Frankreich.
Paris, 28 März.
Ein Schreiben des Journal des Débats aus Toulon vom 21 März bestätigt die Kriegserklärung Marokko's gegen Frankreich. Der Kaiser habe den Emissären Abd-El-Kaders erlaubt, in allen Moscheen seines Reichs den „heiligen Krieg“ zu predigen. Auf die Reclamationen des französischen Consuls in Tanger habe Muley-Abd-er-Rhaman anfangs ausweichend geantwortet, dann aber erklärt, er finde sich, um den Wünschen der wahren Gläubigen zu willfahren, in der Nothwendigkeit, den Franzosen Krieg zu erklären und sie in Verbindung mit Abd-El-Kader und dem Bey von Tunis aus dem Land zu jagen. Abd-El-Kader selbst soll nach Marokko gereist seyn, um sich mit dem Kaiser zu verständigen.
(Commerce.) Eine Stelle der Rede des Hrn. Berryer hat lebhaften Eindruck auf das Publicum und die Kammer gemacht, nämlich die, wo er von dem englischen Consul von Algier spricht. Die darauf folgende Erörterung hat die Debatten nicht mehr auf diesen Punkt zurückgeführt, er darf aber nicht außer Augen gelassen werden. „Ich könnte eine Frage stellen, sagte Hr. Berryer: es befindet sich ein englischer Consul zu Algier, und zwar mit denselben Vollmachten, die er vor zehn Jahren hatte, wo er bei dem Dey beglaubigt war, mit dem Exequatur, das die Anerkennung der Souveränetät des Dey's war; hat er aber von uns ein Exequatur erhalten? Dieß wäre eine Anerkennung der Souveränetät Frankreichs: nein, er hat es nicht erhalten.“ Das, was Hr. Berryer gesagt, haben wir selbst seiner Zeit gesagt, und das Ministerium hat damals Stillschweigen beobachtet. Wird es jetzt noch dabei beharren? Wir hoffen, daß dieß nicht der Fall seyn und England zu einer Erklärung gebracht werde. Frankreich kann unmöglich länger in Algier einen Consul dulden, der ihm trotzt, und der, man muß es sagen, seinen Charakter nur zu gebrauchen scheint, Intriguen anzuknüpfen, und durch seine seltsame Stellung gegen die Besitzergreifung der Regentschaft zu protestiren.
(Courrier français.) Die englische Regierung hat sich entschlossen, die Handelsunterhandlungen wieder aufzunehmen. Hr. Porter wird heute (27) in Paris eintreffen. Es scheint gewiß, daß Hr. Guizot der französischen Regierung die von England gefaßte Entschließung, die Conferenzen, die durch eine zweimonatliche Unterbrechung compromittirt zu werden schienen, wieder anzuknüpfen, mitgetheilt hat.
Der Sieg des Ministeriums in der Deputirtenkammer gibt dem Journal des Débats zu folgenden Betrachtungen Stoff. „Am 25 Abends noch zweifelte das Ministerium an seiner Majorität. Es hatte der Linken in Hrn. Thiers' Rede sehr geschmeichelt; es hatte sich ein Ministerium der Opposition genannt, hatte sich als die Personificirung des parlamentarischen Princips und des Sieges dieses Princips dargestellt, und obwohl viel persönliche Prätension lag in der Art, wie der Conseilpräsident, aus seiner Person ein Nationalprincip machend, zur Linken sprach: „ihr müßt zufrieden seyn, weil ich Minister bin, weil die Krone gezwungen worden, mich zu berufen,“ konnte die Linke sich doch des Compliments freuen; denn man gab ihr die Ehre des Sieges; man rühmte sie, daß sie den Wagen des Siegers geschoben habe. Unglücklicherweise empörte der Weihrauch, den man der Linken streute, die Conservativen nur desto mehr; das Ministerium verlor im Centrum alles, was es auf der Linken gewann. Die ministerielle Majorität schwankte; man mußte demnach die beruhigen, welche beruhigt zu werden verlangten, so wie jene, welche nur beruhigt scheinen zu können wünschten. Diesem Werk wurde die Sitzung am 26 gewidmet. Gestern der Opposition anhängend, heute conservativ, seine Fahnen je nach den Umständen wechselnd, bald die eine in die Tasche steckend, bald die andere aufpflanzend – so ist das Ministerium. Hr. v. Jaubert war beauftragt, die Conservativen zu beruhigen. Wir wollen gegen Hrn. v. Jaubert gerecht seyn, obwohl er es nicht gegen Jedermann ist. Er hat im Ministerium den Verstand, den er als Deputirter hatte, behalten, er behielt auch die Festigkeit seines Charakters, und dadurch erreichte er seinen Zweck, dadurch erhob er wieder die Sache des Ministeriums, welche der Tag vorher sehr compromittirt hatte. In der Majorität des Ministeriums gehörten dreißig Stimmen dem Hrn. v. Jaubert, und diese dreißig Stimmen kommen, glauben wir, vom Centrum. Hr. v. Jaubert sprach freimüthig von seinen Sympathien für die Ordnung und die Erhaltung; er sagte sogar, daß er, bevor er ins Cabinet eingetreten, die Absichten des Hrn. Ministerpräsidenten mit gewissenhafter Aufmerksamkeit einer Prüfung unterworfen, und daß er nichts darin gefunden, was die Freunde der Ordnung beunruhigen könnte; kurz er hat, um die Sache richtig zu bezeichnen, bei den Conservativen für Hrn. Thiers Caution geleistet, dasselbe, was Hr. Barrot bei der Linken gethan. Diese vor der ganzen Kammer geleistete Caution gibt Hrn. v. Jaubert im Ministerium des Hrn. Thiers eine besondere Rolle. Einmal auf diesen Weg der Koketterie den Conservativen gegenüber gerathen, fuhr das Ministerium während der ganzen Sitzung in gleicher Weise fort. Auf die Aufforderung des Hrn. Chégaray, eines jener Männer
der conservativen Partei, welche weder täuschen noch getäuscht seyn wollen, erklärte Hr. Thiers, daß die Aenderung, die er an einem Artikel der Septembergesetze vornehmen wolle, keineswegs eine der Charte gegebene Genugthuung sey. Die Charte ist durch die Septembergesetze nicht verletzt worden. Hr. Odilon-Barrot sagte zwar, sie sey verletzt worden; Hr. Thiers glaubt und versichert aber das Gegentheil. Und was sagte hiezu die Linke? Nichts. Hr. Garnier-Pagès hatte vollkommen recht: die Linke spannt ihre Forderungen nicht hoch. Man sieht, ein guter Theil der Sitzung wurde, wie Hr. d'Angeville sehr bezeichnend bemerkt hat, mit süßen Redensarten gegen die Conservativen ausgefüllt und dadurch wurden dem Ministerium im Centrum Stimmen gewonnen. Auffallend aber ist, daß diese Beruhigung der Conservativen dem Ministerium die Stimmen der Linken und der Rechten nicht entzogen hat. So war also das geheime, innige Vertrauen, welches Linke und Rechte in Hrn. Thiers hatten, größer, als die Wirkung seiner Worte. Er kann nach Belieben von Conservation, Ordnung, Septembergesetzen, Widerstand gegen die Wahlreform sprechen; Linke und Rechte wissen, was dergleichen Reden zu bedeuten haben. Sie wissen, daß Hr. Thiers all' dieß nur sagt, um einige gutmüthige Leute der conservativen Partei zu ködern. Sie lächeln zu dieser Verkappung und votiren unerschütterlich für das Ministerium. Wenn die Extremitäten recht haben, ein solches Vertrauen zu hegen, was sollen wir daraus für die Zukunft schließen? – Wird nun die conservative Partei eine systematische Opposition machen? Nein, sie wird zuwarten, wird beobachten, wird die Handlungen des Ministeriums bewachen, wird sie richten und das Land sie richten lassen. Mit dieser Idee sagen wir ohne Scheu, daß wir das Resultat dieses Tages nicht bedauern. Besser ist es, Hr. Thiers gehe durch seine Thaten, als durch seinen Namen zu Grund.“
(National.) Wir betrachten, bis das Gegentheil bewiesen ist, als offenbar, daß das Ministerium vom 1 März seiner Natur und seinen Allianzen nach zur vollständigsten Unbeweglichkeit, oder mit andern Worten zur Unmacht verurtheilt ist. Das Ministerium vom 1 März ist die lebendige Zusammenfassung aller Täuschungen, die seit zehn Jahren Frankreich erbittern und erniedrigen; es hat aber ein Verdienst, nemlich Alles, bei dessen Aenderung oder Zerstörung das demokratische Frankreich interessirt ist, in Einen Bündel zu vereinigen. In dieser Beziehung können wir ihm wohl wenigstens die Existenz von einigen Monaten wünschen. Es ist ein großer Vortheil, einem auf allen Punkten ergreifbaren und verwundbaren Feinde gegenüber zu stehen. Man wird uns nicht mehr die Gespenster der Prärogative, des gouvernement personnel, die widersprechenden Forderungen der constitutionellen Linken, des Tiers parti und der Conservativen entgegen halten. Unsere ganze officielle Welt ist jetzt conservativ und ministeriell; ihre Constitution ist gemacht: es ist nur noch übrig, die Souveränetät des Landes auf den wahren Grundlagen zu constituiren und festzuhalten. Diese Aufgabe haben wir uns schon lange gestellt und halten sie mit Verdoppelung des Glaubens, der Wärme und der Hoffnung fest. Die Wahlreform ist mehr als jemals an der Tagesordnung; sie ist in diesen Debatten gewachsen, und hat sich zum Rang einer socialen Nothwendigkeit gegen die Feinde oder Ueberläufer des Innern und gegen die Drohungen des Auslandes erhoben. Die Wahlreform wird bei dem Punkte, zu welchem die Dinge gelangt sind, nächstens ein gebieterisches Mandat, eine Cabinets-, vielleicht eine Constitutionsfrage werden.
* In der Sitzung der Deputirtenkammer am 28 März wurden Petitionen verhandelt. Darunter war eine über den hohen Preis der ausländischen und einheimischen Steinkohle, worüber sich die Fabricanten von Rouen beschweren, und eine Verminderung des Zolls auf die ausländische beantragen. Die Commission trug auf Verweisung an den Handelsminister an. Der Handelsminister erklärt, daß allerdings die auswärtige Steinkohle seit einigen Jahren stark eindringe, und daß das, was die Besitzer der Eisenhütten begünstige, offenbar die Interessen der Besitzer der Steinkohlengruben verletze. Die einheimische Industrie müsse aber eben so gut, wie die Ausbeutung der Gruben und die Eisenhütten beschützt werden. Ein Gesetz von 1838 suche die entgegengesetzten Interessen auszugleichen. Es seyen deßwegen mehrere Zonen des Litorals bestimmt worden. Er widersetze sich übrigens der Zuweisung nicht, und wenn neue Umstände eine Aenderung nöthig machten, so werde die Verwaltung sie prüfen. Uebrigens könne man die Gesetzgebung nicht beständig ändern. Nach einer Erörterung, woran die HH. Billaudel, Bignon, Fulchiron Theil genommen, nahm der Conseilpräsident das Wort. „Die Frage ist wichtig, sagte Hr. Thiers, sie wird geprüft werden. Das Ministerium ist nicht gegen die Zuweisung, es nimmt sie unter dem Titel der Nachweisungen, und ohne sich zu einer Verpflichtung zu verstehen, an.“ Die Zuweisung ward dann beschlossen. – In der Sitzung ward auch ein Vorschlag auf dem Bureau des Präsidenten von Hrn. Romilly, Maire von Versailles, niedergelegt, der in Betreff der Beamten, welche zugleich Deputirte sind, neue Beschränkungen einzuführen sucht. Es ist derselbe Vorschlag, welcher zuerst von Hrn. L'herbette abgefaßt und unterzeichnet, später von Hrn. Gauguier vorgelegt und von der Kammer verworfen worden.
In den Verhandlungen der Pariser Akademie im vorigen Monat gab Hr. Robiquet ein sehr günstiges Gutachten über die Erfindung Menotti's, mittelst einer Seife jeden beliebigen Stoff wasserdicht zu machen, ohne der Luft den Durchgang zu versperren.
Das Elsaß vom 28 März schreibt: „Seit einigen Tagen unterhält man sich in Straßburg sehr viel von einer bedeutenden Beschlagnahme von Flinten, die man aus Deutschland nach Frankreich einzuführen versucht hatte, und von mehrern Verhaftungen in Folge der Beschlagnahme. So viel ist gewiß, daß Waffen weggenommen worden sind; einige geben die Zahl auf 15,000 an, welche Zahl uns jedoch sehr übertrieben scheint. Eben so gewiß ist, daß mehrere Individuen in Straßburg, in Kolmar, in Schlettstadt und selbst in andern von unserem Departement entfernten Städten verhaftet worden sind; allein man weiß noch nichts Gewisses über die Bestimmung der Waffen, man weiß nicht zu wessen Gunsten ein so frecher Schleichhandel getrieben worden. Mehrere der vor den Untersuchungsrichter Vorgeladenen entzogen sich der Voruntersuchung durch die Flucht über den Rhein, erklärten jedoch, daß sie, ihrer Unschuld sich bewußt, nicht anstehen würden, sich zu stellen, wenn die Sache vor die Gerichte kommen sollte.“
Paris, 27 März. Die gestrige Majorität des Ministeriums bestand aus Deputirten verschiedener Farben: linkes Centrum, dynastische Linke, äußerste Linke, und selbst Legitimisten. Die 160 Stimmen der Minorität sind der Rest der 221; ich habe allen Grund zu glauben, daß darin sich keine Mitglieder der äußersten Linken noch auch Legitimisten befanden. Diese Abstimmung ist hauptsächlich der Rede zuzuschreiben, die Hr. Thiers in der Sitzung vom 25 hielt, als Antwort auf die des Hrn. Berryer: er erklärte nämlich, er sey ein aus der Opposition hervorgegangener Minister, und er erkenne die Präeminenz der Kammern über die Krone; durch diese Erklärung gewann er sämmtliche Gegner der früheren Ministerien, besonders des
Ministeriums Molé; und nur die Anhänger dieses letzteren blieben ihm feindlich gegenüber. – Die gestrige Abstimmung gibt das erste Beispiel seit 1830, daß das Ministerium das Centrum der Kammer gegen sich hatte, und dagegen von allen übrigen Fractionen unterstützt war: man kann daher auch in der Wirklichkeit sagen, daß die öffentliche Gewalt jetzt in eine andere Abtheilung der Kammer übergegangen ist (le pouvoir cst déplacé). Man fährt fort, allgemein zu glauben, daß der Rest der 221 nur vermöge der Impulsion einer hohen Person gehandelt habe, welche letztere mit der erfolgten Abstimmung nichts weniger als zufrieden sey und den Rücktritt des kaum gebildeten Cabinets nicht ungern gesehen hätte. Ob übrigens Hr. Thiers die mancherlei Versprechungen halten wird, die er im Laufe der Debatten gemacht hat, ist eine große Frage: es wird ihm, selbst beim besten Willen, unmöglich seyn, im steten Einklang mit der Linken zu regieren und deren Wünsche zu erfüllen, denn er würde sich dann zu oft mit einer hohen Person im Widerspruch finden. Von seiner Gewandtheit läßt sich erwarten, daß er es dahin bringe, einen Theil der 160 für sich zu gewinnen; und dann benutzt er diese zur Durchsetzung derjenigen Maaßregeln, womit die Linke nicht einverstanden ist. – Die Rede des Hrn. Garnier-Pagès hat denselben in den Augen vieler Deputirten der dynastischen Linken höher als Hrn. Odilon-Barrot gestellt, dessen Rede etwas zu nachgiebig gegen das Ministerium war. Bekommt Hr. Barrot noch ein paar solcher Stöße, so möchte er leicht seine Stellung als Chef der dynastischen Linken abtreten müssen. – Seit ein paar Tagen sprechen die hiesigen Blätter wieder viel von Hrn. v. Brunnow, und erwähnen einer angeblichen Unterredung zwischen Hrn. Guizot und Lord Palmerston, worin ersterer mit einiger Heftigkeit in Betreff der orientalischen Frage aufgetreten sey. Dieß ist wieder eine von den gewöhnlichen Fabeln, womit die hiesigen Blätter so oft ihre Leser erfreuen, wenn sie vom Auslande sprechen; ich weiß aus guter Quelle, daß Hr. Guizot bis jetzt keine politische Conferenz mit Lord Palmerston gehabt hat.
Paris, 28 März. Die Rente, alle Actien, besonders die der Eisenbahnen, sind gestern ungemein gestiegen, in Folge der Verhandlungen über die geheimen Fonds, und auch die Resultate der heutigen Börse zeigen ein steigendes Vertrauen in die Dauer und die Popularität des neuen Ministeriums. Der Geist des Fortschritts und der Verbesserung (o Wunder!) ist sogar, wie man behauptet, in das Centrum gefahren. Die Conservativen wollen nun selbst die Initiative ihrer eigenen Purification ergreifen, und darauf antragen, daß die Bekleidung eines Staatsamtes als unverträglich mit der Stelle eines Deputirten erklärt werden soll. Daß ein solcher Antrag demnächst und zwar in wenigen Tagen von der Linken ausgehen soll, habe ich früher schon gewußt. Daß aber das Centrum der Linken dieses Verdienst streitig machen sollte, kommt mir gar zu noble vor. In diesem Theil der Kammer war bisher Alles mehr zu Hause als die Uneigennützigkeit und die Resignation. Offenbar ist der Streich gegen jenes Häuflein gerichtet, welches man die Unbedingten nennen könnte, und das bisher seine Parole eben da geholt hat, wo sie das Journal des Débats noch immer holt. Dieses Journal fährt heute wie gestern fort, gegen Hrn. Thiers heftig zu opponiren, woraus hervorleuchtet, daß man die alte Taktik noch nicht aufgegeben hat. Feindselige Absichten gegen das Ministerium liegen dabei für den Augenblick nicht zu Grunde. Man will demselben nur begreiflich machen, daß das Schwert des Damokles immer noch über seinem Haupte hängt, und daß man im Stande ist, jeden Augenblick das alte Spiel aufs neue zu beginnen. Die „Presse“ dagegen hat sich in den letzten Tagen ganz still verhalten. In den sämmtlichen Ministerien herrscht ungemeine Thätigkeit. Man will dem Lande zeigen, was man will und kann.
Deutschland.
Erlangen, 28 März. An die durch den Tod des geheimen Kirchenraths Olshausen erledigte theologische Lehrstelle hatte Tholuck in Halle vor einiger Zeit einen Ruf erhalten, denselben jedoch abgelehnt. Hierauf kamen mehrere inländische Geistliche in Vorschlag, welche sich durch gründliche wissenschaftliche Bildung auszeichnen. Gestern lief ein königliches Rescript ein, in welchem der bisherige Dekan und gräflich Giech'sche Consistorialrath Ranke in Thurnau, ein Bruder des berühmten Historikers, zum fünften ordentlichen Professor in der theologischen Facultät, für das Fach der Dogmatik, ernannt wurde. Professor Ranke hat sich im Fache der alttestamentlichen Exegese als Schriftsteller Ruf erworben und sich in anderer Hinsicht, als Seelsorger, so wie als öfteres Mitglied der theologischen Prüfungscommission in Ansbach, mehrfach bewährt. An seinen Namen knüpfen sich um so größere Hoffnungen, als das neue Werk seines berühmten Bruders, Leopold Ranke's deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, gerade in der gegenwärtigen Zeit in allen Kreisen der Gesellschaft und besonders an der hiesigen Hochschule die größte Theilnahme findet. Das Lehrpersonal der theologischen Facultät wird hier im nächsten Jahr vollzähliger als je auftreten, da sich im Laufe des Winters mehrere junge Docenten habilitirt haben.
Karlsruhe, 27 März. Gestern hat die zweite Kammer zur Berathung des Strafgesetzesentwurfs die zwölfte Sitzung gehalten. Die erste dieser Sitzungen (am 10 d.) ward allein zur allgemeinen Discussion verwendet; in den andern eilf Sitzungen wurden die ersten vier Titel (§§. 1 - 132) discutirt und angenommen. Im Ganzen nimmt die Berathung einen raschen Fortgang, zumal wenn man sie mit der Berathung solcher Gesetzbücher in andern Staaten, z. B. in Sachsen und Würtemberg, vergleicht. In der allgemeinen Discussion vom 10 d. stellte der Abg. Trefurt den Antrag auf Niedersetzung einer Commission, welche über Art und Weise, wie eine abgekürzte Berathung eintreten soll, Bericht zu erstatten habe. Der Redner meinte nämlich, die Kammer sey nicht im Stande, den Entwurf wirklich zu verbessern; die Harmonie des Ganzen sey in Gefahr, wenn diese Versammlung über die feinsten Rechtsfragen durch Stimmenmehrheit entscheide. Von anderer Seite, insbesondere von Welcker und Sander, wurde dagegen aus einer Detailberathung in der Kammer, wobei man immer wieder auf Mängel stoßen und sie verbessern werde, nur Gutes erwartet, und etwanige Dissonanzen, die sich aus einzelnen Beschlüssen ergeben möchten, könnten bei einer nochmaligen Durchgehung beseitigt werden. Die einzelnen Abgeordneten, welche keine Männer vom Fach seyen, und den Entwurf nicht studiren können, hätten auch ohne Detailberathung vom Ganzen nicht die erforderliche Kenntniß, um darüber gewissenhaft abstimmen zu können. Auf Vorschlag des Abg. Bader wurde nun beschlossen, mit der Detailberathung den Anfang zu machen, und wenn sich die von Trefurt u. A. geäußerten Besorgnisse realisiren sollten, auf den Vorschlag einer abgekürzten Berathungsart wieder zurückzukommen. Im Ganzen nahm nun die Discussion, wie schon bemerkt, bisher einen ziemlich raschen Gang, und mit wenigen Ausnahmen wurden alle Amendements (die nicht etwa die Regierung selbst machte oder zugestand) verworfen. Von günstiger Wirkung ist ohne Zweifel, daß die Commission außer dem Kammerpräsidenten Mittermaier (dessen große Autorität im Criminalrecht dem vorliegenden Werke der Gesetzgebungscommission, deren Mitglied er ist, zur Stütze dient), aus 11 Mitgliedern bestand, daß also die Mehrzahl der Sachverständigen der Kammer in einer gemeinschaftlichen, mit den Regierungscommissären gepflogenen Vorberathung ihre Gedanken hinlänglich ausgetauscht, und sich über die wichtigen Streitfragen möglichst aufgeklärt hat – daß nun die Vorschläge der Commission aus dieser gemeinsamen Berathung hervorgingen, und mit fast allen Beschlüssen die Regierungscommissäre einverstanden waren, indem sie einzelne Aenderungen selbst billigten, und sich andern als unwesentlich wenigstens nicht widersetzten. Dazu kommt, daß der Staatsrath Jolly, Präsident des Justizministeriums und der Gesetzgebungscommission, in der Kammer viel Vertrauen genießt, und daß die zwei Abgeordneten, Duttlinger (Geheimerath und ausgezeichneter Lehrer des Criminalrechts) und Bekk (Vicekanzler des Oberhofgerichts), welche zugleich Mitglieder der Gesetzgebungscommission sind, als Regierungscommissäre den Entwurf mit vertheidigen. – Gegen das Strafsystem und überhaupt gegen die Grundprincipien des Entwurfs im Ganzen hat sich bei der allgemeinen Discussion auch nicht Eine Stimme erhoben. Die Bedenken, die von einer Seite gegen die Einführung des Entwurfs im Allgemeinen erhoben wurden, betrafen nicht den Inhalt des Entwurfs selbst, sondern nur die Frage: ob es nothwendig sey, daß gleichzeitig auch
eine auf Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Verfahrens gebaute Strafproceßordnung eingeführt werde? Die Kammer hat schon auf mehreren Landtagen den Wunsch, daß ein solcher Strafproceß vorgelegt werde, ausgesprochen. Bei diesem Anlaß stellte nun der Abg. Weller den Antrag, daß der Strafgesetzesentwurf, wenn er gleich materiell die Billigung der Kammer erhalte, doch erst alsdann in Wirksamkeit trete, wenn auch der noch vorzulegende Strafproceß angenommen seyn werde, indem man die Anwendung unbestimmter Strafgesetze nur denjenigen Richtern anvertrauen könne, welche bei einem mündlichen Verfahren den Angeschuldigten und die Zeugen selbst hören, und dadurch ein vollständigeres und getreueres Bild von der Sache erhalten, als durch die Acten des Untersuchungsrichters und Vorträge der Referenten. Die Abstimmung über Wellers Antrag wurde jedoch bis zur Berathung des Einführungsedicts verschoben, da in diesem Edicte ohnehin einige, wenn auch nur provisorische Bestimmungen über das Verfahren aufzunehmen nöthig-seyn werde.
(Fortsetzung folgt.)
Heidelberg, 29 März. Gestern Abend halb 10 Uhr verschied im 69sten Jahre sanft und ohne Schmerzen Anton Friedrich Justus Thibaut, der hochberühmte Rechtslehrer Deutschlands, in seiner Wissenschaft ein wahrer praeceptor Germaniae. Er war eine der ältesten Zierden unserer Universität, und bis an seinen Tod, dem ein Krankenlager von nur wenigen Tagen vorausging, von der musterhaftesten Treue und Gewissenhaftigkeit in der Erfüllung des Berufes, dem er mit entschiedener Hingebung, aber auch belohnender Anerkennung Kraft und Leben gewidmet. Was er als Gelehrter gewesen, werden Sachverständige gehörigen Ortes zu preisen wissen. Hier genüge über den Menschen in Eile das kurze Wort: er war ein ganzer Mann, von ächtem Schrot und Korn, eine edle Natur, voll Geist, Leben und Liebe, gerecht und mild, streng und versöhnlich, gütig und wohlthätig. Die Stadt, die eine lange Reihe von Jahren Zeuge seines hohen, stets ungeschwächten Ansehns gewesen, wird noch in späten Zeiten seinen Namen mit Stolz und Dankbarkeit nennen. Sein vertrauter Jugendfreund Niebuhr hat in seinen kürzlich gedruckten Briefen dem Adel seines Wesens, der auf eine höchst bedeutende Weise in der Würde seiner ausgezeichneten Persönlichkeit ausgeprägt war, ein Denkmal der Wahrheit und Liebe gesetzt, an dem er sich bei theilweiser Verkennung, der große und ungewöhnliche Charaktere immer ausgesetzt sind, innigst erfreute. Goethe, der ihn in Jena, als er auch dieser Universität, von Kiel dahin berufen, in dem frischesten Mannesalter Glanz und Ruhm verlieh, suchte und liebte, nennt ihn einmal „eine weiche musikalische Natur.“ Derselbe Mann, der, ein Virtuos des akademischen Vortrags, wie wenige, vom Katheder herab durch die Genialität einer bewundernswürdig eindringlichen Verstandesthätigkeit die trockensten Gegenstände anschaulich zu beleben und anziehend zu machen wußte, entzündete und veredelte in einem musikalischen Vereine, den er zur Bildung des Geschmacks an alter, gediegener Musik schon frühe gegründet, und mit vielen Opfern immer erhalten, durch Begeisterung für die Reinheit der Tonkunst die Gemüther der Jugend. Dieser weiche musikalische Sinn begleitete ihn auch aus seinem stillen Hause, wo er in patriarchalischer Einfachheit, geborgen von dem Geräusche der Welt, in der Liebe der Seinigen jene Feste feierte, die nie Ueberdruß gewähren, ins äußere Leben hinaus, und wenn er mit dem Donner seines beredten Wortes Eitelkeit und Erbärmlichkeit züchtigte, so war er in seinem Herzen nicht böse, sondern sein reizbares, feines Gehör war durch widerliche Dissonanzen verletzt und empört.
Darmstadt, 29 März. (Großh. hess. Z.) In der Sitzung der zweiten Kammer der Stände am 23 d. M. eröffnete der Präsident die Berathung über den Antrag des Abgeordneten Glaubrech, den Sinn und die Interpretation des von hoher deutscher Bundesversammlung in der hannover'schen Verfassungssache unterm 5 Sept. 1839 erlassenen Beschlusses betreffend. Der Berathung wohnten keine großherzogl. Regierungscommissäre bei. Alle Redner (Schmitt, Emmerling, zweiter Präsident Knorr, Hellmann, Brunck, Präsident Schenck) sprachen in kürzeren Reden oder einfachen Erklärungen sich im Sinne des Antrags aus und wünschen baldige Erledigung der Sache durch Einschreiten des hohen Bundes. – Durch die in der Sitzung am 26 März erfolgte Abstimmung trat die Kammer einstimmig dem Antrage des Abg. Glaubrech bei: „Es wolle verehrlicher Kammer gefallen, ihr festes und zuversichtliches Vertrauen in das Protokoll niederzulegen, daß hohe Staatsregierung nicht unterlassen werde, nach Kräften dahin zu wirken, daß alle beängstigenden Zweifel über den Sinn des Bundestagsbeschlusses vom 5 Sept. entfernt, und namentlich diejenige Interpretation widerlegt und beseitigt werde, welche nur dahin führen kann, den Glauben an die Aufrechthaltung der in den Grundsätzen des deutschen Bundes enthaltenen Garantien aller in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen zu erschüttern.“
Dresden, 28 März. Es ist bekannt, einen wie wenig günstigen Ausgang die Stephan'sche Auswanderung aus den sächsischen Landen nach den nordamerikanischen Freistaaten gehabt hat. Das Haupt derselben, der Pastor Stephan, ist als Heuchler und Betrüger von seinen eigenen Anhängern entlarvt worden, und die verblendete Gemeinde theilweise in sich selbst zerfallen. Einige der namhaftesten Mitglieder derselben sind bereits nach ihrer hiesigen Heimath zurückgekehrt, und von diesen ist der ehemalige Secretär des geheimen Archivs, Dr. Wehse, auch als Historiker bekannt, im Begriff, in einer kleinen Schrift – der zweiten, die über diesen Gegenstand erscheint – umständlichen Bericht von den Schicksalen der Colonie zu geben. Er bekennt sich darin selbst als Verführten und warnt vor unbedachter Auswanderung, indem er besonders die breiten Schattenseiten andeutet, die das Leben in den Freistaaten für den gebildeteren Deutschen hat, der die heimische Gemüthlichkeit zu schätzen weiß. Vor Allem merkwürdig ist in der Sache der Umstand, daß der Verfasser als Hauptgrund der weltlichen Mißgeschicke der Gemeinde – die wegen angeblichen Glaubensdruckes auswanderte – die geistliche Herrschsucht ihrer sämmtlichen Seelenhirten, nicht bloß Stephans, anklagt, und man erkennt daraus, wie weit entfernt die Hierarchie ist, irgendwo vorzugsweise domicilirt zu seyn. – Das erledigte Portefeuille des Cultusministeriums hat einstweilen der Staatsminister v. Lindenau übernommen. Ueber die definitive Besetzung dieser Stelle ist noch nichts bekannt. Jedoch hält man für möglich, daß der Kreisdirector v. Falkenstein in Leipzig oder der hiesige Bürgermeister Dr. Hübler dazu bestimmt seyn könnten. Den Geheimerath v. Langenn nennt man zwar in der Beziehung ebenfalls; nur ist nicht wahrscheinlich, daß derselbe seine jetzige nicht minder wichtige Stellung als Erzieher des Prinzen Albert, der er in so hohem Grade genügt, verlassen werde. – Für den Fall, der in Rede stehen soll, daß der sächsische Bundestagsgesandte, Frhr. v. Manteuffel, sich von den Geschäften zurückzöge, dürfte noch eine andere Ministerialveränderung eintreten. – Friedrich v. Raumer bringt, wie immer, auch dießmal wieder einen Theil der Universitätsferien bei seinem Freunde Tieck zu. Zugleich
hat sein Buch über das jetzige Italien die Presse verlassen. – Halevy's Pest-Oper ist hier, ohne sonderliches Glück, zur Aufführung gekommen. Vielleicht setzt das Publicum nun endlich der Geschmacksverirrung in der neueren Musik ihre Gränzen. – Der junge Großfürst von Rußland kommt bestimmt schon in den nächsten Tagen an. – Ich habe in meinem letzten Bericht Liszt Unrecht gethan, jedoch ist es seine eigene Schuld, daß er in seinen ersten Concerten keine bedeutenden Compositionen spielte. Durch den Vortrag der A moll Sonate von Beethoven hat er gestern allerdings auch in Dresden sein ganzes Auditorium zur Begeisterung hingerissen. Eine gute Lehre für die jetzigen Virtuosen: daß der ächte Genius seine Wirkung nie verfehlt!
Hannover. Folgendes ist das königliche Schreiben vom 19 März 1840, wodurch der allgemeinen Ständeversammlung empfohlen wird, den ihr vorliegenden Gesetzesentwurf über die Veräußerungsverpflichtungen behufs der Eisenbahnanlagen zu beschleunigen: „Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover etc. Die fortschreitenden Eisenbahnunternehmungen benachbarter Staaten haben in der Ueberzeugung Uns bestärkt, daß es immer dringender nothwendig werde, bald ähnliche Anlagen auch in Unserm Königreich zur Ausführung zu bringen, um von Unsern getreuen Unterthanen die Gefahr abzuwenden, daß ihnen durch auswärtige Unternehmungen die Vortheile entzogen werden, welche für sie aus den Verhältnissen des Verkehrs mit dem Auslande bisher hervorgegangen sind. Wir wünschen vielmehr, auch Unser Königreich an dem Nutzen möglichst Theil nehmen zu sehen, welchen die Anlegung von Eisenbahnen in andern deutschen Staaten dem Handel und dem innern Verkehre darbietet, können jedoch diesen Zweck nur dann wirksam verfolgen, wenn die Veräußerungsverpflichtung behufs Eisenbahnanlagen gesetzlich festgestellt seyn wird. Zu dieser Betrachtung gesellt sich der Umstand, daß ohne vorgängige gesetzliche Feststellung dieser Verpflichtung die Ausführung einer Eisenbahnanlage zwischen Goslar und Vienenburg, worüber Wir eine besondere Mittheilung Unseren getreuen Ständen zugehen lassen, bedeutend schwieriger und kostspieliger seyn würde. Angelegentlich empfehlen Wir daher Unserer getreuen allgemeinen Ständeversammlung den von Uns bereits unter dem 10 Mai 1838 ihr vorgelegten Gesetzesentwurf nunmehr in Berathung zu nehmen, und eine Erklärung darüber baldthunlichst an Uns gelangen zu lassen. – Wir verbleiben etc.“ – Die erste Kammer hat das fragliche Expropriationsgesetz schon in der früheren Diät berathen; die zweite Kammer ist jetzt mit dessen Berathung beschäftigt. (Hannov. Ztg.)
China.
Die Gewißheit, daß die englische Regierung kriegerische Maaßregeln gegen China beabsichtigt, hat alsbald einige militärische Federn in Bewegung gesetzt, und die besten Mittel zum Zweck werden besprochen. Dabei kam denn auch gelegentlich zur Sprache, daß die chinesischen Truppen keineswegs so feig seyen, als wofür man sie gewöhnlich ausgibt, und wenn die Beschuldigung der Feigheit richtig ist, so mag sie allenfalls von den chinesischen Milizen um Canton gelten, aber nicht von den mongolisch-tatarischen Truppen im Innern. Als die Engländer in den Jahren 1814 bis 1816 mit Nepal im Kriege waren, traf ein höherer englischer Officier mit einem nepalesischen zusammen und fragte ihn unter Anderm, wie denn die Nepalesen, ein so ungemein tapferes Volk, sich hätten von den elenden Wichten, den Chinesen, schlagen lassen können. In den Jahren 1802 und 1803 hatte nämlich eine chinesische Armee das Land erobert und tributpflichtig gemacht. Der alte nepalesische General schüttelte den Kopf und sagte: „Ihr kennt die Chinesen nicht, und habt nie mit ihnen gefochten: der chinesische Säbel ist scharf.“ Freilich hatte in den genannten Jahren eine Armee von 80,000 Chinesen, oder wohl wahrscheinlich Mongolen, allen Widerstand im Keim erstickt. Solche Berichte indeß haben manche englische Officiere stutzig gemacht, und sie zweifeln, ob das Geschrei der englischen Kaufleute zu Canton von der Feigheit der Chinesen wohl in allen Theilen richtig sey. Ein Kriegszug gegen China zu Lande, möchte er nun durch Assam oder Birma gehen, wird vorweg für eine reine Chimäre erklärt, weil die Armee auf einem solchen Marsche vor Hunger und Elend umkommen müßte. Zwei andere Verfahrungsweisen, nämlich die, eine Armee gegen Peking zu schicken, oder die chinesischen Küsten zu blokiren, werden für gleich unthunlich erklärt, obgleich die Mehrzahl des Publicums eine von diesen beiden Verfahrungsweisen angewendet zu sehen erwartet. Wenn man überhaupt die chinesische Küste betreten wollte, so könnte nur ein Angriff gegen Peking einen Erfolg haben, weil die Einnahme von Peking den Fall der Mandschudynastie unvermeidlich zur Folge hätte, während bei einem Angriff auf eine andere Provinz jede Armee endlich der Zahl der Feinde unterliegen müßte. Indeß bietet auch ein Marsch gegen Peking, das doch 130 englische Meilen landeinwärts liegt, der Schwierigkeiten und Gefahren so viele dar, und würde jedenfalls eine so große Armee erfordern, daß die englische Regierung kaum geneigt seyn kann, so unermeßliche Anstrengungen bei so vielen Chancen des Mißlingens zu machen. Die zweite Verfahrungsweise, nämlich eine Blokade der Küsten, hat gleichfalls ihre besondern Schwierigkeiten und Nachtheile. Die ganze Küste zu blokiren ist unmöglich, und wollte die englische Regierung auch nach dem Beispiel der vorigen Kriege ganze Küstenstriche in Blokadestand erklären, so würde diese Erklärung eben nicht respectirt werden. Blokirte man auch wirklich einen, zwei, drei oder vier Häfen gänzlich, so würden die Chinesen den Amerikanern einen fünften und sechsten öffnen, und ehe die großentheils unnütze Blokade ein halbes Jahr gedauert hätte, könnte England in einen bittern Hader mit Nordamerika verwickelt seyn. Zudem würde eine solche Blokade das chinesische Volk erbittern, ohne die Regierung zum Nachgeben zu zwingen. Dagegen wird nun vorgeschlagen, rings um die chinesische Küste her acht bis zehn kleine Inseln, namentlich an der Mündung des Flusses von Canton, des Yangtsekiang, des Hoang-ho und im Golf von Pe-tsche-li in der Nähe von Peking selbst, zu besetzen, zu befestigen und für Freihäfen zu erklären. Die chinesische Seemacht wäre nicht im Stande, diese mit europäischer Kunst befestigte und von europäischer Tapferkeit und Disciplin vertheidigten Punkte zu nehmen, der Handel würde allmählich die chinesischen Schiffe und Kaufleute anlocken, die Thatsache, daß die chinesische Regierung nicht im Stande wäre, die Engländer aus diesen Punkten zu vertreiben, würde die Achtung und die Furcht vor ihr bei dem Volke vermindern, und um den Folgen einer solchen Meinung auszuweichen, würde die chinesische Regierung sich bald zum Ziele legen. Diese, allem Anschein nach sehr praktischen Vorschläge sind auch darum merkwürdig, weil der Verfasser, augenscheinlich ein Officier, hinzufügt: „wenn wir jedoch nicht unsere Hände vom Opiumhandel rein halten, so werden diese, wie alle unsere andern Bemühungen umsonst seyn.“ Ist diese Ansicht gegründet, so wird denn England zeigen müssen, ob es ihm wirklich nur um Erweiterung und Sicherheit des gewöhnlichen Handels, oder auch um den Opiumhandel zu thun ist, dessen Aufhören freilich eine furchtbare Lücke in den ostindischen Finanzen erzeugen würde und zum Theil schon erzeugt hat.
Vereinigungsbill für die Canadas.
Folgendes ist der Vortrag, welchen Lord J. Russell in der Unterhaussitzung vom 23 März über den Plan der legislativen Vereinigung, resp. Wiedervereinigung der beiden Canadas hielt: „Nach erfolgtem Einlauf der Vorschläge des Generalstatthalters unserer nordamerikanischen Colonien beeilte ich mich so viel als möglich, die wichtigen Gegenstände, welche diese Vorschläge betreffen, vor das Haus zu bringen. Die Zahl der Unterthanen Ihrer Maj. in Ober- und Nieder-Canada beläuft sich auf mehr als 1 Million Seelen – die Berechnungen schwanken zwischen 1,100,000 und 1,200,000. Sie bilden eine der großen Familien des amerikanischen Continents, und wohnen theils in einem seiner großen Thäler, an den großen Communicationsausläufern nach dem Innern von Amerika, theils jener Reihe prachtvoller Seen entlang, welche die Gränzmarken von Ober-Canada bespülen. Für die Interessen einer solchen Bevölkerung, die nicht nur durch Geburten, sondern auch durch Einwanderungen wächst, zu sorgen und die ihr angemessenste Regierungsform festzusetzen, kann von diesem Hause nur als eine hochwichtige Aufgabe betrachtet werden.“ Der Minister gedenkt hier der frühern Beschwerden des canadischen Volks, dessen was seit Huskissons Zeit in dieser Sache geschehen, der zwei canadischen Empörungen und der Verdienste Lord Seatons (Sir J. Colborne's) um deren Unterdrückung, weßhalb er auch die Botschaft von der Krone, die für diesen Mann noch eine besondere Belohnung anspreche, mit Freuden eingebracht habe. Dann fährt er fort: „Die Maaßregel einer Vereinigung der beiden Provinzen würde nicht rathsam gewesen seyn, wenn sie, wie wohl Manche prophezeit hatten, bei den Canadiern auf entschiedenen Widerwillen gestoßen wäre. Aber, Sir, der jetzige Generalstatthalter hat sich, und zwar auf das allergenaueste, von den Gesinnungen des canadischen Volks in dieser Hinsicht überzeugt. Die Ansichten der Bewohner von Nieder-Canada freilich konnte er, da die Repräsentativ-Verfassung dieser Provinz vorübergehend suspendirt ist, auf eigentlich verfassungsmäßigem Wege nicht erholen, aber er berief das nicht von ihm, sondern von seinem Vorfahr gebildete Conseil zusammen, und erhielt von diesem Resolutionen, welche den Plan der Vereinigung dem Princip nach und im Allgemeinen guthießen, dessen Details aber dem Reichsparlament überließen. In Ober-Canada wurde der Vorschlag sowohl im Assemblyhaus als im legislativen Rath vielfach erwogen und besprochen. Manche, die dem Plane günstig waren, wünschten doch gewisse Bedingungen daran zu knüpfen, bei der Abstimmung über die ganze Frage aber faßten Assembly und Conseil den Beschluß, den Vorschlag des Generalstatthalters auf Vereinigung, ungefesselt durch Restrictionen oder Stipulationen, anzunehmen.
Nachdem wir auf solche Weise die Autorität und Zustimmung der Provinzen für das Ganze des Vereinigungsplans erlangt, will ich nun der Uebel gedenken, deren Heilung durch denselben zunächst erzweckt werden soll. Wie schon Hr. Huskisson im Jahr 1828 auseinander setzte, wirkte die Art der in Nieder-Canada geltenden Lehensgesetze in Bezug auf Feldbesitz sehr schlimm, und nicht minder der Zustand der dortigen Repräsentation, der dem französischen Stamm ein solches Uebergewicht gab, daß die brittische Race sich dadurch beschwert und gedrückt fühlte. Diesen zwei Uebelständen verspricht unsere Maaßregel Abhülfe. Graf v. Durham hat klarer, als es zuvor geschehen, nachgewiesen, wie wenig man das Benehmen der nieder-canadischen Assembly mit den Ansichten der Freunde constitutioneller Freiheit verwechseln darf; denn in der That, diese repräsentative Körperschaft mißbrauchte alle die üblichen Waffen der Freiheit, alle die constitutionellen Argumente für freie Institutionen nur zu dem Zweck, ihrem eigenen Volksstamm ein grasses Monopol in die Hand zu geben und die Masse der brittischen Einwohner vom Genuß der ihnen zuständigen Rechte auszuschließen. Lord Durham hat, wie ich glaube, auf das klarste dargethan, daß zwar dem Anschein nach der Eifer für Constitutionalismus sich auf Papineau und die leitenden Mitglieder der Assembly beschränkte, und die englische Partei andrerseits, dieser populären Versammlung gegenüber, sich auf das legislative Conseil und somit auf die Sache der Prärogative zu stützen genöthigt war, daß aber, trotz dieser scheinbaren Opposition gegen den demokratischen Theil der Verfassung, die brittischen Canadier den großen Principien verfassungsmäßiger Freiheit, die jedes Engländers Stolz sind, treuer anhingen als jene. Kurz, die Assembly führte die Waffen Hampdens zur Unterstützung der Grundsätze Wentworths; auf die Sympathien einer beträchtlichen Anzahl Bürger der Vereinigten Staaten gestützt, bot sie alle ihre Kraft auf, um ein Regierungssystem anzustreben, das im höchsten Grad ausschließlich, der Ausdehnung brittischer Handels- und Industrie-Unternehmungen, den Fortschritten des Volksunterrichts, überhaupt aller socialen und politischen Verbesserung feindselig gewesen seyn würde. Zur Bewältigung dieses Ausschließungs- und Monopolsystems gibt es, wenn anders Canada eine freie Verfassung haben soll, kein so sicheres Mittel, als die Repräsentation beider Provinzen in einer einzigen Legislatur, wobei der französische Stamm zwar durch Männer seines eigenen Blutes und seiner Ansichten vertreten, ihm zugleich aber das Uebergewicht entzogen werde, von dem er einen so schlimmen Gebrauch gemacht. Dabei bleiben natürlich gar manche Einzelpunkte zu erwähnen, auf die ich später kommen werde; was aber das Allgemeine des Plans betrifft, so liegt kein Grund vor, warum die gemischte Einwohnerschaft zweier Colonien, von welcher ungefähr 450,000 Menschen der französischen, 650,000 der brittischen Race angehören, nicht in einem einzigen Parlament zur beiderseitigen Zufriedenheit sollten vertreten werden können, so daß brittischer Unternehmungs- und Auswanderungsgeist keine Beschränkung, die französischen Habitans aber keinerlei Druck zu erleiden haben. Meiner Meinung zufolge darf man die Leiter der französischen Partei nicht so streng tadeln wegen der Art, wie sie ihre frühere Macht gebraucht haben; war diese doch von der eigenthümlichen Stellung bedingt, worein die Acte von 1791 sie versetzt hatte – diese Acte, welche, indem sie den französischen Stamm auf gewisse Gränzen beschränkte, ihm zugleich Vortheile einräumte, an denen die große Masse brittischer Einwanderer keinen Theil hatte. Doch ich will die Politik der Acte von 1791 hier nicht discutiren; es mögen damals Gründe dafür vorgelegen haben, die ich nicht hinreichend beurtheilen kann. Eines ist gewiß: seit jenem Jahr ist die Einwohnerzahl Ober-Canada's von 10,000 auf 400,000 Seelen gestiegen, und dieß zwar unter dem Einfluß brittischer Gesetze und brittischer Lehensbarkeit. Auch hab' ich immer gehört, und zwar von Personen, welche Lord Grenville's Gesinnungen wohl kennen konnten, daß jene Acte von 1791 von vornherein nicht auf eine bleibende Trennung beider Provinzen abgesehen war, sondern es der Weisheit des Parlaments überlassen bleiben sollte, künftig je nach den Umständen eine andere Bestimmung zu treffen. Die verschiedenen Einzelsätze, auf denen die Wiedervereinigung der Provinzen beruhen soll, sind nun folgende. Die erste Frage ist: wann soll die Vereinigung erklärt werden? Ich möchte in dieser Hinsicht vorschlagen, keinen Tag dazu in dieser Bill festzusetzen, wohl aber einen mäßigen Termin anzuberaumen, binnen welchem die Erklärung zu geschehen habe. Ich dächte, nicht später, als ein halb Jahr nach Annahme dieser Bill, wofür einige besondere Gründe sprechen. Einmal geht die Assembly von Ober-Canada gerade in diesem Jahr zu Ende, so daß es nicht wünschenswerth ist, noch einmal eine neue Wahl vornehmen zu lassen, was bei längerem Aufschub der gegenwärtigen Maaßregel der Fall seyn würde; und dann, was der wichtigste Grund ist, das obercanadische Volk wünscht dem schwankenden Zustand, unter dessen Aufregung es so lange gelitten hat, endlich ein Ziel gesetzt zu sehen. Ferner so lange die Vereinigung nicht ins Leben tritt, müßte die jetzige exceptionelle Verwaltung von Nieder-Canada, das dortige Specialconseil, fortbestehen, was wohl kein constitutionell gesinnter Engländer für die Dauer wünschen kann. Eine solche despotische Einrichtung darf, so wie nur die dringendste Nothwendigkeit sie entschuldigen konnte, also auch nicht länger fortbestehen, als diese dringende Noth es gebietet. Was nun die Bildung des gesetzgebenden Raths und der Assembly betrifft, welche zusammen mit dem Gouverneur die Legislatur von Gesammt-Canada constituiren sollen, so wird, wie im vorigen Jahre, vorgeschlagen, daß die Krone, oder der im Namen der Krone handelnde Gouverneur, die gesetzgebenden Räthe zu ernennen habe. Der Bericht des Generalstatthalters besagt in dieser Hinsicht, er habe Personen aller Parteien darüber gehört, manche derselben hingen zwar noch an ihrem alten Lieblingsplan eines electiven (vom Volk wählbaren) Conseils, aber selbst diese hätten erklärt, daß, wenn ein electives Conseil nicht gegeben werden könne oder solle, dann es das Beste seyn werde, die Ernennungsart so zu belassen, wie die Verfassung von 1791 sie bestimme. Die Ernennung der Räthe soll auf Lebenszeit seyn, und nur Verbrechen oder Bankerott von der Befähigung dazu ausschließen. Der Rücktritt vom Amt soll nicht erschwert seyn.“ Sir R. Peel frägt nach der Zahl der legislativen Räthe. Lord J. Russell: „Die Zahl soll nicht beschränkt seyn, jedenfalls aber nicht unter zwanzig betragen. Die nächste höchst wichtige Frage betrifft die künftige Constituirung des gemeinsamen Assemblyhauses. Der Generalstatthalter schlägt – unter Beistimmung beider Provinzen, wie es scheint – vor, daß Ober- und Nieder-Canada jedes gleich viele Repräsentanten schicken sollen. Auch soll die vereinigte Legislatur befugt seyn, von Zeit zu Zeit, je nach Verhältniß der wachsenden Bevölkerung, die Zahl ihrer Mitglieder zu vermehren. Die Vertheilung der Mitglieder anlangend, sollen auf jede Provinz, ohne erhebliche Verrückung ihrer gegenwärtigen Wahlbezirke, 39 treffen. In Ober-Canada bleiben die bisherigen Wahlbezirke ganz unverändert, in der untern Provinz aber soll die Eintheilung wieder hergestellt werden, die vor der die brittische Einwohnerschaft beschwerenden Acte von 1829 bestand. Auf jede Grafschaft und jede Stadt trifft dann ein Deputirter. Solche Städte sind in Ober-Canada Kingston, Hamilton, Brockville,
London, Niagara und Cornwall; in Nieder-Canada: Montreal, Quebec und Three-Rivers. In neun Fällen haben wir nieder-canadische Grafschaften, welche durch die Acte von 1829 in zwei zerfällt waren, wieder in eine zusammengezogen. So wird die Assembly im Ganzen 78 Mitglieder zählen. Die Dauer der Assembly war bisher in beiden Provinzen vierjährig; zur Abänderung dieser Praxis liegt kein Grund vor. Was die legislativen Befugnisse des Assemblyhauses betrifft, so sollen diese im Allgemeinen ertheilt, für gewisse Punkte aber die Zustimmung der Krone vorbehalten bleiben. Bittet ein oder das andere Haus, die Assembly oder das legislative Conseil um Verwerfung einer Maaßregel, so soll dieser die königliche Genehmigung nicht ertheilt werden; mit andern Worten: die königliche Sanction eines Gesetzes ist durch die Einhelligkeit beider Kammern bedingt. Zu den an und für sich reservirten Punkten gehören unter andern die Regulirungen, welche die protestantische Kirche oder die römisch-katholische Religion betreffen. Eine höchst wichtige Aenderung in den legislativen Gewalten des canadischen Parlaments hat Lord Durham vorgeschlagen: nämlich daß, unsern constitutionellen Grundsätzen im Mutterland gemäß, bei Geldvoten die Initiative nicht von der Assembly ausgehen, vielmehr jede Discussion und Abstimmung über Geldfragen durch eine Botschaft vom Gouverneur bedingt seyn soll, wobei jedoch der Assembly das Recht gebühre, Adressen darüber an den Gouverneur zu richten. Es ist dieß ein Punkt vom höchsten Belang, tief verwoben mit den unglücklichen Vorfällen der letzten Jahre in der untern Provinz, und mit so manchem Anstand, der sich in den Nachbarprovinzen ergeben. Eine Hauptrubrik dieser Geldfragen ist, was Sir George Murray die Civilliste einer Colonie benamt hat. Das Versammlungshaus von Ober-Canada hat den Wunsch ausgedrückt, für den Gouverneur und den Richterstand eine permanente Appropriation zu treffen. Die Regierung beabsichtigt diesem Wunsche zu willfahren, und überhaupt den ganzen Etat der Civiladministration in Canada entweder auf eine Periode von zehn Jahren oder für die Lebensdauer des jeweiligen Souveräns von Großbritannien votiren zu lassen.“ Die jährlichen Ausgaben für den Gouverneur und die Rechtspflege berechnet Lord J. Russell auf 45,000 Pf., die übrigen Kosten, einschließlich 5000 bis 6000 Pf. für Pensionen, auf 30,000 Pf. Sterl. Als Ersatz für diese der Krone eingeräumte größere Gewalt soll die Assembly eine erweitere Controle über die Beamten und die Vertheilung und Verausgabung der öffentlichen Gelder erhalten.
(Beschluß folgt.)
Frankreich im Beginn von 1840. Die Redaction bemerkt, daß ihr diese Mittheilung schon in der ersten Hälfte Januars zugekommen, deren Aufnahme aber aus innern und äußern Gründen verzögert worden war, bis der Redaction, beim Eintritt der jüngsten Ereignisse in Frankreich, von mehr als Einer Seite die Anregung zukam, sich nicht zu verschließen vor der, wenn auch nach der Ansicht der Redaction in wesentlichen Punkten zu grellen Schilderung der Lage Frankreichs, wie sie hier dem Auge eines streng legitimistischen Beobachters erscheint.
Das gefürchtete Jahr 1840 hat begonnen; beinahe zehn Jahre sind vorübergegangen, seit in drei Tagen die ältern Bourbonen von ihrem Thron gestürzt, eine neue Dynastie eingesetzt, ein neues Princip – die Volkssouveränetät – als Basis aller Staatsverwaltung angenommen wurde. Doch was ist das Princip vom Julius 1830 geworden, was hat Frankreich gewonnen, und was hat es zu erwarten? – Die stets zunehmende Gährung in allen Theilen des Reiches kann keinem Auge entgehen; nur wenn früher, unter ungleich leichteren Verhältnissen, dauernde Hemmung herbeigeführt, oder wenigstens der Ausbruch verhindert werden konnte, so ist dieß jetzt ganz unmöglich geworden: alle geheimen Triebfedern, um Zeit zu gewinnen, um eine allgemeine Explosion, eine Conflagration aller entzündbaren Elemente zu verhindern oder sie hinauszuschieben, liegen zu Tage; sie haben ausgespielt, und Frankreich gleicht einem im Todeskrampf, in hoffnungsloser Agonie dahinschwindenden Kranken, der den Chronometer zur Hand seine Todesstunde kennt, und sie langsam und doch sichern Schrittes herannahen sieht. Nicht eine Secunde wird fehlen, der Moment ist gezählt – es ist Ludwig Philipps Todestag. Ja, das ist das wichtigste Leben auf Erden, und von Ludwig Philipps Existenz hängt die Gestalt Frankreichs, der Friede der Welt ab. Wer an Ordnung und Stabilität hält, und ungewiß der Dinge, die der morgige Tag bringen wird, das zu bewahren trachtet, was noch von den Stürmen der Zeiten, bei fortschreitendem Umsichgreifen verderblicher Principien, gerettet und erhalten worden ist, der muß Ludwig Philipp ein langes Leben wünschen, welcher politischen Meinung er auch immer angehören möge. Ich will hier nicht Ludwig Philipps Lobrede schreiben, noch in sein Herz und sein Gewissen schauen; ich bin weit entfernt sein Anhänger zu seyn, aber Eine Gerechtigkeit muß man ihm widerfahren lassen: die Aufgabe, die er sich gesetzt, hat er bisher meisterhaft durchgeführt; was er gethan, macht ihm keiner nach. Vergleichen wir seine Handlungsweise, wenn auch nur in Einem Punkte, mit der der ältern Bourbonen. Wenn ein Gefühl in der Seele aller Franzosen Wiederhall findet, so ist es Nationalehre und Nationalstolz; kriegerischer Geist kann dem Gewürzkrämer von Paris eben so wenig als dem Bauer der Bretagne abgesprochen werden, und doch fielen die ältern Bourbonen, nachdem sie zur Befreiung Griechenlands mitgewirkt und die weiße Fahne auf der Kasbah von Algier aufgepflanzt hatten. – Die Juliusdynastie hat nichts für Frankreichs Ruhm gethan; der Tractat von der Tafna, die Räumung Ancona's, die zweifelhafte Rolle des Ministeriums Sebastiani während der polnischen Insurrection, die Zurückgabe des Forts von San Juan de Ulloa, ohne der Indemnität versichert zu seyn, die doppelzüngige Politik der Regierung in den spanischen Angelegenheiten, und zuletzt das schwache Eingreifen Frankreichs in der orientalischen Frage wurden von Anfang bis jetzt jedem Ministerium von jeder Opposition vorgeworfen. Die Charte von 1830 ist zehnmal mehr, und gröber verletzt worden als die von 1815 (?); die Abgaben aller Art sind drückender, die financielle Krisis im ganzen Umfange Frankreichs und seiner Colonien weit größer als je während der Restauration; die Unzufriedenheit aller arbeitenden Classen nimmt immer mehr zu; nie waren so viele Emeuten als jetzt, nie wurde weder auf Ludwig XVIII noch auf Karl X geschossen, und doch hält sich Ludwig Philipp und wird sich halten... er sitzt fest auf seinem Throne, denn Ludwig Philipps Lage ist exceptionell und rein persönlich, sie verschwindet mit ihm und seinem Leben.
Dieses politische Phänomen muß um so mehr auffallen, wenn wir die Hauptparteien, die Frankreich bewegen, beobachten, und einen Blick auf die lebenden Fragen werfen wollen, die alle Gemüther jetzt beschäftigen. Die Anhänger der jetzigen Dynastie und diejenigen, welche noch an die Möglichkeit einer constitutionellen Monarchie, in gewissenhafter Beobachtung der Charte von 1830 glauben, bilden, wenn gleich von einander strenge geschieden, die conservativen Parteien; die ersteren sind die Freunde des Bestehenden, die zweiten fürchten zu gewaltsame Veränderung. Die Republicaner und Legitimisten
sind die Parteien der Bewegung. Die Extreme berühren sich; das hat man bei der Coalition gesehen, welche die heterogensten Elemente zu gleichem Zwecke vereinte und stets vereinen wird, so oft eine gleiche Krisis eintreten sollte, um sich schnell zu trennen, sobald eine der mitvereinten Fractionen ans Staatsruder gelangt, und auf dem bisher eingeschlagenen Wege fortfährt. Dessen ungeachtet muß man die Legitimisten im Allgemeinen von dem Vorwurf, als conspirirten sie, gänzlich freisprechen. Die legitimistische Partei braucht nicht zu conspiriren: der Gang der Ereignisse, der Weg den die Regierung eingeschlagen, die Tendenz der übrigen Parteien conspirirt für sie, und jeder aufgeklärte, wahre Legitimist ist überzeugt, daß nur durch eine gewaltsame Staatsumwälzung, durch eine große Erschütterung, welche die Tendenz aller Extreme erst zur Schau tragen wird, der Triumph seines Princips herbeigeführt werden kann. Diese Epoche warten die Häupter der legitimistischen Partei ruhig ab; sie steigen nicht auf die Bresche, sie sind aber bereit und gerüstet; jedes lichtscheue Treiben wird von ihnen desavouirt, sie conspiriren offen zu Tage durch ihre Vota in den Kammern; wer auch Ministerium oder Opposition sey, die Legitimisten bilden ewig Opposition, und sobald eine Fraction der Kammer sich vereint, um die bestehende Ordnung der Dinge zu verändern, schließen die Legitimisten sich nothwendig und sogleich ihr an. Die Epoche, wann diese Partei Majorität erlangen kann, ist in weitester Ferne; doch das wissen ihre Häupter, und wollen nichts übereilen; sie wollen keine Recomposition, die unvollkommen, unvollständig wäre, in die sie feindliche Principien mit aufnehmen müßten, die bei ihrer Geburt schon den Samen der Verderbniß in sich trügen; sie wollen keine Restauration, wie die von 1814 und 15; sie können nur nach der Republik, innerer Friede nur nach vollendeter Gährung kommen. Auch stehen sie hinter den Republicanern; die arbeiten und conspiriren für sie; die bewegen Frankreich für sie; sie bereiten ihnen mittelbar den Triumph ihrer Sache, den Thron der Lilien. So sagen sie, und wenn man ihnen die Gräuel der ersten Revolution vorhält, so erwiedern sie: nicht ihre Partei sey es, die den Haß der beweglichen Volksmasse jetzt auf sich ziehe; an die Stelle der Adelsaristokratie sey die Geldaristokratie getreten, die würde den Sturm zu bestehen haben.
Die Partei der großen Bewegung, die ungleiche Majorität in Volk und Kammern, bilden die Republicaner. Sie wissen selbst nicht was sie wollen, doch ist es jedenfalls Veränderung des Bestehenden; sie sind unzufrieden mit der jetzigen Regierung, wie sie es mit allen waren, die seit 50 Jahren über Frankreich gekommen sind. Terrorismus und Directorium, Kaiserreich und Restauration, nichts hat ihnen genügt, und nirgends hat sich das Bild realisirt, das sie sich von einem glücklichen Zustand Frankreichs geschaffen hatten. Da kam die Juliusrevolution und Ludwig Philipp mit ihr; Lafayette rief ihm zu: „Vous êtes la meilleure des républiques;“ und in blindem Jubel griffen sie nach diesem neuen Eldorado. Je höher sie ihre Erwartungen gespannt, desto größer war die Enttäuschung. Da wollten sie wieder umwerfen was sie aufbauen geholfen, ganz logisch, mit demselben Rechte; große und kleine Aufstände fanden statt; es glimmte überall und kam zum Ausbruch in Lyon, Larochelle, in Mans und mehrmals in Paris. Mit Bajonnetten und Kartätschen wurden sie zur Ordnung gebracht; ein Heer Polizeiagenten überzog Frankreich wie mit einem Netze, und die im Jahre 1830 für Helden und Vaterlandsvertheidiger gegolten hatten, wurden 1834 und 1839 zum warnenden Exempel in Ketten gelegt und auf die Galeren geschickt. Und doch weiß die Regierung sehr gut, daß noch kein Kopf der Hyder gefallen ist. Durch die partiellen Aufstände hat sich nur beurkundet, daß sie lebt und wirkt; nur subalterne Agenten, unvorsichtige Meuterer, die den Wink von oben, den rechten Moment nicht abwarten wollten, brachen zu früh los, ließen sich fangen und mußten büßen. Die Zeit der republicanischen Hauptreaction ist noch nicht gekommen; so lange der König ihrer Wahl mit fester Hand das Scepter führt, wird sie auch nicht kommen. Doch einen Erbkönig wollen sie nicht, die Leute, die das Wort erblich aus allen Registern Frankreichs gestrichen; der Sohn des Pairs soll nicht Pair werden, der Sohn des Financiers nicht die Millionen seines Vaters erben; warum soll der Sohn des Wahlkönigs Erbkönig werden? Durch immerwährende Umwälzungen soll der Fortschritt Frankreichs sich beurkunden; und wie sie glauben, daß die Reichthümer dem Lande nur fruchten können wenn sie in stetem Wechsel durch viele Hände gehen, so soll auch die höchste Gewalt in fortschreitender Vervollkommnung vom Würdigen zum Würdigsten übergehen. Doch nicht auf Frankreich allein soll diese Reaction sich beschränken; die Propaganda will um sich greifen, Frankreich soll einem großen Strome gleichen, der aus seinen Ufern tritt, die benachbarten Ländereien zu befruchten.
Ueber die Form ihrer Republik sind sie unter sich nicht einig: die einen haben sich die nordamerikanischen Freistaaten als Vorbild genommen; viele unter ihnen, reine Theoretiker, sehen in den Republiken des Alterthums den Culminationspunkt menschlicher Vervollkommnung; Freiheit und vorzüglich Gleichheit sind immer die Losungsworte; doch nicht bürgerliche Freiheit noch Gleichheit vor dem Gesetze – es ist die zügelloseste Freiheit zu Unruhen und Excessen aller Art, die sie wollen, und unter Gleichheit ist nur die Gleichheit des Vermögens gemeint: das Recht des Vagabunden auf den Beutel des Possidenten. Doch der größte Theil der beweglichen Volksmasse verlangt den Kaiser als Chef der Republik – dieß Bild lächelt sie alle an; es schmeichelt ihrer Eitelkeit, und nährt ihren Ehrgeiz; die Fibern von Millionen Franzosen zucken beim Namen des großen Kaisers; deßhalb sind sie Bonapartisten. Daß der Kaiser todt und begraben und seine Gebeine auf einem Felsen im Ocean modern, das stört sie nicht, sie sind doch Bonapartisten, und zwar größtentheils in jenen Classen, welche bei Bewegung und Umwälzung den Einschlag geben. Die Armee ist es fast durchaus, ferner jene Classe von Arbeitern, welche von einem Tag zum anderen leben, die man nie auf den Straßen der Hauptstadt sieht, als wenn ein großer Sturm am politischen Horizonte sie den Unken und Molchen gleich auf die Oberfläche der Erde speit: es sind die Buchdrucker, Lithographen und jenes Heer von Fabrikarbeitern. Frägt man sie aber, welchen Bonaparte sie wollen, welches Glied des ehemaligen Kaiserhauses der Erbe ihrer Verehrung sey, so weiß es keiner, und die wenigern, die es zu wissen glauben, sind mit sich selbst und ihren nächsten Verbündeten nicht einig. Eine kleine Partei ist für Louis Bonaparte, seitdem die ungeschickte Wichtigkeit, welche die französische Regierung auf seine Gegenwart in Arenenberg legte, ihn für seine Straßburger Episode rehabilitirt und zum Prätendenten geschaffen. Doch hat er sich in Hände von Abenteurern begeben, und seine nächsten Anhänger fangen an von ihm abzulassen. Andere wenden sich nach dem ältesten Bruder Napoleons, dem kaufmännischen Grafen von Survilliers, noch andere nach andern, und viele nach keinem; doch wollen sie Veränderung und Umsturz des Bestehenden, sind Republicaner und heißen Bonapartisten. So unsinnig dieses klingt, so ist es doch allein diese Partei, die ernstlich Frankreich bedroht; sie haben die meisten Chancen für sich, denn die bewegliche Volksmasse,
die stärksten Arme und die heißesten Köpfe sind für sie, und an ihrer Spitze stehen Leute von hohen Geistesgaben und hinreißender Beredsamkeit – Leute die nichts zu verlieren haben, die seit zehn Jahren von nichts sehr viel geworden sind, und nun Alles werden wollen. Sie sitzen in ihren Cabinetten und berechnen kalten Blutes, was sie zu hoffen und zu befürchten haben; sie ziehen eine Parallele zwischen ihren Kräften, denen der Umwälzung, und den gegenüberstehenden, der Bestechung. Sie prüfen mit geübtem Auge, wie viel sie daran wagen, wie hoch der Gewinn ist den sie zu hoffen haben, wenn Alles gut ausschlägt, und mit welchem Profit sie sich jedenfalls aus der Schlinge ziehen können, wie auch immer die Würfel fallen mögen. Frankreich ist für sie die Börse, dieser schauderhafte Sündentempel, in dem sie täglich im Kleinem versuchen, was sie einst als große Agioteurs an ihrem Vaterlande und seinen 34 Millionen Einwohnern vollbringen wollen. Ist die Berechnung zu Ende, so wird der Schluß gemacht, und der heißt – Temporisiren oder Durchführen – Aufgeben heißt er nie, dazu ist die Berechnung zu systematisch und der Erfolg zu gewiß.
Diesem drohenden Kolosse gegenüber stehen die conservativen Parteien auf sich selbst beschränkt, strenger in der Kammer als im Volke geschieden. Dieser Unterschied kann nicht auffallen, wenn man erwägt, daß seit 1830 in stets steigender Progression sich die Omnipotenz der Deputirtenkammer, als einzige Staatsgewalt, entwickelte. Das constitutionelle Princip der drei Mächte im Staat ist nach und nach auf die Seite geschoben worden: die Pairskammer hat alle Bedeutung verloren, und die verantwortlichen Minister des Königs sind nach den Bedürfnissen des Augenblicks öfters wechselnde Secretäre, meist gehorsame Ausführer seiner höchsten Befehle geworden. So stehen sich denn in Frankreich König und Deputirtenkammer allein und einzig gegenüber. Das größte Geheimniß der Regierungskunst ist die Erlangung einer Majorität in der Deputirtenkammer, damit sie das Budget votirt, und überwiegender Einfluß auf die Electoralcollegien, damit die Getreuen stets wieder gewählt werden. Diese Operationen anzugeben und in allen ihren Verzweigungen zu leiten, versteht Ludwig Philipp meisterhaft; dieser Kunst verdankt er die Majorität in der Kammer, die einzige, wenn gleich bedeutende, die er in Frankreich für sich hat. Denn darüber macht auch Ludwig Philipp sich keine Illusionen, und sein blasses, kummervolles Antlitz bei Eröffnung der jetzigen Kammer zeugte deutlich davon, daß er gar wohl wisse, das Herz des Volkes sey von ihm abgewandt. Wenn Ludwig Philipp nicht sagen will: Après moi le déluge, muß er mit Angst an die Zukunft seines Hauses denken, denn die Orleanisten, Philippisten, Dynastiker, oder wie sie sich noch nennen werden, bilden das kleinste und schwächste Häuflein unter allen jenen, die zum bevorstehenden Kampf unter ihren Fahnen sich versammeln.
Die Partei, welche der jetzigen Regierung am meisten hilft, ihre eigentliche Stütze, ist die mittlere, begüterte Classe der Bürger von Paris. Sie sind nicht Orleanisten, noch mit dem jetzigen Stande der Dinge zufrieden; doch sind sie Freunde der Ruhe und Ordnung, und werden zur Aufrechterhaltung derselben jeder factischen, positiv etablirten Regierung, welche die Gewalt in Händen hat, ihren Beistand leihen. Sie wollen ihr Hab und Gut, ihre Häuser und Gewerbe, ihre Läden und Manufacturen erhalten. Sie bilden die Nationalgarde, zu deren beschwerlichem Dienst sie sich eben nur aus Liebe zur Ordnung und zum Frieden hergegeben haben. Nun währt es ihnen aber schon zu lange, und Niemand kann läugnen, daß der kriegerische Eifer, der die Legionen der Stadt Paris in den drei Tagen befeuerte, seit zehn Jahren seltsam abgenommen hat. Die geringe Anzahl Nationalgarden, die sich am letztverflossenen 12 Mai versammelten, kann als triftiger Beweis des Angeführten gelten. Dessenungeachtet werden die Bürger von Paris sich in größerer oder geringerer Anzahl jedesmal einfinden, so oft es sich darum handelt, durch die Straßen zu patrouilliren, lärmende Excesse zu unterdrücken, ja wohl auch gegen vereinzelte Aufstände mit bewaffneter Hand Widerstand zu leisten.
Wehe aber der Ruhe und Sicherheit Frankreichs, wenn ihre Erhaltung allein auf der Pariser Nationalgarde beruhen sollte, wenn die lange gegebene und sorgsam gefüllte Mine zum allgemeinen Ausbruch kommt, wenn jene dunkeln Verzweigungen aller Unzufriedenen ans Licht treten und sich die Hand geben werden! Ist der Aufstand allgemein, lodert der Brand von einem Ende Frankreichs zum andern, da zieht sich der Bürger in sein Haus zurück, bringt Familie und Habe in Sicherheit, und überläßt den Kampfplatz der Partei der Bewegung, die, wenn sie im rechten Augenblicke zuschlägt, stets leicht und sicher den Sieg davon tragen wird. Lassen wir nur einen Mann von Geist an die Spitze des Aufstandes treten, der sogleich den gewöhnlichen Verkehr und Umlauf in den Straßen der Hauptstadt wieder herstellt, so ist Paris beruhigt und zufrieden, wie auch immer die neue Regierung heißen möge; die Provinz erhält durch die Mallepost die Decretalien der Metropole, und fügt sich, wie sie sich zu allen Zeiten gefügt hat. Sollte 24 Stunden darauf ein partieller Aufstand sich zu Gunsten der umgestürzten Regierung erheben, so wird die Nationalgarde als Wächterin der bürgerlichen Ordnung die Meuterer einfangen und vor den Gerichtshof stellen.
Dieses Bild ist nicht zu schwarz – es ist die Geschichte der letzten 50 Jahre, die ewig wiederkehren wird, bis Frankreich ausgegohren hat. Der Krater muß ausbrennen: Gott gebe nur, daß die nächsten Felder, Fluren und Saaten nicht mit in den Abgrund gezogen oder durch die Explosion zu tief erschüttert werden. Denn die bleibt nicht aus; ihr Datum steht in den Sternen geschrieben: Ludwig Philipp ist am 6 October 1773 geboren; als höchstes Menschenalter im gewöhnlichen Laufe der Dinge werden 70 bis 80 Jahre angenommen; ich zweifle, daß er eines von beiden erreicht.
Ist er aber abgetreten von der Bühne, dieser meisterhafte Lenker, dann wird die Welt erst sehen, welchen riesengroßen Platz er in ihr eingenommen, und wie unausfüllbar die Lücke ist, die er zurückläßt. Durch Ludwig Philipps Tod berstet bis in seine Grundfesten der Damm, den er mit sicherer Hand der revolutionären Propaganda gesetzt; sie wird unaufhaltsam hervorbrechen, durch beständigen Widerstand geschärft und durch langen Druck wüthender geworden, als je zuvor. Zuerst wird sie sich gegen den wenden, der durch seinen Namen der Erbe ihres Hasses und durch seine neue Stellung ihr natürlicher Feind geworden. Für ihn spricht keiner der Gründe, die seinen Vater auf die höchste Stufe gehoben und auf derselben erhalten haben: weder die Wahl des Volkes, das nicht eingestehen will, daß es sich getäuscht hat, noch eine 15jährige Opposition, die mit ihrem Chef ergraut ist, noch endlich jene tiefe, erfahrungsreiche Kenntniß seines Landes und seiner Leute, die dem Sohn abgehen muß, der nicht durch die herbe und lange Schule des Vaters gegangen. Dem Sohne Ludwig Philipps bleibt nur Ein Weg, um die Krone seines Vaters zu behalten: er muß sein Volk beschäftigen, den Nationalgeist der Franzosen wecken und all dieser beweglichen Masse einen Ablauf eröffnen, daß sie in innerer Gährung sich und ihn nicht verzehre.
Es gibt Eine Frage, die wurzelt fest im Herzen eines jeden Franzosen, und weckt ihn, wäre er auch in lethargischem Schlafe versunken.
Sie gilt allen als die Frage ihrer Nationalehre, als das eigentliche Banner ihres Nationalruhmes. Entfaltet Ferdinand Philipp von Orleans dieses Banner, so hat er ganz Frankreich für sich, alle Parteien verschwinden, sie verschmelzen sich, werden nur Franzosen, und begehren die Rheingränze zurück.
Resumiren wir die nächste Zukunft Frankreichs, und die Alternative ergibt sich von selbst: sie heißt Eroberungskrieg oder Umwälzungen der revolutionären Propaganda.
[1189]
Todes-Anzeige.
Unsere nahen und entfernten Verwandten, Freunde und Bekannten benachrichtigen wir hiemit von dem für uns so schmerzlichen und unerwarteten Hinscheiden unserer innigst geliebten Gattin, Tochter und Schwester,
Emilie von der Mark, geb. le Bret,
mit der Bitte um stille Theilnahme an unserm tiefen Schmerz.
Sie verschied am 27 März, Abends 9 Uhr, nach sechslägigem Krankenlager an einer Lungenentzündung.
München und Augsburg, den 29 März 1840.
A. von der Mark, Major im k. bayer. Generalquartiermeisterstab, in seinem und seiner fünf unmündigen Kinder Namen.
A. B. le Bret, Vater.
Paul le Bret,
Adèle le Bret,
Geschwister.
[1118]
Bei der unterzeichneten Buchhandlung ist vollständig erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Die großen Kirchenversammlungen des 15ten und 16ten Jahrhunderts
in Beziehung auf Kirchenverbesserung geschichtlich und kritisch dargestellt
mit einleitender Uebersicht der frühern Kirchengeschichte
von J. H. v. Wessenberg.
Vier Bände gr. 8. auf schönem weißem Druckpapier. Preis: 10 fl. 48 kr.
Das großh. badische Kirchenblatt vom 15 März d. J. spricht Folgendes darüber:
Mit dem Zeitraume des Wiederauflebens der Künste und Wissenschaften geht auch das fast überall in Europa erwachte segensreiche Bestreben, die durch der Jahrhunderte Finsterniß verdunkelte Christusreligion wieder aufzuhellen und das Kirchenthum auf seine ursprüngliche Einfachheit und Reinheit zurückzuführen, Hand in Hand. Dieser Zeitraum bildet eine Glanzepoche des kirchlichen Lebens, reich an hohen und edeln Geistern, die sich darin zeigen, und mannichfaltig genug an Wechselfällen der Auftritte und Ereignisse.
Der würdige deutsche Kirchenprälat, dessen Namen die Aufschrift des Buches ziert, hat sich nun in den Tagen, da seine Studien und Erfahrungen gereift sind, zur freien Aufgabe gesetzt, diese lehrreiche und hochwichtige Epoche des kirchlichen Lebens und Strebens
seinen gründlichen Forschungen zu unterwerfen und von ihr ein getreues historisches Bild in geistreicher Auffassung zum Frommen der Gegenwart und der Zukunft in die Welt ausgehen zu lassen.
Der erste Band enthält, wie sich der Hr. Verfasser ausdrückt, eine einleitende Uebersicht der frühern Kirchengeschichte (bis zum Beginne des Concils von Constanz), was die Franzosen unbedenklich einen Esprit de l'histoire ecclésiastique nennen würden. Ohne Uebergehung irgend eines Punktes von Wichtigkeit ist hier auf einer geringen Anzahl von Bogen die gesammte Geschichte der christlichen Weltreligion auf eigenthümliche Weise, völlig frei von deutscher Schulmanier, in großen und festen Umrissen entfaltet, welche als schätzbare Prolegomena zu dem Werke dienen.
Daß diese Einleitung sowohl als auch der eigentliche Leib des Buches aus allen vorhandenen Quellen geschöpft worden, versteht sich von selbst; daß aber auch keine der neuesten Forschungen auf dem Gebiet der Kirchengeschichte unberücksichtigt geblieben, muß besonders erwähnt werden.
Der zweite Band enthält die Geschichte der Concilien von Constanz und Basel.
Der dritte die Geschichte des Concils von Trient, und der vierte größtentheils Untersuchungen über dessen Resultate, die meistens bis in unsere Tage hereinspielen.
Es hat zwar nicht an Schriftstellern gefehlt, welche einzeln die Geschichte des einen oder andern dieser Concilien bearbeitet haben, wie denn die Namen L'Enfant und Royko, Sarpi und Pallavicini in dieser Hinsicht bekannt genug sind; allein abgesehen von dem Satze: Duo quum faciunt idem, non est idem, hat der Hr. Verfasser selbst in seinem Vorworte und im vierten Bande, wo er die Geschichtschreiber Paolo Sarpi und Pallavicini seiner Kritik unterzieht, hinlänglich und klar den verschiedenen Gesichtspunkt angedeutet, aus welchem er in einer Zeit, da die staats- und kirchenrechtlichen Wissenschaften viel weiter ausgebildet sind, die in den Bereich seines Werks fallenden Materien und Ereignisse aufgefaßt hat. Es findet daher auch in Ansehung der innern Anlage, der Entwicklung oder Beurtheilung der Gegenstände und des beabsichtigten Zweckes dieser Geschichte keine Verwandtschaft statt mit den oben erwähnten Werken über einzelne Concilieu, da insbesondere die beiden von Sarpi und Pallavicini „gleichsam zwei große Actenstücke in einem Streithandel bilden, dessen Entscheidung der Nachwelt überliefert wurde.“
Mit reinen und festen Begriffen der Christusreligion ausgerüstet und durchdrungen von der so schönen als einfachen Einrichtung der ersten Christenvereine, schritt der Hr. Verfasser, nachdem er sich durch lange und vielseitige Studien vorbereitet hatte, in der lautersten Absicht und frei von aller Parteisucht zur Ausarbeitung eines Werkes, in welchem die Uranfänge und weitern Schicksale unserer Religion und alle Verwandlungen der Kirchenanordnungen seit mehr als 400 Jahren nach allen Seiten hin tageshell beleuchtet sind. Seine Grundsätze, festruhend auf dem Felsen der Christusreligion und auf der Natur des ächten ursprünglichen Kirchenthums, leiten ihn wankellos überall durch die Klippen der Finsterniß, des Wahns, frommer und frivoler Täuschung und Lüge in die Sonnengefilde der Wahrheit, welche ihm stets als höchster Zielpunkt vorschwebt. Nichtsdestoweniger wehet überall der Geist einer rein menschlichen Philosophie, und die versühnende Liebe mildert auch die herbsten Vorwürfe (Objecta), die erörtert werden mußten. Wir fühlen uns bei dem Hrn. Verfasser wie in der Umgebung eines Peter v. Ailly, Kanzlers Gerson, Cardinals L'Allemand und Erzbischofs von Braga Bartholomä de Martyribus.
Ein wesentliches Verdienst des Werkes, besonders in unsern Tagen, dürfte wohl darin liegen, daß die beiden großen Kirchenversammlungen von Constanz und Basel, welche seit dem Concil von Trient mit so vieler Geflissentlichkeit in Hintergrund geschoben wurden, hier wieder mit allen ihren Lichtern und Glanzblicken unter dem Scheffel hervorgezogen und als erneuete Leitgestirne emporgehoben werden. In dieser Abtheilung ist ein Schatz von kernhaft-theologischen und kirchenrechtlichen Kenntnissen aufgeschichtet, von welchen man heute wie in alle Zukunft den wohlthätigsten Gebrauch wird machen können; denn wir wüßten z. B. nicht, wo in festern und schärfern Zügen das Verhältniß der Kirche zum Staate gezeichnet wäre, und eben deßwegen sehen wir das Werk auch als ganz eigentlich de tempore gekommen an.
Die Kirche selbst, wenn sie die häufig ertheilten Winke und die am Schlusse des vierten Bandes eigens dazu bestimmte Mahnung des Hrn. Verfassers beherzigen will, kann für sich die heilsamste Anwendung durch Realisirung der in verklärten Zügen entworfenen Kirchenreform machen – einer Reform, welche der edeln Einfalt der ersten Christenvereine wieder gleichkäme.
Ein reichhaltiges Inhaltsverzeichniß erleichtert das Auffinden des Einzelnen und den Ueberblick zerstreut berührter Materien.
Wir hegen die Hoffnung, daß diese treffliche Darstellung eines Zeitraums hochwichtiger kirchlicher Bestrebungen und Ereignisse überall den Beifall finden werde, den sie in so hohem Grade verdient. – M. im März 1840.
S......n.
Constanz, im März 1840.
C. Glükhers Buchhandlung.
[1141]
Im Verlage von Ebner & Seubert in Stuttgart ist so eben erschienen und durch alle soliden Buchhandlungen Deutschlands, der Schweiz etc. zu beziehen:
Ueber die Herstellung einer allgemeinen christlichen Kirche und ihre Organisirung,
in Ansehung der Glaubenslehre, des Cultus und der Kirchenverfassung.
Ein Versuch zur Beendigung der kirchlichen Wirren der Katholiken und Protestanten von Professor M. Aschenbrenner.
Preis 1 Thlr. 18 gr. oder 2 fl. 48 kr.
Es sind in dieser Schrift die schwebenden Streitfragen der gegenwärtigen Zeit über den historischen oder positiven Offenbarungs- und Vernunftglauben, so wie die kirchlichen Wirren der Katholiken und Protestanten in unbefangene, genaue Untersuchung gezogen und in Aussicht gestellt, daß nur in einer mit Rücksicht auf die Bibel und Vernunft gebildeten allgemeinen christlichen Kirche ein standhafter Friede der streitenden Parteien gehofft werden kann. Der heftige Zwiespalt der Kirchenparteien hat in einzelnen Familien und in den Staaten schon bittere Anfeindungen und mannichfaltige Störungen des bürgerlichen Lebens verursacht. Der unheilbringende Kampf soll auf eine nachhaltige Art beseitigt werden. Religiöse Streitigkeiten können für Vernunftwesen nur durch vernunftgemäße Berichtigung der Streitfragen eine befriedigende Lösung erhalten. Es soll nicht einseitig das Historische und Positive, aber auch nicht einseitig das rationelle Moment der Religion und Kirche geltend gemacht, sondern durch eine unbefangene Forschung beide Momente zu einem befriedigenden Einklang gebracht werden. Da der Zweck der Untersuchung wichtig ist und nicht durch rhetorische Declamationen, sondern durch entscheidende Sachgründe in der genannten Schrift erstrebt wird, so kann auf die Theilnahme des Publicums mit Recht gehofft werden. – Stuttgart, im März 1840.
[77]
In der Unterzeichneten ist erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:
Hohenstaufen.
Ein Cyclus von Liedern und Gedichten von Albert Knapp.
Mit 6 lithographirten Abbildungen.
8. Velinpapier. brosch. Preis 3 fl. 24 kr. oder 2 Rthlr.
Der Hr. Verf. suchte in dieser Schrift sowohl die vornehmsten Data der glorreichen hohenstaufischen Geschichte, als auch die herrliche Umgegend jenes Berges, nebst mehreren dazu gehörigen Denkmalen des Mittelalters, dem deutschen Leser in verschiedenartiger Form darzustellen. Die Hauptgesichtspunkte zur Betrachtung jenes denkwürdigen Zeitabschnittes sind in der Vorrede hervorgehoben, und werden den Unkundigern das Verständniß der einzelnen Partien erleichtern. Wenn dieses Buch sich namentlich den Besuchern des herrlichen Hohenstaufen zum freundlichen Begleiter anbietet, so werden dieselben gerade auf jener begeisternden und doch so tiefe Wehmuth erregenden Höhe die mit dem Lichte des Christenthums beleuchtete Natur und Geschichte wohl um so weniger verschmähen. – Stuttgart und Tübingen.
J. G. Cotta'sche Buchhandlung.
[1056]
Das Conversations-Lexikon
in der Leipziger Originalauflage behauptet trotz aller Concurrenz und der vielen Nachahmungen und Nachbildungen seinen Vorrang vor allen ähnlichen Werken und findet fortwährend den größten Absatz unter allen Classen des gebildeten Publicums. Von der achten Original-Auflage in 12 Bänden erschien ein neuer Abdruck, von dem vollständige Exemplare auf Druckpapier 16 Thlr., auf Schreibp. 24 Thlr., auf Velinp. 36 Thlr. kosten. Weniger Bemittelte können aber auch die einzelnen Bände, in Terminen wie sie ihnen am besten passen, in einem neuen Abonnement erhalten, wo dann der Band auf Druckp. 1 Thlr. 8 gr., auf Schreibp. 2 Thlr., auf Velinp. 3 Thlr. kostet.
Den Reichthum des Conv.-Lex. zeigt das für jeden Besitzer der achten Auflage unentbehrliche Universal-Register, das auf 18 Bogen in dreispaltigen Columnen gegen 70,000 Personen und Gegenstände nachweist, worüber Mittheilungen im Conv.- Lex. sich finden. Es kostet auf Druckp. 16 gr., auf Schreibp. 1 Thlr., auf Velinp. 1 Thlr. 12 gr.
Ein Supplement zu der achten Auflage des Conv.-Lex., so wie zu allen frühern, allen Nachdrucken und Nachbildungen desselben, gibt das auch für sich bestehende und in sich abgeschlossene Conversations-Lexikon der Gegenwart.
Es erscheint in 4 Bänden und in Heften von 10 Bogen, deren jedes auf Druckp. 8 gr., auf Schreibp. 12 gr., auf Velinp. 18 gr. kostet; 20 Hefte (A-Mi) sind bereits erschienen. Es ist nicht nur ein Werk zum Nachschlagen, sondern zugleich ein durch gewandte Darstellung anziehendes Lesebuch über alles, was die Gegenwart bewegt.
Leipzig, im März 1840.
F. A. Brockhaus.
[996]
In der Buchhandlung von Gottlieb Haase Söhne in Prag ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen (in Augsburg in der Matth. Rieger'schen und in der K. Kollmann'schen Buchhandlung) zu beziehen:
Die Salze,
aus dem elektro-chemischen Gesichtspunkte betrachtet von Dr. J. G. Köhler,
k. k. Professor an der Universität zu Prag.
Gr. 8. brosch. 12 gr.
Inhalt: Von den Salzen überhaupt. – Von den Salzen insbesondere, und zwar: 1) Sauerstoffsalze; 2) Schwefelsalze; 3) Fluorsalze; 4) Chlorsalze; 5) Bromsalze; 6) Jodsalze; 7) Selensalze; 8) Tellursalze; 9) Cyansalze.
[991]
Prof. Courtins Schriften für junge Kaufleute.
Bei Weise & Stoppani in Stuttgart ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Allgemeiner Schlüssel zur einfachen und doppelten Buchhaltung,
oder die Kunst, in auffallend kurzer Zeit die kaufmännische Buchführung in allen ihren Theilen gründlich zu erlernen.
Von Prof. Karl Courtin.
Zehnte, vermehrte Auflage.
8. br. Pr. 36 kr. od. 9 gr.
Dieses Werkchen erlebte in 6 Jahren zehn neue Auflagen – ein Beweis seiner vorzüglichen Brauchbarkeit.
Von demselben Verfasser erschienen früher:
Allgemeiner Schlüssel zur kaufmännischen Correspondenz,
oder gründlicher Leitfaden zum Geschäftsstyl, in einer reichhaltigen Sammlung deutscher und französischer Originalbriefe über eine Reihenfolge von Geschäften; nebst Erklärung der sich daraus ergebenden ersten Buchungen, so wie sämmtlicher darin vorkommenden Kunstausdrücke, und einer allgemeinen, die Regeln des kaufmännischen Briefwechsels enthaltenden Einleitung.
Von Prof. Karl Courtin.
Zweite verm. u. verbess. Auflage.
Gr. 8. br. 1 fl. 30 kr. od. 1 Rthlr.
Allgemeiner Schlüssel zur Rechenkunst,
oder deutliche Anleitung, um in ungewöhnlich kurzer Zeit sämmtliche, im geselligen und kaufmännischen Verkehr vorkommende Rechnungsarten gründlich zu erlernen. Für Schulen und zum Selbstunterricht.
Von Prof. Karl Courtin.
Zweite, sorgfältig durchgesehene Auflage.
8. brosch. Preis 54 kr. od. 12 gr.
Die günstigsten Beurtheilungen dieser Schriften, so wie das öftere Erscheinen neuer Auflagen enthalten uns aller weiteren Empfehlungen derselben.
Weise & Stoppani.
[953]
Bei E. H. Schröder in Berlin ist eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Levin, Dr. J., Vergleichende Darstellung der von den Hausthieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten. Nach seiner von der med. Facultät zu Berlin gekrönten Preisschrift. Gr. 8. à 1 Rthlr. 12 gGr.
[941]
So eben ist bei Herold in Hamburg erschienen:
Der Matador. Eine Schilderung aus der jüngsten Vergangenheit Spaniens, von Maria Norden. Zwei Bde. mit Vign. 8. 1840. 2 2/3 Rthlr.
☞ Den Lesern von Rellstab's Jahr 1812 wird hier ein gleich ergreifendes Gemälde aus dem Spanischen Freiheitskriege geliefert.
[1016-17]
In unserm Verlage ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Platonis opera omnia. Recognov. Jo. G. Baiterus, Jo. Casp. Orellius, Aug. Guilielmus Winkelmannus. Edit. in us. scholar. 16.
Vol. I. Eutyphro. Apologia Socratis Crito. Editio altera. 27 kr.
Vol. II. Phaedo, item incertorum auc torum Theages et Erastae. Edit. altera. 36 kr.
Vol. III. Theaetetus. 36 kr.
Vol. IV. Sophista. 27 kr.
Vol. V. Euthydemus et Protagoras. 27 kr.
Vol. VI. Hippias minor, Cratylus 27 kr.
Vol. VII. Gorgias et Io. 40 kr.
Vol. VIII. Philebus. 27 kr.
Vol. IX. Meno et Alcibiades I. 27 kr.
Vol. X. Alcibiades II. Charmides et Laches. 27 kr.
Vol. XI. Lysis, Menexenus et Hipparchus. 27 kr.
Vol. XII. Politicus et Minos. 36 kr.
Zürich, März 1840.
Meyer & Zeiler.
[946]
Bei Wilh. Engelmann in Leipzig ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Novellen von Karl Bahrs.
Drei Theile:
1r Thl.: Das Elfenkind. – Der Jude in Rom.
2r Thl.: Bojar und Fürst. – Das Geheimniß.
3r Thl.: Die unterbrochene Brautwerbung. – Das Meteor.
8. 1840. brosch, 2 Rthlr. 12 gr.