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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Grundsätzen hinaus, nach denen der Bericht an den Reichskanzler über die Mi߬
stände und die Abhilfemaßregeln abgefaßt werden soll. Die endgiltige Genehmigung
des Berichts soll erst in einer spätern Sitzung erfolgen, sodaß gewisse Änderungen
Wohl nicht ausgeschlossen sind. Dringend wünschenswert sind solche jedenfalls.

Wenn sich die Kommission dahin ausgesprochen hat, daß das Zwischenmeister¬
system an sich nicht als ein besondrer Mißstand anzusehen sei, daß ferner die Er¬
hebungen keine besondern sittlichen Mißstände ergeben hätten und auch nicht darauf
schließen ließen, daß hinsichtlich des Trucksystems Mißstände in der Konsektion be¬
stünden, fo ist dieses Urteil, wie die Leser der Grenzboten aus unsern bisherigen
Mitteilungen wissen, unzweifelhaft in den Ergebnissen der Erhebungen begründet.
Das "Sweatingsystem" in Deutschland ist also auch durch die Kommission als
Popanz erkannt worden; die Attacke des Herrn Heyl zu Herrnsheim gegen den
Sweater war, wie wir gesagt haben, ein Lnftstvß.

Auch damit wird man sich -- leider -- einverstanden erklären müssen, wenn
die Kommission die Ansicht ausgesprochen hat, "daß die Höhe der Arbeitslöhne in
der Konfektion zwar eine sehr geringe sei, daß sich aber direkte Eingriffe durch die
Gesetzgebung hier nicht empfohlen," sowie "daß in dem Charakter der Konfektions¬
industrie als Saisonindustrie einer der größten Mißstände zu erblicken sei, daß aber
eine Besserung durch ein direktes Eingreifen der Gesetzgebung oder Verwaltung
nicht herbeigeführt, die hier zu Tage getretenen Mißstände vielmehr nur indirekt ge¬
mildert werden könnten."

Was die mehr auf Einzelheiten der Arbeitsverhältnisse abzielenden Be¬
schwerden und ihre Abstellung anlangt, so begrüßen wir es zunächst mit Genug-
thuung, daß die Kommission empfiehlt, die Schutzbestimmuugen der 13ö bis 139b,
die bis jetzt uur für Fabriken gelten und die Arbeitszeit und die Arbeitspausen
der "jugendlichen und weiblichen Arbeiter," sowie die Kinderarbeit betreffen, auf die
"Werkstätten" in der Konfektionsindustrie auszudehnen. Dabei erkennen wir be¬
sonders an, daß die Kommission vorschlägt, den Begriff der Werkstatt dahin zu
definiren, daß alle Arbeitsräume als Werkstätten gelten sollen, wo mindestens eine
nicht zur Familie des Arbeitgebers gehörige Person gegen Entgelt beschäftigt ist.
Allerdings wird hier auch die Beschäftigung "als Lehrling" neben der "gegen
Entgelt" in den Wortlaut der Bestimmung aufzunehmen sein.

Es ist ferner zu billigen, daß nach dem Urteil der Kommission die Bestimmungen
der angeführten Paragraphen über die Pausen eine Erweiterung dahin erfahren
sollen, daß auch den erwachsenen Arbeiterinnen die den jugendlichen bereits jetzt
zugesicherten Pausen, also 1^/z Stunde statt 1 Stunde täglich, zugebilligt werden
sollen. Es steht aber mit den klaren Ergebnissen der Erhebungen über den gesund¬
heitswidrigen Einfluß der Näharbeit -- zumal an den Maschinen mit Fußbetrieb --
in schroffem Widerspruch, wenn die Kommission von dem Vorschreiben bestimmter
Vor- und Nachmittagpauseu abzusehen rät. Gerade bei dieser Arbeit ist eine solche
Vorschrift unerläßlich. Auch wird darauf zu dringen sein, daß namentlich in den
süddeutschen handwerksmäßigen Konfektiouswerkstätten den männlichen Arbeitern die
für die Erhaltung ihrer Gesundheit unerläßlichen Pausen gesichert werden.

Nach dem Inhalt der Diskussion ist es uns nicht recht verständlich, wie schließlich
der Antrag angenommen werden konnte: "Die Kommission hält es zur Durch¬
führung einer Arbeitsbeschränkuug für notwendig, die Werkstattarbeiterinnen vor
Überlastung durch Heimarbeit thunlichst zu schützen, wenn nicht anders möglich,
auch durch das Verbot der Mitgabe vou Arbeit uach Hause." Wenn mau eine
Beschränkung der Heimarbeit selbst nicht für angemessen hält, so wird das Verbot


Grenzboten I 1897 33
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Grundsätzen hinaus, nach denen der Bericht an den Reichskanzler über die Mi߬
stände und die Abhilfemaßregeln abgefaßt werden soll. Die endgiltige Genehmigung
des Berichts soll erst in einer spätern Sitzung erfolgen, sodaß gewisse Änderungen
Wohl nicht ausgeschlossen sind. Dringend wünschenswert sind solche jedenfalls.

Wenn sich die Kommission dahin ausgesprochen hat, daß das Zwischenmeister¬
system an sich nicht als ein besondrer Mißstand anzusehen sei, daß ferner die Er¬
hebungen keine besondern sittlichen Mißstände ergeben hätten und auch nicht darauf
schließen ließen, daß hinsichtlich des Trucksystems Mißstände in der Konsektion be¬
stünden, fo ist dieses Urteil, wie die Leser der Grenzboten aus unsern bisherigen
Mitteilungen wissen, unzweifelhaft in den Ergebnissen der Erhebungen begründet.
Das „Sweatingsystem" in Deutschland ist also auch durch die Kommission als
Popanz erkannt worden; die Attacke des Herrn Heyl zu Herrnsheim gegen den
Sweater war, wie wir gesagt haben, ein Lnftstvß.

Auch damit wird man sich — leider — einverstanden erklären müssen, wenn
die Kommission die Ansicht ausgesprochen hat, „daß die Höhe der Arbeitslöhne in
der Konfektion zwar eine sehr geringe sei, daß sich aber direkte Eingriffe durch die
Gesetzgebung hier nicht empfohlen," sowie „daß in dem Charakter der Konfektions¬
industrie als Saisonindustrie einer der größten Mißstände zu erblicken sei, daß aber
eine Besserung durch ein direktes Eingreifen der Gesetzgebung oder Verwaltung
nicht herbeigeführt, die hier zu Tage getretenen Mißstände vielmehr nur indirekt ge¬
mildert werden könnten."

Was die mehr auf Einzelheiten der Arbeitsverhältnisse abzielenden Be¬
schwerden und ihre Abstellung anlangt, so begrüßen wir es zunächst mit Genug-
thuung, daß die Kommission empfiehlt, die Schutzbestimmuugen der 13ö bis 139b,
die bis jetzt uur für Fabriken gelten und die Arbeitszeit und die Arbeitspausen
der „jugendlichen und weiblichen Arbeiter," sowie die Kinderarbeit betreffen, auf die
„Werkstätten" in der Konfektionsindustrie auszudehnen. Dabei erkennen wir be¬
sonders an, daß die Kommission vorschlägt, den Begriff der Werkstatt dahin zu
definiren, daß alle Arbeitsräume als Werkstätten gelten sollen, wo mindestens eine
nicht zur Familie des Arbeitgebers gehörige Person gegen Entgelt beschäftigt ist.
Allerdings wird hier auch die Beschäftigung „als Lehrling" neben der „gegen
Entgelt" in den Wortlaut der Bestimmung aufzunehmen sein.

Es ist ferner zu billigen, daß nach dem Urteil der Kommission die Bestimmungen
der angeführten Paragraphen über die Pausen eine Erweiterung dahin erfahren
sollen, daß auch den erwachsenen Arbeiterinnen die den jugendlichen bereits jetzt
zugesicherten Pausen, also 1^/z Stunde statt 1 Stunde täglich, zugebilligt werden
sollen. Es steht aber mit den klaren Ergebnissen der Erhebungen über den gesund¬
heitswidrigen Einfluß der Näharbeit — zumal an den Maschinen mit Fußbetrieb —
in schroffem Widerspruch, wenn die Kommission von dem Vorschreiben bestimmter
Vor- und Nachmittagpauseu abzusehen rät. Gerade bei dieser Arbeit ist eine solche
Vorschrift unerläßlich. Auch wird darauf zu dringen sein, daß namentlich in den
süddeutschen handwerksmäßigen Konfektiouswerkstätten den männlichen Arbeitern die
für die Erhaltung ihrer Gesundheit unerläßlichen Pausen gesichert werden.

Nach dem Inhalt der Diskussion ist es uns nicht recht verständlich, wie schließlich
der Antrag angenommen werden konnte: „Die Kommission hält es zur Durch¬
führung einer Arbeitsbeschränkuug für notwendig, die Werkstattarbeiterinnen vor
Überlastung durch Heimarbeit thunlichst zu schützen, wenn nicht anders möglich,
auch durch das Verbot der Mitgabe vou Arbeit uach Hause." Wenn mau eine
Beschränkung der Heimarbeit selbst nicht für angemessen hält, so wird das Verbot


Grenzboten I 1897 33
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[0265] Maßgebliches und Unmaßgebliches Grundsätzen hinaus, nach denen der Bericht an den Reichskanzler über die Mi߬ stände und die Abhilfemaßregeln abgefaßt werden soll. Die endgiltige Genehmigung des Berichts soll erst in einer spätern Sitzung erfolgen, sodaß gewisse Änderungen Wohl nicht ausgeschlossen sind. Dringend wünschenswert sind solche jedenfalls. Wenn sich die Kommission dahin ausgesprochen hat, daß das Zwischenmeister¬ system an sich nicht als ein besondrer Mißstand anzusehen sei, daß ferner die Er¬ hebungen keine besondern sittlichen Mißstände ergeben hätten und auch nicht darauf schließen ließen, daß hinsichtlich des Trucksystems Mißstände in der Konsektion be¬ stünden, fo ist dieses Urteil, wie die Leser der Grenzboten aus unsern bisherigen Mitteilungen wissen, unzweifelhaft in den Ergebnissen der Erhebungen begründet. Das „Sweatingsystem" in Deutschland ist also auch durch die Kommission als Popanz erkannt worden; die Attacke des Herrn Heyl zu Herrnsheim gegen den Sweater war, wie wir gesagt haben, ein Lnftstvß. Auch damit wird man sich — leider — einverstanden erklären müssen, wenn die Kommission die Ansicht ausgesprochen hat, „daß die Höhe der Arbeitslöhne in der Konfektion zwar eine sehr geringe sei, daß sich aber direkte Eingriffe durch die Gesetzgebung hier nicht empfohlen," sowie „daß in dem Charakter der Konfektions¬ industrie als Saisonindustrie einer der größten Mißstände zu erblicken sei, daß aber eine Besserung durch ein direktes Eingreifen der Gesetzgebung oder Verwaltung nicht herbeigeführt, die hier zu Tage getretenen Mißstände vielmehr nur indirekt ge¬ mildert werden könnten." Was die mehr auf Einzelheiten der Arbeitsverhältnisse abzielenden Be¬ schwerden und ihre Abstellung anlangt, so begrüßen wir es zunächst mit Genug- thuung, daß die Kommission empfiehlt, die Schutzbestimmuugen der 13ö bis 139b, die bis jetzt uur für Fabriken gelten und die Arbeitszeit und die Arbeitspausen der „jugendlichen und weiblichen Arbeiter," sowie die Kinderarbeit betreffen, auf die „Werkstätten" in der Konfektionsindustrie auszudehnen. Dabei erkennen wir be¬ sonders an, daß die Kommission vorschlägt, den Begriff der Werkstatt dahin zu definiren, daß alle Arbeitsräume als Werkstätten gelten sollen, wo mindestens eine nicht zur Familie des Arbeitgebers gehörige Person gegen Entgelt beschäftigt ist. Allerdings wird hier auch die Beschäftigung „als Lehrling" neben der „gegen Entgelt" in den Wortlaut der Bestimmung aufzunehmen sein. Es ist ferner zu billigen, daß nach dem Urteil der Kommission die Bestimmungen der angeführten Paragraphen über die Pausen eine Erweiterung dahin erfahren sollen, daß auch den erwachsenen Arbeiterinnen die den jugendlichen bereits jetzt zugesicherten Pausen, also 1^/z Stunde statt 1 Stunde täglich, zugebilligt werden sollen. Es steht aber mit den klaren Ergebnissen der Erhebungen über den gesund¬ heitswidrigen Einfluß der Näharbeit — zumal an den Maschinen mit Fußbetrieb — in schroffem Widerspruch, wenn die Kommission von dem Vorschreiben bestimmter Vor- und Nachmittagpauseu abzusehen rät. Gerade bei dieser Arbeit ist eine solche Vorschrift unerläßlich. Auch wird darauf zu dringen sein, daß namentlich in den süddeutschen handwerksmäßigen Konfektiouswerkstätten den männlichen Arbeitern die für die Erhaltung ihrer Gesundheit unerläßlichen Pausen gesichert werden. Nach dem Inhalt der Diskussion ist es uns nicht recht verständlich, wie schließlich der Antrag angenommen werden konnte: „Die Kommission hält es zur Durch¬ führung einer Arbeitsbeschränkuug für notwendig, die Werkstattarbeiterinnen vor Überlastung durch Heimarbeit thunlichst zu schützen, wenn nicht anders möglich, auch durch das Verbot der Mitgabe vou Arbeit uach Hause." Wenn mau eine Beschränkung der Heimarbeit selbst nicht für angemessen hält, so wird das Verbot Grenzboten I 1897 33

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/265>, abgerufen am 27.09.2024.