Literatur.
Nordamerika, Wisconsin, Calumet, Winke
für Auswanderer vonDr. Carl de Haas. Mit
Ansicht und Karte. Elberfeld und Jserlohn 1848,
Julius Bädeker. Preis 1 / 3 Rl.
Jn der großen Reihe von für Auswanderungslustige bestimmten
Schriften, die wir in den Spalten der Allg. Ausw. Ztg. einer
Besprechung unterwarfen, stießen wir auf keine geringe Zahl, deren
Verfasser, wie z. B. v. Sommer, Vulpius und Andere, Länder
schilderten, von denen sie nur einen höchst unbedeutenden Theil kennen
lernten, ihr Urtheil also auf Aussagen anderer oder auf das wenige
Gesehene basiren und daher nothwendig falsch berichten mußten.
Je lauter wir über solche irreleitende Werke unsern Tadel aus-
sprachen und vor ihrer Benutzung als Leitfäden und Rathgeber
warnten, desto lebhafter drückten wir unsere Freude über dieje-
nigen Schriften aus, in denen der Verf. nur das Resultat seiner
eigenen Erfahrungen und Beobachtungen niedergelegt hatte. Zu
den Büchern letztgenannter Art gehört unstreitig das vorliegende,
in welchem der Verf. seine eigenen Erlebnisse erzählt, und diese
als Grundlage zu solchen Schlüssen benützt, die für Jeden, der
denselben Weg, wie er einschlägt, von dem größten Werthe sind.
Nachdem der Verf. uns in Kürze angegeben hat, was ihn
eigentlich zum Entschlusse auszuwandern bewog, und uns einen
Blick in seine frühern Verhältnisse in Deutschland gestattet, der
uns zeigt, wer der Verfasser ist; nachdem wir also in gewisser
Beziehung sein Vertrauter geworden sind, treten wir die Reise
mit ihm an und begleiten ihn von Elberfeld nach Rotterdam,
Havre und Cherbourg, wo er, nach den mannichfaltigsten Wider-
wärtigkeiten, die er zur Warnung für Jedermann aufgezeichnet
hat, das nach New = York bestimmte Dampfschiff „Union“ besteigt.
An Bord angekommen, gibt der Verfasser uns eine, von wohl
zu beherzigenden Rathschlägen begleitete Beschreibung der Schiffs-
einrichtung, dann von der Lebensweise auf demselben u. s. w.
ohne sich, wie es leider in vielen für Auswanderer geschriebenen
Büchern der Fall ist, in Erzählung von Reiseabenteuern zu er-
gehen, die weder unterhaltend noch belehrend sind. Aus New-
York berichtet er uns, was er dort an Wissenswerthem für Aus-
wanderer erfahren, und ebenso gibt er uns in der kurzen Schil-
derung seiner Reise nach Milwaukee und von dort nördlich nach
der Niederlassung Calumet, in Aufzählung der Gegenstände,
welche er kaufte und zu welchem Preise er sie kaufte und dergl.
mehr, eine klare Anweisung, wie wir es zu machen haben, wenn
wir ihm nachfolgen wollen. Er schildert uns endlich auch die
Gegend, in welcher er sich niedergelassen hat, ihrem Klima, ihrer
Bodenbeschaffenheit nach, kurz in Allem so genau und so wahr-
heitsgetreu, daß sein Werkchen, dem eine Ansicht von der Farm
des Verfassers, eine Karte und eine, der Bremer Ztg. entnom-
mene Beschreibung des ganzen Gebiets Wisconsin beigegeben
ist, ein werthvolles, einem jeden nach Wisconsin Auswandernden
im höchsten Grade zu empfehlendes genannt werden muß, das
aber auch für solche Auswanderer nicht ohne Jnteresse ist, die
sich nach irgend einem andern Staate von Nordamerika wenden
wollen. Wir schließen diese kurze Beleuchtung der Schrift mit
dem Wunsche daß sich mehrere in andern Staaten Nordamerika's
lebende Deutsche zur Herausgabe ähnlicher Werke entschließen
möchten. R.
Das Heimathsrecht.
Eine Mecklenburger Geschichte. Wir entlehnen diese Erzählung, welche einen tiefen Blick in die bisher
der Auswanderung zum mächtigsten Jmpulse dienenden traurigen Zustände
unseres deutschen Vaterlandes thun lassen, dem „Leuchtthurm,“ einer von
uns schon öfter rühmlichst erwähnten belletristischen Zeitschrift. Gottlob!
daß die Zeit, wo solche Grausamkeiten noch möglich waren, nunmehr begraben
ist, daß allgemeine Freizügigkeit in ganz Deutschland als eine
der ersten segensreichen Früchte unserer Nationalversammlung in naher Aus-
sicht steht.D. Red.
Jn Heidelberg studirten ( außer hundert Andern ) drei Freunde,
die sich für unzertrennlich hielten; der erste Jura, der zweite Medicin,
der dritte Theologie. Die Verschiedenheit ihrer späteren Lebensrichtung
schien gerade das Band ihrer Herzen fester zu schürzen und so oft man
sie sah, fühlte man sich unwillkürlich angezogen von so viel Lebensmuth
und Beharrlichkeit, von so edlem unausgesetzten Streben, der Welt
einmal nützlich zu werden, gleichviel ob durch die Macht der Rede oder
die Gewandtheit der Feder oder durch die Kenntniß des menschlichen
Körpers und seiner Hinfälligkeit, vereint mit dem Bestreben der Er-
haltung desselben. Die Zeit der Trennung kam heran, das Schicksal
rief den Einen gen Norden, den Andern nach Süden und in wenigen
Tagen sollte geschieden sein für das ganze Leben, denn -- einmal
in den Kreis des künftigen Berufsstandes eingetreten, war ein Wie-
dersehen auf so riesige Entfernungen so unwahrscheinlich, daß sie sich
nicht damit schmeicheln mochten. Da schlug der Jurist, ein Mecklen-
burger, der daheim Verwandte, Freunde und Vermögen hatte, den
andern beiden, einem Krakauer und einem Schweizer vor, ihn in
seine Heimath zu begleiten. „Jhr habt Nichts, das Euch hinzieht
in das Land Eurer Jugendträume als die Erinnerung, und die blinkt
Euch auch dort noch. Jch kann Euch zwar keine Riesenberge, keine
Ströme bieten, wie das Bild Eurer Kindheit sie Euch lockend viel-
leicht vorhält, aber ich führe Euch an das hochwogende Meer und
freue mich im Voraus des Eindrucks, den der erste Anblick darauf
mit des Zaubers Allgewalt auf jeden Guten hervorruft, auch Euch
werden wird. Kommt mit mir! ich habe etwas Vermögen, es wird
für uns dreie ausreichen, bis wir im Stande sind, uns selber unser
Brod zu verdienen.“ -- Bittend fah er sie an, und die Thräne des
Dankes im freudeglühenden Auge, schlugen sie ein.
Alle drei zogen nun mit den Lebenshoffnungen, welche
gewöhnlich den Weg in die Welt begleiten, nach Mecklenburg; der Jurist
machte sein Examen und trat als Advocat in einer Stadt nah am
Strande in die Dienste des Publicums ( die Zahl der Advocaten ist
nämlich nicht beschränkt und kann sich nach Belieben steigern und mindern ) ;
er besaß, wie schon früher erwähnt, etwas Vermögen und erhielt des-
halb die Niederlassung. Anders war es mit den beiden Fremden.
Der Arzt, welcher promovirt hatte und deshalb als Doctor auftrat,
erhielt durch eine Caution des Advocaten die Erlaubniß des einst-
weiligen Aufenthalts, der Candidat die Vergünstigung, eine Privat-
schule einzurichten, jedoch auch nur gegen Bürgschaft und vorläufig auf
ein Jahr.
„ Habt keine Sorge!“ -- tröstete der Mecklenburger. -- „Jch
kenne meine Landsleute, sie sind brav und gut, das seid Jhr auch und
man wird sich so an Euch gewöhnen, daß Jhr Euch eingebürgert habt,
ehe ihr es noch selber glaubt.“ --
Und in der That gewann man die Fremden lieb, der Arzt war
eben so geschickt als glücklich in seinen Curen; der Candidat besaß das
Vertrauen der ganzen Stadt, wie die ungetheilte Liebe seiner Schulkinder.
Der Advocat frohlockte und das Band der Eintracht schien die drei
Freunde noch fester zu umschlingen, als des erstern Schwestern sich mit
jenen Beiden verlobten.
Sie waren beinahe drei Jahre im Staate gewesen, standen sich wie
man so sagt, gut, und Niemand dachte mehr an ihr Geburtsland. Da
kam der Bruder eines Senatoren von der Universität zurück und machte
sein Doctor = Eramen, während die Tochter einer andern obrigkeitlichen
Person sich mit einem Doctor der Philologie verlobte.
Die Freunde achteten darauf kaum, träumten von einer glücklichen
Zukunft, und der Tag der Doppelhochzeit wurde von den Eltern der
Bräute festgesetzt Der Advocat ging zum Bürgermeister, ihm davon
Anzeige zu machen.
„ Jhre Schwestern wollen die Ausländer heirathen?“ -- fragte
dieser verwundert -- „lieber Freund! ich hielt die Sache bisher für
Scherz; soll aber Ernst daraus werden, so muß ich Sie doch auf das
Gefährliche der Sache aufmerksam machen; die jungen Leute sind lieb
und brav, haben auch tüchtig etwas gelernt, aber sie haben keine Heimath
und das ist -- wie Sie mir zugestehen müssen, sehr übel.“ --
Keine Heimath?“ -- wiederholte der Advocat gedehnt -- „haben
sie diese nicht bei uns gefunden?“
„ Ei bewahre!“ rief der Bürgermeister, ein Geheimer Hofrath --
„ich wollte Jhnen eben sagen, daß die Zeit ihrer Erlaubniß, hier zu
verweilen, abgelaufen ist und deshalb spätestens in 14 Tagen die Stadt
zu verlassen haben.“ --
Der Advocat erblaßte. Die Erklärung des Bürgermeisters kam
ihm so überraschend, so vernichtend, daß er lange kein Wort der Ent-
gegnung finden konnte. Er hatte die entsetzlichen Heimathsverhält-
nisse seines Vaterlandes schon so oft hart, grausam, ungerecht genannt,
ohne daran zu denken, daß sie ihn selbst dereinst so verletzend berühren
sollten. Jetzt erkannte er sie in ihrer ganzen Schwere, in ihrem Schrecken.
Als er sich in etwas gesammelt hatte, bat er den Geheimen Hof-
rath um Ausdehnung der 14tägigen Frist bis auf 4 Wochen. Nach
einigem Bedenken bewilligte dieser das Gesuch, festsetzend, daß dann
aber auch nicht Ein Tag mehr nachgesehen werden könne.
Der Gang des Juristen zu seinen beiden Freunden war ein sehr
schwerer, und die Stunde der Mittheilung jener Sentenz die bitterste
in seinem bisherigen Leben. Er ließ sie mehr ahnen, als er sagte,
aber immer noch lange nicht die vernichtende Wirklichkeit.
Sein Plan war, mit ihnen nach der Residenz zu gehen und die
Gnade des Fürsten für sie in Anspruch zu nehmen.
Leider aber machen die Heimathsgesetze den Bürgermeister und
Senat einer jeden Stadt so selbstständig, daß Fürst und Minister nur
wünschen, nicht aber befehlen können.
Mit einigen Hoffnungen kehrten die drei Freunde in ihren Wohn-
ort zurück.
„ Sie haben mich verklagt!“ -- sagte der Geheime Hofrath
acht Tage später zum Advocaten mit einer Miene, die diesem nicht viel
zu versprechen schien -- „das wird Jhnen in Jhrem künftigen Wir-
kungskreise keinen vortheilhaften Weg bahnen. Wer das Gesetz um-
gehen oder lächerlich machen will, paßt schlecht zum Vollstrecker dieses
Gesetzes. Wie gesagt, es thut mir leid, daß Sie selbst Jhre Zukunft
zerstören.“ --
„ Herr Geheimer Hofrath!“ stotterte jener --
„ Lassen Sie!“ -- fuhr der Bürgermeister fort -- „ich hatte
zwar auf Dank gerechnet, als ich Jhnen willfahrte und nachdem ich
die Fremden 3 Jahre hier geduldet, noch 4 Wochen dazu gab, indeß --
ich sehe, daß ich mich in Jhnen und jenen Herren geirrt, und werde
für die Folge eine Lehre daraus ziehen. --
„ Aber, mein Herr!“ -- rief mit erwachtem Selbstgefühl der
Advocat. -- „Sie werden doch nicht verlangen, daß wir Jhnen für
das Unglück unsers Lebens dankbar sein sollen? Sie selbst haben uns
oft mit den frohesten Hoffnungen für die Zukunft erfüllt und wenn
Sie die Niederlassung auch nicht unbedingt aussprachen, so lag doch
in der Verlängerung der Erlaubniß, hier zu wohnen, etwas so An-
näherndes, daß wir nicht an der Erwerbung eines Heimathsrechtes
zweifeln durften. Der Doctor hat sein Brod, der Candidat nicht minder,
Beide werden der Armenverwaltung nie zur Last fallen, warum sollen
die Männer, die wahre Ehrenmänner sind, hier kein Domicil für ihr
Leben finden?“ --
„ Weil das Gesetz dagegen ist“ -- antwortete der Bürgermeister.
„ Und was sollen die Armen jetzt anfangen?“ --
„ Jst nicht meine Sache. Sie mögen in ihre eigene Heimath
gehen.“ --
„ Jn ihre Heimath? -- jetzt nach Krakau? -- jetzt nach der
Schweiz?“ --
„ Mein Herr, ich habe keine Zeit mehr und bitte also --“
„ Nur noch eine Frage, mein Herr! Wenn Sie wollten --
nicht wahr? -- Sie könnten meinen Freunden ohne Weiteres die Heimath
hier gewähren?“ --
Der Geheime Hofrath besann sich einen Augenblick und sagte nun
kalt und stolz: „ja! -- wenn ich wollte, so könnte ich allerdings.“
„ Sie wollen aber nicht?“ -- fragte der Advocat, und seine
Augen funkelten -- „nicht wahr, Sie wollen nicht?“ --
„ Nein, ich will nicht!“ -- erwiederte der Bürgermeister, sich
hoch aufrichtend, und wandte dann dem jungen Manne den Rücken.
„ Verzeihen Sie, mein Herr, wenn ich wider Willen noch weiter
mit meinen Fragen lästig fallen muß, indeß wir kommen vielleicht so
bald nicht wieder auf dies Gespräch zurück. Sie sagen, daß Sie
könnten, wenn Sie wollten, Sie wollen aber nicht. Diese offene
Erklärung macht auch mich offen gegen Sie; lassen Sie uns also ohne
Rückhalt weiter sprechen. Wie viel bezahlt Jhnen der Senator dafür
daß mein Freund seinem Bruder den Platz räumt? und wie viel gibt
der künftige Lehrer, der des Syndikus Tochter heirathen will, für die
Verweisung meines zweiten Freundes? Nennen Sie mir die Summa,
ich garantire Jhnen noch tausend Thaler mehr. Nehmen Sie das Geld,
geben Sie meinen Freunden die Niederlassung und entschuldigen sich
gegen Jhre beiden Collegen, daß der Fürst es so gewünscht und Sie
nicht anders konnten. Die Sache bleibt übrigens unter uns und Sie
sollen noch überdies künftig gratis curirt werden, wenn Sie krank sind,
sollen Jhre Kinder frei in die Schule schicken und ebenfalls durch mich Jhre
Prozesse frei instruirt sehen. Was meinen Sie? ich fordere Nichts, das
unbillig wäre, da ich im Gegentheil der Meistbietende bin. Schlagen
Sie ein, und ich will Sie noch überdies als unsern Wohlthäter segnen.“ --
Der Bürgermeister schäumte vor Wuth. Er that einige Schritte
nach dieser und jener Seite, ergriff endlich den Klingelzug und befahl
dem eintretenden Stadtdiener, den Herrn Advocaten, der plötzlich den Ver-
stand verloren, nach dem städtischen Gehorsam zu bringen.
Der Diener starrte seinen Herrn und den Advokaten an, dieser
aber rief dem Bürgermeister zu: „Elender Schuft! der die Schande
zu bemänteln sich in Verbrechen hüllen will!“ -- warf den Stadt-
diener über den Haufen und stürzte zur Thür hinaus.
Noch denselben Abend reichte er seine Entlassung ein: „Der Mann
von Ehre“ -- schrieb er -- „kann unmöglich ein Gesetz aufrecht
erhalten wollen, das der Willkür des ersten besten Schurken überlie-
fert, über das Wohl und Weh des Menschen aburtheilt, wie über die
gleichgültigsten Dinge von der Welt. Wer hier im Staate in der
Stadt geboren, darf nicht aufs Land ziehen, wer auf einer fürstlichen
Domaine zur Welt kam, hat keinen Anspruch auf irgend eine städtische
Niederlassung; ebenso sperren sich die ritterschaftlichen Güter von den
Landgemeinden ab. Ja sogar eine Stadt scheut sich vor der andern,
ein Amt vor dem andern. Nur wenn der Bürgermeister, der Amt-
mann, der Rittergutsbesitzer, sei es aus persönlicher Theilnahme oder
durch Bestechung eine Ausnahme machen will, so ist es gut, er hat das
Recht dazu, dem Gesetze ist genügt. Jch habe mein Vermögen an
die Erreichung eines Zieles gesetzt, meine Jugend, mein spätres Leben
weihte ich diesem Zwecke. Mein Trachten ward erfüllt, aber frei-
willig verzichte ich darauf -- ich kann meine bessere Ueberzeugung,
kann das Heil meiner Seele nicht verhandeln für Scheinehre und
Sündengeld“ u. s. w.
Vierzehn Tage später wurde der Unglückliche, der jetzt wirklich
den Verstand verloren hatte, nach der Jrrenheilanstalt Sachsenberg ab-
geführt, der Schmerz und das Schicksal der Freunde hatte ihn der
Sinne beraubt. Diese schifften sich mit einem bald darauf von Ham-
burg mit Auswanderern nach Newyork segelnden Schiffe hinüber nach
der neuen Welt.
Die beiden weinenden Bräute blickten ihnen mit gebrochenem
Herzen nach; zwei Monate darauf aber, und als sie täglich einer
liebevollen Mittheilung von dort entgegensahen, lasen sie im Hamburger
Correspondenten, daß die Jduna übersegelt und unterge-
gangen sei.
Der Wahnsinn des Bruders nahm mit dieser Nachricht einen
andern Charakter an. Er wurde jetzt täglich blasser, kraftloser, stiller;
keine Verwünschungen, wie sonst, trafen den Urheber ihres gemeinsamen
Elends; still drückte er den trauernden Schwestern die Hand, blickte
dann zum Himmel und nickte wehmüthig lächelnd einige Male mit
dem Kopfe; eine matte Zähre stahl sich leise über die bleiche Wange
und mitten im Schlafe faltete er plötzlich wie zum Gebete die Hände.
Bald werden die Schwestern auf dem Gedächtnißhügel die dritte
Todtenblume einpflanzen können.
Wie viele solcher und ähnlicher Fälle mögen nicht schon vorge-
kommen sein! das Gesetz bleibt aber, wie es war, wie es ist. Die
Stände, die es verändern könnten und müßten, sie haben leider ganz
andere Sachen auf dem Landtage, als das Wohl und Weh des Landes
zu berathschlagen. Armes Mecklenburg!