Bogatzky, Carl Heinrich von: Güldenes Schatz-Kästlein der Kinder GOttes, deren Schatz im Himmel ist. Halle, 1755.25. Mart. Entsündige mich mit Ysopen, daß ich rein werde, wasche mich, daß Ich kriech', Erlöser, dir zu Füssen, richt mich durch Gnade wieder auf, Und darf ich deine Wunden küssen, so wird der Sünden Meng und Hauf, Ob sie gleich noch so Blut-roth ist, doch weiß wie Schnee und Wolle werden: Verstoß nur nicht mich Asch und Erden, der du der Sünder Heyland bist. II. Theil Num. 283. v. 5. s. a. II. Theil Num. 512. NB. v. 9. 25. Mart. Entſündige mich mit Yſopen, daß ich rein werde, waſche mich, daß Ich kriech’, Erlöſer, dir zu Füſſen, richt mich durch Gnade wieder auf, Und darf ich deine Wunden küſſen, ſo wird der Sünden Meng und Hauf, Ob ſie gleich noch ſo Blut-roth iſt, doch weiß wie Schnee und Wolle werden: Verſtoß nur nicht mich Aſch und Erden, der du der Sünder Heyland biſt. II. Theil Num. 283. v. 5. ſ. a. II. Theil Num. 512. NB. v. 9. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0096" n="84"/> <div n="2"> <dateline>25. <hi rendition="#aq">Mart.</hi></dateline><lb/> <p><hi rendition="#in">E</hi><hi rendition="#fr">ntſündige mich mit Yſopen, daß ich rein werde, waſche mich, daß<lb/> ich Schnee-weiß werde: Verbirge dein Antlitz von meinen Sün-<lb/> den, und tilge meine Miſſethat.</hi> Pſ. 51, 9. 11. Göttl. Antw. <hi rendition="#fr">Wenn eure<lb/> Sünde gleich Blut-roth iſt, ſoll ſie doch Schnee-weiß werden, und<lb/> wenn ſie gleich iſt, wie Roſinfarbe, ſoll ſie doch wie Wolle werden.</hi><lb/> Jeſ. 1, 18. <hi rendition="#fr">Ich vertilge deine Miſſethat, wie eine Wolke, u. deine Sün-<lb/> de, wie den Nebel: Kehre dich zu mir, denn ich erlöſe dich.</hi> Eſ. 44, 22.<lb/> Wenn du geſtrauchelt, bleib nicht weg von Chriſto, ſo du nicht wieder wilſt<lb/> unters Geſetz kommen, ſondern beuge dich bald, der Verzug machts ſchlimmer,<lb/> und ſuche in ſeinem Blute Vergebung. So iſts bald vergeben, ja wird dir<lb/> nicht zugerechnet werden, und du bleibeſt im Friede, und wirſt nicht ſicherer,<lb/> ſondern nur kindlicher werden, und mehr Glaubenskraft bekommen. So<lb/> komme nun bald, wie du biſt und kanſt, ſolte es auch nur kriechend ſeyn.</p><lb/> <lg type="poem"> <l>Ich kriech’, Erlöſer, dir zu Füſſen, richt mich durch Gnade wieder auf,</l><lb/> <l>Und darf ich deine Wunden küſſen, ſo wird der Sünden Meng und Hauf,</l><lb/> <l>Ob ſie gleich noch ſo Blut-roth iſt, doch weiß wie Schnee und Wolle werden:</l><lb/> <l>Verſtoß nur nicht mich Aſch und Erden, der du der <hi rendition="#fr">Sünder Heyland</hi> biſt.</l><lb/> <l> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">II.</hi> Theil <hi rendition="#aq">Num.</hi> 283. v. 5. ſ. a. <hi rendition="#aq">II.</hi> Theil <hi rendition="#aq">Num.</hi> 512. <hi rendition="#aq">NB.</hi> v. 9.</hi> </l> </lg> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [84/0096]
25. Mart.
Entſündige mich mit Yſopen, daß ich rein werde, waſche mich, daß
ich Schnee-weiß werde: Verbirge dein Antlitz von meinen Sün-
den, und tilge meine Miſſethat. Pſ. 51, 9. 11. Göttl. Antw. Wenn eure
Sünde gleich Blut-roth iſt, ſoll ſie doch Schnee-weiß werden, und
wenn ſie gleich iſt, wie Roſinfarbe, ſoll ſie doch wie Wolle werden.
Jeſ. 1, 18. Ich vertilge deine Miſſethat, wie eine Wolke, u. deine Sün-
de, wie den Nebel: Kehre dich zu mir, denn ich erlöſe dich. Eſ. 44, 22.
Wenn du geſtrauchelt, bleib nicht weg von Chriſto, ſo du nicht wieder wilſt
unters Geſetz kommen, ſondern beuge dich bald, der Verzug machts ſchlimmer,
und ſuche in ſeinem Blute Vergebung. So iſts bald vergeben, ja wird dir
nicht zugerechnet werden, und du bleibeſt im Friede, und wirſt nicht ſicherer,
ſondern nur kindlicher werden, und mehr Glaubenskraft bekommen. So
komme nun bald, wie du biſt und kanſt, ſolte es auch nur kriechend ſeyn.
Ich kriech’, Erlöſer, dir zu Füſſen, richt mich durch Gnade wieder auf,
Und darf ich deine Wunden küſſen, ſo wird der Sünden Meng und Hauf,
Ob ſie gleich noch ſo Blut-roth iſt, doch weiß wie Schnee und Wolle werden:
Verſtoß nur nicht mich Aſch und Erden, der du der Sünder Heyland biſt.
II. Theil Num. 283. v. 5. ſ. a. II. Theil Num. 512. NB. v. 9.
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