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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 5. Aufl. Göttingen, 1797.

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§. 253.

Die ersten beiden haben das mit einander
gemein und hingegen von den übrigen beiden
verschiedne, daß sie sich, wenn sie rein sind, in
Oehl auflösen lassen, und schon im Glühfeuer
mit Rauch und Flamme und eigenem Geruch
brennen oder wenigstens glimmen, und zur Unter-
haltung des Feuers dienen können. Vom Erd-
harz ist eine Gattung, nähmlich das Erdöl,
flüssig. Die übrigen trocknen sind stark idio-
electrisch.



§. 253.

Die ersten beiden haben das mit einander
gemein und hingegen von den übrigen beiden
verschiedne, daß sie sich, wenn sie rein sind, in
Oehl auflösen lassen, und schon im Glühfeuer
mit Rauch und Flamme und eigenem Geruch
brennen oder wenigstens glimmen, und zur Unter-
haltung des Feuers dienen können. Vom Erd-
harz ist eine Gattung, nähmlich das Erdöl,
flüssig. Die übrigen trocknen sind stark idio-
electrisch.



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[629/0651] §. 253. Die ersten beiden haben das mit einander gemein und hingegen von den übrigen beiden verschiedne, daß sie sich, wenn sie rein sind, in Oehl auflösen lassen, und schon im Glühfeuer mit Rauch und Flamme und eigenem Geruch brennen oder wenigstens glimmen, und zur Unter- haltung des Feuers dienen können. Vom Erd- harz ist eine Gattung, nähmlich das Erdöl, flüssig. Die übrigen trocknen sind stark idio- electrisch.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 5. Aufl. Göttingen, 1797, S. 629. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1797/651>, abgerufen am 25.12.2024.