wenn Weiße mir den Negern Mulatten, oder mit amerikanischen Indianern Mestissen zeu- gen: welches hingegen bey den Spielarten keine nothwendige Folge ist; wie z B. wenn blauäugige Blonde mit braunäugigen Brünet- ten Kinder zeugen*).
Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli- chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben, so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen (Species) sind? Wenigstens gibt es dann zur Ent- scheidung in dergleichen Fällen keine andern in praxi anwendbare Regeln, als die, so aus der Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so Ray, Buffon und andere angenommen haben, den Cha- rakter von Species darnach zu bestimmen, wenn die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkom- menschaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzu- länglich und schwankend ist.
Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fort- pflanzen. (- s. unten §. 20. -), so findet sie auch in unzähligen andern Fällen wegen unüberwindli- cher Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey Entscheidung der Frage, ob der asiatische und der afrikanische Elephant zu einerley Species gehören oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der gewöhnliche oder aber der äußerst seltene Erfolg als Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich sind die Maulthiere steril, und nur in äußerst sel- tenen Fällen hat man sie zur Fortpflanzung fähig
*) Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten hat zuerst Kant genau bestimmt, im deutschen Mercur 1788. 1. B. S. 48. S. hiervon ausführ- lich Girtanner über das Kantische Princip für die Naturgeschichte. Göttingen 1796. 8.
wenn Weiße mir den Negern Mulatten, oder mit amerikanischen Indianern Mestissen zeu- gen: welches hingegen bey den Spielarten keine nothwendige Folge ist; wie z B. wenn blauäugige Blonde mit braunäugigen Brünet- ten Kinder zeugen*).
Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli- chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben, so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen (Species) sind? Wenigstens gibt es dann zur Ent- scheidung in dergleichen Fällen keine andern in praxi anwendbare Regeln, als die, so aus der Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so Ray, Buffon und andere angenommen haben, den Cha- rakter von Species darnach zu bestimmen, wenn die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkom- menschaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzu- länglich und schwankend ist.
Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fort- pflanzen. (– s. unten §. 20. –), so findet sie auch in unzähligen andern Fällen wegen unüberwindli- cher Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey Entscheidung der Frage, ob der asiatische und der afrikanische Elephant zu einerley Species gehören oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der gewöhnliche oder aber der äußerst seltene Erfolg als Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich sind die Maulthiere steril, und nur in äußerst sel- tenen Fällen hat man sie zur Fortpflanzung fähig
*) Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten hat zuerst Kant genau bestimmt, im deutschen Mercur 1788. 1. B. S. 48. S. hiervon ausführ- lich Girtanner über das Kantische Princip für die Naturgeschichte. Göttingen 1796. 8.
<TEI><textxml:id="blume_hbnatur_000031"><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0044"xml:id="pb026_0001"n="26"/>
wenn Weiße mir den Negern Mulatten, oder<lb/>
mit amerikanischen Indianern Mestissen zeu-<lb/>
gen: welches hingegen bey den Spielarten<lb/>
keine nothwendige Folge ist; wie z B. wenn<lb/>
blauäugige Blonde mit braunäugigen Brünet-<lb/>
ten Kinder zeugen<noteanchored="true"place="foot"n="*)"><p>Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten<lb/>
hat zuerst Kant genau bestimmt, im deutschen<lb/>
Mercur 1788. 1. B. S. 48. S. hiervon ausführ-<lb/>
lich Girtanner über das Kantische Princip für<lb/>
die Naturgeschichte. Göttingen 1796. 8.</p></note>.</p><prendition="#indent-1 #small">Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli-<lb/>
chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben,<lb/>
so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße<lb/>
Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen<lb/>
(<hirendition="#aq">Species</hi>) sind? Wenigstens gibt es dann zur Ent-<lb/>
scheidung in dergleichen Fällen keine andern in<lb/><hirendition="#aq">praxi</hi> anwendbare Regeln, als die, so aus der<lb/>
Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so Ray,<lb/>
Buffon und andere angenommen haben, den Cha-<lb/>
rakter von <hirendition="#aq">Species</hi> darnach zu bestimmen, wenn<lb/>
die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkom-<lb/>
menschaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzu-<lb/>
länglich und schwankend ist.</p><prendition="#l1em #small">Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser<lb/>
Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und<lb/>
Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fort-<lb/>
pflanzen. (– s. unten §. 20. –), so findet sie auch<lb/>
in unzähligen andern Fällen wegen unüberwindli-<lb/>
cher Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey<lb/>
Entscheidung der Frage, ob der asiatische und der<lb/>
afrikanische Elephant zu einerley <hirendition="#aq">Species</hi> gehören<lb/>
oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung<lb/>
Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von<lb/>
Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der<lb/>
gewöhnliche oder aber der äußerst seltene Erfolg<lb/>
als Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich<lb/>
sind die Maulthiere steril, und nur in äußerst sel-<lb/>
tenen Fällen hat man sie zur Fortpflanzung fähig<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[26/0044]
wenn Weiße mir den Negern Mulatten, oder
mit amerikanischen Indianern Mestissen zeu-
gen: welches hingegen bey den Spielarten
keine nothwendige Folge ist; wie z B. wenn
blauäugige Blonde mit braunäugigen Brünet-
ten Kinder zeugen *).
Anm. Wenn sich gewisse Ausartungen seit unabsehli-
chen Reiben von Generationen fortgepflanzt haben,
so hält es oft schwer zu bestimmen, ob das bloße
Rassen oder ursprünglich verschiedene Gattungen
(Species) sind? Wenigstens gibt es dann zur Ent-
scheidung in dergleichen Fällen keine andern in
praxi anwendbare Regeln, als die, so aus der
Analogie abstrahirt sind; da hingegen die, so Ray,
Buffon und andere angenommen haben, den Cha-
rakter von Species darnach zu bestimmen, wenn
die Geschöpfe mit einander fruchtbare Nachkom-
menschaft zeugen, zu diesem Behuf sehr unzu-
länglich und schwankend ist.
Denn abgerechnet, daß die Anwendung dieser
Regel ohnehin bey den unzähligen Thieren und
Pflanzen wegfällt, die sich ohne Paarung fort-
pflanzen. (– s. unten §. 20. –), so findet sie auch
in unzähligen andern Fällen wegen unüberwindli-
cher Schwierigkeiten nicht Statt, wie z. B. bey
Entscheidung der Frage, ob der asiatische und der
afrikanische Elephant zu einerley Species gehören
oder nicht? Und selbst da, wo die Erfahrung
Statt hat, wie z. B. bey der Vermischung von
Pferd und Esel, fragt sich wieder, soll da der
gewöhnliche oder aber der äußerst seltene Erfolg
als Regel angesehn werden. Denn gewöhnlich
sind die Maulthiere steril, und nur in äußerst sel-
tenen Fällen hat man sie zur Fortpflanzung fähig
*) Diesen Unterschied zwischen Rassen und Spielarten
hat zuerst Kant genau bestimmt, im deutschen
Mercur 1788. 1. B. S. 48. S. hiervon ausführ-
lich Girtanner über das Kantische Princip für
die Naturgeschichte. Göttingen 1796. 8.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 9. Aufl. Göttingen, 1814, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1814/44>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.