Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. II. Band.Jakob Sturm von Sturmeck, ein Martin Butzer, ein Wolfgang Somit wären wir am Schlüsse der gediegenen Monographien von In der ersten angezeigten Monographie von Prof. Schmoller "Stra߬ Jakob Sturm von Sturmeck, ein Martin Butzer, ein Wolfgang Somit wären wir am Schlüsse der gediegenen Monographien von In der ersten angezeigten Monographie von Prof. Schmoller „Stra߬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0057" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/136696"/> <p xml:id="ID_141" prev="#ID_140"> Jakob Sturm von Sturmeck, ein Martin Butzer, ein Wolfgang<lb/> Capito und Andere mit, um Straßburg im Zeitalter des Humanismus und<lb/> der Reformation auf die Höhe zu bringen, die es erreicht hat. Daß aber<lb/> solche Männer auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens sich vorfanden, die<lb/> neben den materiellen Wohle der Stadt auch treue Pfleger ihrer geistigen Güter<lb/> waren, das ist ein Segen der alten Zeit, die dem Patrizierstand in der Stadt¬<lb/> verwaltung noch eine Stelle ließ und dem Bügerthum dadurch edle Kräfte<lb/> zuführte. Daß auch durch gelehrte Anstalten, wie das Thomasstift eine war,<lb/> das geistige Leben reiche Nahrung erhielt, ist ein bekannte Thatsache. Die<lb/> Väter der Stadt hatten Sinn für höhere Bildung und Geistesarbeit; aus<lb/> diesem Sinn ist das Gymnasium und die Hochschule Straßburgs hervorge¬<lb/> gangen, die als deutsche Universität im Jahre 1871 in verjüngter Gestalt<lb/> wieder erstanden ist und in anderer Form die Traditionen der Vergangenheit<lb/> und die Arbeiten früherer Jahrhunderte fortsetzen will.</p><lb/> <p xml:id="ID_142"> Somit wären wir am Schlüsse der gediegenen Monographien von<lb/> Professor Schmoller angelangt. Drei Punkte wollen wir aus denselben<lb/> noch hervorheben. Wir erhalten einmal dadurch ein Bild von dem mittel¬<lb/> alterlichen, bisher in mystisches Dunkel eingehüllten Straßburg, das an Klar-<lb/> heit und lebendiger Anschaulichkeit wenig zu wünschen übrig läßt; zum Andern<lb/> bekommen wir über die Entstehung und die Competenz der drei Rathscollegien<lb/> der XIII, XV und XXI die bestimmtesten Aufschlüsse. Viel ist über diesen<lb/> Gegenstand schon geschrieben worden; im Allgemeinen war der Mechanis¬<lb/> mus derselben auch bekannt; viel unklare Vorstellungen herrschten aber darüber,<lb/> hauptsächlich aus dem Grunde, weil die alten Ordnungen derselben nicht ge-<lb/> hörig bekannt waren. Das ist aber das dritte und nicht das geringste<lb/> Verdienst des geehrten Verfassers, daß er zwei der wichtigsten Urkunden des<lb/> alten Straßburg, die Reformation der Stadtordnung von 1405<lb/> und die Ordnung der Fünfzehner von 1433 veröffentlichte. Dieselben<lb/> werfen ein ganz neues Licht auf die mittelalterliche Periode der Stra߬<lb/> burger Geschichte. Möchten wir, und das ist der Wunsch, mit dem wir<lb/> schließen, noch recht oft mit ähnlichen Abhandlungen aus der Feder des<lb/> Straßburger Nationalökonomen erfreut werden! Möchte jede Rectoratsrede<lb/> er Straßburger Universitätslehrer einen solchen Beitrag zur gründlichen<lb/> Kenntniß der elsässtschen Geschichte liefern, wie die beiden angezeigten Schriften,<lb/> die einen ehrenvollen Platz in den Quellen und Forschungen zur<lb/> Sprach- und Culturgeschichte der germanischen Völker ein¬<lb/> nehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_143" next="#ID_144"> In der ersten angezeigten Monographie von Prof. Schmoller „Stra߬<lb/> burgs Blüte u. f. w. im XIII. Jahrhundert" heißt es S. 28, es sei ein<lb/> Ruhm der Stadt gewesen, Leute in ihrem Dienst gehabt zu haben, wie den</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0057]
Jakob Sturm von Sturmeck, ein Martin Butzer, ein Wolfgang
Capito und Andere mit, um Straßburg im Zeitalter des Humanismus und
der Reformation auf die Höhe zu bringen, die es erreicht hat. Daß aber
solche Männer auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens sich vorfanden, die
neben den materiellen Wohle der Stadt auch treue Pfleger ihrer geistigen Güter
waren, das ist ein Segen der alten Zeit, die dem Patrizierstand in der Stadt¬
verwaltung noch eine Stelle ließ und dem Bügerthum dadurch edle Kräfte
zuführte. Daß auch durch gelehrte Anstalten, wie das Thomasstift eine war,
das geistige Leben reiche Nahrung erhielt, ist ein bekannte Thatsache. Die
Väter der Stadt hatten Sinn für höhere Bildung und Geistesarbeit; aus
diesem Sinn ist das Gymnasium und die Hochschule Straßburgs hervorge¬
gangen, die als deutsche Universität im Jahre 1871 in verjüngter Gestalt
wieder erstanden ist und in anderer Form die Traditionen der Vergangenheit
und die Arbeiten früherer Jahrhunderte fortsetzen will.
Somit wären wir am Schlüsse der gediegenen Monographien von
Professor Schmoller angelangt. Drei Punkte wollen wir aus denselben
noch hervorheben. Wir erhalten einmal dadurch ein Bild von dem mittel¬
alterlichen, bisher in mystisches Dunkel eingehüllten Straßburg, das an Klar-
heit und lebendiger Anschaulichkeit wenig zu wünschen übrig läßt; zum Andern
bekommen wir über die Entstehung und die Competenz der drei Rathscollegien
der XIII, XV und XXI die bestimmtesten Aufschlüsse. Viel ist über diesen
Gegenstand schon geschrieben worden; im Allgemeinen war der Mechanis¬
mus derselben auch bekannt; viel unklare Vorstellungen herrschten aber darüber,
hauptsächlich aus dem Grunde, weil die alten Ordnungen derselben nicht ge-
hörig bekannt waren. Das ist aber das dritte und nicht das geringste
Verdienst des geehrten Verfassers, daß er zwei der wichtigsten Urkunden des
alten Straßburg, die Reformation der Stadtordnung von 1405
und die Ordnung der Fünfzehner von 1433 veröffentlichte. Dieselben
werfen ein ganz neues Licht auf die mittelalterliche Periode der Stra߬
burger Geschichte. Möchten wir, und das ist der Wunsch, mit dem wir
schließen, noch recht oft mit ähnlichen Abhandlungen aus der Feder des
Straßburger Nationalökonomen erfreut werden! Möchte jede Rectoratsrede
er Straßburger Universitätslehrer einen solchen Beitrag zur gründlichen
Kenntniß der elsässtschen Geschichte liefern, wie die beiden angezeigten Schriften,
die einen ehrenvollen Platz in den Quellen und Forschungen zur
Sprach- und Culturgeschichte der germanischen Völker ein¬
nehmen.
In der ersten angezeigten Monographie von Prof. Schmoller „Stra߬
burgs Blüte u. f. w. im XIII. Jahrhundert" heißt es S. 28, es sei ein
Ruhm der Stadt gewesen, Leute in ihrem Dienst gehabt zu haben, wie den
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |