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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Zweites Buch. Die Grundbedingungen des Stats in d. Menschen- u.
Volksnatur.

Sie vereinigt die verschiedensten Berufsclassen, die in
den mannigfaltigsten Verhältnissen leben aber wieder durch
das gemeinsame Vaterland, die Nationalität und voraus durch
das Statsbürgerrecht mit einander verbunden werden. Es
gehören dazu folgende grosze Gruppen von Menschen, mit
verschiedener wirthschaftlicher Stellung:

a) Die Masse der Bauern, welche zunächst selber mit
ihren Knechten die Aecker pflügen, die Wiesen mähen, den
Weinstock beschneiden, die Ernten sammeln, das Hausvieh
züchten. Es ist das der zahlreichste und kräftigste Bestand-
theil dieser Classe und der grosze Sammler der Volkskräfte,
aus dem die anderen Classen wie aus einem reichen Brunn-
quell ihre Erfrischung schöpfen und ihre Brunnen ableiten.

b) Eben dahin rechnen wir die Gruppen der Hirten,
der Fischer, der Jäger, der Schiffleute und der Berg-
knappen
und überhaupt alle arbeitenden Classen, deren
Beruf in fortwährender Beziehung zu der äuszeren Natur
(Land und Gewässer, Thiere und Früchte) verbleibt.

c) Sodann den niedern Bürgerstand, wohne er nun
in der Stadt oder auf dem Lande, zunächst die kleinen
Handwerksmeister
sammt Gesellen und die Krämer, dann
auch die übrigen industriellen untern Berufsclassen umfassend,
mögen sie nun vereinzelt in ihren Wohnungen, wie viele
Weber, oder in Fabriken gemeinsam als Arbeiter ihre Dienste
der Industrie leisten.

d) Die untern Angestellten und Diener des Stats
und der höheren liberalen Berufsformen, im Heere von den
Unterofficieren an abwärts, in den Bureau's die Schreiber und
Copisten u. s. f.

e) Das sogenannte Proletariat der Dienstboten, Fabrik-
Tagelöhner u. s. f.

Allen diesen Gruppen gemeinsam ist die Eigenschaft,
dasz sie auf einen wesentlich materiellen Lebensberuf an-
gewiesen und durch denselben in Anspruch genommen sind.

Zweites Buch. Die Grundbedingungen des Stats in d. Menschen- u.
Volksnatur.

Sie vereinigt die verschiedensten Berufsclassen, die in
den mannigfaltigsten Verhältnissen leben aber wieder durch
das gemeinsame Vaterland, die Nationalität und voraus durch
das Statsbürgerrecht mit einander verbunden werden. Es
gehören dazu folgende grosze Gruppen von Menschen, mit
verschiedener wirthschaftlicher Stellung:

a) Die Masse der Bauern, welche zunächst selber mit
ihren Knechten die Aecker pflügen, die Wiesen mähen, den
Weinstock beschneiden, die Ernten sammeln, das Hausvieh
züchten. Es ist das der zahlreichste und kräftigste Bestand-
theil dieser Classe und der grosze Sammler der Volkskräfte,
aus dem die anderen Classen wie aus einem reichen Brunn-
quell ihre Erfrischung schöpfen und ihre Brunnen ableiten.

b) Eben dahin rechnen wir die Gruppen der Hirten,
der Fischer, der Jäger, der Schiffleute und der Berg-
knappen
und überhaupt alle arbeitenden Classen, deren
Beruf in fortwährender Beziehung zu der äuszeren Natur
(Land und Gewässer, Thiere und Früchte) verbleibt.

c) Sodann den niedern Bürgerstand, wohne er nun
in der Stadt oder auf dem Lande, zunächst die kleinen
Handwerksmeister
sammt Gesellen und die Krämer, dann
auch die übrigen industriellen untern Berufsclassen umfassend,
mögen sie nun vereinzelt in ihren Wohnungen, wie viele
Weber, oder in Fabriken gemeinsam als Arbeiter ihre Dienste
der Industrie leisten.

d) Die untern Angestellten und Diener des Stats
und der höheren liberalen Berufsformen, im Heere von den
Unterofficieren an abwärts, in den Bureau's die Schreiber und
Copisten u. s. f.

e) Das sogenannte Proletariat der Dienstboten, Fabrik-
Tagelöhner u. s. f.

Allen diesen Gruppen gemeinsam ist die Eigenschaft,
dasz sie auf einen wesentlich materiellen Lebensberuf an-
gewiesen und durch denselben in Anspruch genommen sind.

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[210/0228] Zweites Buch. Die Grundbedingungen des Stats in d. Menschen- u. Volksnatur. Sie vereinigt die verschiedensten Berufsclassen, die in den mannigfaltigsten Verhältnissen leben aber wieder durch das gemeinsame Vaterland, die Nationalität und voraus durch das Statsbürgerrecht mit einander verbunden werden. Es gehören dazu folgende grosze Gruppen von Menschen, mit verschiedener wirthschaftlicher Stellung: a) Die Masse der Bauern, welche zunächst selber mit ihren Knechten die Aecker pflügen, die Wiesen mähen, den Weinstock beschneiden, die Ernten sammeln, das Hausvieh züchten. Es ist das der zahlreichste und kräftigste Bestand- theil dieser Classe und der grosze Sammler der Volkskräfte, aus dem die anderen Classen wie aus einem reichen Brunn- quell ihre Erfrischung schöpfen und ihre Brunnen ableiten. b) Eben dahin rechnen wir die Gruppen der Hirten, der Fischer, der Jäger, der Schiffleute und der Berg- knappen und überhaupt alle arbeitenden Classen, deren Beruf in fortwährender Beziehung zu der äuszeren Natur (Land und Gewässer, Thiere und Früchte) verbleibt. c) Sodann den niedern Bürgerstand, wohne er nun in der Stadt oder auf dem Lande, zunächst die kleinen Handwerksmeister sammt Gesellen und die Krämer, dann auch die übrigen industriellen untern Berufsclassen umfassend, mögen sie nun vereinzelt in ihren Wohnungen, wie viele Weber, oder in Fabriken gemeinsam als Arbeiter ihre Dienste der Industrie leisten. d) Die untern Angestellten und Diener des Stats und der höheren liberalen Berufsformen, im Heere von den Unterofficieren an abwärts, in den Bureau's die Schreiber und Copisten u. s. f. e) Das sogenannte Proletariat der Dienstboten, Fabrik- Tagelöhner u. s. f. Allen diesen Gruppen gemeinsam ist die Eigenschaft, dasz sie auf einen wesentlich materiellen Lebensberuf an- gewiesen und durch denselben in Anspruch genommen sind.

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/228>, abgerufen am 25.11.2024.