Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Boeck, Josef Phileas: Marmorirkunst. 2. Aufl. Wien u. a., 1896.

Bild:
<< vorherige Seite

glättet, und wieder aufgerollt, oder durch einen besonderen
Schneideapparat gleich in Bogen geschnitten, so daß etwa
12 Maschinen nur eine Person zur Bedienung nöthig haben.

[Abbildung] Fig. 44.

Steinglättemaschine für endloses Papier und Bogen.

Der Druck wird durch ein an der Decke befindliches Schwung-
brett ausgeübt und dann kann durch eine Spannschraube beliebig
vergrößert oder verkleinert werden. Die Glättstange der
Glättmaschine gleitet zwischen zwei seitlich angebrachten

glaͤttet, und wieder aufgerollt, oder durch einen besonderen
Schneideapparat gleich in Bogen geschnitten, so daß etwa
12 Maschinen nur eine Person zur Bedienung noͤthig haben.

[Abbildung] Fig. 44.

Steinglaͤttemaschine fuͤr endloses Papier und Bogen.

Der Druck wird durch ein an der Decke befindliches Schwung-
brett ausgeuͤbt und dann kann durch eine Spannschraube beliebig
vergroͤßert oder verkleinert werden. Die Glaͤttstange der
Glaͤttmaschine gleitet zwischen zwei seitlich angebrachten

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0143" n="134"/>
gla&#x0364;ttet, und wieder aufgerollt, oder
                             durch einen besonderen<lb/>
Schneideapparat gleich in Bogen geschnitten,
                             so daß etwa<lb/>
12 Maschinen nur eine Person zur Bedienung
                             no&#x0364;thig haben.<lb/><figure><head>Fig. 44.</head><lb/><p>Steingla&#x0364;ttemaschine fu&#x0364;r endloses Papier und
                                     Bogen.</p></figure><lb/>
Der Druck wird durch ein an der Decke befindliches
                             Schwung-<lb/>
brett ausgeu&#x0364;bt und dann kann durch eine
                             Spannschraube beliebig<lb/>
vergro&#x0364;ßert oder verkleinert werden.
                             Die Gla&#x0364;ttstange der<lb/>
Gla&#x0364;ttmaschine gleitet zwischen
                             zwei seitlich angebrachten
</p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[134/0143] glaͤttet, und wieder aufgerollt, oder durch einen besonderen Schneideapparat gleich in Bogen geschnitten, so daß etwa 12 Maschinen nur eine Person zur Bedienung noͤthig haben. [Abbildung Fig. 44. Steinglaͤttemaschine fuͤr endloses Papier und Bogen. ] Der Druck wird durch ein an der Decke befindliches Schwung- brett ausgeuͤbt und dann kann durch eine Spannschraube beliebig vergroͤßert oder verkleinert werden. Die Glaͤttstange der Glaͤttmaschine gleitet zwischen zwei seitlich angebrachten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Thomas Gloning: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-07-22T15:09:30Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Marc Kuse: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-07-22T15:09:30Z)
Thomas Gloning: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-07-22T15:09:30Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • langes s (ſ): als s transkribiert



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/boeck_marmorirkunst_1896
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/boeck_marmorirkunst_1896/143
Zitationshilfe: Boeck, Josef Phileas: Marmorirkunst. 2. Aufl. Wien u. a., 1896, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boeck_marmorirkunst_1896/143>, abgerufen am 24.11.2024.