Deutschland.
✴ München, 18. Febr. Die in der heuti-
gen LXVII. Sitzung der Kammer der Abge-
ordneten vorgekommenen Beschlußfassungen sind
bereits mitgetheilt. Wir tragen nur noch die
Aeußerungen nach, zu welchen der Ministerprä-
sident durch die Debatte über den Art. X des
Entwurfs, an dessen Stelle ein Amendement
Weis trat, veranlaßt ward: Der eben geführte
Prinzipienstreit habe ihn überzeugt, daß der
germanische Erbfehler immer noch seine Wir-
kung äußere. Dieser bestehe darin, daß man
kein Gefühl für den Begriff des Staates habe,
sondern den Staat den individuellen Eristenzen
zu opfern geneigt sei. Allein nur die Ueber-
zeugung sei die wahre, daß der Einzelne zu
nichts da sei, als sich dem Ganzen zu opfern.
Bei uns höre man bloß von Rechten reden,
nicht von Pflichten, das wahre Verhältniß sei
aber das umgekehrte. Jm öffentlichen Rechte
habe Jeder nur Pflichten, und Rechte nur in
sofern, als er sie zur Durchführung der Pflich-
ten bedürfe. Führe man diesen Gedanken durch,
so werde man auf den Gesichtspunkt kommen,
der die Regierung bei Vorlage des Gesetzes lei-
tete. Der Minister verliest nun Stellen aus
dem sächsischen Preßstrafgesetze, um nachzuwei-
sen, daß dasselbe von den gleichen Prinzipien
ausgehe, ja daß die Bestimmungen noch stren-
ger seien, wodurch sich die Ansicht widerlege,
als würde der Buchhandel bei uns ruinirt wer-
den oder mit dem sächsischen nicht konkurriren
können. Hätten denn andere Gewerbe auch die
Sorglosigkeit, die man den Verlegern ertheilen
wolle? Der Redner gibt ein Beispiel von einer
Arsenikvergiftung durch einen Zuckerbäcker, de-
monstrirt dessen Verantwortlichkeit und fragt,
ob Derjenige, welcher täglich das Gift der Lüge,
der Entsittlichung, des Verderbens ausstreue,
denn so ganz straflos sein dürfe. Das prakti-
sche Resultat der Beibehaltung des Art. 1 ohne
den Art. 2 oder den jetzt vorgeschlagenen werde
völlige Straflosigkeit sein. Man habe von der
immer wachsenden Reaktion und von dem Miß-
brauche, welchen eine künftige Verwaltung mit
dem Gesetze treiben könne, gesprochen; allein
gerade die Annahme der kritischen Artikel werde
ein mißbräuchliches Wirken unmöglich machen,
und dann dürfe der Gesetzgeber nie darauf den-
ken, welchen Mißbrauch man später von einem
Gesetze machen werde, der Gedanke müsse ihn
beseelen, wie er jetzt bestehenden Uebelständen
abhelfe. Je mehr man den Gesetzentwurf um-
ändere, um so leichter werde es der Neaktion
gelingen, die Presse ganz zu vernichten. Ver-
werfe man das Prinzip des Art. 2, so gleiche
das ganze Preßgesetz einem hölzernen Schwert,
mit dem man keinen Frevel treffe und das her-
beiführe, was man verhindern wolle, eine grö-
ßere Strenge. Der Referent spricht gegen
das Amendement des Hrn. Weis und verthei-
digt das Ausschußgutachten. Der Grundsatz des
Rechts verlange, daß, wo culpa gefunden werde,
auch die Verantwortung einzutreten habe, aber
nie eine Exemplifikation wie sie im Art. 2 und
konsequenter Weise im Art. 10 enthalten sei,
eintreten dürfe.
München, 19. Febr. Die LXVIII. Sitzung
der Kammer der Abgeordneten begann heute
mit Feststellung des Begriffs und der Strafen
der einzelnen durch die Presse verübten Verbre-
chen und Vergehen. Die §§ 11--27 des Ent-
wurfs kamen zur Diskussion und wurden in der
Hauptsache in jener Fassung angenommen, welche
der Ausschuß vorschlug; es sind dadurch die an-
gedrohten Strafen bedeutend niederer gestellt,
die Geldstrafen in ein paar Fällen ganz ge-
strichen, nämlich bei Beleidigung des Königs
und da, wo die Strafe als Miturheber ( ? )
eintritt. Der Schutz, den das Gesetz den Kam-
mern und ihren Mitgliedern zudenkt, gab An-
laß zu allerlei Recriminationen, Anklagen der
„ultramontanen Presse“ ec.: insbesondere aber
der Art. 17. Dieser lautet: „Wer in einer
Schrift dazu auffordert, einer der beiden Kam-
mern, oder einem Theil derselben durch eine
öffentliche Demonstration oder durch Adressen,
welche aufgelegt oder in Umlauf gesetzt werden,
eine Mißbilligung zu erkennen zu geben, soll
mit Gefängniß mit 1 Monat bis 1 Jahr und
mit 25 bis 1000 fl. bestraft werden.“ Der
Ausschuß beantragt bedeutende Herabsetzung der
Strafen, Abg. Bauer hingegen Streichung
des ganzen Artikels. Jn gleichem Sinne spricht
Fürst Wallerstein: Wenn eine Seite für
den Artikel stimmen sollte, so wäre es die unsrige,
denn die letzte Zeit hat uns wieder Beispiele
von Rohheiten gegeben, mit welchen man in
einer gewissen Frage von gewisser Seite her
die Kammer überschüttet hat. Aber im Jnte-
resse der constitutionellen Freiheiten muß ich Sie
bitten, diesen Artikel zu verwerfen. Er unter-
gräbt nicht nur die Presse, sondern auch das
Repräsentativsystem. Für den Artikel erklärt
sich Westermaier, wogegen Dr. Schmitt
eine lange Rede gegen denselben zu halten be-
ginnt, in welcher er einmal sagt: „die Natio-
nalversammlung zu Frankfurt sei im Unrathe
erstickt.“ Jm weiteren Verlaufe seiner Rede
wird Dr. Schmitt von dem Präsidenten ange-
wiesen, bei der Sache zu bleiben. Paur:
Die Majorität der Nationalversammlung zu
Frankfurt ist viel zu hoch über Herrn Schmitt's
Urtheil gestanden, als daß jene Aeußerung, die
er gebraucht, eine Beachtung verdiente. ( Bravo. )
Auf Antrag Rubners wird dann über Art.
17 namentlich abgestimmt, und derselbe mit 71
gegen 63 Stimmen gestrichen. Von den üb-
rigen Artikeln heben wir nur hervor, daß in
den Art. 18 außer der Unverletzlichkeit des Kö-
nigs, dessen verfassungsgemäßer Gewalt, der
Thronfolge ec., welche hier gegen Angriffe ge-
schützt werden, auf Antrag Weis' auch noch
aufgenommen wurde: „Wer die Rechtsinsti-
tute der Familie, der Ehe, des Eigenthums
angreift.“ Auf Anregung Lerchenfelds
wurde über den so modifizirten Artikel nament-
lich abgestimmt, und derselbe einstimmig ange-
nommen; vorher war ein Unteramendement Döl-
lingers -- die Worte „Rechtsinstitute der“
zu streichen -- nach einiger Debatte mit gro-
ßer Majorität abgelehnt worden.
München, 20. Febr. LXIX. Sitzung der
Kammer der Abgeordneten. Nur zwei Para-
graphen, 28 und 29 des Entwurfs, wurden in
der heutigen Sitzung berathen, und schließlich
unverändert in der Fassung des Ausschusses an-
genommen; sie lauten: Art 28. „Wer in einer
Schrift die Staatsregierung, eine der Kammern
des Landtags, eine öffentliche Stelle oder Be-
hörde, eine Landrathsversammlung, eine Wahl=,
Distrikts= oder Gemeindeversammlung oder ein
Schwurgericht, durch Schmähung, Beschimpf-
ung, herabwürdigenden Spott ( oder durch Bei-
messung verächtlicher Handlungen oder Gesin-
nungen ) beleidigt, ist mit Gefängniß von 8
Tagen bis 9 Monaten und mit Geldbuße von
10 bis 200 fl. zu bestrafen.“ Art. 29: „Wer
in einer Schrift zu einer Sammlung von Geld-
beiträgen auffordert um eine gerichtlich ausge-
sprochene Strafe ganz oder theilweise unwirk-
sam zu machen, oder überhaupt irgendeine Maß-
regel vorschlägt um eine Mißbilligung eines
richterlichen Urtheils kund zu geben, soll mit
Gefängniß von 8 Tagen bis zu 3 Monaten u.
mit Geldbuße von 10 bis 100 fl. bestraft wer-
den. Die etwa bereits gesammelten Geldbei-
träge unterliegen der Confiscation.“ Jn der
Debatte über den ersten Artikel wurde lediglich
der Abstrich der eingeklammerten Stelle von
Dr. Arnheim und andern befürwortet; die
Kammer schloß sich indessen dem nicht an. Der
Art. 29 wollte von mehreren Abgeordneten Wal-
lerstein, Boy é, Heine u. a. ganz gestrichen wer-
den, die Majorität hielt ihn indessen fest. Nach
diesem Artikel will Döllinger folgenden neuen
einschalten: „Wer in einer Schrift Verachtung
oder Haß gegen Theile der Bevölkerung, gegen
einzelne Stände oder gegen ganze Körperschaf-
ten zu erregen gesucht hat, ist mit Gefängniß
von 8 Tagen bis 9 Monaten und mit Geld-
buße von 10 bis 100 fl. zu bestrafen.“ Nach
langer Entwicklung dieses Antrags kamen die
Gegner desselben zum Worte; die Debatte wuchs
sich alsbald in eine spezielle Zeitungskritik und
in einen Döllinger=Wallerstein'schen Personal-
konflikt aus. Minister Ringelmann sieht in
dem Vorschlag das Ausfüllen einer Gesetzeslücke
ohne gerade dieselbe besonders zu befürworten.
Referent Paur ist gegen den Antrag, und die
Kammer „geht nicht ein“, verwirft vielmehr den
Antrag mit großer Majorität. Jn einer Abend-
sitzung wird in der Berathung des Gesetzes heute
noch fortgefahren werden.
München, 18. Febr. Vom Abg. Frhrn. v.
Lerchenfeld ist der Kammer ein umfassend mo-
tivirter Antrag in Vetreff der Militär-
gerichtsbarkeit und vom Abg. Fürsten Wal-
lerstein ein Antrag, „die endliche Erfüllung des
§ 28 der IX. Beilage der Verf.=Urkunde, dann
der k. Proklamation vom 6. März 1848 in Ab-
sicht auf das Loos der Staats= und öffent-
lichen Diener und ihrer Hinterlasse-
nen “, eingereicht worden. Der Antrag des
Hrn. v. Lerchenfeld geht dahin: „Die Kammer
wolle an Se. Majestät den König den Antrag
stellen, es möge baldigst ein Gesetzentwurf über
die Bildung, das Verfahren und die Zustän-
digkeit der Kriegsgerichte und über die Revision
und Vervollständigung der Kriegsartikel vorge-
legt werden, wodurch die Aburtheilung der von
Soldaten des stehenden Heeres im Frieden und
außer Dienst begangenen Uebertretungen der
allgemeinen Strafgesetze der Zuständigkeit der
allgemeinen Strafgerichte überwiesen, für die
eigentlichen Kriegsgerichte aber ein beschleunig-
tes öffentliches und mündliches Verfahren mit
Beseitigung künstlicher Beweistheorien und sol-
cher Vereinfachung der Voruntersuchungen ein-
geführt werde, daß dieselben, mit Beseitigung
der rechtsgelehrten Auditore durch hiefür zu be-
stimmende Offiziere geführt werden können.
München, 16. Febr. Der Ausführung des
Baues der München=Salzburger Eisen-
bahn durch Privaten liegt nunmehr kein Hin-
derniß mehr im Wege, und es wird dieser Ge-
genstand den Kammern demnächst zur Bewilli-
gung vorgelegt werden, damit der Bau in die-
sem Frühjahre noch in Angriff genommen wer-
den könne. ( A. Abdztg. )
Landau, 14. Febr. Der Vogesenbote schreibt:
Da der bisherige Landkommissariatsaktuar Röm-
mich, Abgeordneter des Landau = Neustadter
Wahlbezirks, zum Landkommissär befördert wor-
den ist, ward heute in Edenkoben eine Neu-
wahl vorgenommen, d. h. die Frage an die
Wähler gestellt, ob Hr. Römmich seine Abge-
ordnetenstelle fortbekleiden solle, oder nicht. Hr.
Römmich legte Rechenschaft über sein bisheri-
ges Wirken ab, wozu ihn namentlich ein Arti-
kel der Speyerer Ztg. veranlaßte, der über seine
Abstimmungen in der Kammer zum Theil Un-
wahrheiten berichtet hatte. Mit gespannter Auf-
merksamkeit vernahmen die Wähler die Worte
dieses Abgeordneten, dem Hrn. Christmann
von Dürkheim ( Mitglied des Frankfurter Par-
laments ) folgte, um zu erklären, wie die Ab-
stimmungen Römmichs ihn bewegen, demselben
seine Stimme nicht zu geben. Derselben wollte
dann gegen das Verfahren der Wahl sprechen,
als aber der Wahlkommissär sowohl dies, wie
eine Protestation gegen dieses Verfahren zu
Protokoll, im Hinblick auf das Wahlgesetz, nicht
gestattete, traten die Herrn Christmann und
Pfarrer Hofer aus dem Wahlausschuß, wohin
sie berufen waren. -- Das Resultat war, daß
Hr. Römmich mit 136 gegen 77 Stimmen als
Abgeordneter wieder erwählt ward, wozu wir
der Pfalz sowohl, wie dem Wahlbezirk Glück
wünschen. -- Das System, Opposition um je-
den Preis zu machen, hat hoffentlich aufgehört;
unsere Provinz trägt leider noch die Folgen da-
von, und nicht gut wäre es, kaum vernarbte
Wunden wieder aufzureißen.
Frankfurt, 11. Febr. Je mehr auf der
einen Seite der Glaube Raum gewinnt, Oe-
sterreich, das dem deutschen Volke noch nie sein
Wort gebrochen, sondern überall und in allen
Verhältnissen als der Führer desselben sich be-
währt, werde auch jetzt mit der Macht und
Energie weitere Schritte thun, welche die Ehre
und das Wohl Deutschlands erheischen, verbrei-
tet man geflissentlich auf der andern Seite den
Glauben, daß Oesterreich der vollen Entwicke-
lung des projektirten Sonderbundes nicht ent-
gegen sein, vielmehr die vollendete Thatsache
anerkennen werde. Wir theilen diesen Glau-
ben nicht, sind vielmehr von dem Gegentheile
auf das vollständigste überzeugt. Die ganze
deutsche Nation würde es bald tief empfinden,
wenn sie nach einiger Zeit zu ihrem unberech-
nenbaren Schaden erkennen müßte, sie sei der
Spielball der überall in die Brüche gekomme-
nen Professorenweisheit und einer egoistische
Zwecke verfolgenden undeutschen Partei gewe-
sen, und man habe nur deßhalb ihr so viel
von der Macht und Größe Deutschlands einge-
redet, damit das seitherige Regiment mit einem
wo möglich noch schlimmern vertauscht werde.
Vollends aber müßte diese Enttäuschung zur
Entrüstung anwachsen, wenn Deutschland da-
durch der Vortheile verlustig gehen sollte, die
Oesterreich durch die von ihm beantragte Zoll-
und Handelseinigung in nahe Aussicht gestellt
hat. Es wäre wahrlich zum Verzweifeln, wenn
die deutsche Nation als Entschädigung für die
vielen Opfer, die sie gebracht, nichts ernten
sollte, als aus krankem kleindeutschem Gehirne
entsprungene Regierungsformen, deren Vorbil-
der und Früchte wir in den südwestlichen Staa-
ten Deutschlands zur Genüge kennen gelernt
haben. -- Man will wissen, daß die vier Kö-
nige mit ihrem Verfassungsentwurf in der näch-
sten Zeit noch nicht auftreten würden. Erwä-
gen wir die gegenwärtige Lage der Dinge, so
lassen sich für eine solche Zögerung gewichtige
Gründe anführen. Auch nach unserer Ansicht
kann von einem Gegenprojekte der Verfassung
Deutschlands nicht eher die Rede sein, bis Oe-
sterreich dem Erfurter Projekte sein kategori-
sches „bis hierher und nicht weiter“ entgegen-
gerufen hat. Erst dadurch wird den vier kö-
niglichen Regierungen die Grundlage bezeichnet,
auf die sie ihr Verfassungsgebäude mit Sicher-
heit aufführen können. Die letzte Hand wird
aber immer von Oesterreich und Preußen in
gemeinschaftlicher Verständigung daran gelegt
werden müssen. Gebe der Himmel, daß dieser
Moment nicht zu entfernt sein möge. N. Corr.
Frankfurt, 17. Febr. Wie ich aus guter
Quelle vernehme. ist von Seite Hannovers ge-
gen die zwischen Preußen und Braunschweig
abgeschlossene Militärkonvention ein förmlicher
Protest eingelegt und hier bei der Bundescent-
ralkommission übergeben worden. N. M. Z.
S Mainz, 18. Febr. Unsere Assisen sind
heute eröffnet worden. -- Der sich gegenwär-
tig hier aufhaltende Gouverneur von Rastadt,
General von Scharnhorst hat sicherm Ver-
nehmen nach seine Entlassung genommen und
erhalten. -- Am 8. d. finden im Großherzog-
thum Hessen die Wahlen der Wahlmänner
und am 16. die der Abgeordneten zum Reich-
tag in Erfurt statt.
Hanau, 20. Febr. Die Eröffnung des
Schwurgerichts, welches in der Sache Lich-
nowsky=Auerwalds zu erkennen hat, ist in Folge
gerichtlicher Verfügung vom 11. März auf den
8. April d. J. verschoben worden.
Koblenz, 16. Febr. Den Truppen unseres
Armeecorps, und wie wir hören, auch denen
des 7., sind nunmehr bestimmte Vefehle zuge-
gangen, gegen die Mitte des nächsten Monats
in vollständigem mobilen Zustande und in der
ganzen Kriegsstärke zum Ausrücken bereit zu
sein. Die Thätigkeit in allen Militärwerkstät-
ten ist daher groß. Wohin diese Rüstungen
zielen, ist zwar Gegenstand der verschiedensten
Muthmaßungen, am allgemeinsten ist jedoch die
Meinung verbreitet, daß die Streitkräfte auf
jede Eventualität bereit sein sollen, ohne daß
bis jetzt ein bestimmtes Ziel vor Augen läge.
Weimar, 17. Febr. Wie man hört, soll
nicht nur eine Militärkonvention zwischen
unserer Regierung und der preußischen, sondern
überhaupt ein Truppenwechsel zwischen den Thü-
ringen angehörenden Staaten des engern Bun-
des bevorstehen. -- Die in Eisenach residirende
Herzogin von Orleans wird schon den
nächsten Monat mit dem Grafen von Paris
und dem Herzog von Chartres jene Stadt ver-
lassen, um auf längere Zeit nach England zu
gehen. -- Unsere Regierung hat nun den Ter-
min für die Deputirtenwahl nach Erfurt auf
den 28. d. M. festgesetzt. ( Fr. O.=P.=Z. )
Dresden, 16.--18. Febr. [ Erste Kammer. ]
Die heute deginnenden Debatten über die auf
das deutsche Verfassungswerk bezüglichen
Vorlagen hatten ein überaus zahlreiches Publi-
kum herbeigelockt; selbst die Bühne des diplo-
matischen Korps war dießmal besetzt. Die groß-
deutsche Richtung, welcher in dieser Kammer nur
wenige Abgeordnete folgen, wurde von dem
Abgeordneten aus Leipzig vertreten. Sein grund-
sätzlicher Gegner ist der Abg. v. Carlowitz,
der Führer der kleindeutschen Partei in der I.
Kammer, freilich auch ohne zahlreiche unbe-
dingte Anhänger, wenigstens in dieser Kammer.
Preußen, meinte der Abg. Poppe, sei es we-
niger um ein einiges Deutschland, als vielmehr
um ein verstärktes Preußen zu thun. Daß
heute Sachsen noch nicht, wie schon alle dem
Bündniß vom 26. Mai beigetretene kleinere
Staaten mediatisirt sei, das danke man der
Politik unseres Ministeriums. Wenn jüngst
Herr v. Radowitz in den preußischen Kammern
gesagt habe, Preußen werde seine Mission bis
an die äußerste Grenze des Möglichen verfol-
gen, so müsse man wünschen, daß diese Grenze
nicht zu nahe liege, man müsse das im Jnte-
resse Deutschland's, ja Preußens selbst wünschen,
welches Letztere ein äußerst gefährliches Experi-
ment anstelle. Wer da wolle, daß Sachsen eine
preußische Provinz und die sächsischen Fürsten
kronländische Vasallen Preußen's würden, wer
die deutsche Einheit und Freiheit vernichtet wis-
sen wolle, der möge für die Carlowitz=Küttner' -
schen Anträge stimmen; wer aber Jenes nicht
wolle, der unterstütze die Politik der Regierung.
v. Carlowitz pflanzte das Banner des unbe-
dingten und schleunigsten Anschlusses an Preus-
sen auf und vertheidigte seinen Antrag in einer
ausführlichen Rede. Er stellt drei Fragen: 1 )
War es gut, daß Sachsen sich bei Abschluß
des Bündnisses vom 26. Mai sich einen andern
Vorbehalt machte, als den der Einholung der
Zustimmung seiner Volksvertretung? 2 ) War
Sachsen in seinem Recht, als es von dem Vor-
behalte thatsächlich Gebrauch machte? 3 ) War
es politisch klug und weise, von dem Vorbe-
halte Gebrauch zu machen, und war es der
deutschen Einigung fördersam? Der Redner
vermag nur die zweite dieser Fragen zu be-
jahen; die entschiedene Verneinung der beiden
andern bildet den Angelpunkt seiner weitern Ar-
gumentation gegen das Ministerium. Traute
man Preußen nicht, sagte er, so hätte man
dem Bündnisse gar nicht beitreten sollen, und
war man durch die Umstände gezwungen, bei-
zutreten, so hätte mit der Berufung auf die Zu-
stimmung der Kammern alles Uebrige erreicht
werden können. Eine solche Handlungsweise
des Ministeriums setze freilich eine richtigere
Auffassungsweise der constitutionellen Befugnisse
der Kammern voraus, als in dem Dekrete vom
28. Dezember 1849 an den Tag gelegt wor-
den. Alsdann habe Sachsen den kleinern Staa-
ten gegenüber mit Geheimhaltung des Vorbe-
halts nicht eben auf eine loyale Weise gehan-
delt. Jn Betreff der dritten Frage bemerkte
der Redner weiter, daß Sachsen durch den Vor-
behalt in eine höchst schwierige und unsichere
Stellung gerathen sei; ein Beweis, wie wenig
man sich die Folgen desselben bei Abschluß des
Bündnisses vom 26. Mai vergegenwärtiget habe.
Hierauf legt der Redner in ausführlicher Weise
seine Ansichten über die wechselseitige Stellung
Oesterreich's und Deutschland's dar. -- Er-
sterm eine Stellung in Deutschland anzuweisen,
sei fast unmöglich; den Anspruch auf die Hege-
monte in Deutschland habe es, wo nicht ver-
wirkt, so doch sich nehmen lassen. Die Union
sei allein noch möglich, und da sei es ganz
gleichgültig, wer Oesterreich gegenübertrete.
Alsdann ergeht sich der Abgeordnete in einer
scharfen Polemik gegen Bayern, das zum zwei-
ten Male den Weg eingeschlagen, den es be-
reits 1815 betreten habe. Bayern's Halbheit
zwischen Groß und Klein werde es niemals der
Nothwendigkeit sich fügen lassen; es sei gerade
stark genug, die Einheit Deutschland's eine Zeit
lang zu hindern, nicht aber so stark, um selbst-
ständig aufzutreten. Nachdem die Nichtigkeit
der Souveränitätsrechte der kleinen Staaten
an's Licht gezogen und namentlich das Gesandt-
schaftsrecht derselben hart mitgenommen worden
war, kommt der Redner auch auf das spezifische
Preußenthum zu sprechen. Vergessen wir nicht,
bemerkt er dabei, daß der preußische National-
stolz seine Quelle in den Freiheitskriegen hat
und daß er nur in eine andere Bahn gelenkt
zu werden braucht, um dem gesammten deut-
schen Vaterlande zum Nutzen zu gereichen. „Jch
fühle, schloß mit Begeisterung der Redner, daß
die Zeit drängt, daß bald der letzte Funke des
Vertrauens in den Völkern erlöschen will. Da-
her: mit Preußen und durch Preußen zu Deutsch-
land!“ Der stürmische Beifall, der die Rede
öfters unterbrochen hatte, wiederholte sich am
Ende derselben, namentlich auch auf den Eale-
rien. Der Präsident untersagte solche Beifalls-
bezeigungen, „wie berechtigt auch solche sein
möchten.“ Der Prinzipienkampf für die Frank-
furter Reichsverfassung wurde von den Abge-
ordneten v. Watzdorf und Jungnickel, na-
mentlich aber von dem Vizepräsidenten Mam-
men geführt. Letzterer tadelt das Ministerium
da, wo es von Carlowitz gelobt wurde, und
lobt es, wo es von Jenem getadelt worden war.
Der Redner tadelt, daß das Ministerium noch
bei dem Dreikönigsbündnisse beharrt und nicht
entschieden seinen Rücktritt erklärt hat. Von der
bayerischen Presse denkt der Vizepräsident an-
ders als Abg. v. Corlowitz. Bayern werde die
Geschichte noch danken, daß es sich dem Bünd-
nisse vom 26. Mai entgegengestellt habe, und
dem Minister v. d. Pfordten spricht er schon
jetzt öffentlich seinen Dank aus. Der Abg.
Watzdorf erklärte, daß er es für ein öffent-
liches Unglück halten würde, wenn Sachsen
durch die Umstände zu dem Dreikönigsbündnisse
hingedrängt werden sollte. „Er sei ein Freund
des Rechts, habe aber in diesem vergeblich nach
einer Bestimmung gesucht, durch welche die preus-
sische Regierung berechtigt werde, im Widerspruch
mit der Frankfurter Reichsverfassung eine neue
Verfassung Deutschlands zu schaffen und ein
untaugliches Wahlgesetz zu oktroyiren und so
die Vormundschaft für das gesammte Deutsch-
land zu übernehmen. Die deutsche Verfassungs-
frage könne nur auf dem leider verlassenen
Wege durch die Berathung einer nach dem
Reichswahlgesetz einzuberufenden National=Ver-
sammlung erledigt werden. Die preußische Ver-
fassung sei darauf berechnet, unter der gleiß-
nerischen Maske des volksthümlichen Constitu-
tionalismus den vollständigsten Absolutismus
zurückznführen; Dieß werde hinlänglich bewiesen
durch die in ihr enthaltenen Bestimmungen über
die Vereidung des Heeres, über das absolute
Veto, über die Knebelung der Presse und den
obligaten Belagerungszustand mit Standrecht.
Die preußische Reichsverfassung werde ihrer
Mutter, dem Wahlgesetze, gleichen, und diese
sei selbst eine Mißgeburt. Gegen eine Beschik-
kung des Erfurter Reichstags müsse er sich da-
her aufs Entschiedenste erklären. Dieser Reichs-
tag werde ohnehin nichts als ein Marionetten-
theater sein, dessen Fäden das Ministerium in
Berlin in den Händen behalte, und dessen Fi-
guren, wenn sie zu weit auf dem Gebiete der
Politik vorgehen sollten, dasselbe Manöver er-
fahren würden, welches dieses Ministerium mit so
viel Glück bereits bei der Berliner National-
versammlung versucht habe. Daß selbst das
preußische Volk kein Heil von diesem Reichstage
erwarte, habe es durch die geringe Theilnahme
desselben an den Erfurter Wahlen bewiesen,
denn nicht der zwanzigste Theil der Wähler
habe gewählt. Dieß hätten die süddeutschen Re-
gierungen wohl begriffen, sie hätten eingesehen,
daß es ihren Völkern wenig fromme, wenn sie
sich durch den Anschluß an das preußische Bünd-
niß herabwürdigten. Die deutsche Freiheit
gleiche allerdings gegenwärtig einem Todten,
den nur ein geschickter Arzt wieder erwecken
könne; man möge aber deßhalb nicht die Hoff-
nung aufgeben, daß unserem zerissenen großen
Vaterlande dereinst noch eine bessere Zukunft
bevorstehe.“ Eine dritte Richtung, die der Zö-
gerungspolitik, machte sich zum Schlusse der
Sitzung immer bemerkbarer. Sie ging sowohl
von Anhängern des Dreikönigsbündnisses als
der Reichsverfassung aus. Der Rückschlag der
neuesten Vorgänge in Preußen machte sich bei
der heutigen Debatte nur allzu sehr bemerkbar
und hatte bei Vielen, welche noch vor wenigen
Wochen sich offen für das Dreikönigsbündniß
ausgesprochen hatten, eine eigenthümliche diplo-
matische Unsicherheit erzeugt. Zunächst brachte
der Abg. Metzler einen Antrag, dahin gehend,
die Beschlußfassung über die Ausschußanträge
so lange, bis die in dem Expose versprochenen
Mittheilungen vom Ministerium an die Kam-
mern gelangt seien, jedenfalls aber nicht län-
ger als 14 Tage auszusetzen. Dieß war eine
thatsächliche Ablehnung der Carlowitz=Küttner' -
schen Anträge, deren Wesenheit namentlich auch
in der Beschickung des Erfurter Reichstags be-
steht. Abg. Dr. Joseph, der, im Streite zwi-
schen Grundsätzen und Rücksichten befangen, eine
ganz eigenthümliche passive Rolle in dieser An-
gelegenheit übernommen, beantragt: unter aus-
drücklicher Verwahrung rücksichtlich der Souve-
ränität Sachsens und des durch die Grundrechte
gewährten geringsten Maßes der Volksfreiheit
die ganze Angelegenheit auf unbestimmte Zeit
zu vertagen. Der Referent Vizepräsid. Schenck
bringt einen präjudiziellen Antrag dazu ein und
verlangt vorherige Begutachtung des Metzler' -
schen und des Joseph'schen Antrags durch den
Ausschuß. Endlich bringt noch v. Carlowitz
einen eventuellen Antrag, dahin gehend, falls
der eine der vorhergenannten Anträge angenom-
men werden sollte, seinen Urantrag vom 20.
Dez. 1849 zurückziehen zu dürfen, dagegen die
Erklärung zu Protokoll zu geben, wie die Kam-
mer in der in dem Dekrete vom 28. Dezbr.
1849 verlangten bloßen „Kenntnißnahme der
Kammern“ eine Mißachtung ihrer konstitutio-
nellen Befugnisse erblicke. Wegen schon sehr
vorgerückter Zeit und wegen augenscheinlicher
Ermüdung der Kammern wurde, ehe es zu ir-
gend einer Beschlußfassung kam, die Sitzung
bis zum 18. Febr. vertagt. Jn dieser Sitzung
war das Resultat, daß kein Beschluß gefaßt
wurde.
Von der Elster, 18. Febr. Ein Gerücht
versetzt uns in nicht geringe Besorgniß. Es
heißt nämlich, „daß in dem Augenblicke, wo
der Reichstag in Erfurt seine Thätigkeit be-
ginnen werde, die böhmisch=sächsische Grenzärmee
in Sachsen einrücken und dasselbe besetzen solle.“ ( ? )
Mit diesem Bericht bringt man die Nach-
richt in Verbindung, daß Haynau den Ober-
befehl über jene Grenzarmee erhalten werde.
Fr. J.
Berlin, 16. Febr. Jn der Bewaffnung
des preußischen Heeres sind abermals bei ein-
zelnen Truppentheilen wesentliche Veränderun-
gen vorgenommen, welche für die Folge all-
gemein und durchgreifend eintreten sollen. Die
Fußartillerie hat Seitengewehre bekommen,
welche fast noch halbmal so lang sind, als die
früheren, und die Offiziere der Fußartillerie,
welche im Dienste bekanntlich beritten sind, füh-
ren jetzt Schleppsäbel. Das 2. Garderegiment,
welches durchgehends mit Zündnadelgewehren
versehen ist, hat an Stelle der kurzen Säbel
sogenannte Hüftmesser bekommen, d. h. kurze,
zweischneidige Schwerter, welche am Griff nicht
mit einem Bugel versehen sind, sondern mit
einem liegenden S. Dieselben sollen nämlich
noch einen zweiten Zweck erfüllen und zum
Auflegen der Zündnadelgewehre benutzt werden.
Die Soldaten haben zu diesem Behuf ein neues
Exercitium zu überstehen. Das erste Glied
steckt das Hüftmesser zwei Schritte vor sich in
die Erde, wirft sich aufs Knie und legt das
Zündnadelgewehr darauf, um einen sichern
Schuß zu haben. Hiernach tritt das zweite
Glied vor. Diese Hüftmesser sollen für die
Folge bei allen Füsilierbataillonen eingeführt
werden.
Berlin, 18. Febr. Der „Staats=Anzeiger“
enthält das Protokoll der Vereidigung des Mi-
nisters v. Ladenberg im Staats=Ministerium.
Zugleich bringt das „Justiz=Ministerialblatt“
den Beschluß des Staats Ministeriums wegen
Beeidigung der Staats=Beamten und
die Verfügung des Justizministers, betreffend
die Ausführung derselben bei den Justiz=Be-
amten. -- Das „Justiz=Ministerialblatt“ ent-
hält ferner eine Aufforderung des Justiz=Mi-
nisters zur Beurtheilung einer Denkschrift über
die Fideikommisse durch die Gerichts=Be-
hörden und andere Sachverständige. -- Die
erste Kammer hat heute einen von der Com-
mission empfohlenen Antrag des Abg. Dier-
gardt angenommen, welcher der Regie-
rung empfiehlt, im Laufe des Jahres Bera-
thungen zu veranstalten wegen angemessener
Abänderung des Zoll=Tarifs und zum
Schutze gegen die Nachtheile des belgisch=hol-
ländischen Vertrages von 1846.
K. Z.
T. D. Berlin, 19. Febr. Die eben aus-
gegebene „Constitutionelle Correspondenz“ be-
richtet, das in wenigen Wochen badische Trup-
pen nach der Mark und Pommern verlegt
werden. -- Der Verwaltungsrath schließt am
10 März seine Sitzungen in Berlin, um sie
am 15. März in Erfurt wieder zu eröffnen.
K. Z.
T. D. Berlin, 21. Febr., 12. Uhr Mittags.
Die zweite Kammer hat den außerordentlichen
Kredit von achtzehn Millionen Thaler ein-
stimmig bewilligt. F. J.
Wien, 15. Febr. Die gestern erfolgte An-
kunft des Fürsten Windischgrätz tritt in den
Vordergrund der Ereignisse. Mehrere Blätter
widmen demselben besondere Leitartikel, und es
dürfte nicht als grundloses Gerücht angesehen
werden, daß dem Fürsten eine hohe Mission
bevorstehe.
( Fr. O.=P.=A.=Z. ) Ausland.
Von der Ostsee, 13. Febr. Endlich bre-
chen auch die dänischen Zeitungen das Schwei-
gen. Ein Artikel über das Medizinalwesen
der Armee im Fädrelandet vom 9. d. beginnt
mit den Worten: „Jetzt, nachdem das aktive
Armeekorps organisirt ist und man, wie es
scheint, jeden Augenblick bereit ist, die Feindse-
ligkeiten zu erneuern“ u. s. w. Ob sich die ge-
genwärtigen Zustände auch nur wenige Wochen
noch werden hinhalten lassen, ist mehr als zwei-
felhaft.
( H. C. )
Schweden. Nach den neuesten bis zum
8. reichenden schwedischen Blättern ist in einem
außerordentlichen schwedischen Staatsrath, der
am 7. abgehalten wurde, die Verlobung zwi-
schen Sr. k. Hoheit dem Kronprinzen von
Schweden und Norwegen und der Prinzessin
Louise der Niederlande offiziell declarirt.
( H. N. )
Paris, 17. Febr. Man liest im „ Napo-
leon “: die Großherzogin von Baden, Tante des
Präsidenten der Republik, wird am 26. d. M.
eintreffen, um einige Wochen in Paris zuzu-
bringen. Sie wird im Elysee absteigen.
Zürich, 17. Febr. Schlöffel und Barbo,
beide in hohem Grad bei der badischen Revo-
lution betheiligt, welche seither im Kanton Aar-
gau wohnten, müssen nach Beschluß des Bun-
desraths die Schweiz verlassen. Auch in Aarau
ist mit dem 16. d. Mts. die Verpflegung der
Flüchtlinge in der Kaserne aufgehoben.
( Fr. O.=P.=A.=Z. )
sjplus Madrid, 12. Febr. Die Behörden haben
die Vorsicht gebraucht, die Straße Atocha, durch
welche die Königin sich in den Prado begibt,
mit Sand bestreuen zu lassen, damit die Er-
schütterung des Wagens nicht der Königin be-
schwerlich falle. Der Ministerrath hat sich heute
versammelt, um wie man glaubt, endlich defi-
nitiv den Tag zu bestimmen, an welchem man
die Schwangerschaft der Königin den Kammern
mittheilen soll.
sjplus Madrid, 12. Febr., Abends 5 Uhr. Die
Regierung hat heute sehr große Vorsichtsmaß-
regeln zur Erhaltung der Ordnung getroffen.
Kavallerie=Patrouillen, 14 Mann stark, und ein
Offizier an der Spitze, durchstreifen alle Stra-
ßen. Der General=Kapitän von Madrid durch-
streift im Augenblick mit einer sehr großen Es-
korte die verschiedenen Theile der Hauptstadt,
um sich mit eigenen Augen zu überzeugen, ob
die militärischen Anordnungen gehörig vollzogen
worden seien. Alle Truppen sind konfignirt und
der Posten de la Puerta del sol hat den Be-
fehl, Jeden mit „Wer da?“ anzurufen. Diese
ungewöhnlichen Vorsichtsmaßregeln wirken be-
unruhigend, doch befürchtet man keinen Konflikt.
Rom, 11. Febr. Auch ein französischer Sol-
dat ist vorgestern ermordet worden, und darü-
ber ist endlich dem General Baraguay die Ge-
duld gerissen. So eben ist ein Decret unter
Begleitung von Patrouillen in den Straßen an-
geheftet worden, daß dem so viel geschmähten
strengen österreichischen nichts nachgibt. Es lau-
tet einfach auf die Strafe unmittelbarer Er-
schießung für den Träger von Dolchen und ähn-
lichen heimlichen Waffen. Die Erbitterung ist
groß. Für den morgigen Muccoliabend fürchtet
man Conflicte. -- Nach Briefen aus Rom vom
12. Febr. hatte das Deeret, wonach jeder, der
sich im Besitz einer Waffe befindet, auf der
Stelle erschossen werden soll, nur Erbitterung,
keine Furcht hervorgerufen. Drei bis vier neue
Mordversuche hatten stattgefunden, trotz einer
Menge von Verhaftungen.
□ Turin, 13. Febr. Jn der Deputirten-
kammer wurde die Budgetberathung über 1847
geschlossen und die Kammer ging zur einfachen
Tagesordnung über.
Aus Griechenland meldet man nach Paris,
daß Admiral Parker Jnstruktionen von Eng-
land im Sinne des Friedens erhalten habe.