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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Der britische Staatshaushalt

Wirte, Speisewirte, Bierhändler, Weinhändler, Hausierer, Pfandleiher, Geld-
leiher, Wildhändler, Händler mit Gold- und Silberwaren, mit Zuckersachen
und Patentmedizinen, sie alle haben sich die Erlaubnis zur Ausübung ihres
Berufs durch eine größere oder geringere jährliche Gebühr zu erwerben.

Dann kommen die Luxussteuern. Wer sich eine Kutsche leisten will, hat
dafür je nach der Zahl der Ruder 15 bis 42 öd. zu entrichten, für einen Kraft¬
wagen nach dem Gewichte bis zu 5 Guineen. Das Führen von Wappen¬
zeichen (nach der Berechtigung fragt der Schatzkanzler nicht) kostet 1 Guinee,
auf dem Kutschenschlag 2 Guineen. Wer die Würde seines Haushalts durch
männliche Dienstboten aufrecht halten zu müssen glaubt, wird für jeden von
diesen um 15 öd. erleichtert. Das Führen eines Schießgewehrs und das Recht,
Hasen, Kaninchen, Rebhühnern und anderm Wild (den Fuchs ausgenommen,
der heilig und unverletzlich ist) das Lebenslicht aufzublasen, fordert ebenfalls
Opfer bis zu 3 -F. Endlich sind anch Titel und Rangerhöhungen für die
also Beglückten mit nicht geringen Gebühren verknüpft, von 30 -F an steigend
bis zu 350 °F, die für die Verleihung der Herzogwürde zu zahlen sind.

Solche Luxussteuern sind nur recht und billig. Zum Leidwesen des
Schatzkanzlers aber werfen sie nur eine verhältnismäßig bescheidne Summe ab,
etwas über eine Million. Sie sind nicht zu verachten, so wenig wie die
600000-F der Hundesteuer, doch sie sind nicht entwicklungsfähig, und zur
Deckung von Fehlbeträgen heißt es sich nach andern Mitteln umschauen.

Viel größere Freude macht es dem Schatzkanzler, wenn die Luxussteuer¬
zahler das Jammertal, worin sie sich so wohl befunden haben, verlassen müssen.
Wenn sie der Natur ihren Zoll entrichten, dann füllt auch für ihn etwas ab;
er ist immer ein lachender Erbe. Bis 1894 gab es nicht weniger als fünf
verschiedne Todesfallsteucrn, die in ihrer Wirkung sehr ungleich waren und
bewegliches Vermögen mehr als doppelt so stark heranzogen als Grundbesitz.
Da nun der Haushaltanschlag für 1894/95 einen Fehlbetrag von mehr als
4 Millionen aufwies, hielt es Sir William Harcourt, der damals Schatz¬
kanzler war, für angebracht, die Todesfallsteuem so zu ändern, daß die
Ungleichheiten gemindert, aber die Ertrüge vermehrt wurden. Nur die Ver-
müchtnissteuer bei beweglichem Vermögen und die Erbfolgesteuer bei Grund¬
besitz blieben bestehn. Die andern drei fielen weg und wurden durch eine
einheitliche Steuer auf den gesamten Nachlaß ersetzt, die mit 1 Prozent be¬
ginnend bis zu 8 Prozent bei Nachlassen von mehr als 1000000 -F steigt
und vor der Verteilung erhoben wird. Eine ganz gleiche Behandlung von
beweglichem und unbeweglichem Vermögen ist zwar dadurch noch nicht be¬
wirkt worden, nur eine Annäherung, aber dem Staate sind seitdem sehr viel
höhere Summen zugeflossen. Die alten Steuern ergaben 1893/94 9941855 -F;
1895/96 nach Einführung der neuen war der Betrag 14048936 -F, wovon
nach Abzug der Überweisungen an die Ortsbehörden 11639900 -F in die
Schatzkasse gingen. In den folgenden Jahren sind die Ergebnisse noch stark
gestiegen, obwohl, wie bei dem Wesen der Abgaben nicht anders zu erwarten
ist, starke Schwankungen sichtbar sind. Bei kleinen und mittlern Nachlassen
ist eine gewisse Stetigkeit in der Zahl wie im Gesamtwerte, sodaß ein Vor-


Der britische Staatshaushalt

Wirte, Speisewirte, Bierhändler, Weinhändler, Hausierer, Pfandleiher, Geld-
leiher, Wildhändler, Händler mit Gold- und Silberwaren, mit Zuckersachen
und Patentmedizinen, sie alle haben sich die Erlaubnis zur Ausübung ihres
Berufs durch eine größere oder geringere jährliche Gebühr zu erwerben.

Dann kommen die Luxussteuern. Wer sich eine Kutsche leisten will, hat
dafür je nach der Zahl der Ruder 15 bis 42 öd. zu entrichten, für einen Kraft¬
wagen nach dem Gewichte bis zu 5 Guineen. Das Führen von Wappen¬
zeichen (nach der Berechtigung fragt der Schatzkanzler nicht) kostet 1 Guinee,
auf dem Kutschenschlag 2 Guineen. Wer die Würde seines Haushalts durch
männliche Dienstboten aufrecht halten zu müssen glaubt, wird für jeden von
diesen um 15 öd. erleichtert. Das Führen eines Schießgewehrs und das Recht,
Hasen, Kaninchen, Rebhühnern und anderm Wild (den Fuchs ausgenommen,
der heilig und unverletzlich ist) das Lebenslicht aufzublasen, fordert ebenfalls
Opfer bis zu 3 -F. Endlich sind anch Titel und Rangerhöhungen für die
also Beglückten mit nicht geringen Gebühren verknüpft, von 30 -F an steigend
bis zu 350 °F, die für die Verleihung der Herzogwürde zu zahlen sind.

Solche Luxussteuern sind nur recht und billig. Zum Leidwesen des
Schatzkanzlers aber werfen sie nur eine verhältnismäßig bescheidne Summe ab,
etwas über eine Million. Sie sind nicht zu verachten, so wenig wie die
600000-F der Hundesteuer, doch sie sind nicht entwicklungsfähig, und zur
Deckung von Fehlbeträgen heißt es sich nach andern Mitteln umschauen.

Viel größere Freude macht es dem Schatzkanzler, wenn die Luxussteuer¬
zahler das Jammertal, worin sie sich so wohl befunden haben, verlassen müssen.
Wenn sie der Natur ihren Zoll entrichten, dann füllt auch für ihn etwas ab;
er ist immer ein lachender Erbe. Bis 1894 gab es nicht weniger als fünf
verschiedne Todesfallsteucrn, die in ihrer Wirkung sehr ungleich waren und
bewegliches Vermögen mehr als doppelt so stark heranzogen als Grundbesitz.
Da nun der Haushaltanschlag für 1894/95 einen Fehlbetrag von mehr als
4 Millionen aufwies, hielt es Sir William Harcourt, der damals Schatz¬
kanzler war, für angebracht, die Todesfallsteuem so zu ändern, daß die
Ungleichheiten gemindert, aber die Ertrüge vermehrt wurden. Nur die Ver-
müchtnissteuer bei beweglichem Vermögen und die Erbfolgesteuer bei Grund¬
besitz blieben bestehn. Die andern drei fielen weg und wurden durch eine
einheitliche Steuer auf den gesamten Nachlaß ersetzt, die mit 1 Prozent be¬
ginnend bis zu 8 Prozent bei Nachlassen von mehr als 1000000 -F steigt
und vor der Verteilung erhoben wird. Eine ganz gleiche Behandlung von
beweglichem und unbeweglichem Vermögen ist zwar dadurch noch nicht be¬
wirkt worden, nur eine Annäherung, aber dem Staate sind seitdem sehr viel
höhere Summen zugeflossen. Die alten Steuern ergaben 1893/94 9941855 -F;
1895/96 nach Einführung der neuen war der Betrag 14048936 -F, wovon
nach Abzug der Überweisungen an die Ortsbehörden 11639900 -F in die
Schatzkasse gingen. In den folgenden Jahren sind die Ergebnisse noch stark
gestiegen, obwohl, wie bei dem Wesen der Abgaben nicht anders zu erwarten
ist, starke Schwankungen sichtbar sind. Bei kleinen und mittlern Nachlassen
ist eine gewisse Stetigkeit in der Zahl wie im Gesamtwerte, sodaß ein Vor-


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[0191] Der britische Staatshaushalt Wirte, Speisewirte, Bierhändler, Weinhändler, Hausierer, Pfandleiher, Geld- leiher, Wildhändler, Händler mit Gold- und Silberwaren, mit Zuckersachen und Patentmedizinen, sie alle haben sich die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufs durch eine größere oder geringere jährliche Gebühr zu erwerben. Dann kommen die Luxussteuern. Wer sich eine Kutsche leisten will, hat dafür je nach der Zahl der Ruder 15 bis 42 öd. zu entrichten, für einen Kraft¬ wagen nach dem Gewichte bis zu 5 Guineen. Das Führen von Wappen¬ zeichen (nach der Berechtigung fragt der Schatzkanzler nicht) kostet 1 Guinee, auf dem Kutschenschlag 2 Guineen. Wer die Würde seines Haushalts durch männliche Dienstboten aufrecht halten zu müssen glaubt, wird für jeden von diesen um 15 öd. erleichtert. Das Führen eines Schießgewehrs und das Recht, Hasen, Kaninchen, Rebhühnern und anderm Wild (den Fuchs ausgenommen, der heilig und unverletzlich ist) das Lebenslicht aufzublasen, fordert ebenfalls Opfer bis zu 3 -F. Endlich sind anch Titel und Rangerhöhungen für die also Beglückten mit nicht geringen Gebühren verknüpft, von 30 -F an steigend bis zu 350 °F, die für die Verleihung der Herzogwürde zu zahlen sind. Solche Luxussteuern sind nur recht und billig. Zum Leidwesen des Schatzkanzlers aber werfen sie nur eine verhältnismäßig bescheidne Summe ab, etwas über eine Million. Sie sind nicht zu verachten, so wenig wie die 600000-F der Hundesteuer, doch sie sind nicht entwicklungsfähig, und zur Deckung von Fehlbeträgen heißt es sich nach andern Mitteln umschauen. Viel größere Freude macht es dem Schatzkanzler, wenn die Luxussteuer¬ zahler das Jammertal, worin sie sich so wohl befunden haben, verlassen müssen. Wenn sie der Natur ihren Zoll entrichten, dann füllt auch für ihn etwas ab; er ist immer ein lachender Erbe. Bis 1894 gab es nicht weniger als fünf verschiedne Todesfallsteucrn, die in ihrer Wirkung sehr ungleich waren und bewegliches Vermögen mehr als doppelt so stark heranzogen als Grundbesitz. Da nun der Haushaltanschlag für 1894/95 einen Fehlbetrag von mehr als 4 Millionen aufwies, hielt es Sir William Harcourt, der damals Schatz¬ kanzler war, für angebracht, die Todesfallsteuem so zu ändern, daß die Ungleichheiten gemindert, aber die Ertrüge vermehrt wurden. Nur die Ver- müchtnissteuer bei beweglichem Vermögen und die Erbfolgesteuer bei Grund¬ besitz blieben bestehn. Die andern drei fielen weg und wurden durch eine einheitliche Steuer auf den gesamten Nachlaß ersetzt, die mit 1 Prozent be¬ ginnend bis zu 8 Prozent bei Nachlassen von mehr als 1000000 -F steigt und vor der Verteilung erhoben wird. Eine ganz gleiche Behandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen ist zwar dadurch noch nicht be¬ wirkt worden, nur eine Annäherung, aber dem Staate sind seitdem sehr viel höhere Summen zugeflossen. Die alten Steuern ergaben 1893/94 9941855 -F; 1895/96 nach Einführung der neuen war der Betrag 14048936 -F, wovon nach Abzug der Überweisungen an die Ortsbehörden 11639900 -F in die Schatzkasse gingen. In den folgenden Jahren sind die Ergebnisse noch stark gestiegen, obwohl, wie bei dem Wesen der Abgaben nicht anders zu erwarten ist, starke Schwankungen sichtbar sind. Bei kleinen und mittlern Nachlassen ist eine gewisse Stetigkeit in der Zahl wie im Gesamtwerte, sodaß ein Vor-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/191>, abgerufen am 27.09.2024.