Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen, 1868.Vorwort. einer gesetzähnlichen Formulirung ergänzen will, sich als brauchbar erweisenwird, so wird wohl auch eine Uebersetzung in englischer Sprache nicht ausbleiben. So möge denn das Buch seinem freundlichen Pathen keine Schande Heidelberg, im September 1867. Vorwort. einer geſetzähnlichen Formulirung ergänzen will, ſich als brauchbar erweiſenwird, ſo wird wohl auch eine Ueberſetzung in engliſcher Sprache nicht ausbleiben. So möge denn das Buch ſeinem freundlichen Pathen keine Schande Heidelberg, im September 1867. <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0016" n="VIII"/><fw place="top" type="header">Vorwort.</fw><lb/> einer geſetzähnlichen Formulirung ergänzen will, ſich als brauchbar erweiſen<lb/> wird, ſo wird wohl auch eine Ueberſetzung in engliſcher Sprache nicht<lb/> ausbleiben.</p><lb/> <p>So möge denn das Buch ſeinem freundlichen Pathen keine Schande<lb/> machen, wenn es in die rauhe Luft des öffentlichen Lebens eintritt.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Heidelberg</hi>, im September 1867.</p> </div><lb/> </front> </text> </TEI> [VIII/0016]
Vorwort.
einer geſetzähnlichen Formulirung ergänzen will, ſich als brauchbar erweiſen
wird, ſo wird wohl auch eine Ueberſetzung in engliſcher Sprache nicht
ausbleiben.
So möge denn das Buch ſeinem freundlichen Pathen keine Schande
machen, wenn es in die rauhe Luft des öffentlichen Lebens eintritt.
Heidelberg, im September 1867.
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