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Wortwolke – Lemmata

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


17. 18. 1848 19. Ablösung Akt Anfang Anwendung Arbeit Art Art. Auffaßung Aufgabe Aufhebung Aufteilung Ausdruck Basis Bauer Bauernstand Bedeutung Bedingung Befreiung Begriff Behörde Beschränkung Besitz Bestimmung Bewegung Bewußtsein Beziehung Boden Charakter Darstellung Deutschland Dienstbarkeit Ding Eigentum Einzeleigentum Einzelne Element Ende England Enteignung Enteignungsrecht Entlastung Entschädigung Entwicklung Entwährung Epoche Erscheinung Erwerb Europa Fall Folge Forderung Form Frage Frankreich Freiheit Fronde Funktion Ganze Gebiet Gedanke Gegensatz Geltung Gemeinde Gemeindegut Gemeinheitsteilung Gemeinschaft Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Geschlechterordnung Gesellschaft Gesellschaftsordnung Gesetz Gesetzgebung Gestalt Gewalt Grenze Grund Grundbesitz Grundentlastung Grundherr Grundherrlichkeit Grundlage Grundsatz Grundstück Gut Hand Herr Herrschaft Herstellung I. Idee Ii. Iii. Inhalt Interesse Jahr Jahrhundert Kampf Klasse Konsequenz Kraft Kredit König Königtum Land Last Leben Lehre Leibeigene Leibeigenschaft Leistung Literatur Lord Mann Maßregel Merkantilsystem Moment Name Nationalökonomie Natur Ordnung Organ Person Persönlichkeit Preußen Prinzip Privatrecht Prozeß Punkt Recht Rechte Rechtsbildung Rechtsgeschichte Rechtsverhältnis Regierung Rest Revolution Richtung S. Sache Satz Schule Seite Selbstverwaltung Selbständigkeit Sinn Staat Staatsnotrecht Staatswirtschaft Standpunkt Stelle Stellung Sugenheim System Tat Tatsache Teil Theorie Tätigkeit Unfreiheit Unternehmung Unterschied Verfahren Verfassung Verhältnis Verordnung Verständnis Verwaltung Verwaltungslehre Verwaltungsrecht Viellein Volk Volkswirtschaft Volkswirtschaftspflege Vorstellung Weg Weise Wert Wesen Widerspruch Willen Wissenschaft Zeit Zustand Zweifel a. aber alle allein allerdings allgemein als also alt am an ander andere andererseits anerkennen ansehen auch auf aufheben aufnehmen aus aussprechen bald bedeuten beginnen behandeln bei beide bereits beruhen beseitigen besondere bestehen bestimmen bestimmt betrachten bezeichnen bilden bis bleiben bloß bringen bäuerlich bürgerlich d da dabei dadurch dagegen daher damit dann darauf darin darüber dasselbe davon dazu daß de definitiv demselben denn dennoch deshalb deutsch die diejenige diese dieselbe doch dominium drei dritt durch dürfen eben eigen eigentlich ein eine einerseits einfach einmal eintreten einzeln eminens endlich englisch enthalten entscheiden entscheidend entstehen er ergeben erhalten erkennen erklären erscheinen erst erstere erzeugen es et etwas fast fehlen fest finden folgen folgend fordern französisch frei freilich früh für ganz gar geben gegen gegenüber gehen gehören gelangen gelten geltend genau genügen gerade gesamt geschehen gesellschaftlich gesetzlich gewiß glauben gleich groß gründlich gut gänzlich haben halten handeln herrschend herstellen hier historisch hoch höchst ihr ihrerseits im immer in indem individuell inner ja jede jedoch jen jetzt juristisch keine klar klein kommen kurz können landwirtschaftlich lange lassen letzte letztere liegen machen man mehr mit mögen möglich müssen nach namentlich natürlich neben nehmen nennen neu nicht nichts nie niemals noch notwendig nun nur nämlich o. ob oben obig oder of offenbar oft ohne organisch persönlich praktisch preußisch recht rechtlich rein richtig römisch s s. sagen scheiden schließen schon sehen sehr sein seine seit selbst selbständig sich sie so solch sollen sondern sozial speziell spät staatsbürgerlich stehen stellen stets ständisch teils the tief treten tun u. um und unfrei unsere unter unterwerfen ursprünglich vermögen verschieden verstehen viel vielfach vielmehr volkswirtschaftlich voll vollkommen vollständig vom von vor vorig wahr was weder weil weit weiter welche wenig wenige wenn werden wesentlich wie wieder wir wirklich wirtschaftlich wo wohl wollen während zehnt zeigen zu zuerst zugleich zum zunächst zur zwar zwei zweit zwischen §. Österreich öffentlich über überhaupt übrig