Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen, 1868.Die Statshoheit im Verhältniß zum Land. Gebietshoheit. 355. Die Statsdienstbarkeiten bestehen entweder darin, daß der dienende Die erstern Dienstbarkeiten bestehen im Nichtthun (in non faciendo) und 356. Negative Dienstbarkeiten sind: a) die Beschränkung eines States in der Größe seines Heeres oder in der Anlage und Zahl seiner Kriegsschiffe oder in der von Festungen u. s. f., b) die Verpflichtung eines Stats, sich jeder an sich begründeten Gerichtsbarkeit über die Angehörigen des berechtigten States zu enthalten, c) die Schranken, welche der Ausübung der Kirchenhoheit aus Rück- sicht auf den berechtigten Stat gesetzt werden, d) die theilweise Befreiung gewisser Körperschaften, Stiftungen oder Stände von der Steuerpflicht in dem dienenden State, wenn dieselbe mit Rücksicht auf einen berechtigten Nachbarstat zugestan- den worden ist, e) die Verhinderung von Zollstationen zu Gunsten des freien Grenz- verkehrs der Nachbarn. Es sind das nur einzelne Beispiele, welche öfter vorkommen und meistens in 357. Beispiele von positiven Dienstbarkeiten sind: a) das Recht eines fremden Stats, die inländischen Straßen zu seinen Truppenmärschen zu benutzen (Etappenstraßen), b) das Recht eines fremden Stats, einen inländischen Gebietstheil unter Umständen mit seinen Truppen zu besetzen, Die Statshoheit im Verhältniß zum Land. Gebietshoheit. 355. Die Statsdienſtbarkeiten beſtehen entweder darin, daß der dienende Die erſtern Dienſtbarkeiten beſtehen im Nichtthun (in non faciendo) und 356. Negative Dienſtbarkeiten ſind: a) die Beſchränkung eines States in der Größe ſeines Heeres oder in der Anlage und Zahl ſeiner Kriegsſchiffe oder in der von Feſtungen u. ſ. f., b) die Verpflichtung eines Stats, ſich jeder an ſich begründeten Gerichtsbarkeit über die Angehörigen des berechtigten States zu enthalten, c) die Schranken, welche der Ausübung der Kirchenhoheit aus Rück- ſicht auf den berechtigten Stat geſetzt werden, d) die theilweiſe Befreiung gewiſſer Körperſchaften, Stiftungen oder Stände von der Steuerpflicht in dem dienenden State, wenn dieſelbe mit Rückſicht auf einen berechtigten Nachbarſtat zugeſtan- den worden iſt, e) die Verhinderung von Zollſtationen zu Gunſten des freien Grenz- verkehrs der Nachbarn. Es ſind das nur einzelne Beiſpiele, welche öfter vorkommen und meiſtens in 357. Beiſpiele von poſitiven Dienſtbarkeiten ſind: a) das Recht eines fremden Stats, die inländiſchen Straßen zu ſeinen Truppenmärſchen zu benutzen (Etappenſtraßen), b) das Recht eines fremden Stats, einen inländiſchen Gebietstheil unter Umſtänden mit ſeinen Truppen zu beſetzen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0227" n="205"/> <fw place="top" type="header">Die Statshoheit im Verhältniß zum Land. 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Die Statshoheit im Verhältniß zum Land. Gebietshoheit.
355.
Die Statsdienſtbarkeiten beſtehen entweder darin, daß der dienende
Stat um derſelben willen verhindert wird, ſeine Statshoheit in einer be-
ſtimmten Richtung vollſtändig auszuüben oder darin, daß derſelbe genöthigt
wird, eine ſtatliche Action des fremden berechtigten States innerhalb ſeines
Gebietes zu dulden, die er ohne die Dienſtbarkeit verwehren dürfte.
Die erſtern Dienſtbarkeiten beſtehen im Nichtthun (in non faciendo) und
ſind von negativer Wirkung, die letztern dagegen ſind poſitiv und beſtehn im
Dulden eines Thuns (in patiendo) von Seite des berechtigten Stats.
356.
Negative Dienſtbarkeiten ſind:
a) die Beſchränkung eines States in der Größe ſeines Heeres
oder in der Anlage und Zahl ſeiner Kriegsſchiffe oder in der von
Feſtungen u. ſ. f.,
b) die Verpflichtung eines Stats, ſich jeder an ſich begründeten
Gerichtsbarkeit über die Angehörigen des berechtigten States zu
enthalten,
c) die Schranken, welche der Ausübung der Kirchenhoheit aus Rück-
ſicht auf den berechtigten Stat geſetzt werden,
d) die theilweiſe Befreiung gewiſſer Körperſchaften, Stiftungen oder
Stände von der Steuerpflicht in dem dienenden State, wenn
dieſelbe mit Rückſicht auf einen berechtigten Nachbarſtat zugeſtan-
den worden iſt,
e) die Verhinderung von Zollſtationen zu Gunſten des freien Grenz-
verkehrs der Nachbarn.
Es ſind das nur einzelne Beiſpiele, welche öfter vorkommen und meiſtens in
Friedensverträgen näher beſtimmt oder bei Gebietsabtretungen vorbehalten worden
ſind.
357.
Beiſpiele von poſitiven Dienſtbarkeiten ſind:
a) das Recht eines fremden Stats, die inländiſchen Straßen zu
ſeinen Truppenmärſchen zu benutzen (Etappenſtraßen),
b) das Recht eines fremden Stats, einen inländiſchen Gebietstheil
unter Umſtänden mit ſeinen Truppen zu beſetzen,
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