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Boeck, Josef Phileas: Marmorirkunst. 2. Aufl. Wien u. a., 1896.

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der Gabel f2 sich befindet, wird gleichfalls vorwärts ge-
schoben, so daß der geschränkte Riemen von der festen Scheibe
abgerückt wird, während der offene Riemen darauf geschoben
wird. Der Schlitten 2 läuft danach zurück, bis die Mutter
22 gegen die hintere Zwinge der Gabel f2 trifft und der
Schlitten am hinteren Ende seiner Bahn zum Stillstand
kommt. Bei der Beendigung der Vorwärtsbewegung der Ausrück-
gabel g2 wird auch der Hebel 66 in seine normale Stellung
vorwärts geschwungen.

Damit kein zu starker Zug auf das Papier ausgeübt
wird, wenn dasselbe vom Greifer des Schlittens 2 erfaßt
und von der Rolle abgezogen wird, sind Vorkehrungen ge-
troffen, um so viel Papier von der Rolle C abzuwickeln, als
der Länge einer Vorwärtsbewegung des Schlittens entspricht.
Beim Eintreffen des Rahmens E am hinteren Ende seiner
Bahn trifft die Mutter 22 dieses Rahmens gegen die hintere
Zwinge der Riemenausrückung g1, welche zu dieser Zeit
dicht vor der Zwinge der Ausrückung liegt und indem beide
Zwingen gleichzeitig verschoben werden, wird der offene
Riemen von der festen Scheibe abgestreift und der geschränkte
Riemen auf dieselbe aufgeschoben, wonach die Rückzugs-
bewegung des Rahmens E beginnt, bis derselbe in seine
normale Stellung zurückgekehrt ist, wobei dann ein Ansatz
am Rahmen die Ausrückung f4 trifft und den geschränkten
Riemen o4 auf seine Losscheibe schiebt. Wie aus Fig. 32
ersichtlich, trägt die vordere der die Rahmenschnüre tragende
Rolle 121 auf ihren beiden Enden Zahnrädchen 122 und
ein entsprechender Theil der Laufschienen 124 am Maschinen-
gestell X, auf denen die Zahnrädchen während der ersten
Hälfte der Vorwärtsbewegung des Rahmens E laufen, ist
als Zahnstange ausgebildet. Bei der Rückwärtsbewegung
des Rahmens E während der zweiten Hälfte seines Laufes,
wird die Rolle 121 durch die Zahnrädchen in rückwärts
drehende Bewegung versetzt, und die Schnüre erhalten eine
ganz umgekehrte Bewegungsrichtung.

Da zu dieser Zeit kein Papier auf den Schnüren liegt,
so entsteht durch diese umgekehrte Bewegung keinerlei Nach-

der Gabel f2 sich befindet, wird gleichfalls vorwaͤrts ge-
schoben, so daß der geschraͤnkte Riemen von der festen Scheibe
abgeruͤckt wird, waͤhrend der offene Riemen darauf geschoben
wird. Der Schlitten 2 laͤuft danach zuruͤck, bis die Mutter
22 gegen die hintere Zwinge der Gabel f2 trifft und der
Schlitten am hinteren Ende seiner Bahn zum Stillstand
kommt. Bei der Beendigung der Vorwaͤrtsbewegung der Ausruͤck-
gabel g2 wird auch der Hebel 66 in seine normale Stellung
vorwaͤrts geschwungen.

Damit kein zu starker Zug auf das Papier ausgeuͤbt
wird, wenn dasselbe vom Greifer des Schlittens 2 erfaßt
und von der Rolle abgezogen wird, sind Vorkehrungen ge-
troffen, um so viel Papier von der Rolle C abzuwickeln, als
der Laͤnge einer Vorwaͤrtsbewegung des Schlittens entspricht.
Beim Eintreffen des Rahmens E am hinteren Ende seiner
Bahn trifft die Mutter 22 dieses Rahmens gegen die hintere
Zwinge der Riemenausruͤckung g1, welche zu dieser Zeit
dicht vor der Zwinge der Ausruͤckung liegt und indem beide
Zwingen gleichzeitig verschoben werden, wird der offene
Riemen von der festen Scheibe abgestreift und der geschraͤnkte
Riemen auf dieselbe aufgeschoben, wonach die Ruͤckzugs-
bewegung des Rahmens E beginnt, bis derselbe in seine
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Riemen o4 auf seine Losscheibe schiebt. Wie aus Fig. 32
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Rolle 121 auf ihren beiden Enden Zahnraͤdchen 122 und
ein entsprechender Theil der Laufschienen 124 am Maschinen-
gestell X, auf denen die Zahnraͤdchen waͤhrend der ersten
Haͤlfte der Vorwaͤrtsbewegung des Rahmens E laufen, ist
als Zahnstange ausgebildet. Bei der Ruͤckwaͤrtsbewegung
des Rahmens E waͤhrend der zweiten Haͤlfte seines Laufes,
wird die Rolle 121 durch die Zahnraͤdchen in ruͤckwaͤrts
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so entsteht durch diese umgekehrte Bewegung keinerlei Nach-

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[125/0134] der Gabel f2 sich befindet, wird gleichfalls vorwaͤrts ge- schoben, so daß der geschraͤnkte Riemen von der festen Scheibe abgeruͤckt wird, waͤhrend der offene Riemen darauf geschoben wird. Der Schlitten 2 laͤuft danach zuruͤck, bis die Mutter 22 gegen die hintere Zwinge der Gabel f2 trifft und der Schlitten am hinteren Ende seiner Bahn zum Stillstand kommt. Bei der Beendigung der Vorwaͤrtsbewegung der Ausruͤck- gabel g2 wird auch der Hebel 66 in seine normale Stellung vorwaͤrts geschwungen. Damit kein zu starker Zug auf das Papier ausgeuͤbt wird, wenn dasselbe vom Greifer des Schlittens 2 erfaßt und von der Rolle abgezogen wird, sind Vorkehrungen ge- troffen, um so viel Papier von der Rolle C abzuwickeln, als der Laͤnge einer Vorwaͤrtsbewegung des Schlittens entspricht. Beim Eintreffen des Rahmens E am hinteren Ende seiner Bahn trifft die Mutter 22 dieses Rahmens gegen die hintere Zwinge der Riemenausruͤckung g1, welche zu dieser Zeit dicht vor der Zwinge der Ausruͤckung liegt und indem beide Zwingen gleichzeitig verschoben werden, wird der offene Riemen von der festen Scheibe abgestreift und der geschraͤnkte Riemen auf dieselbe aufgeschoben, wonach die Ruͤckzugs- bewegung des Rahmens E beginnt, bis derselbe in seine normale Stellung zuruͤckgekehrt ist, wobei dann ein Ansatz am Rahmen die Ausruͤckung f4 trifft und den geschraͤnkten Riemen o4 auf seine Losscheibe schiebt. Wie aus Fig. 32 ersichtlich, traͤgt die vordere der die Rahmenschnuͤre tragende Rolle 121 auf ihren beiden Enden Zahnraͤdchen 122 und ein entsprechender Theil der Laufschienen 124 am Maschinen- gestell X, auf denen die Zahnraͤdchen waͤhrend der ersten Haͤlfte der Vorwaͤrtsbewegung des Rahmens E laufen, ist als Zahnstange ausgebildet. Bei der Ruͤckwaͤrtsbewegung des Rahmens E waͤhrend der zweiten Haͤlfte seines Laufes, wird die Rolle 121 durch die Zahnraͤdchen in ruͤckwaͤrts drehende Bewegung versetzt, und die Schnuͤre erhalten eine ganz umgekehrte Bewegungsrichtung. Da zu dieser Zeit kein Papier auf den Schnuͤren liegt, so entsteht durch diese umgekehrte Bewegung keinerlei Nach-

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Zitationshilfe: Boeck, Josef Phileas: Marmorirkunst. 2. Aufl. Wien u. a., 1896, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boeck_marmorirkunst_1896/134>, abgerufen am 24.11.2024.