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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Einleitung.


Erstes Capitel.
Die Statswissenschaft.

Unter Statswissenschaft im eigentlichen Sinne ver-
stehen wir die Wissenschaft, deren Gegenstand der Stat ist,
welche den Stat in seinen Grundlagen, in seinem Wesen,
seinen Erscheinungsformen, seiner Entwicklung zu erkennen
und zu begreifen sucht.

In diesem Sinne gehören manche Wissenschaften, welche
man zuweilen den Statswissenschaften beizählt, nicht zu
diesen, obwohl sie auch eine Beziehung auf den Stat haben
und immerhin als Hülfswissenschaft des Statslebens mit
in Betracht kommen, wie insbesondere:

a) nicht die Geschichte einer Nation eines Volkes,
insofern dieselbe nicht ausschliesslich Statsgeschichte ist, son-
dern zugleich die allgemeinen Erlebnisse eines Volkes oder
die That einzelner Personen darstellt, die Geschichte der
Kunst und Wissenschaft, der Wirthschaft und der Sitten, die
diplomatischen und politischen Kämpfe, die Kriegsereignisse
darstellt;

b) selbst nicht die Statistik, in wiefern sie sich nicht
auf die statlichen Zustände beschränkt, sondern auch die ge-
sellschaftlichen und Privatzustände mit umfasst;


Bluntschli, allgemeine Statslehre. I. 1
Einleitung.


Erstes Capitel.
Die Statswissenschaft.

Unter Statswissenschaft im eigentlichen Sinne ver-
stehen wir die Wissenschaft, deren Gegenstand der Stat ist,
welche den Stat in seinen Grundlagen, in seinem Wesen,
seinen Erscheinungsformen, seiner Entwicklung zu erkennen
und zu begreifen sucht.

In diesem Sinne gehören manche Wissenschaften, welche
man zuweilen den Statswissenschaften beizählt, nicht zu
diesen, obwohl sie auch eine Beziehung auf den Stat haben
und immerhin als Hülfswissenschaft des Statslebens mit
in Betracht kommen, wie insbesondere:

a) nicht die Geschichte einer Nation eines Volkes,
insofern dieselbe nicht ausschliesslich Statsgeschichte ist, son-
dern zugleich die allgemeinen Erlebnisse eines Volkes oder
die That einzelner Personen darstellt, die Geschichte der
Kunst und Wissenschaft, der Wirthschaft und der Sitten, die
diplomatischen und politischen Kämpfe, die Kriegsereignisse
darstellt;

b) selbst nicht die Statistik, in wiefern sie sich nicht
auf die statlichen Zustände beschränkt, sondern auch die ge-
sellschaftlichen und Privatzustände mit umfasst;


Bluntschli, allgemeine Statslehre. I. 1
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[[1]/0019] Einleitung. Erstes Capitel. Die Statswissenschaft. Unter Statswissenschaft im eigentlichen Sinne ver- stehen wir die Wissenschaft, deren Gegenstand der Stat ist, welche den Stat in seinen Grundlagen, in seinem Wesen, seinen Erscheinungsformen, seiner Entwicklung zu erkennen und zu begreifen sucht. In diesem Sinne gehören manche Wissenschaften, welche man zuweilen den Statswissenschaften beizählt, nicht zu diesen, obwohl sie auch eine Beziehung auf den Stat haben und immerhin als Hülfswissenschaft des Statslebens mit in Betracht kommen, wie insbesondere: a) nicht die Geschichte einer Nation eines Volkes, insofern dieselbe nicht ausschliesslich Statsgeschichte ist, son- dern zugleich die allgemeinen Erlebnisse eines Volkes oder die That einzelner Personen darstellt, die Geschichte der Kunst und Wissenschaft, der Wirthschaft und der Sitten, die diplomatischen und politischen Kämpfe, die Kriegsereignisse darstellt; b) selbst nicht die Statistik, in wiefern sie sich nicht auf die statlichen Zustände beschränkt, sondern auch die ge- sellschaftlichen und Privatzustände mit umfasst; Bluntschli, allgemeine Statslehre. I. 1

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/19>, abgerufen am 22.12.2024.