Erstes Cap. I. Die Menschheit, die Menschenrassen u. die Völkerfamilien.
hohe Alter dieser vielleicht erstgebornen Rasse kann kein Zweifel sein. Aber nie und nirgends hat es diese Rasse von sich aus zu einer auch nur einigermaszen civilisirten Rechts- und Statenbildung gebracht. Sie hat keine wahre Geschichte. In jedem Zusammentreffen mit Individuen oder Stämmen der weiszen Rasse ist sie sofort unter deren Herrschaft gerathen. So ausschweifend ihre Phantasie und so reizbar ihre Sinnlich- keit ist, so mangelhaft ist ihr. Verstand ausgestattet und so schwach ihr Wille. Von Natur kindisch ist sie auf die Er- ziehung und Beherrschung durch höhere Völker angewiesen.
Schon im Alterthum wurde die schwarze Rasse in Indien und in Aegypten von den weiszen Ariern und Semiten be- herrscht. Heute noch sind die alten afrikanischen Negerherr- schaften keine wirkliche Staten, sondern willkürliche und launenhafte Despotien. Einen erheblichen Fortschritt machten diese Stämme, wie sie unter die Leitung der mohammedani- schen Religion und Cultur kamen, wie insbesondere in Nord- afrika und in den Reichen des mittleren Sudan. Die Nach- bildung des französischen Imperatorenthums durch die Neger auf der Insel Hayti und der nordamerikanischen Republik in dem Negerstate Liberia macht auf Europäer oder Amerikaner eher den Eindruck eines Schauspiels, welches das Leben stat- licher Völker nachahmt, aber nicht verwirklicht.
2. Einen ältlichen Ausdruck dagegen hat die röth- liche Rasse der Amerikanischen Stämme, der Indianer. Für den Stat haben aber auch sie nur eine geringe Begabung. Zwar gab es in Amerika, vor der Colonisation durch die Euro- päer, gröszere Staten, mit einer ansehnlichen und ehrwürdigen Civilisation. Aber es scheint, dasz die theokratischen Reiche von Peru und Mexiko nicht das Werk der einheimischen Rasse, sondern von Einwanderern aus Ost- und Südasien ge- gründet waren. Die Bezeichnung der Inkas in Peru als "weiszer Sonnenkinder" und die Verehrung der weiszen Männer als "Göttersöhne" weisen unverkennbar auf arischen Ursprung hin.
Erstes Cap. I. Die Menschheit, die Menschenrassen u. die Völkerfamilien.
hohe Alter dieser vielleicht erstgebornen Rasse kann kein Zweifel sein. Aber nie und nirgends hat es diese Rasse von sich aus zu einer auch nur einigermaszen civilisirten Rechts- und Statenbildung gebracht. Sie hat keine wahre Geschichte. In jedem Zusammentreffen mit Individuen oder Stämmen der weiszen Rasse ist sie sofort unter deren Herrschaft gerathen. So ausschweifend ihre Phantasie und so reizbar ihre Sinnlich- keit ist, so mangelhaft ist ihr. Verstand ausgestattet und so schwach ihr Wille. Von Natur kindisch ist sie auf die Er- ziehung und Beherrschung durch höhere Völker angewiesen.
Schon im Alterthum wurde die schwarze Rasse in Indien und in Aegypten von den weiszen Ariern und Semiten be- herrscht. Heute noch sind die alten afrikanischen Negerherr- schaften keine wirkliche Staten, sondern willkürliche und launenhafte Despotien. Einen erheblichen Fortschritt machten diese Stämme, wie sie unter die Leitung der mohammedani- schen Religion und Cultur kamen, wie insbesondere in Nord- afrika und in den Reichen des mittleren Sudan. Die Nach- bildung des französischen Imperatorenthums durch die Neger auf der Insel Hayti und der nordamerikanischen Republik in dem Negerstate Liberia macht auf Europäer oder Amerikaner eher den Eindruck eines Schauspiels, welches das Leben stat- licher Völker nachahmt, aber nicht verwirklicht.
2. Einen ältlichen Ausdruck dagegen hat die röth- liche Rasse der Amerikanischen Stämme, der Indianer. Für den Stat haben aber auch sie nur eine geringe Begabung. Zwar gab es in Amerika, vor der Colonisation durch die Euro- päer, gröszere Staten, mit einer ansehnlichen und ehrwürdigen Civilisation. Aber es scheint, dasz die theokratischen Reiche von Peru und Mexiko nicht das Werk der einheimischen Rasse, sondern von Einwanderern aus Ost- und Südasien ge- gründet waren. Die Bezeichnung der Inkas in Peru als „weiszer Sonnenkinder“ und die Verehrung der weiszen Männer als „Göttersöhne“ weisen unverkennbar auf arischen Ursprung hin.
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Erstes Cap. I. Die Menschheit, die Menschenrassen u. die Völkerfamilien.
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sich aus zu einer auch nur einigermaszen civilisirten Rechts-
und Statenbildung gebracht. Sie hat keine wahre Geschichte.
In jedem Zusammentreffen mit Individuen oder Stämmen der
weiszen Rasse ist sie sofort unter deren Herrschaft gerathen.
So ausschweifend ihre Phantasie und so reizbar ihre Sinnlich-
keit ist, so mangelhaft ist ihr. Verstand ausgestattet und so
schwach ihr Wille. Von Natur kindisch ist sie auf die Er-
ziehung und Beherrschung durch höhere Völker angewiesen.
Schon im Alterthum wurde die schwarze Rasse in Indien
und in Aegypten von den weiszen Ariern und Semiten be-
herrscht. Heute noch sind die alten afrikanischen Negerherr-
schaften keine wirkliche Staten, sondern willkürliche und
launenhafte Despotien. Einen erheblichen Fortschritt machten
diese Stämme, wie sie unter die Leitung der mohammedani-
schen Religion und Cultur kamen, wie insbesondere in Nord-
afrika und in den Reichen des mittleren Sudan. Die Nach-
bildung des französischen Imperatorenthums durch die Neger
auf der Insel Hayti und der nordamerikanischen Republik in
dem Negerstate Liberia macht auf Europäer oder Amerikaner
eher den Eindruck eines Schauspiels, welches das Leben stat-
licher Völker nachahmt, aber nicht verwirklicht.
2. Einen ältlichen Ausdruck dagegen hat die röth-
liche Rasse der Amerikanischen Stämme, der Indianer.
Für den Stat haben aber auch sie nur eine geringe Begabung.
Zwar gab es in Amerika, vor der Colonisation durch die Euro-
päer, gröszere Staten, mit einer ansehnlichen und ehrwürdigen
Civilisation. Aber es scheint, dasz die theokratischen Reiche
von Peru und Mexiko nicht das Werk der einheimischen
Rasse, sondern von Einwanderern aus Ost- und Südasien ge-
gründet waren. Die Bezeichnung der Inkas in Peru als „weiszer
Sonnenkinder“ und die Verehrung der weiszen Männer als
„Göttersöhne“ weisen unverkennbar auf arischen Ursprung hin.
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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/105>, abgerufen am 23.11.2024.
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