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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 3. Aufl. Göttingen, 1788.

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Vierzehnter Abschnitt.
Von den Erdharzen
.


§. 247.

Die Erdharze sind diejenigen mineralischen
Körper die sich nicht wie die Salze im Wasser,
aber, wenn sie rein sind, in Oel auflösen, und im
Feuer mit einer Flamme oder doch glimmend
und dabey meist mit einem harzichten oder schwef-
lichten Geruche brennen, daher sie auch brenn-
bare Mineralien genannt werden. Manche
geben auch ohnedem und andre doch wenn sie
nur gerieben werden einen eignen dergleichen Ge-
ruch von sich. Einige sind flüssig: von den
trocknen aber die mehrsten vorzüglich stark idio-
electrisch. Die mehresten sind so leicht daß sie
auf dem Wasser schwimmen.

§. 248.

Ihre Haupteigenschaft die auszeichnende
Brennbarkeit erhalten sie von der Menge des
brennbaren Wesens oder Phlogistons das den
vorzüglichsten Bestandtheil in ihrer Mischung aus-
macht: des merkwürdigen Grundstoffs dessen
Daseyn in allen drey Naturreichen aus seinen
Erscheinungen - zumal in der Verbindung mit

Vierzehnter Abschnitt.
Von den Erdharzen
.


§. 247.

Die Erdharze sind diejenigen mineralischen
Körper die sich nicht wie die Salze im Wasser,
aber, wenn sie rein sind, in Oel auflösen, und im
Feuer mit einer Flamme oder doch glimmend
und dabey meist mit einem harzichten oder schwef-
lichten Geruche brennen, daher sie auch brenn-
bare Mineralien genannt werden. Manche
geben auch ohnedem und andre doch wenn sie
nur gerieben werden einen eignen dergleichen Ge-
ruch von sich. Einige sind flüssig: von den
trocknen aber die mehrsten vorzüglich stark idio-
electrisch. Die mehresten sind so leicht daß sie
auf dem Wasser schwimmen.

§. 248.

Ihre Haupteigenschaft die auszeichnende
Brennbarkeit erhalten sie von der Menge des
brennbaren Wesens oder Phlogistons das den
vorzüglichsten Bestandtheil in ihrer Mischung aus-
macht: des merkwürdigen Grundstoffs dessen
Daseyn in allen drey Naturreichen aus seinen
Erscheinungen – zumal in der Verbindung mit

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[624/0644] Vierzehnter Abschnitt. Von den Erdharzen. §. 247. Die Erdharze sind diejenigen mineralischen Körper die sich nicht wie die Salze im Wasser, aber, wenn sie rein sind, in Oel auflösen, und im Feuer mit einer Flamme oder doch glimmend und dabey meist mit einem harzichten oder schwef- lichten Geruche brennen, daher sie auch brenn- bare Mineralien genannt werden. Manche geben auch ohnedem und andre doch wenn sie nur gerieben werden einen eignen dergleichen Ge- ruch von sich. Einige sind flüssig: von den trocknen aber die mehrsten vorzüglich stark idio- electrisch. Die mehresten sind so leicht daß sie auf dem Wasser schwimmen. §. 248. Ihre Haupteigenschaft die auszeichnende Brennbarkeit erhalten sie von der Menge des brennbaren Wesens oder Phlogistons das den vorzüglichsten Bestandtheil in ihrer Mischung aus- macht: des merkwürdigen Grundstoffs dessen Daseyn in allen drey Naturreichen aus seinen Erscheinungen – zumal in der Verbindung mit

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 3. Aufl. Göttingen, 1788, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1788/644>, abgerufen am 27.11.2024.