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Wortwolke – Lemmata

Mayer, Otto: Deutsches Verwaltungsrecht. Bd. 1. Leipzig, 1895.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 10 11 1879 1880 2 2. 3 3. 4 7 Abs. Akt Akte Anordnung Anspruch Anwendung Art Art. Auffaßung Ausdruck Ausspruch B. Bayr. Beamte Bedeutung Bedingung Befehl Befugnis Begriff Behörde Beispiel Beschluß Beschwerde Bestimmung Beziehung C. Dez. Ding Eingriff Einrichtung Einzelfall Einzelne Entscheidung Erlaubnis Ermessen Ermächtigung Erscheinung Fall Falle Feststellung Ff. Finanzbefehl Fiskus Folge Forderung Form Frage Freiheit Fürst G. Gebiet Gebindenheit Gebrauch Gegensatz Gegenstand Geltendemachung Gemeinwesen Gericht Ges. Gesetz Gesetzgebung Gestalt Gewalt Gewaltanwendung Grenze Grund Grundlage Grundsatz Haftung Handlung Hinterziehung Hoheitsrechte Inhalt Interesse Irrtum Juni Justiz Klage Kraft Laband Lehre Macht Maß Maßregel Meyer Mittel Name Natur Note O. Okt. Ordnung Partei Person Pflicht Pol. Polizei Polizeibefehl Polizeigewalt Polizeistaat Preuss. Punkt R. Recht Rechte Rechtsinstitut Rechtskraft Rechtsordnung Rechtspflege Rechtsprechung Rechtssatz Rechtsstaat Rechtsverhältnis Regel Regierung Regulativ Richtung S. Sache Samml. Sarwey Satz Schutz Seidel Seite Sinn St. Staat Staatsgewalt Stelle Steuer Steuerpflicht Stf.G.B. Strafe Störung Stück Tatbestand Tatsache Teil Tätigkeit Umfang Umstand Ungehorsam Ungehorsamsstrafe Unternehmen Unterschied Untertan Urteil V.G. V.R. Verbot Verfahren Verfassung Verfügung Verhalten Verhältnis Verordnung Vertrag Verwaltung Verwaltungsakt Verwaltungsakte Verwaltungsbehörde Verwaltungsgericht Verwaltungsrecht Verwaltungsrechtspflege Vgl. Volksvertretung Voraussetzung Vorbehalt Vorschrift W. Ware Weg Weise Wesen Willen Wirkung Wort Zeit Zivilrecht Zurücknahme Zusammenhäng Zuständigkeit Zwang Zwangsvollstreckung Zweck a. aber alle allein allerdings allgemein als also alt am an ander andere andererseits anders anerkennen annehmen ansehen auch auf aus ausdrücklich ausschließen aussprechen bedeuten bedürfen befehlen begründen behandeln bei beide beim bereits berufen beruhen beschränken besondere besonders bestehen bestimmen bestimmt bezeichnen bieten bilden binden bindend bis bleiben bloß bringen d d. da dabei dadurch dafür dagegen daher damit dann daran darauf daraus darin darüber dass davon dazu denn derartig deshalb deutsch die dienen diese dieselbe direkt doch dort durch dürfen eben ebenso eigen eigentlich eigentümlich eine einfach einmal einzeln enthalten entscheiden entsprechen entsprechend entstehen er erfolgen ergeben ergehen erhalten erkennen erklären erlassen erscheinen erst erteilen es etwa etwas f. fest ff finden formell französisch frei führen für ganz gar geben gegeben gegen gegenüber gehen gehören gelten geltend gemein genau genügen gerade geschehen gesetzlich gewiß gewöhnlich gleich groß gut h. haben halten handeln hier hängen i ihr ii iii im immer in indem insbesondere insofern iv ja je jede jen jetzt juristisch keine knüpfen kommen können lassen lediglich letztere liegen machen man mehr meinen mit mögen möglich müssen n. nach namentlich natürlich nehmen nennen neu nicht nichts noch notwendig nun nur nämlich ob oben ober obrigkeitlich oder ohne ordnen persönlich polizeilich pr. r. rechtlich richten richtig s. sagen schaffen schon sehen sehr sein seine selbst selbstverständlich selbständig setzen sich sie so sofort solch sollen sondern sonst sonstig soweit sprechen staatlich statt stehen stellen strafbar subjektiv suchen tatsächlich treffen treten tun u. um und unmittelbar unsere unten unter unterscheiden v v. verbinden verlangen verschieden verstehen viel vielmehr vollziehend vom von vor was wegen weil weit weiter welche welchen wenigstens wenn wer werden wesentlich wichtig wie wieder wir wirken wirklich wirksam wo wohl wollen z. zivilrechtlich zu zugleich zulässig zum zur zwar zweit zwischen § ähnlich äußerlich öff. öffentlich öffentlichrechtlich üben über überall überhaupt