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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Der deutsche Richter im Spiegel der Kritik

Sympathien und Antipathien spielen nicht mit. Ist es nun bei Prüfung der
subjektiven Verschuldung des Täters so ungeheuerlich, daß die Schöffenrichter
ihn mit einer Gefängnisstrafe verschonten, muß dies notwendig auf russischer
Liebedienerei beruhn unter schmählicher Mißachtung der Rechte des verletzten
Deutschen, oder gar darauf, daß es sich um einen Fürsten handelte und nicht
um einen Arbeiter? Der Tüter war bisher noch unbestraft. Er ist von Natur
ein sehr nervöser Mann, der seines Leidens wegen in einer Dresdner ärzt¬
lichen Anstalt in Behandlung war. Er war durch den Inhalt des ihm über¬
reichten Blattes schwer gereizt worden. Das Schöffengericht selbst nennt die
Artikel und Bilder schamlos. Der Simplicissimus entrüstet sich sehr darüber
und spricht den Richtern das Recht ab, ihn so zu beurteilen. Gott sei
Dank, daß wir noch Richter haben, die sich nicht scheuen, das Kind mit dem
rechten Namen zu nennen, ohne Furcht vor Preßangriffen. Hielt das Schöffen¬
gericht die Artikel für schamlos, so war es in diesem Falle auch geboten, es
offen auszusprechen. Und es hat damit wahrlich nur die Meinung eines
großen Teils der verständigen Deutschen ausgedrückt, denen die planmäßige,
geistlose und plumpe Verhöhnung der Russen und andrer Nationen dnrch
einige deutsche Witzblätter für die Dauer längst widerwärtig geworden ist, und
die die Gefahr nicht verkennen, die solche Verhetzung zweier Völker schließlich
auch für die Politik haben muß. Das dem russischen Fürsten überreichte Blatt
zeigte auf der ersten Seite einen russischen Priester mit der Schnapsnase, der
zu einem russische" sterbenden Soldaten sagt: "Den Trost nimm in das Jen¬
seits mit, Bruder! Dein Heldentod ist photographiert worden und wird unserm
erhabnen Herrscher im Kinematographen vorgeführt." Ein andres Bild zeigt
einen russischen Großfürsten beim Diner mit einer Dame der Halbwelt, darunter
die Worte: "Dreißigtausend Tote? Kellner, noch 'n Schnaps!" Muß einem
Angehörigen des russischen Volks, einem russischen Fürsten, bei solchen Artikeln
nicht die Zornader anschwellen? Ist es verwunderlich, wenn dieser dadurch
aufs tiefste in seinem Nationalgefühl verletzt und erregt wird? Welchen
Deutschen würden ähnliche Beschimpfungen seines Volkstums kalt lassen?
Glaubte nun vollends der russische Fürst, diese Bilder und Artikel seien ihm
absichtlich vorgelegt worden, um ihn zu verhöhnen, so muß bei billigdeukender
Beurteilung seine Tat allerdings in mildern Licht erscheinen, und wir ver-
stehn offen gestanden nicht, wie demgegenüber auch ein Stuttgarter Staats¬
anwalt an sehr ungeeigneter Stelle die Dresdner Schöffenrichter ebenfalls des¬
halb tadeln konnte, daß sie nicht eine Gefängnisstrafe über den Täter verhängt
haben. Der Fürst hat übrigens sofort, als er erfuhr, der Portier habe ihm
das Blatt ohne böse Absicht geschickt, diesen um Verzeihung gebeten. Und ans
welchen Gründen hat nun der Simplicissimus gegen die Dresdner Richter
wegen ihres Urteils die schwere Anklage erhoben? Wollte er zur Rettung
des Vaterlandes auf die pflichtvergessenen und parteiischen Richter aufmerksam
machen, wollte er den Finger legen an die Wunde deutscher Rechtspflege?
Zur Wahrung der Rechte des verletzten Portiers war es offenbar nicht nötig.
Dieser hatte sich der vom Staatsanwalt gegen den russischen Fürsten erhabnen
öffentlichen Anklage als Nebenkläger angeschlossen; er hatte gegen das Urteil


Der deutsche Richter im Spiegel der Kritik

Sympathien und Antipathien spielen nicht mit. Ist es nun bei Prüfung der
subjektiven Verschuldung des Täters so ungeheuerlich, daß die Schöffenrichter
ihn mit einer Gefängnisstrafe verschonten, muß dies notwendig auf russischer
Liebedienerei beruhn unter schmählicher Mißachtung der Rechte des verletzten
Deutschen, oder gar darauf, daß es sich um einen Fürsten handelte und nicht
um einen Arbeiter? Der Tüter war bisher noch unbestraft. Er ist von Natur
ein sehr nervöser Mann, der seines Leidens wegen in einer Dresdner ärzt¬
lichen Anstalt in Behandlung war. Er war durch den Inhalt des ihm über¬
reichten Blattes schwer gereizt worden. Das Schöffengericht selbst nennt die
Artikel und Bilder schamlos. Der Simplicissimus entrüstet sich sehr darüber
und spricht den Richtern das Recht ab, ihn so zu beurteilen. Gott sei
Dank, daß wir noch Richter haben, die sich nicht scheuen, das Kind mit dem
rechten Namen zu nennen, ohne Furcht vor Preßangriffen. Hielt das Schöffen¬
gericht die Artikel für schamlos, so war es in diesem Falle auch geboten, es
offen auszusprechen. Und es hat damit wahrlich nur die Meinung eines
großen Teils der verständigen Deutschen ausgedrückt, denen die planmäßige,
geistlose und plumpe Verhöhnung der Russen und andrer Nationen dnrch
einige deutsche Witzblätter für die Dauer längst widerwärtig geworden ist, und
die die Gefahr nicht verkennen, die solche Verhetzung zweier Völker schließlich
auch für die Politik haben muß. Das dem russischen Fürsten überreichte Blatt
zeigte auf der ersten Seite einen russischen Priester mit der Schnapsnase, der
zu einem russische» sterbenden Soldaten sagt: „Den Trost nimm in das Jen¬
seits mit, Bruder! Dein Heldentod ist photographiert worden und wird unserm
erhabnen Herrscher im Kinematographen vorgeführt." Ein andres Bild zeigt
einen russischen Großfürsten beim Diner mit einer Dame der Halbwelt, darunter
die Worte: „Dreißigtausend Tote? Kellner, noch 'n Schnaps!" Muß einem
Angehörigen des russischen Volks, einem russischen Fürsten, bei solchen Artikeln
nicht die Zornader anschwellen? Ist es verwunderlich, wenn dieser dadurch
aufs tiefste in seinem Nationalgefühl verletzt und erregt wird? Welchen
Deutschen würden ähnliche Beschimpfungen seines Volkstums kalt lassen?
Glaubte nun vollends der russische Fürst, diese Bilder und Artikel seien ihm
absichtlich vorgelegt worden, um ihn zu verhöhnen, so muß bei billigdeukender
Beurteilung seine Tat allerdings in mildern Licht erscheinen, und wir ver-
stehn offen gestanden nicht, wie demgegenüber auch ein Stuttgarter Staats¬
anwalt an sehr ungeeigneter Stelle die Dresdner Schöffenrichter ebenfalls des¬
halb tadeln konnte, daß sie nicht eine Gefängnisstrafe über den Täter verhängt
haben. Der Fürst hat übrigens sofort, als er erfuhr, der Portier habe ihm
das Blatt ohne böse Absicht geschickt, diesen um Verzeihung gebeten. Und ans
welchen Gründen hat nun der Simplicissimus gegen die Dresdner Richter
wegen ihres Urteils die schwere Anklage erhoben? Wollte er zur Rettung
des Vaterlandes auf die pflichtvergessenen und parteiischen Richter aufmerksam
machen, wollte er den Finger legen an die Wunde deutscher Rechtspflege?
Zur Wahrung der Rechte des verletzten Portiers war es offenbar nicht nötig.
Dieser hatte sich der vom Staatsanwalt gegen den russischen Fürsten erhabnen
öffentlichen Anklage als Nebenkläger angeschlossen; er hatte gegen das Urteil


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[0179] Der deutsche Richter im Spiegel der Kritik Sympathien und Antipathien spielen nicht mit. Ist es nun bei Prüfung der subjektiven Verschuldung des Täters so ungeheuerlich, daß die Schöffenrichter ihn mit einer Gefängnisstrafe verschonten, muß dies notwendig auf russischer Liebedienerei beruhn unter schmählicher Mißachtung der Rechte des verletzten Deutschen, oder gar darauf, daß es sich um einen Fürsten handelte und nicht um einen Arbeiter? Der Tüter war bisher noch unbestraft. Er ist von Natur ein sehr nervöser Mann, der seines Leidens wegen in einer Dresdner ärzt¬ lichen Anstalt in Behandlung war. Er war durch den Inhalt des ihm über¬ reichten Blattes schwer gereizt worden. Das Schöffengericht selbst nennt die Artikel und Bilder schamlos. Der Simplicissimus entrüstet sich sehr darüber und spricht den Richtern das Recht ab, ihn so zu beurteilen. Gott sei Dank, daß wir noch Richter haben, die sich nicht scheuen, das Kind mit dem rechten Namen zu nennen, ohne Furcht vor Preßangriffen. Hielt das Schöffen¬ gericht die Artikel für schamlos, so war es in diesem Falle auch geboten, es offen auszusprechen. Und es hat damit wahrlich nur die Meinung eines großen Teils der verständigen Deutschen ausgedrückt, denen die planmäßige, geistlose und plumpe Verhöhnung der Russen und andrer Nationen dnrch einige deutsche Witzblätter für die Dauer längst widerwärtig geworden ist, und die die Gefahr nicht verkennen, die solche Verhetzung zweier Völker schließlich auch für die Politik haben muß. Das dem russischen Fürsten überreichte Blatt zeigte auf der ersten Seite einen russischen Priester mit der Schnapsnase, der zu einem russische» sterbenden Soldaten sagt: „Den Trost nimm in das Jen¬ seits mit, Bruder! Dein Heldentod ist photographiert worden und wird unserm erhabnen Herrscher im Kinematographen vorgeführt." Ein andres Bild zeigt einen russischen Großfürsten beim Diner mit einer Dame der Halbwelt, darunter die Worte: „Dreißigtausend Tote? Kellner, noch 'n Schnaps!" Muß einem Angehörigen des russischen Volks, einem russischen Fürsten, bei solchen Artikeln nicht die Zornader anschwellen? Ist es verwunderlich, wenn dieser dadurch aufs tiefste in seinem Nationalgefühl verletzt und erregt wird? Welchen Deutschen würden ähnliche Beschimpfungen seines Volkstums kalt lassen? Glaubte nun vollends der russische Fürst, diese Bilder und Artikel seien ihm absichtlich vorgelegt worden, um ihn zu verhöhnen, so muß bei billigdeukender Beurteilung seine Tat allerdings in mildern Licht erscheinen, und wir ver- stehn offen gestanden nicht, wie demgegenüber auch ein Stuttgarter Staats¬ anwalt an sehr ungeeigneter Stelle die Dresdner Schöffenrichter ebenfalls des¬ halb tadeln konnte, daß sie nicht eine Gefängnisstrafe über den Täter verhängt haben. Der Fürst hat übrigens sofort, als er erfuhr, der Portier habe ihm das Blatt ohne böse Absicht geschickt, diesen um Verzeihung gebeten. Und ans welchen Gründen hat nun der Simplicissimus gegen die Dresdner Richter wegen ihres Urteils die schwere Anklage erhoben? Wollte er zur Rettung des Vaterlandes auf die pflichtvergessenen und parteiischen Richter aufmerksam machen, wollte er den Finger legen an die Wunde deutscher Rechtspflege? Zur Wahrung der Rechte des verletzten Portiers war es offenbar nicht nötig. Dieser hatte sich der vom Staatsanwalt gegen den russischen Fürsten erhabnen öffentlichen Anklage als Nebenkläger angeschlossen; er hatte gegen das Urteil

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/179>, abgerufen am 27.09.2024.