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Blumenbach, Johann Friedrich: Über die natürlichen Verschiedenheiten im Menschengeschlechte. Leipzig, 1798.

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§. 23.

Es ist eine allgemeine Klage unter den Naturge-
schichtschreibern des Menschen, daß die Begriffe von
Gattung, Art, Abart, Spielart u. s. w. so außer-
ordentlich variiren. Wie der Herr Verf. die Wörter
Species und genus gebraucht, wird man leicht aus
dem Contexte sehen, und die Gründe dazu kann man
in der Vorrede von der neuesten Ausgabe seines
Handbuchs der Naturgeschichte nachschlagen, wo
man sie von Seite 7 bis 11 befriedigend finden wird.

Uebrigens weiß ich nicht, warum sich die neuern
Naturgeschichtschreiber des Menschen nicht der von
unserm großen Kant gesetzten Bestimmungen bedie-
nen. Ich zweifle, ob man eine bestimmtere finden
würde. Sie ist im kurzen folgende:

Natureintheilung in Gattungen und Arten -
sagt er - gründet sich auf das gemeinschaftliche
Gesetz der Fortpflanzung. Schuleintheilung geht
auf Klassen, welche nach Aehnlichkeiten; die Na-
tureintheilung aber auf Stämme, welche die Thie-
re nach Verwandschaften in Ansehung der Erzeu-
gung eintheilt.

§. 23.

Es ist eine allgemeine Klage unter den Naturge-
schichtschreibern des Menschen, daß die Begriffe von
Gattung, Art, Abart, Spielart u. s. w. so außer-
ordentlich variiren. Wie der Herr Verf. die Wörter
Species und genus gebraucht, wird man leicht aus
dem Contexte sehen, und die Gründe dazu kann man
in der Vorrede von der neuesten Ausgabe seines
Handbuchs der Naturgeschichte nachschlagen, wo
man sie von Seite 7 bis 11 befriedigend finden wird.

Uebrigens weiß ich nicht, warum sich die neuern
Naturgeschichtschreiber des Menschen nicht der von
unserm großen Kant gesetzten Bestimmungen bedie-
nen. Ich zweifle, ob man eine bestimmtere finden
würde. Sie ist im kurzen folgende:

Natureintheilung in Gattungen und Arten –
sagt er – gründet sich auf das gemeinschaftliche
Gesetz der Fortpflanzung. Schuleintheilung geht
auf Klassen, welche nach Aehnlichkeiten; die Na-
tureintheilung aber auf Stämme, welche die Thie-
re nach Verwandschaften in Ansehung der Erzeu-
gung eintheilt.

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[259/0293] §. 23. Es ist eine allgemeine Klage unter den Naturge- schichtschreibern des Menschen, daß die Begriffe von Gattung, Art, Abart, Spielart u. s. w. so außer- ordentlich variiren. Wie der Herr Verf. die Wörter Species und genus gebraucht, wird man leicht aus dem Contexte sehen, und die Gründe dazu kann man in der Vorrede von der neuesten Ausgabe seines Handbuchs der Naturgeschichte nachschlagen, wo man sie von Seite 7 bis 11 befriedigend finden wird. Uebrigens weiß ich nicht, warum sich die neuern Naturgeschichtschreiber des Menschen nicht der von unserm großen Kant gesetzten Bestimmungen bedie- nen. Ich zweifle, ob man eine bestimmtere finden würde. Sie ist im kurzen folgende: Natureintheilung in Gattungen und Arten – sagt er – gründet sich auf das gemeinschaftliche Gesetz der Fortpflanzung. Schuleintheilung geht auf Klassen, welche nach Aehnlichkeiten; die Na- tureintheilung aber auf Stämme, welche die Thie- re nach Verwandschaften in Ansehung der Erzeu- gung eintheilt.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Über die natürlichen Verschiedenheiten im Menschengeschlechte. Leipzig, 1798, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_menschengeschlecht2_1798/293>, abgerufen am 21.11.2024.