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Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band.

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Fällen bestund die Minorität ans der Linken, der Fraction Bethmann-Hollweg und
einigen ihr nahe stehenden Abgeordneten, den Polen und der katholischen Fraction.
Bereits in meinen früheren Briefen habe ich den Fall einer Uebereinstimmung aller dieser
Elemente als einen seltenen bezeichnet, und bemerkt, daß die parlamentarische Entschei¬
dung bei dieser günstigen Konstellation zweifelhaft sein würde. Die Erfahrung zeigt,
daß selbst diese Koalition nur eine Minorität, wenn auch eine sehr starke, bildet; und
was im Schooße der katholischen Partei vorgeht, bestärkt mich in der Ueberzeugung,
daß ihr Zusammengehen mit den liberalen Fractionen, wenigstens in dieser Weise, sich
schwerlich wiederholen wird. Für alle Diejenigen, denen die erste Eigenschaft jedes Poli¬
tikers abgeht, nämlich die Beharrlichkeit, auch trotz der bestimmten Aussicht, bei allen
wichtigen Fragen in der Minderzahl zu bleiben, Jahrelang für die als richtig erkannten
Ansichten zu kämpfen; für alle Diejenigen, die den Erfolg ihrer parlamentarischen Thä¬
tigkeit lediglich nach dem Ausfall der Abstimmungen zu messen gewohnt sind, wird jene
Wahrnehmung sehr niederschlagend sein. Für uns aber, die wir selbst dann, wenn die
Majorität des Volkes unsre Ansichten nicht theilte, darin keinen Grund erblicken würden,
in ihrer tapfern Vertheidigung und in der Thätigkeit für ihre Verbreitung nachzulassen,
sür uns, die wir wissen, durch welche Künste diese Kammcrmajorität zu Stande
gebracht ist, für uns ergiebt sich aus der Gewißheit, daß wir die Minorität bilden, nur
die Verpflichtung, um so kräftiger zusammenzuhalten und nun, unbeirrt durch die Hoff¬
nung, daß wir durch Zurückhaltung und Concessionen hier und da ein Paar doch
nutzlose Stimmen gewinnen könnten, der vollen und ganzen Wahrheit einen unverfälschten
Ausdruck zu geben. Deshalb hat uns der erste thatsächliche Beweis für die schon früher
von uns ausgesprochene Ueberzeugung, daß wir uns in der Kammer in der Minorität
befinden, bei Weitem nicht in dem Grade bekümmert, als das Hervortreten des in der
Kammer vorherrschenden Geistes, von dem ich Ihnen dnrch Anführung des Sachver-
hältnisses ein Bild zu geben versuchen werde.

Die Kölner Wahlen, aus denen ein liberales und ein katholisches Mitglied hervor¬
gegangen waren, wurden von der Majorität für ungiltig erklärt, weil der Kölner
Gemeindevorstand bei Abgrenzung der UrWahlbezirke und Vertheilung der Wähler in
drei Klassen eine unbestimmt gehaltene und deshalb vieldeutige Gesetzesbestimmung, die
notorisch an verschiedenen Orten in verschiedener Weise aufgefaßt und ausgeführt ist,
in einer Art interpretirt hat, die unzweifelhaft zulässig ist, die unsrer Meinung
nach dem Geiste des ganzen Gesetzes sogar am nächsten kommt, die aber mit einem
später erlassenen Ministerialrcscript, welches als eine Gesetzesdeclaration angesehen sein
will, in Widerspruch steht. Es ist die Regel, daß in den größeren, aus mehreren Urwahl-
bczirken bestehenden Städten die Vertheilung der Wähler in die drei Klassen nach Maßgabe
des im ganzen Wahlbezirk aufgebrachten Gesammtstcuerquantums vollzogen wird; es ist
daher bei Städten, in denen ganze Quartiere arm siud, unvermeidlich, daß in einzelnen
Urwahlbczirken Wähler erster oder sogar auch zweiter Klasse überhaupt nicht vorhan¬
den sind. In solchen Urwahlbczirken, deren Köln 16, resp. 1 unter 61 zählte, sind
in Köln die Wahlmänncrwahlen nur von den Wählern zweiter und dritter Klasse
vollzogen worden, während das erwähnte Rescript anordnet, daß in solchen Bezirken
aus ihrer Mitte eine erste Wählerklasse aus den höchst besteuerten Personen gebildet
werden soll. Dem Kölner Verfahren wird zum Vorwurf gemacht, daß die Wähler
erster Klasse, im Vergleich mit denen der andern, zu kurz gekommen wären; aber eS


Fällen bestund die Minorität ans der Linken, der Fraction Bethmann-Hollweg und
einigen ihr nahe stehenden Abgeordneten, den Polen und der katholischen Fraction.
Bereits in meinen früheren Briefen habe ich den Fall einer Uebereinstimmung aller dieser
Elemente als einen seltenen bezeichnet, und bemerkt, daß die parlamentarische Entschei¬
dung bei dieser günstigen Konstellation zweifelhaft sein würde. Die Erfahrung zeigt,
daß selbst diese Koalition nur eine Minorität, wenn auch eine sehr starke, bildet; und
was im Schooße der katholischen Partei vorgeht, bestärkt mich in der Ueberzeugung,
daß ihr Zusammengehen mit den liberalen Fractionen, wenigstens in dieser Weise, sich
schwerlich wiederholen wird. Für alle Diejenigen, denen die erste Eigenschaft jedes Poli¬
tikers abgeht, nämlich die Beharrlichkeit, auch trotz der bestimmten Aussicht, bei allen
wichtigen Fragen in der Minderzahl zu bleiben, Jahrelang für die als richtig erkannten
Ansichten zu kämpfen; für alle Diejenigen, die den Erfolg ihrer parlamentarischen Thä¬
tigkeit lediglich nach dem Ausfall der Abstimmungen zu messen gewohnt sind, wird jene
Wahrnehmung sehr niederschlagend sein. Für uns aber, die wir selbst dann, wenn die
Majorität des Volkes unsre Ansichten nicht theilte, darin keinen Grund erblicken würden,
in ihrer tapfern Vertheidigung und in der Thätigkeit für ihre Verbreitung nachzulassen,
sür uns, die wir wissen, durch welche Künste diese Kammcrmajorität zu Stande
gebracht ist, für uns ergiebt sich aus der Gewißheit, daß wir die Minorität bilden, nur
die Verpflichtung, um so kräftiger zusammenzuhalten und nun, unbeirrt durch die Hoff¬
nung, daß wir durch Zurückhaltung und Concessionen hier und da ein Paar doch
nutzlose Stimmen gewinnen könnten, der vollen und ganzen Wahrheit einen unverfälschten
Ausdruck zu geben. Deshalb hat uns der erste thatsächliche Beweis für die schon früher
von uns ausgesprochene Ueberzeugung, daß wir uns in der Kammer in der Minorität
befinden, bei Weitem nicht in dem Grade bekümmert, als das Hervortreten des in der
Kammer vorherrschenden Geistes, von dem ich Ihnen dnrch Anführung des Sachver-
hältnisses ein Bild zu geben versuchen werde.

Die Kölner Wahlen, aus denen ein liberales und ein katholisches Mitglied hervor¬
gegangen waren, wurden von der Majorität für ungiltig erklärt, weil der Kölner
Gemeindevorstand bei Abgrenzung der UrWahlbezirke und Vertheilung der Wähler in
drei Klassen eine unbestimmt gehaltene und deshalb vieldeutige Gesetzesbestimmung, die
notorisch an verschiedenen Orten in verschiedener Weise aufgefaßt und ausgeführt ist,
in einer Art interpretirt hat, die unzweifelhaft zulässig ist, die unsrer Meinung
nach dem Geiste des ganzen Gesetzes sogar am nächsten kommt, die aber mit einem
später erlassenen Ministerialrcscript, welches als eine Gesetzesdeclaration angesehen sein
will, in Widerspruch steht. Es ist die Regel, daß in den größeren, aus mehreren Urwahl-
bczirken bestehenden Städten die Vertheilung der Wähler in die drei Klassen nach Maßgabe
des im ganzen Wahlbezirk aufgebrachten Gesammtstcuerquantums vollzogen wird; es ist
daher bei Städten, in denen ganze Quartiere arm siud, unvermeidlich, daß in einzelnen
Urwahlbczirken Wähler erster oder sogar auch zweiter Klasse überhaupt nicht vorhan¬
den sind. In solchen Urwahlbczirken, deren Köln 16, resp. 1 unter 61 zählte, sind
in Köln die Wahlmänncrwahlen nur von den Wählern zweiter und dritter Klasse
vollzogen worden, während das erwähnte Rescript anordnet, daß in solchen Bezirken
aus ihrer Mitte eine erste Wählerklasse aus den höchst besteuerten Personen gebildet
werden soll. Dem Kölner Verfahren wird zum Vorwurf gemacht, daß die Wähler
erster Klasse, im Vergleich mit denen der andern, zu kurz gekommen wären; aber eS


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341573_94982/516>, abgerufen am 27.09.2024.