Man darf also die bey den bebrüteten Hühnchen an- gestellten Beobachtungen nicht so gerade aus die Bildung des menschlichen Foetus anwenden, ein Irrthum, in den sogar ein Haller verfiel, indem er behauptete, daß seine über die Knochenbil- dung des bebrüteten Hühnchens angestellten Be- obachtungen auch von andern Thiergeschlech- tern, und sogar von den menschlichen Körpern gelten.
Dieses Vorurtheil hat in der Folge so weit um sich gegriffen, daß sogar einige Aerzte, welche über die Reife einer Geburt ein gerichtliches Gutach- ten ausstellen sollten, ihre Gründe von einer so unsichern Vergleichung der menschlichen Knochen- bildung mit der Knochenbildung in dem betrüte- ten Hühnchen entlehnten. Hug. Morreticon- sultation au sujet d'un enfant. Divion. 1768. 4.
§. 635.
Ungefähr in der Mitte der Schwangerschaft wird das Kind in dem eigentlichen Sinne (§. 585) belebt; auch die Absonderung einiger Flüßigkei- ten, z. B. des Fettes (§. 38.), und der Galle fällt in diesen Zeitpunkt.
§. 636.
In dem reifern Foetus keimt das Haupt- haar allmälig hervor, die Nägel wachsen, und die Stirnhaut des Auges verschwindet (§. 259.); in dem männlichen Foetus steigen die Hoden in den Hodensack herunter (§. 505.).
§. 637.
Sobald nun aber das Kind gegen das Ende des zehnten Monats durch die Geburt (§. 603.)
Man darf also die bey den bebrüteten Hühnchen an- gestellten Beobachtungen nicht so gerade aus die Bildung des menschlichen Foetus anwenden, ein Irrthum, in den sogar ein Haller verfiel, indem er behauptete, daß seine über die Knochenbil- dung des bebrüteten Hühnchens angestellten Be- obachtungen auch von andern Thiergeschlech- tern, und sogar von den menschlichen Körpern gelten.
Dieses Vorurtheil hat in der Folge so weit um sich gegriffen, daß sogar einige Aerzte, welche über die Reife einer Geburt ein gerichtliches Gutach- ten ausstellen sollten, ihre Gründe von einer so unsichern Vergleichung der menschlichen Knochen- bildung mit der Knochenbildung in dem betrüte- ten Hühnchen entlehnten. Hug. Morreticon- sultation au sujet d'un enfant. Divion. 1768. 4.
§. 635.
Ungefähr in der Mitte der Schwangerschaft wird das Kind in dem eigentlichen Sinne (§. 585) belebt; auch die Absonderung einiger Flüßigkei- ten, z. B. des Fettes (§. 38.), und der Galle fällt in diesen Zeitpunkt.
§. 636.
In dem reifern Foetus keimt das Haupt- haar allmälig hervor, die Nägel wachsen, und die Stirnhaut des Auges verschwindet (§. 259.); in dem männlichen Foetus steigen die Hoden in den Hodensack herunter (§. 505.).
§. 637.
Sobald nun aber das Kind gegen das Ende des zehnten Monats durch die Geburt (§. 603.)
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Man darf also die bey den bebrüteten Hühnchen an-
gestellten Beobachtungen nicht so gerade aus die
Bildung des menschlichen Foetus anwenden, ein
Irrthum, in den sogar ein Haller verfiel, indem
er behauptete, daß seine über die Knochenbil-
dung des bebrüteten Hühnchens angestellten Be-
obachtungen auch von andern Thiergeschlech-
tern, und sogar von den menschlichen Körpern
gelten.
Dieses Vorurtheil hat in der Folge so weit um sich
gegriffen, daß sogar einige Aerzte, welche über
die Reife einer Geburt ein gerichtliches Gutach-
ten ausstellen sollten, ihre Gründe von einer so
unsichern Vergleichung der menschlichen Knochen-
bildung mit der Knochenbildung in dem betrüte-
ten Hühnchen entlehnten. Hug. Morreti con-
sultation au sujet d'un enfant. Divion. 1768. 4.
§. 635.
Ungefähr in der Mitte der Schwangerschaft
wird das Kind in dem eigentlichen Sinne (§. 585)
belebt; auch die Absonderung einiger Flüßigkei-
ten, z. B. des Fettes (§. 38.), und der Galle
fällt in diesen Zeitpunkt.
§. 636.
In dem reifern Foetus keimt das Haupt-
haar allmälig hervor, die Nägel wachsen, und
die Stirnhaut des Auges verschwindet (§. 259.);
in dem männlichen Foetus steigen die Hoden in
den Hodensack herunter (§. 505.).
§. 637.
Sobald nun aber das Kind gegen das Ende
des zehnten Monats durch die Geburt (§. 603.)
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Blumenbach, Johann Friedrich: Anfangsgründe der Physiologie. (Übers. Joseph Eyerel). Wien, 1789, S. 383. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_physiologie_1789/401>, abgerufen am 25.11.2024.
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