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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Der britische Stciaishaushalt

waltungskosten 185019 -F. Der noch an 27 Millionen fehlende Rest von
1464087 °F wurde dem Tilgungstock überwiesen.

Mit der jährlichen Bewilligung dieser Ausgaben hat sich dus Parlament
nicht zu befassen. Sie sind durch Gesetz festgelegt und müssen unter alleu
Umstünden vorweg bestritten werden. Nur die Überweisungen an den Tilgung¬
stock köunen ausgesetzt werden, wie in den beiden Jahren 1900/01 und 1901/02
geschehe" ist.

Unter den übrigen gesetzlich festgelegten Zahlungen, die 2781136-F be¬
trugen, stehn obenan die Zivilliste des Königs mit 470000 und die Jahr¬
gehalte der Mitglieder des regierenden Hauses mit 118000 -F. Dann folgen
die Pensionen der Zivilliste, die gewöhnlich bedürftigen Männern der Feder
oder ihren Hinterbliebnen gewährt werden. Doch dürfen Neubewilligungen
nicht die Gesamtsumme von 1200 ^ jährlich überschreiten. Den nächsten
Posten bilden Ruhegehalte für die Mitglieder des Haushalts der verstorbnen
Königin. Weiter werden ziemlich hohe Pensionen für kriegerische Verdienste
gezahlt. Mehrere davon sind erblich. So sind dem Lord Rodney und allen,
die ihm im Titel folgen, 2000 °F gesichert als Anerkennung der Siege ihres
Ahnherrn, und der jeweilige Carl Nelson erhält 5000 -F.

Mehrere Personen sind mit Pensionen für politische Verdienste bedacht,
wie Viscount Peel, der frühere Sprecher des Unterhauses und ehemalige
Kabinettminister. Ehemalige Richter erhalten, wenn sie dem Reichsgericht
(M^n Oonry angehört haben, einen Ruhegehalt von 3500 -F, wenn sie einem
Grafschaftgerichte vorgesessen haben, von 1000 ^. Ans demselben Fuße stehn
ferner die Gehalte des Sprechers des Unterhauses und sämtlicher Richter des
Vereinigten Königreichs, da es mit Recht nicht als der richterlichen Würde
angemessen gilt, ihre Stellung auch nur der Möglichkeit parlamentarischer Be¬
krittlung auszusetzen.

Endlich gehören zu dieser Klasse von Ausgaben noch bestimmte Über-
weisnngen an die Ortsverwaltuugsbehörden. Sie betrugen 1156705-F. Da¬
neben erhalten zwar diese Behörden noch bedeutende Summe" (9811579 ^L"),
die vom Staat eingezogen werden, wie ein Teil des Ertrags der inländischen
Verbrauchssteuern auf Bier lind Spirituosen und der entsprechenden Einfuhr¬
zölle. Aber da diese Gelder unmittelbar abgeführt werden, ohne den Weg
dnrch das Schatzamt zu mache", erscheinen sie nicht im Staatshaushalt.

Mit Ausnahme eines Beitrags von 215000 -F zur Pensionskasse des
indischen Heeres gehören alle diese Ausgaben zur Klasse des Zivildieustes.
Für die jährliche Vorlage des Budgets dagegen bilden sie zusammen mit denen
der Schuldverwaltung eine eigne Klasse unter der Bezeichnung 0onso1la!it.6<Z
?unä Lörvioss, weil sie schon auf den vonsoliäatöä I'unä angewiesen sind, die
Hauptstaatskasse, in der alle Neineinnahmen des Staats zusammenfließen. Alle
übrigen Ausgabe,: fallen unter die Bezeichnung Suppig Servives, weil das
Unterhaus als LominiUss c>l' 8uxxl.f die dazu nötigen Mittel erst be¬
willigen muß.

Die nachstehende Aufstellung gibt das Bild der Ausgaben nach dieser
Einteilung, wobei zu bemerken ist, daß sich die Zahlen, wie auch die schou


Der britische Stciaishaushalt

waltungskosten 185019 -F. Der noch an 27 Millionen fehlende Rest von
1464087 °F wurde dem Tilgungstock überwiesen.

Mit der jährlichen Bewilligung dieser Ausgaben hat sich dus Parlament
nicht zu befassen. Sie sind durch Gesetz festgelegt und müssen unter alleu
Umstünden vorweg bestritten werden. Nur die Überweisungen an den Tilgung¬
stock köunen ausgesetzt werden, wie in den beiden Jahren 1900/01 und 1901/02
geschehe» ist.

Unter den übrigen gesetzlich festgelegten Zahlungen, die 2781136-F be¬
trugen, stehn obenan die Zivilliste des Königs mit 470000 und die Jahr¬
gehalte der Mitglieder des regierenden Hauses mit 118000 -F. Dann folgen
die Pensionen der Zivilliste, die gewöhnlich bedürftigen Männern der Feder
oder ihren Hinterbliebnen gewährt werden. Doch dürfen Neubewilligungen
nicht die Gesamtsumme von 1200 ^ jährlich überschreiten. Den nächsten
Posten bilden Ruhegehalte für die Mitglieder des Haushalts der verstorbnen
Königin. Weiter werden ziemlich hohe Pensionen für kriegerische Verdienste
gezahlt. Mehrere davon sind erblich. So sind dem Lord Rodney und allen,
die ihm im Titel folgen, 2000 °F gesichert als Anerkennung der Siege ihres
Ahnherrn, und der jeweilige Carl Nelson erhält 5000 -F.

Mehrere Personen sind mit Pensionen für politische Verdienste bedacht,
wie Viscount Peel, der frühere Sprecher des Unterhauses und ehemalige
Kabinettminister. Ehemalige Richter erhalten, wenn sie dem Reichsgericht
(M^n Oonry angehört haben, einen Ruhegehalt von 3500 -F, wenn sie einem
Grafschaftgerichte vorgesessen haben, von 1000 ^. Ans demselben Fuße stehn
ferner die Gehalte des Sprechers des Unterhauses und sämtlicher Richter des
Vereinigten Königreichs, da es mit Recht nicht als der richterlichen Würde
angemessen gilt, ihre Stellung auch nur der Möglichkeit parlamentarischer Be¬
krittlung auszusetzen.

Endlich gehören zu dieser Klasse von Ausgaben noch bestimmte Über-
weisnngen an die Ortsverwaltuugsbehörden. Sie betrugen 1156705-F. Da¬
neben erhalten zwar diese Behörden noch bedeutende Summe» (9811579 ^L"),
die vom Staat eingezogen werden, wie ein Teil des Ertrags der inländischen
Verbrauchssteuern auf Bier lind Spirituosen und der entsprechenden Einfuhr¬
zölle. Aber da diese Gelder unmittelbar abgeführt werden, ohne den Weg
dnrch das Schatzamt zu mache», erscheinen sie nicht im Staatshaushalt.

Mit Ausnahme eines Beitrags von 215000 -F zur Pensionskasse des
indischen Heeres gehören alle diese Ausgaben zur Klasse des Zivildieustes.
Für die jährliche Vorlage des Budgets dagegen bilden sie zusammen mit denen
der Schuldverwaltung eine eigne Klasse unter der Bezeichnung 0onso1la!it.6<Z
?unä Lörvioss, weil sie schon auf den vonsoliäatöä I'unä angewiesen sind, die
Hauptstaatskasse, in der alle Neineinnahmen des Staats zusammenfließen. Alle
übrigen Ausgabe,: fallen unter die Bezeichnung Suppig Servives, weil das
Unterhaus als LominiUss c>l' 8uxxl.f die dazu nötigen Mittel erst be¬
willigen muß.

Die nachstehende Aufstellung gibt das Bild der Ausgaben nach dieser
Einteilung, wobei zu bemerken ist, daß sich die Zahlen, wie auch die schou


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[0184] Der britische Stciaishaushalt waltungskosten 185019 -F. Der noch an 27 Millionen fehlende Rest von 1464087 °F wurde dem Tilgungstock überwiesen. Mit der jährlichen Bewilligung dieser Ausgaben hat sich dus Parlament nicht zu befassen. Sie sind durch Gesetz festgelegt und müssen unter alleu Umstünden vorweg bestritten werden. Nur die Überweisungen an den Tilgung¬ stock köunen ausgesetzt werden, wie in den beiden Jahren 1900/01 und 1901/02 geschehe» ist. Unter den übrigen gesetzlich festgelegten Zahlungen, die 2781136-F be¬ trugen, stehn obenan die Zivilliste des Königs mit 470000 und die Jahr¬ gehalte der Mitglieder des regierenden Hauses mit 118000 -F. Dann folgen die Pensionen der Zivilliste, die gewöhnlich bedürftigen Männern der Feder oder ihren Hinterbliebnen gewährt werden. Doch dürfen Neubewilligungen nicht die Gesamtsumme von 1200 ^ jährlich überschreiten. Den nächsten Posten bilden Ruhegehalte für die Mitglieder des Haushalts der verstorbnen Königin. Weiter werden ziemlich hohe Pensionen für kriegerische Verdienste gezahlt. Mehrere davon sind erblich. So sind dem Lord Rodney und allen, die ihm im Titel folgen, 2000 °F gesichert als Anerkennung der Siege ihres Ahnherrn, und der jeweilige Carl Nelson erhält 5000 -F. Mehrere Personen sind mit Pensionen für politische Verdienste bedacht, wie Viscount Peel, der frühere Sprecher des Unterhauses und ehemalige Kabinettminister. Ehemalige Richter erhalten, wenn sie dem Reichsgericht (M^n Oonry angehört haben, einen Ruhegehalt von 3500 -F, wenn sie einem Grafschaftgerichte vorgesessen haben, von 1000 ^. Ans demselben Fuße stehn ferner die Gehalte des Sprechers des Unterhauses und sämtlicher Richter des Vereinigten Königreichs, da es mit Recht nicht als der richterlichen Würde angemessen gilt, ihre Stellung auch nur der Möglichkeit parlamentarischer Be¬ krittlung auszusetzen. Endlich gehören zu dieser Klasse von Ausgaben noch bestimmte Über- weisnngen an die Ortsverwaltuugsbehörden. Sie betrugen 1156705-F. Da¬ neben erhalten zwar diese Behörden noch bedeutende Summe» (9811579 ^L"), die vom Staat eingezogen werden, wie ein Teil des Ertrags der inländischen Verbrauchssteuern auf Bier lind Spirituosen und der entsprechenden Einfuhr¬ zölle. Aber da diese Gelder unmittelbar abgeführt werden, ohne den Weg dnrch das Schatzamt zu mache», erscheinen sie nicht im Staatshaushalt. Mit Ausnahme eines Beitrags von 215000 -F zur Pensionskasse des indischen Heeres gehören alle diese Ausgaben zur Klasse des Zivildieustes. Für die jährliche Vorlage des Budgets dagegen bilden sie zusammen mit denen der Schuldverwaltung eine eigne Klasse unter der Bezeichnung 0onso1la!it.6<Z ?unä Lörvioss, weil sie schon auf den vonsoliäatöä I'unä angewiesen sind, die Hauptstaatskasse, in der alle Neineinnahmen des Staats zusammenfließen. Alle übrigen Ausgabe,: fallen unter die Bezeichnung Suppig Servives, weil das Unterhaus als LominiUss c>l' 8uxxl.f die dazu nötigen Mittel erst be¬ willigen muß. Die nachstehende Aufstellung gibt das Bild der Ausgaben nach dieser Einteilung, wobei zu bemerken ist, daß sich die Zahlen, wie auch die schou

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/184>, abgerufen am 27.09.2024.