Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen. Bd. 2. Stuttgart, 1898.Der Neid der Standesgenossen. Schulaufsichtsgesetz. begründet gewesen wäre. Sie fand ihren Ausdruck und ihre Vorwändein der verurtheilenden Kritik, welcher meine Politik von Seiten der preußischen Conservativen unter der Führung des mir verwandten Herrn von Kleist-Retzow bei Gelegenheit des Schulaufsichtsgesetzes 1872 und bei einigen andern Anlässen unterzogen wurde. Die Opposition der Conservativen gegen das noch von Mühler "Der Vorredner (Lasker) hat gesagt, es sei ihm und den Nachdem das Gesetz in der von der Regirung genehmigten "Die Frage ist nach der evangelischen Seite hin zu einer 1) Politische Reden V 283.
Der Neid der Standesgenoſſen. Schulaufſichtsgeſetz. begründet geweſen wäre. Sie fand ihren Ausdruck und ihre Vorwändein der verurtheilenden Kritik, welcher meine Politik von Seiten der preußiſchen Conſervativen unter der Führung des mir verwandten Herrn von Kleiſt-Retzow bei Gelegenheit des Schulaufſichtsgeſetzes 1872 und bei einigen andern Anläſſen unterzogen wurde. Die Oppoſition der Conſervativen gegen das noch von Mühler „Der Vorredner (Lasker) hat geſagt, es ſei ihm und den Nachdem das Geſetz in der von der Regirung genehmigten „Die Frage iſt nach der evangeliſchen Seite hin zu einer 1) Politiſche Reden V 283.
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Der Neid der Standesgenoſſen. Schulaufſichtsgeſetz.
begründet geweſen wäre. Sie fand ihren Ausdruck und ihre Vorwände
in der verurtheilenden Kritik, welcher meine Politik von Seiten der
preußiſchen Conſervativen unter der Führung des mir verwandten
Herrn von Kleiſt-Retzow bei Gelegenheit des Schulaufſichtsgeſetzes
1872 und bei einigen andern Anläſſen unterzogen wurde.
Die Oppoſition der Conſervativen gegen das noch von Mühler
vorgelegte Schulaufſichtsgeſetz begann ſchon im Abgeordnetenhauſe
und ging darauf aus, die Localinſpection über die Volksſchule ge¬
ſetzlich dem Ortsgeiſtlichen zu vindiciren, auch in Polen, während
die Vorlage den Behörden freie Hand in der Wahl des Schul¬
inſpectors ließ. In der erregten Debatte, an die manche alte
Mitglieder des Landtags ſich 1892 erinnert haben werden, ſagte
ich am 13. Februar 1872:
„Der Vorredner (Lasker) hat geſagt, es ſei ihm und den
Seinigen undenkbar geweſen, daß in einer prinzipiellen und von
uns für die Sicherheit des Staates für wichtig erklärten Frage, in
einer Frage von der Bedeutung die bisherige conſervative Partei
der Regirung offen den Krieg erklärte. Ich will mir dieſen letztern
Ausdruck nicht aneignen, aber ich darf das wohl beſtätigen, daß es
auch mir undenkbar geweſen iſt, daß dieſe Partei die Regirung in
einer Frage im Stiche laſſen werde, in welcher die Regirung ihrer¬
ſeits entſchloſſen iſt, jedes conſtitutionelle Mittel zur Anwendung zu
bringen, um ſie durchzuführen“ 1).
Nachdem das Geſetz in der von der Regirung genehmigten
Faſſung mit 207 Stimmen gegen 155 Stimmen von Clericalen,
Conſervativen und Polen angenommen war, gelangte es am
6. März in dem Herrenhauſe zur Berathung. Aus meiner Rede
will ich eine Stelle anführen:
„Die Frage iſt nach der evangeliſchen Seite hin zu einer
Wichtigkeit aufgebläht worden, als wollten wir jetzt ſämmtliche Geiſt¬
liche abſetzen, eine tabula rasa ſchaffen und mit dieſen 20000 Tha¬
1) Politiſche Reden V 283.
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