am Platze, auf den hohen politischen Wert dieser Einrichtung hinzuweise",
sie ist gegen die Macht eines Eroberers, als die gewaltigste Waffe der Freiheit
unsers Volkes, geschaffen worden. Als Magdeburg 1806, die stärkste wohl¬
bewaffnete Festung, von ihrem General ohne jede Verteidigung übergeben werden
sollte, und als die Bürgerschaft darüber murrte, da fiel das Wort, das den
verhängnisvollen Fehler verriet: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. Ein Volk,
das nichts gelernt hat, als blinden Gehorsam, ist die leichte Beute eines siegreichen
Eroberers. Die Leibeskraft seiner männlichen Jugend, sein Geld, seine Intelligenz
dienen sofort dem Eroberer gegen den alten Herrn; es ist waffenlos. Dagegen
ein Volk, das sich selbst verwalten gelernt hat, kann auch mit dem größten
Wasserdruck wohl vorübergehend niedergeworfen aber nicht geknechtet und aus¬
genutzt werde", bis es gelungen ist, diese Selbstverwaltung und die Gewohnheit
der Freiheit in ihm zu ersticken. Das ist der Sinn des alten Preußenliedes:
Nicht Roß, nicht Reisige, sondern Liebe des freien Volkes schützen den Thron
des angestammten Königs. Ein blind gehorsames Volk gehört immer dem Mäch¬
tigsten. Ein freies Volk gehört immer dem angestammten Herrn. Darum heißt es
seit 1808: Nicht Ruhe, sondern freie Vaterlandsliebe ist die erste Bürgerpflicht.


Grenzboten >I> 1905. 8V
Über das preußische wohiiungsgeseh

wissen wenden, wenn sie das Gemeinwohl fördern wollen. Ebenso kann eine
aristokratische Versammlung das Wohl der Gesamtheit fördern, wenn sie mir
ihr Gewissen befragt. Nicht die Form des Wahlrechts, sondern die Gewissen¬
haftigkeit der Volksvertreter ist der Hort, wo das Wohl des Volkes verwahrt
wird. Benutze eine aristokratische Vertretung ihre politische Macht für ihren
Sondernutzen, so ist es allerdings Zeit, sie abzuschaffen, aber ebenso oft taugt
eine demokratische Vertretung nicht, weil sie nicht die nötige Gewissenhaftigkeit
für die königliche Arbeit des Regierens aufzubringen vermag.

In den deutschen Verfassungen gilt der gesunde Grundsatz: Soviel Lasten,
soviel Rechte, im Reich Kopfsteuer und Kopfwahlrecht, in Preußen Klassensteuer
und Klassenwahlrecht. Aus andrer Leute Beutel bewillige» demoralisiert. Mit¬
regieren soll mir, wer mitstenert. Damit ist nnn aber nicht gesagt, daß eine
Klassenwahlrechtsvertretung berechtigt wäre, von ihrem Gelde Klassenpolitik zu
treiben. Das Amt als Obrigkeit verlangt, daß das selbstgesteuerte Geld zum
Wohle des Ganzen verbraucht werde, wie ja auch der Hauptaufwand der Ge¬
meinden für die Schulen aufgeht. Geschähe das nicht, so wäre es Zeit, die
Verfassung zu ändern. Aber ein Irrwahn ist es, das demokratische Wahlrecht
an sich wäre dem Gemeinwohl irgendwie vorteilhafter. Der Vorzug liegt nur
bei dem stärkern Gewissen.

Wenn es nach dem preußischen Wohnungsgesetz möglich wird, daß die Orts¬
polizeibehörde, das heißt die Negierung, die Gemeinden zu bedeutenden finan¬
ziellen Opfern zwingen kann, so wird die Selbstverwaltung geschwächt, nämlich
das Selbständigkeitsgefühl und Verantwortlichkeitsgefühl der Gemeinde bei ihrer
Verwaltuugsarbeit. Darum sind mehrere Oberbürgermeister dagegen aufgetreten.
Und mit Recht! Der Steiuschen Städteordnung ist gelungen, innerhalb des
großen preußischen Staates viele kleine wahre Republiken zu errichte«, nämlich
Volksvertretungen, die nicht nur schwatzen, sondern wirklich regieren und die
Verantwortlichkeit des Regierens am eignen Leibe fühlen. Es ist vielleicht
einmal am Platze, auf den hohen politischen Wert dieser Einrichtung hinzuweise»,
sie ist gegen die Macht eines Eroberers, als die gewaltigste Waffe der Freiheit
unsers Volkes, geschaffen worden. Als Magdeburg 1806, die stärkste wohl¬
bewaffnete Festung, von ihrem General ohne jede Verteidigung übergeben werden
sollte, und als die Bürgerschaft darüber murrte, da fiel das Wort, das den
verhängnisvollen Fehler verriet: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. Ein Volk,
das nichts gelernt hat, als blinden Gehorsam, ist die leichte Beute eines siegreichen
Eroberers. Die Leibeskraft seiner männlichen Jugend, sein Geld, seine Intelligenz
dienen sofort dem Eroberer gegen den alten Herrn; es ist waffenlos. Dagegen
ein Volk, das sich selbst verwalten gelernt hat, kann auch mit dem größten
Wasserdruck wohl vorübergehend niedergeworfen aber nicht geknechtet und aus¬
genutzt werde«, bis es gelungen ist, diese Selbstverwaltung und die Gewohnheit
der Freiheit in ihm zu ersticken. Das ist der Sinn des alten Preußenliedes:
Nicht Roß, nicht Reisige, sondern Liebe des freien Volkes schützen den Thron
des angestammten Königs. Ein blind gehorsames Volk gehört immer dem Mäch¬
tigsten. Ein freies Volk gehört immer dem angestammten Herrn. Darum heißt es
seit 1808: Nicht Ruhe, sondern freie Vaterlandsliebe ist die erste Bürgerpflicht.


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[0241] Über das preußische wohiiungsgeseh wissen wenden, wenn sie das Gemeinwohl fördern wollen. Ebenso kann eine aristokratische Versammlung das Wohl der Gesamtheit fördern, wenn sie mir ihr Gewissen befragt. Nicht die Form des Wahlrechts, sondern die Gewissen¬ haftigkeit der Volksvertreter ist der Hort, wo das Wohl des Volkes verwahrt wird. Benutze eine aristokratische Vertretung ihre politische Macht für ihren Sondernutzen, so ist es allerdings Zeit, sie abzuschaffen, aber ebenso oft taugt eine demokratische Vertretung nicht, weil sie nicht die nötige Gewissenhaftigkeit für die königliche Arbeit des Regierens aufzubringen vermag. In den deutschen Verfassungen gilt der gesunde Grundsatz: Soviel Lasten, soviel Rechte, im Reich Kopfsteuer und Kopfwahlrecht, in Preußen Klassensteuer und Klassenwahlrecht. Aus andrer Leute Beutel bewillige» demoralisiert. Mit¬ regieren soll mir, wer mitstenert. Damit ist nnn aber nicht gesagt, daß eine Klassenwahlrechtsvertretung berechtigt wäre, von ihrem Gelde Klassenpolitik zu treiben. Das Amt als Obrigkeit verlangt, daß das selbstgesteuerte Geld zum Wohle des Ganzen verbraucht werde, wie ja auch der Hauptaufwand der Ge¬ meinden für die Schulen aufgeht. Geschähe das nicht, so wäre es Zeit, die Verfassung zu ändern. Aber ein Irrwahn ist es, das demokratische Wahlrecht an sich wäre dem Gemeinwohl irgendwie vorteilhafter. Der Vorzug liegt nur bei dem stärkern Gewissen. Wenn es nach dem preußischen Wohnungsgesetz möglich wird, daß die Orts¬ polizeibehörde, das heißt die Negierung, die Gemeinden zu bedeutenden finan¬ ziellen Opfern zwingen kann, so wird die Selbstverwaltung geschwächt, nämlich das Selbständigkeitsgefühl und Verantwortlichkeitsgefühl der Gemeinde bei ihrer Verwaltuugsarbeit. Darum sind mehrere Oberbürgermeister dagegen aufgetreten. Und mit Recht! Der Steiuschen Städteordnung ist gelungen, innerhalb des großen preußischen Staates viele kleine wahre Republiken zu errichte«, nämlich Volksvertretungen, die nicht nur schwatzen, sondern wirklich regieren und die Verantwortlichkeit des Regierens am eignen Leibe fühlen. Es ist vielleicht einmal am Platze, auf den hohen politischen Wert dieser Einrichtung hinzuweise», sie ist gegen die Macht eines Eroberers, als die gewaltigste Waffe der Freiheit unsers Volkes, geschaffen worden. Als Magdeburg 1806, die stärkste wohl¬ bewaffnete Festung, von ihrem General ohne jede Verteidigung übergeben werden sollte, und als die Bürgerschaft darüber murrte, da fiel das Wort, das den verhängnisvollen Fehler verriet: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. Ein Volk, das nichts gelernt hat, als blinden Gehorsam, ist die leichte Beute eines siegreichen Eroberers. Die Leibeskraft seiner männlichen Jugend, sein Geld, seine Intelligenz dienen sofort dem Eroberer gegen den alten Herrn; es ist waffenlos. Dagegen ein Volk, das sich selbst verwalten gelernt hat, kann auch mit dem größten Wasserdruck wohl vorübergehend niedergeworfen aber nicht geknechtet und aus¬ genutzt werde«, bis es gelungen ist, diese Selbstverwaltung und die Gewohnheit der Freiheit in ihm zu ersticken. Das ist der Sinn des alten Preußenliedes: Nicht Roß, nicht Reisige, sondern Liebe des freien Volkes schützen den Thron des angestammten Königs. Ein blind gehorsames Volk gehört immer dem Mäch¬ tigsten. Ein freies Volk gehört immer dem angestammten Herrn. Darum heißt es seit 1808: Nicht Ruhe, sondern freie Vaterlandsliebe ist die erste Bürgerpflicht. Grenzboten >I> 1905. 8V

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/241>, abgerufen am 27.09.2024.