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Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band.

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ist ersichtlich, daß dieser Uebelstand bei dem von dem Minister des Innern proponirtcn
Verfahren noch verschlimmert wird, indem durch die Bildung einer ersten Wählerklasse
aus den höchst besteuerten Personen der zweiten factisch nicht die Zahl der aus der
ersten Wählerklasse hervorgegangenen Wahlmänner vergrößert wird, sondern in Wirk¬
lichkeit die sür bevorzugt gehaltene zweite Wählerklasse einen neuen Zuwachs erhält,
das Mißverhältniß zwischen den aus den drei Klassen hervorgegangenen Wahlmännern
also noch größer wird. Dazu kommt bei dem ministeriellen Verfahren der neue Uebel¬
stand, daß nach ihm der in einer armen Vorstadt wohnende Wähler, der z. B. eine
jährliche Steuer von 30 Thlrn. zahlt, das gewichtige Wahlrecht erster Klasse erhält,
während eine gleichbesteuertc, einige hundert Schritt weiter im Centrum der Stadt
wohnende Person unter der Masse der Urwähler dritter Klasse nur einen höchst un¬
bedeutenden Einfluß auf die Entscheidung ausübt. Ich theile daher die Ueberzeugung
Derer, welche behaupten, daß das erwähnte Ministerialrcscript nicht eine Declaration
des Wahlgesetzes, sondern eine Abweichung von demselben enthält, die bisher nicht sanc-
tionirt ist, und die, wenn sie sanctionirt werden sollte, doch nicht mit rückwirkender
Kraft sanctionirt werden könnte. Die Majorität fand aber in der von dem Kölner
Gemeinderath beliebten, unter den Augen der hohen Behörden vollzogenen Ausführung
des Gesetzes einen so erheblichen Formfehler, daß sie die Wahlen annullirte.

Dagegen nahm sie an der Wahl des Fürsten Lichnowski, die unter dem Einfluß
des bekannten, von dem Landrath v. Elsner erlassenen Circulars erfolgte, nicht den
mindesten Anstoß. Aus den Verhandlungen ergab sich, daß der Landrath dieses Cir-
cular zugleich mit der Aufforderung, bei den Wahlen zu erscheinen, durch die Gens-
darmen den Wählern zugeschickt hatte; der Abg. Wentzel hatte einen von vierzig an¬
gesehenen Wahlmännern, meistens Lehrern, Geistlichen und Richtern, unterzeichneten
Protest gegen die von dem Landrath ausgeübte Einschüchterung eingereicht; andere
Schriftstücke, die von der Tribune verlesen wurden, bewiesen, daß der Landrath, der
nach seiner amtlichen Stellung in der That in der Lage war, dem Kreise nützen oder
schaden zu können, allerdings Alles aufgeboten hatte, durch die Androhung von Nach¬
theilen, die dem Kreise aus der Wahl eines constitutionellen Candidaten hervorgehen
würden, auf die Wahl einzuwirken. Dieselbe Majorität, die gegen den Formfehler bei
den Kölner Wahlen'so empfindlich gewesen war, blieb gegen diesen von einem Beamten
ausgeübten Terrorismus völlig stumpf.

Noch mehr! sie billigte ihn, sie begrüßte ihn mit den lautesten Acclamationen.
Als die Stellen des landräthlichen Rescripts verlesen wurden, in denen Herr v. Elsner
auf seinen Einfluß aufmerksam macht, von den Wählern fordert, daß sie feinem Rathe
folgen sollten, wenn sie seine Hilfe bereit finden wollten, -- wurde die Verlesung von
der Rechten durch stürmische "Bravos! sehr richtig!" u. tgi. unterbrochen. Als Herr
v'. Elsner selbst den Beweis, daß er nicht als Beamter, sondern als Privatperson ge¬
handelt habe, durch die Versicherung führen wollte, daß er seine amtlichen Erlasse nicht
"v. Elsner, Landrath," sondern "Landrath v. Elsner" unterzeichne, wurde diese Be¬
weisführung, die in einer Versammlung -- wir wollen nur sagen -- erwachsener
Männer als eine kaum in den unnützesten Jugendjahren übliche Ausrede wol nur
mit Erröthen angehört werden konnte, von der Rechten mit Genugthuung und Be¬
wunderung hingenommen. Als derselbe Herr v. Elsner endlich sich nicht nur bei
dieser ihn so nahe berührenden Angelegenheit an der Abstimmung betheiligte, son-


ist ersichtlich, daß dieser Uebelstand bei dem von dem Minister des Innern proponirtcn
Verfahren noch verschlimmert wird, indem durch die Bildung einer ersten Wählerklasse
aus den höchst besteuerten Personen der zweiten factisch nicht die Zahl der aus der
ersten Wählerklasse hervorgegangenen Wahlmänner vergrößert wird, sondern in Wirk¬
lichkeit die sür bevorzugt gehaltene zweite Wählerklasse einen neuen Zuwachs erhält,
das Mißverhältniß zwischen den aus den drei Klassen hervorgegangenen Wahlmännern
also noch größer wird. Dazu kommt bei dem ministeriellen Verfahren der neue Uebel¬
stand, daß nach ihm der in einer armen Vorstadt wohnende Wähler, der z. B. eine
jährliche Steuer von 30 Thlrn. zahlt, das gewichtige Wahlrecht erster Klasse erhält,
während eine gleichbesteuertc, einige hundert Schritt weiter im Centrum der Stadt
wohnende Person unter der Masse der Urwähler dritter Klasse nur einen höchst un¬
bedeutenden Einfluß auf die Entscheidung ausübt. Ich theile daher die Ueberzeugung
Derer, welche behaupten, daß das erwähnte Ministerialrcscript nicht eine Declaration
des Wahlgesetzes, sondern eine Abweichung von demselben enthält, die bisher nicht sanc-
tionirt ist, und die, wenn sie sanctionirt werden sollte, doch nicht mit rückwirkender
Kraft sanctionirt werden könnte. Die Majorität fand aber in der von dem Kölner
Gemeinderath beliebten, unter den Augen der hohen Behörden vollzogenen Ausführung
des Gesetzes einen so erheblichen Formfehler, daß sie die Wahlen annullirte.

Dagegen nahm sie an der Wahl des Fürsten Lichnowski, die unter dem Einfluß
des bekannten, von dem Landrath v. Elsner erlassenen Circulars erfolgte, nicht den
mindesten Anstoß. Aus den Verhandlungen ergab sich, daß der Landrath dieses Cir-
cular zugleich mit der Aufforderung, bei den Wahlen zu erscheinen, durch die Gens-
darmen den Wählern zugeschickt hatte; der Abg. Wentzel hatte einen von vierzig an¬
gesehenen Wahlmännern, meistens Lehrern, Geistlichen und Richtern, unterzeichneten
Protest gegen die von dem Landrath ausgeübte Einschüchterung eingereicht; andere
Schriftstücke, die von der Tribune verlesen wurden, bewiesen, daß der Landrath, der
nach seiner amtlichen Stellung in der That in der Lage war, dem Kreise nützen oder
schaden zu können, allerdings Alles aufgeboten hatte, durch die Androhung von Nach¬
theilen, die dem Kreise aus der Wahl eines constitutionellen Candidaten hervorgehen
würden, auf die Wahl einzuwirken. Dieselbe Majorität, die gegen den Formfehler bei
den Kölner Wahlen'so empfindlich gewesen war, blieb gegen diesen von einem Beamten
ausgeübten Terrorismus völlig stumpf.

Noch mehr! sie billigte ihn, sie begrüßte ihn mit den lautesten Acclamationen.
Als die Stellen des landräthlichen Rescripts verlesen wurden, in denen Herr v. Elsner
auf seinen Einfluß aufmerksam macht, von den Wählern fordert, daß sie feinem Rathe
folgen sollten, wenn sie seine Hilfe bereit finden wollten, — wurde die Verlesung von
der Rechten durch stürmische „Bravos! sehr richtig!" u. tgi. unterbrochen. Als Herr
v'. Elsner selbst den Beweis, daß er nicht als Beamter, sondern als Privatperson ge¬
handelt habe, durch die Versicherung führen wollte, daß er seine amtlichen Erlasse nicht
„v. Elsner, Landrath," sondern „Landrath v. Elsner" unterzeichne, wurde diese Be¬
weisführung, die in einer Versammlung — wir wollen nur sagen — erwachsener
Männer als eine kaum in den unnützesten Jugendjahren übliche Ausrede wol nur
mit Erröthen angehört werden konnte, von der Rechten mit Genugthuung und Be¬
wunderung hingenommen. Als derselbe Herr v. Elsner endlich sich nicht nur bei
dieser ihn so nahe berührenden Angelegenheit an der Abstimmung betheiligte, son-


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[0517] ist ersichtlich, daß dieser Uebelstand bei dem von dem Minister des Innern proponirtcn Verfahren noch verschlimmert wird, indem durch die Bildung einer ersten Wählerklasse aus den höchst besteuerten Personen der zweiten factisch nicht die Zahl der aus der ersten Wählerklasse hervorgegangenen Wahlmänner vergrößert wird, sondern in Wirk¬ lichkeit die sür bevorzugt gehaltene zweite Wählerklasse einen neuen Zuwachs erhält, das Mißverhältniß zwischen den aus den drei Klassen hervorgegangenen Wahlmännern also noch größer wird. Dazu kommt bei dem ministeriellen Verfahren der neue Uebel¬ stand, daß nach ihm der in einer armen Vorstadt wohnende Wähler, der z. B. eine jährliche Steuer von 30 Thlrn. zahlt, das gewichtige Wahlrecht erster Klasse erhält, während eine gleichbesteuertc, einige hundert Schritt weiter im Centrum der Stadt wohnende Person unter der Masse der Urwähler dritter Klasse nur einen höchst un¬ bedeutenden Einfluß auf die Entscheidung ausübt. Ich theile daher die Ueberzeugung Derer, welche behaupten, daß das erwähnte Ministerialrcscript nicht eine Declaration des Wahlgesetzes, sondern eine Abweichung von demselben enthält, die bisher nicht sanc- tionirt ist, und die, wenn sie sanctionirt werden sollte, doch nicht mit rückwirkender Kraft sanctionirt werden könnte. Die Majorität fand aber in der von dem Kölner Gemeinderath beliebten, unter den Augen der hohen Behörden vollzogenen Ausführung des Gesetzes einen so erheblichen Formfehler, daß sie die Wahlen annullirte. Dagegen nahm sie an der Wahl des Fürsten Lichnowski, die unter dem Einfluß des bekannten, von dem Landrath v. Elsner erlassenen Circulars erfolgte, nicht den mindesten Anstoß. Aus den Verhandlungen ergab sich, daß der Landrath dieses Cir- cular zugleich mit der Aufforderung, bei den Wahlen zu erscheinen, durch die Gens- darmen den Wählern zugeschickt hatte; der Abg. Wentzel hatte einen von vierzig an¬ gesehenen Wahlmännern, meistens Lehrern, Geistlichen und Richtern, unterzeichneten Protest gegen die von dem Landrath ausgeübte Einschüchterung eingereicht; andere Schriftstücke, die von der Tribune verlesen wurden, bewiesen, daß der Landrath, der nach seiner amtlichen Stellung in der That in der Lage war, dem Kreise nützen oder schaden zu können, allerdings Alles aufgeboten hatte, durch die Androhung von Nach¬ theilen, die dem Kreise aus der Wahl eines constitutionellen Candidaten hervorgehen würden, auf die Wahl einzuwirken. Dieselbe Majorität, die gegen den Formfehler bei den Kölner Wahlen'so empfindlich gewesen war, blieb gegen diesen von einem Beamten ausgeübten Terrorismus völlig stumpf. Noch mehr! sie billigte ihn, sie begrüßte ihn mit den lautesten Acclamationen. Als die Stellen des landräthlichen Rescripts verlesen wurden, in denen Herr v. Elsner auf seinen Einfluß aufmerksam macht, von den Wählern fordert, daß sie feinem Rathe folgen sollten, wenn sie seine Hilfe bereit finden wollten, — wurde die Verlesung von der Rechten durch stürmische „Bravos! sehr richtig!" u. tgi. unterbrochen. Als Herr v'. Elsner selbst den Beweis, daß er nicht als Beamter, sondern als Privatperson ge¬ handelt habe, durch die Versicherung führen wollte, daß er seine amtlichen Erlasse nicht „v. Elsner, Landrath," sondern „Landrath v. Elsner" unterzeichne, wurde diese Be¬ weisführung, die in einer Versammlung — wir wollen nur sagen — erwachsener Männer als eine kaum in den unnützesten Jugendjahren übliche Ausrede wol nur mit Erröthen angehört werden konnte, von der Rechten mit Genugthuung und Be¬ wunderung hingenommen. Als derselbe Herr v. Elsner endlich sich nicht nur bei dieser ihn so nahe berührenden Angelegenheit an der Abstimmung betheiligte, son-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341573_94982/517>, abgerufen am 27.09.2024.