Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

nahmen die Whigs und die Peeliten an, die Liberalen aber wollten das Ministerium
nicht so leichten Kaufs davon kommen lassen, und ein förmliches Bekenntniß seiner
früheren Fehler in der Opposition haben. Sie verlangten das Eingeständniß, daß die
Gesetzgebung des Jahres 1846 eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel ge¬
wesen sei, woraus von selbst folgt, daß die Opposition der Protectionisten dagegen
weder weise, gerecht noch wohlthätig gewesen. So entstand folgende von Villiers
beantragte Resolution, die am 25. zur Verhandlung kam. "Es ist die Meinung
des Hauses, daß die verbesserte Lage des Landes, und vorzüglich der industriellen
Klassen, hauptsächlich das Resultat der neuerlichen commerciellen Gesetzgebung ist,
und hauptsächlich der Bill von 18i6, welche freie Korneinfuhr erlaubte; und
daß diese Bill eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel war;
es ist die Meinung des Hauses, daß die Erhaltung und weitere Ausdehnung der Frei¬
handelspolitik, als eines Gegensatzes zur Schutzzollpolitik, das Eigenthum und die In¬
dustrie der Nation am besten in den Stand setzen wird, die ihnen auferlegten Bürden
zu tragen, und am meisten zum allgemeinen Wohlstand und Zufriedenheit des Volks
beitragen wird: endlich erklärt sich das Haus für bereit, jede mit den Principien dieser
Erklärung verträgliche Maßregel, welche Ihrer Majestät Minister ihm vorlegen, in Er¬
wägung zu ziehen." Herr Disraeli begegnete dem Amendement mit einer Rede und
einem Gegenantrag. In seiner äußerst geschickte" Rede ließ er Alles fallen, was ihn
bis jetzt noch verhindert hatte, sich der Freihandelspolitik anzuschließen, stellte die vor¬
genommene Schwenkung als eine durch die Stimme des Landes gebotene dar, um sie
seinen bisherigen Anhängern weniger schmerzlich zu machen, und appcllirte an das Billig-
keitsgesühl des Hauses, das kein Ketzergericht sei, welches von dem Angeklagten noch
demüthigenden Widerruf feiner Gewissensmcinung verlange. Da sie nicht durch eigene
Bemühung an's Nuder gelangt seien, müsse man es auch natürlich finden, daß sie we¬
niger ihre eigenen Grundsätze, als den Willen des Volkes auszuführen versuchten. Seine
früheren protectionistischen Ansichten hatte er bereits so weit vergessen, daß er behauptete"
seine Anträge in der Opposition seien keine protectionistischen, sondern gegen die einseitige
Durchführung des Princips der freien Concurrenz durch das Whigministerium gerichtet
gewesen, und seinen grundbesitzenden Anhängern die Hoffnung durchblicken ließ, daß sie
durch gleichmäßige Anwendung des Princips aus alle Industrien die gehoffte Entschädigung
finden würde. Ja, es schien fast, als sei er der eigentliche Freihändler, und Manchester-
leute, Peeliten und Whigs nur armselige Pfuscher. Sein Antrag lautete: "Dieses
Haus erkennt mit Befriedigung an, daß die durch neuerliche Gesetzgebung veranlaßte
Billigkeit der Lebensmittel hauptsächlich dazu beigetragen hat, die Lage und das Wohl¬
befinden der arbeitenden Klassen zu verbessern; und daß dieses Haus, da es nach reif¬
licher Erwägung unbeschränkte Concurrenz als das Princip unsres Handelssystems an¬
genommen hat, der Meinung ist, es sei die Pflicht der Regierung, rückhaltslos an dieser
Politik in den Maßregeln finanzieller und administrativer Reform festzuhalten, welche sie
nach den Verhältnissen des Landes vorzuschlagen für angemessen halten wird." Wenn
dieser Antrag von jedem Andern, als von "dem Atlas des Ministeriums, und dem
Proteus der Protection," wie ihn Osborne nannte, gemacht worden wäre, so würde
wol selbst der scrupulöseste Freihändler nichts haben daran aussetzen können. Aber weil
er nur eine Thatsache feststellte, das Princip jedoch gar nicht zur Sprache brachte, konnte
der Antrag von Einem, der sich bis jetzt principiell sür den Schntzzoll erklärt hatte, nicht


nahmen die Whigs und die Peeliten an, die Liberalen aber wollten das Ministerium
nicht so leichten Kaufs davon kommen lassen, und ein förmliches Bekenntniß seiner
früheren Fehler in der Opposition haben. Sie verlangten das Eingeständniß, daß die
Gesetzgebung des Jahres 1846 eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel ge¬
wesen sei, woraus von selbst folgt, daß die Opposition der Protectionisten dagegen
weder weise, gerecht noch wohlthätig gewesen. So entstand folgende von Villiers
beantragte Resolution, die am 25. zur Verhandlung kam. „Es ist die Meinung
des Hauses, daß die verbesserte Lage des Landes, und vorzüglich der industriellen
Klassen, hauptsächlich das Resultat der neuerlichen commerciellen Gesetzgebung ist,
und hauptsächlich der Bill von 18i6, welche freie Korneinfuhr erlaubte; und
daß diese Bill eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel war;
es ist die Meinung des Hauses, daß die Erhaltung und weitere Ausdehnung der Frei¬
handelspolitik, als eines Gegensatzes zur Schutzzollpolitik, das Eigenthum und die In¬
dustrie der Nation am besten in den Stand setzen wird, die ihnen auferlegten Bürden
zu tragen, und am meisten zum allgemeinen Wohlstand und Zufriedenheit des Volks
beitragen wird: endlich erklärt sich das Haus für bereit, jede mit den Principien dieser
Erklärung verträgliche Maßregel, welche Ihrer Majestät Minister ihm vorlegen, in Er¬
wägung zu ziehen." Herr Disraeli begegnete dem Amendement mit einer Rede und
einem Gegenantrag. In seiner äußerst geschickte» Rede ließ er Alles fallen, was ihn
bis jetzt noch verhindert hatte, sich der Freihandelspolitik anzuschließen, stellte die vor¬
genommene Schwenkung als eine durch die Stimme des Landes gebotene dar, um sie
seinen bisherigen Anhängern weniger schmerzlich zu machen, und appcllirte an das Billig-
keitsgesühl des Hauses, das kein Ketzergericht sei, welches von dem Angeklagten noch
demüthigenden Widerruf feiner Gewissensmcinung verlange. Da sie nicht durch eigene
Bemühung an's Nuder gelangt seien, müsse man es auch natürlich finden, daß sie we¬
niger ihre eigenen Grundsätze, als den Willen des Volkes auszuführen versuchten. Seine
früheren protectionistischen Ansichten hatte er bereits so weit vergessen, daß er behauptete»
seine Anträge in der Opposition seien keine protectionistischen, sondern gegen die einseitige
Durchführung des Princips der freien Concurrenz durch das Whigministerium gerichtet
gewesen, und seinen grundbesitzenden Anhängern die Hoffnung durchblicken ließ, daß sie
durch gleichmäßige Anwendung des Princips aus alle Industrien die gehoffte Entschädigung
finden würde. Ja, es schien fast, als sei er der eigentliche Freihändler, und Manchester-
leute, Peeliten und Whigs nur armselige Pfuscher. Sein Antrag lautete: „Dieses
Haus erkennt mit Befriedigung an, daß die durch neuerliche Gesetzgebung veranlaßte
Billigkeit der Lebensmittel hauptsächlich dazu beigetragen hat, die Lage und das Wohl¬
befinden der arbeitenden Klassen zu verbessern; und daß dieses Haus, da es nach reif¬
licher Erwägung unbeschränkte Concurrenz als das Princip unsres Handelssystems an¬
genommen hat, der Meinung ist, es sei die Pflicht der Regierung, rückhaltslos an dieser
Politik in den Maßregeln finanzieller und administrativer Reform festzuhalten, welche sie
nach den Verhältnissen des Landes vorzuschlagen für angemessen halten wird." Wenn
dieser Antrag von jedem Andern, als von „dem Atlas des Ministeriums, und dem
Proteus der Protection," wie ihn Osborne nannte, gemacht worden wäre, so würde
wol selbst der scrupulöseste Freihändler nichts haben daran aussetzen können. Aber weil
er nur eine Thatsache feststellte, das Princip jedoch gar nicht zur Sprache brachte, konnte
der Antrag von Einem, der sich bis jetzt principiell sür den Schntzzoll erklärt hatte, nicht


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0442" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/95423"/>
            <p xml:id="ID_1291" prev="#ID_1290" next="#ID_1292"> nahmen die Whigs und die Peeliten an, die Liberalen aber wollten das Ministerium<lb/>
nicht so leichten Kaufs davon kommen lassen, und ein förmliches Bekenntniß seiner<lb/>
früheren Fehler in der Opposition haben. Sie verlangten das Eingeständniß, daß die<lb/>
Gesetzgebung des Jahres 1846 eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel ge¬<lb/>
wesen sei, woraus von selbst folgt, daß die Opposition der Protectionisten dagegen<lb/>
weder weise, gerecht noch wohlthätig gewesen. So entstand folgende von Villiers<lb/>
beantragte Resolution, die am 25. zur Verhandlung kam. &#x201E;Es ist die Meinung<lb/>
des Hauses, daß die verbesserte Lage des Landes, und vorzüglich der industriellen<lb/>
Klassen, hauptsächlich das Resultat der neuerlichen commerciellen Gesetzgebung ist,<lb/>
und hauptsächlich der Bill von 18i6, welche freie Korneinfuhr erlaubte; und<lb/>
daß diese Bill eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel war;<lb/>
es ist die Meinung des Hauses, daß die Erhaltung und weitere Ausdehnung der Frei¬<lb/>
handelspolitik, als eines Gegensatzes zur Schutzzollpolitik, das Eigenthum und die In¬<lb/>
dustrie der Nation am besten in den Stand setzen wird, die ihnen auferlegten Bürden<lb/>
zu tragen, und am meisten zum allgemeinen Wohlstand und Zufriedenheit des Volks<lb/>
beitragen wird: endlich erklärt sich das Haus für bereit, jede mit den Principien dieser<lb/>
Erklärung verträgliche Maßregel, welche Ihrer Majestät Minister ihm vorlegen, in Er¬<lb/>
wägung zu ziehen." Herr Disraeli begegnete dem Amendement mit einer Rede und<lb/>
einem Gegenantrag. In seiner äußerst geschickte» Rede ließ er Alles fallen, was ihn<lb/>
bis jetzt noch verhindert hatte, sich der Freihandelspolitik anzuschließen, stellte die vor¬<lb/>
genommene Schwenkung als eine durch die Stimme des Landes gebotene dar, um sie<lb/>
seinen bisherigen Anhängern weniger schmerzlich zu machen, und appcllirte an das Billig-<lb/>
keitsgesühl des Hauses, das kein Ketzergericht sei, welches von dem Angeklagten noch<lb/>
demüthigenden Widerruf feiner Gewissensmcinung verlange. Da sie nicht durch eigene<lb/>
Bemühung an's Nuder gelangt seien, müsse man es auch natürlich finden, daß sie we¬<lb/>
niger ihre eigenen Grundsätze, als den Willen des Volkes auszuführen versuchten. Seine<lb/>
früheren protectionistischen Ansichten hatte er bereits so weit vergessen, daß er behauptete»<lb/>
seine Anträge in der Opposition seien keine protectionistischen, sondern gegen die einseitige<lb/>
Durchführung des Princips der freien Concurrenz durch das Whigministerium gerichtet<lb/>
gewesen, und seinen grundbesitzenden Anhängern die Hoffnung durchblicken ließ, daß sie<lb/>
durch gleichmäßige Anwendung des Princips aus alle Industrien die gehoffte Entschädigung<lb/>
finden würde. Ja, es schien fast, als sei er der eigentliche Freihändler, und Manchester-<lb/>
leute, Peeliten und Whigs nur armselige Pfuscher. Sein Antrag lautete: &#x201E;Dieses<lb/>
Haus erkennt mit Befriedigung an, daß die durch neuerliche Gesetzgebung veranlaßte<lb/>
Billigkeit der Lebensmittel hauptsächlich dazu beigetragen hat, die Lage und das Wohl¬<lb/>
befinden der arbeitenden Klassen zu verbessern; und daß dieses Haus, da es nach reif¬<lb/>
licher Erwägung unbeschränkte Concurrenz als das Princip unsres Handelssystems an¬<lb/>
genommen hat, der Meinung ist, es sei die Pflicht der Regierung, rückhaltslos an dieser<lb/>
Politik in den Maßregeln finanzieller und administrativer Reform festzuhalten, welche sie<lb/>
nach den Verhältnissen des Landes vorzuschlagen für angemessen halten wird." Wenn<lb/>
dieser Antrag von jedem Andern, als von &#x201E;dem Atlas des Ministeriums, und dem<lb/>
Proteus der Protection," wie ihn Osborne nannte, gemacht worden wäre, so würde<lb/>
wol selbst der scrupulöseste Freihändler nichts haben daran aussetzen können. Aber weil<lb/>
er nur eine Thatsache feststellte, das Princip jedoch gar nicht zur Sprache brachte, konnte<lb/>
der Antrag von Einem, der sich bis jetzt principiell sür den Schntzzoll erklärt hatte, nicht</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0442] nahmen die Whigs und die Peeliten an, die Liberalen aber wollten das Ministerium nicht so leichten Kaufs davon kommen lassen, und ein förmliches Bekenntniß seiner früheren Fehler in der Opposition haben. Sie verlangten das Eingeständniß, daß die Gesetzgebung des Jahres 1846 eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel ge¬ wesen sei, woraus von selbst folgt, daß die Opposition der Protectionisten dagegen weder weise, gerecht noch wohlthätig gewesen. So entstand folgende von Villiers beantragte Resolution, die am 25. zur Verhandlung kam. „Es ist die Meinung des Hauses, daß die verbesserte Lage des Landes, und vorzüglich der industriellen Klassen, hauptsächlich das Resultat der neuerlichen commerciellen Gesetzgebung ist, und hauptsächlich der Bill von 18i6, welche freie Korneinfuhr erlaubte; und daß diese Bill eine weise, gerechte und wohlthätige Maßregel war; es ist die Meinung des Hauses, daß die Erhaltung und weitere Ausdehnung der Frei¬ handelspolitik, als eines Gegensatzes zur Schutzzollpolitik, das Eigenthum und die In¬ dustrie der Nation am besten in den Stand setzen wird, die ihnen auferlegten Bürden zu tragen, und am meisten zum allgemeinen Wohlstand und Zufriedenheit des Volks beitragen wird: endlich erklärt sich das Haus für bereit, jede mit den Principien dieser Erklärung verträgliche Maßregel, welche Ihrer Majestät Minister ihm vorlegen, in Er¬ wägung zu ziehen." Herr Disraeli begegnete dem Amendement mit einer Rede und einem Gegenantrag. In seiner äußerst geschickte» Rede ließ er Alles fallen, was ihn bis jetzt noch verhindert hatte, sich der Freihandelspolitik anzuschließen, stellte die vor¬ genommene Schwenkung als eine durch die Stimme des Landes gebotene dar, um sie seinen bisherigen Anhängern weniger schmerzlich zu machen, und appcllirte an das Billig- keitsgesühl des Hauses, das kein Ketzergericht sei, welches von dem Angeklagten noch demüthigenden Widerruf feiner Gewissensmcinung verlange. Da sie nicht durch eigene Bemühung an's Nuder gelangt seien, müsse man es auch natürlich finden, daß sie we¬ niger ihre eigenen Grundsätze, als den Willen des Volkes auszuführen versuchten. Seine früheren protectionistischen Ansichten hatte er bereits so weit vergessen, daß er behauptete» seine Anträge in der Opposition seien keine protectionistischen, sondern gegen die einseitige Durchführung des Princips der freien Concurrenz durch das Whigministerium gerichtet gewesen, und seinen grundbesitzenden Anhängern die Hoffnung durchblicken ließ, daß sie durch gleichmäßige Anwendung des Princips aus alle Industrien die gehoffte Entschädigung finden würde. Ja, es schien fast, als sei er der eigentliche Freihändler, und Manchester- leute, Peeliten und Whigs nur armselige Pfuscher. Sein Antrag lautete: „Dieses Haus erkennt mit Befriedigung an, daß die durch neuerliche Gesetzgebung veranlaßte Billigkeit der Lebensmittel hauptsächlich dazu beigetragen hat, die Lage und das Wohl¬ befinden der arbeitenden Klassen zu verbessern; und daß dieses Haus, da es nach reif¬ licher Erwägung unbeschränkte Concurrenz als das Princip unsres Handelssystems an¬ genommen hat, der Meinung ist, es sei die Pflicht der Regierung, rückhaltslos an dieser Politik in den Maßregeln finanzieller und administrativer Reform festzuhalten, welche sie nach den Verhältnissen des Landes vorzuschlagen für angemessen halten wird." Wenn dieser Antrag von jedem Andern, als von „dem Atlas des Ministeriums, und dem Proteus der Protection," wie ihn Osborne nannte, gemacht worden wäre, so würde wol selbst der scrupulöseste Freihändler nichts haben daran aussetzen können. Aber weil er nur eine Thatsache feststellte, das Princip jedoch gar nicht zur Sprache brachte, konnte der Antrag von Einem, der sich bis jetzt principiell sür den Schntzzoll erklärt hatte, nicht

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341573_94982
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341573_94982/442
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341573_94982/442>, abgerufen am 27.09.2024.