ihre Brauchbarkeit auf so vereinzelte Fälle beschränkt, dass dieselben keine allgemeinere Anwendung fanden. (Fig. 85.)
Im Oriente, bei dessen Völkern eine Streitweise üblich war, die Beweglichkeit zur ersten Bedingung hatte, war man allen Schutzwaffen abhold, welche dieselbe irgend beeinträchtigen konnte. Ebenso wie der steife Brustharnisch nie angenommen wurde, ebensowenig fand der geschobene Handschuh je Eingang. Der bestgerüstete Mann trug an der rechten Hand einen leichten Blechhandschuh (elwan), der den ganzen Unterarm deckte; die Hand aber steckte in einem
[Abbildung]
Fig. 85.
Eisenhandschuh mit vollständiger Deckung der inneren Handfläche, an den Fingern mit scharfen Spitzen besetzt. Italienisch um 1570.
[Abbildung]
Fig. 86.
Eiserne Armschiene zu einer türkischen Ausrüstung gehörig, mit Fäustling aus rotem Damast, des Sultans Solimans I. (1494--1566), gekehlt und reich in Gold tauschiert. Beutestück nach dem Abzuge der Türken von Wien 1529. Die Schiene ist in geöff- netem Zustande gezeichnet.
Fäustling, der an der Streckseite mit Panzerzeug benäht, unterhalb aber mit Damast- oder anderem Wollstoff überzogen war. (Fig. 86.)
4. Der Handschuh.
ihre Brauchbarkeit auf so vereinzelte Fälle beschränkt, daſs dieselben keine allgemeinere Anwendung fanden. (Fig. 85.)
Im Oriente, bei dessen Völkern eine Streitweise üblich war, die Beweglichkeit zur ersten Bedingung hatte, war man allen Schutzwaffen abhold, welche dieselbe irgend beeinträchtigen konnte. Ebenso wie der steife Brustharnisch nie angenommen wurde, ebensowenig fand der geschobene Handschuh je Eingang. Der bestgerüstete Mann trug an der rechten Hand einen leichten Blechhandschuh (elwân), der den ganzen Unterarm deckte; die Hand aber steckte in einem
[Abbildung]
Fig. 85.
Eisenhandschuh mit vollständiger Deckung der inneren Handfläche, an den Fingern mit scharfen Spitzen besetzt. Italienisch um 1570.
[Abbildung]
Fig. 86.
Eiserne Armschiene zu einer türkischen Ausrüstung gehörig, mit Fäustling aus rotem Damast, des Sultans Solimans I. (1494—1566), gekehlt und reich in Gold tauschiert. Beutestück nach dem Abzuge der Türken von Wien 1529. Die Schiene ist in geöff- netem Zustande gezeichnet.
Fäustling, der an der Streckseite mit Panzerzeug benäht, unterhalb aber mit Damast- oder anderem Wollstoff überzogen war. (Fig. 86.)
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0103"n="85"/><fwplace="top"type="header">4. Der Handschuh.</fw><lb/>
ihre Brauchbarkeit auf so vereinzelte Fälle beschränkt, daſs dieselben<lb/>
keine allgemeinere Anwendung fanden. (Fig. 85.)</p><lb/><p>Im Oriente, bei dessen Völkern eine Streitweise üblich war, die<lb/>
Beweglichkeit zur ersten Bedingung hatte, war man allen Schutzwaffen<lb/>
abhold, welche dieselbe irgend beeinträchtigen konnte. Ebenso wie<lb/>
der steife Brustharnisch nie angenommen wurde, ebensowenig fand<lb/>
der geschobene Handschuh je Eingang. Der bestgerüstete Mann<lb/>
trug an der rechten Hand einen leichten Blechhandschuh (elwân),<lb/>
der den ganzen Unterarm deckte; die Hand aber steckte in einem<lb/><figure><head><hirendition="#g">Fig</hi>. 85.</head><p><hirendition="#g">Eisenhandschuh</hi> mit vollständiger Deckung der inneren<lb/>
Handfläche, an den Fingern mit scharfen Spitzen besetzt. Italienisch<lb/>
um 1570.</p></figure><lb/><figure><head><hirendition="#g">Fig</hi>. 86.</head><p><hirendition="#g">Eiserne Armschiene</hi> zu einer türkischen Ausrüstung<lb/>
gehörig, mit Fäustling aus rotem Damast, des Sultans <hirendition="#g">Solimans</hi> I.<lb/>
(1494—1566), gekehlt und reich in Gold tauschiert. Beutestück nach<lb/>
dem Abzuge der Türken von Wien 1529. Die Schiene ist in geöff-<lb/>
netem Zustande gezeichnet.</p></figure><lb/>
Fäustling, der an der Streckseite mit Panzerzeug benäht, unterhalb<lb/>
aber mit Damast- oder anderem Wollstoff überzogen war. (Fig. 86.)<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[85/0103]
4. Der Handschuh.
ihre Brauchbarkeit auf so vereinzelte Fälle beschränkt, daſs dieselben
keine allgemeinere Anwendung fanden. (Fig. 85.)
Im Oriente, bei dessen Völkern eine Streitweise üblich war, die
Beweglichkeit zur ersten Bedingung hatte, war man allen Schutzwaffen
abhold, welche dieselbe irgend beeinträchtigen konnte. Ebenso wie
der steife Brustharnisch nie angenommen wurde, ebensowenig fand
der geschobene Handschuh je Eingang. Der bestgerüstete Mann
trug an der rechten Hand einen leichten Blechhandschuh (elwân),
der den ganzen Unterarm deckte; die Hand aber steckte in einem
[Abbildung Fig. 85. Eisenhandschuh mit vollständiger Deckung der inneren
Handfläche, an den Fingern mit scharfen Spitzen besetzt. Italienisch
um 1570.]
[Abbildung Fig. 86. Eiserne Armschiene zu einer türkischen Ausrüstung
gehörig, mit Fäustling aus rotem Damast, des Sultans Solimans I.
(1494—1566), gekehlt und reich in Gold tauschiert. Beutestück nach
dem Abzuge der Türken von Wien 1529. Die Schiene ist in geöff-
netem Zustande gezeichnet.]
Fäustling, der an der Streckseite mit Panzerzeug benäht, unterhalb
aber mit Damast- oder anderem Wollstoff überzogen war. (Fig. 86.)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Boeheim, Wendelin: Handbuch der Waffenkunde. Leipzig, 1890, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boeheim_waffenkunde_1890/103>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.