Ohne Einfluß in Berlin. Das Briefgeheimniß in Rußland u. Oestreich.
aus diesem Vorgange die Wahrscheinlichkeit zu entnehmen, daß nur dieser eine unsrer Chiffres sich im russischen Besitze befand. Die Sicherstellung des Chiffres war in Petersburg besonders schwierig, weil jede Gesandschaft russische Diener und Subalterne nothwendig im Innern des Hauses verwenden mußte und die politische Polizei unter diesen sich leicht Agenten verschaffte.
Zur Zeit des östreichisch-französischen Krieges klagte mir der Kaiser Alexander in vertraulichem Gespräche über den heftigen und verletzenden Ton, in welchem die russische Politik in Correspondenzen deutscher Fürsten an kaiserliche Familienglieder kritisirt werde. Er schloß die Beschwerde über seine Verwandten mit den entrüsteten Worten: "Das Beleidigende für mich in der Sache ist, daß die deutschen Herrn Vettern ihre Grobheiten mit der Post schicken, damit sie sicher zu meiner persönlichen Kenntniß gelangen." Der Kaiser hatte kein Arg bei diesem Eingeständniß und war unbefangen der Meinung, daß es sein monarchisches Recht sei, auch auf diesem Wege von der Correspondenz Kenntniß zu erhalten, deren Trägerin die russische Post war.
Auch in Wien haben früher ähnliche Einrichtungen bestanden. Vor Erbauung der Eisenbahnen hat es Zeiten gegeben, in denen nach Ueberschreitung der Grenze ein östreichischer Beamter zu dem preußischen Courier in den Wagen stieg, und unter Assistenz des Letztern die Depeschen mit gewerbsmäßigem Geschicke geöffnet, ge¬ schlossen und excerpirt wurden, bevor sie an die Gesandschaft in Wien gelangten. Noch nach dem Aufhören dieser Praxis galt es für eine vorsichtige Form amtlicher Mittheilung von Cabinet zu Cabinet nach Wien oder Petersburg, wenn dem dortigen preußischen Gesandten mit einfachem Postbriefe geschrieben wurde. Der Inhalt wurde von beiden Seiten als insinuirt angesehn, und man bediente sich dieser Form der Insinuation gelegentlich dann, wenn die Wirkung einer unangenehmen Mittheilung im Interesse der Tonart des formalen Verkehrs abgeschwächt werden sollte. Wie es in der Post von Thurn und Taxis mit dem Briefgeheimniß bestellt war,
Ohne Einfluß in Berlin. Das Briefgeheimniß in Rußland u. Oeſtreich.
aus dieſem Vorgange die Wahrſcheinlichkeit zu entnehmen, daß nur dieſer eine unſrer Chiffres ſich im ruſſiſchen Beſitze befand. Die Sicherſtellung des Chiffres war in Petersburg beſonders ſchwierig, weil jede Geſandſchaft ruſſiſche Diener und Subalterne nothwendig im Innern des Hauſes verwenden mußte und die politiſche Polizei unter dieſen ſich leicht Agenten verſchaffte.
Zur Zeit des öſtreichiſch-franzöſiſchen Krieges klagte mir der Kaiſer Alexander in vertraulichem Geſpräche über den heftigen und verletzenden Ton, in welchem die ruſſiſche Politik in Correſpondenzen deutſcher Fürſten an kaiſerliche Familienglieder kritiſirt werde. Er ſchloß die Beſchwerde über ſeine Verwandten mit den entrüſteten Worten: „Das Beleidigende für mich in der Sache iſt, daß die deutſchen Herrn Vettern ihre Grobheiten mit der Poſt ſchicken, damit ſie ſicher zu meiner perſönlichen Kenntniß gelangen.“ Der Kaiſer hatte kein Arg bei dieſem Eingeſtändniß und war unbefangen der Meinung, daß es ſein monarchiſches Recht ſei, auch auf dieſem Wege von der Correſpondenz Kenntniß zu erhalten, deren Trägerin die ruſſiſche Poſt war.
Auch in Wien haben früher ähnliche Einrichtungen beſtanden. Vor Erbauung der Eiſenbahnen hat es Zeiten gegeben, in denen nach Ueberſchreitung der Grenze ein öſtreichiſcher Beamter zu dem preußiſchen Courier in den Wagen ſtieg, und unter Aſſiſtenz des Letztern die Depeſchen mit gewerbsmäßigem Geſchicke geöffnet, ge¬ ſchloſſen und excerpirt wurden, bevor ſie an die Geſandſchaft in Wien gelangten. Noch nach dem Aufhören dieſer Praxis galt es für eine vorſichtige Form amtlicher Mittheilung von Cabinet zu Cabinet nach Wien oder Petersburg, wenn dem dortigen preußiſchen Geſandten mit einfachem Poſtbriefe geſchrieben wurde. Der Inhalt wurde von beiden Seiten als inſinuirt angeſehn, und man bediente ſich dieſer Form der Inſinuation gelegentlich dann, wenn die Wirkung einer unangenehmen Mittheilung im Intereſſe der Tonart des formalen Verkehrs abgeſchwächt werden ſollte. Wie es in der Poſt von Thurn und Taxis mit dem Briefgeheimniß beſtellt war,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0256"n="229"/><fwplace="top"type="header">Ohne Einfluß in Berlin. Das Briefgeheimniß in Rußland u. Oeſtreich.<lb/></fw> aus dieſem Vorgange die Wahrſcheinlichkeit zu entnehmen, daß nur<lb/>
dieſer eine unſrer Chiffres ſich im ruſſiſchen Beſitze befand. Die<lb/>
Sicherſtellung des Chiffres war in Petersburg beſonders ſchwierig,<lb/>
weil jede Geſandſchaft ruſſiſche Diener und Subalterne nothwendig<lb/>
im Innern des Hauſes verwenden mußte und die politiſche Polizei<lb/>
unter dieſen ſich leicht Agenten verſchaffte.</p><lb/><p>Zur Zeit des öſtreichiſch-franzöſiſchen Krieges klagte mir der<lb/>
Kaiſer Alexander in vertraulichem Geſpräche über den heftigen und<lb/>
verletzenden Ton, in welchem die ruſſiſche Politik in Correſpondenzen<lb/>
deutſcher Fürſten an kaiſerliche Familienglieder kritiſirt werde. Er<lb/>ſchloß die Beſchwerde über ſeine Verwandten mit den entrüſteten<lb/>
Worten: „Das Beleidigende für mich in der Sache iſt, daß die<lb/>
deutſchen Herrn Vettern ihre Grobheiten mit der Poſt ſchicken,<lb/>
damit ſie ſicher zu meiner perſönlichen Kenntniß gelangen.“ Der<lb/>
Kaiſer hatte kein Arg bei dieſem Eingeſtändniß und war unbefangen<lb/>
der Meinung, daß es ſein monarchiſches Recht ſei, auch auf dieſem<lb/>
Wege von der Correſpondenz Kenntniß zu erhalten, deren Trägerin<lb/>
die ruſſiſche Poſt war.</p><lb/><p>Auch in Wien haben früher ähnliche Einrichtungen beſtanden.<lb/>
Vor Erbauung der Eiſenbahnen hat es Zeiten gegeben, in denen<lb/>
nach Ueberſchreitung der Grenze ein öſtreichiſcher Beamter zu dem<lb/>
preußiſchen Courier in den Wagen ſtieg, und unter Aſſiſtenz des<lb/>
Letztern die Depeſchen mit gewerbsmäßigem Geſchicke geöffnet, ge¬<lb/>ſchloſſen und excerpirt wurden, bevor ſie an die Geſandſchaft in<lb/>
Wien gelangten. Noch nach dem Aufhören dieſer Praxis galt es<lb/>
für eine vorſichtige Form amtlicher Mittheilung von Cabinet zu<lb/>
Cabinet nach Wien oder Petersburg, wenn dem dortigen preußiſchen<lb/>
Geſandten mit einfachem Poſtbriefe geſchrieben wurde. Der Inhalt<lb/>
wurde von beiden Seiten als inſinuirt angeſehn, und man bediente<lb/>ſich dieſer Form der Inſinuation gelegentlich dann, wenn die<lb/>
Wirkung einer unangenehmen Mittheilung im Intereſſe der Tonart<lb/>
des formalen Verkehrs abgeſchwächt werden ſollte. Wie es in der<lb/>
Poſt von Thurn und Taxis mit dem Briefgeheimniß beſtellt war,<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[229/0256]
Ohne Einfluß in Berlin. Das Briefgeheimniß in Rußland u. Oeſtreich.
aus dieſem Vorgange die Wahrſcheinlichkeit zu entnehmen, daß nur
dieſer eine unſrer Chiffres ſich im ruſſiſchen Beſitze befand. Die
Sicherſtellung des Chiffres war in Petersburg beſonders ſchwierig,
weil jede Geſandſchaft ruſſiſche Diener und Subalterne nothwendig
im Innern des Hauſes verwenden mußte und die politiſche Polizei
unter dieſen ſich leicht Agenten verſchaffte.
Zur Zeit des öſtreichiſch-franzöſiſchen Krieges klagte mir der
Kaiſer Alexander in vertraulichem Geſpräche über den heftigen und
verletzenden Ton, in welchem die ruſſiſche Politik in Correſpondenzen
deutſcher Fürſten an kaiſerliche Familienglieder kritiſirt werde. Er
ſchloß die Beſchwerde über ſeine Verwandten mit den entrüſteten
Worten: „Das Beleidigende für mich in der Sache iſt, daß die
deutſchen Herrn Vettern ihre Grobheiten mit der Poſt ſchicken,
damit ſie ſicher zu meiner perſönlichen Kenntniß gelangen.“ Der
Kaiſer hatte kein Arg bei dieſem Eingeſtändniß und war unbefangen
der Meinung, daß es ſein monarchiſches Recht ſei, auch auf dieſem
Wege von der Correſpondenz Kenntniß zu erhalten, deren Trägerin
die ruſſiſche Poſt war.
Auch in Wien haben früher ähnliche Einrichtungen beſtanden.
Vor Erbauung der Eiſenbahnen hat es Zeiten gegeben, in denen
nach Ueberſchreitung der Grenze ein öſtreichiſcher Beamter zu dem
preußiſchen Courier in den Wagen ſtieg, und unter Aſſiſtenz des
Letztern die Depeſchen mit gewerbsmäßigem Geſchicke geöffnet, ge¬
ſchloſſen und excerpirt wurden, bevor ſie an die Geſandſchaft in
Wien gelangten. Noch nach dem Aufhören dieſer Praxis galt es
für eine vorſichtige Form amtlicher Mittheilung von Cabinet zu
Cabinet nach Wien oder Petersburg, wenn dem dortigen preußiſchen
Geſandten mit einfachem Poſtbriefe geſchrieben wurde. Der Inhalt
wurde von beiden Seiten als inſinuirt angeſehn, und man bediente
ſich dieſer Form der Inſinuation gelegentlich dann, wenn die
Wirkung einer unangenehmen Mittheilung im Intereſſe der Tonart
des formalen Verkehrs abgeſchwächt werden ſollte. Wie es in der
Poſt von Thurn und Taxis mit dem Briefgeheimniß beſtellt war,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen. Bd. 1. Stuttgart, 1898, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bismarck_erinnerungen01_1898/256>, abgerufen am 07.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.