dann den auf der obern Scheibe bemerkten Ort auf denjenigen Höhenzir- kel, in welchem sich die Sonne befindet, und zwar entweder auf die Seite gegen Morgen, so man die Beobachtung Vormittag angestellet, oder auf die andere gegen Abend, wann solche Nachmittag vorgenommen worden, und stellet die Regel auf den Punct der Ekliptik, so wird man auf dem äus- sern Rande dieses Astrolabii, welche Zeit es seye, gar bald erkennen.
Wollte man zu Nachts die Zeit wissen, observiret man die Höhe ei- nes Sterns, der auf der obern beweglichen Scheibe angedeutet ist, und stel- let selbigen ebenfalls auf den correspondirenden Höhenzirkel, wie es sich gehö- ret, die Regel aber auf den Ort der Sonne, den sie zu solcher Zeit in der Ekliptik präsentiret, so wird man gleichfalls auf dem besagten äussern Ran- de die verlangte Zeit erfahren.
Diese nach den gemeinen, oder sogenannten europäischen Stunden ge- fundene Zeit, mag man auch nach denjenigen Stunden, wie solche ehedessen bey den Babylontern von einem Aufgange der Sonne bis wieder zu den an- dern, und vorjetzo bey den Italiänern von einem Niedergang der Sonne bis zu den andern Niedergang zu zehlen, in Gebrauche, gar leicht determi- niren, da man von einer gemeinen Stunde den Aufgang der Sonne, wann sich solcher ebenfalls nach der gemeinen Zeitbestimmung ereignet, abziehet, so wird man die Babylonische, und so man beyde addiret, der Italiänische Stunden bekommen, als z. E. wann es nach unserer Zeitbenennung 11. Uhr Vormittags ist, und die Sonne ist zu früh eben um 7. Uhr aufgegangen, so solget aus besagtem, daß jene die 4te Bahylonische und die 18te Italiäni- sche alsdann seyn müsse, und so ferner.
Die Reduction der gemeinen in die ungleiche oder Jüdische Stunden wird auf folgende Weise angestellet: Man multipliciret erstlich die Stun- den, die die Helfte des vorgegebenen Tags (auch der Nacht) ausmacht, mit 15. Graden, als des Mases einer jeden solchen gemeinen Stunde, dividiret das Product mit 6. Stunden, die nach der Rechnung der alten Juden mit vorbesagter Helfte immer eins sind, so wird der Quotient die Länge einer solchen ungleichen Stunde in Graden und Minuten darstellen, alsdann di- vidiret man mit dieser letzten Zahl die Grade und Minuten, die sich nach der Zeit, da die Sonne über, oder auch unter dem Horizonte stehet, ergeben, so wird der Quotient die verlangte ungleiche Stunde zeigen. Z. E. wann die Sonne zu früh um 5. Uhr aufgehet, ist die Helfte des Tages 7. Stunden lang, diese 7. Stunden mit 15. Graden multipliciret, geben den arcum se- midiurnum von 105. Graden, welche dann mit 6. dividiret 17 . Grad vor die Länge einer ungleichen Stunde überlassen, so es um 10. Uhr Vormitta- ge wäre, daß demnach die Sonne 5. Stunden schon über dem Horizont
dann den auf der obern Scheibe bemerkten Ort auf denjenigen Höhenzir- kel, in welchem ſich die Sonne befindet, und zwar entweder auf die Seite gegen Morgen, ſo man die Beobachtung Vormittag angeſtellet, oder auf die andere gegen Abend, wann ſolche Nachmittag vorgenommen worden, und ſtellet die Regel auf den Punct der Ekliptik, ſo wird man auf dem äuſ- ſern Rande dieſes Aſtrolabii, welche Zeit es ſeye, gar bald erkennen.
Wollte man zu Nachts die Zeit wiſſen, obſerviret man die Höhe ei- nes Sterns, der auf der obern beweglichen Scheibe angedeutet iſt, und ſtel- let ſelbigen ebenfalls auf den correſpondirenden Höhenzirkel, wie es ſich gehö- ret, die Regel aber auf den Ort der Sonne, den ſie zu ſolcher Zeit in der Ekliptik präſentiret, ſo wird man gleichfalls auf dem beſagten äuſſern Ran- de die verlangte Zeit erfahren.
Dieſe nach den gemeinen, oder ſogenannten europäiſchen Stunden ge- fundene Zeit, mag man auch nach denjenigen Stunden, wie ſolche ehedeſſen bey den Babylontern von einem Aufgange der Sonne bis wieder zu den an- dern, und vorjetzo bey den Italiänern von einem Niedergang der Sonne bis zu den andern Niedergang zu zehlen, in Gebrauche, gar leicht determi- niren, da man von einer gemeinen Stunde den Aufgang der Sonne, wann ſich ſolcher ebenfalls nach der gemeinen Zeitbeſtimmung ereignet, abziehet, ſo wird man die Babyloniſche, und ſo man beyde addiret, der Italiäniſche Stunden bekommen, als z. E. wann es nach unſerer Zeitbenennung 11. Uhr Vormittags iſt, und die Sonne iſt zu früh eben um 7. Uhr aufgegangen, ſo ſolget aus beſagtem, daß jene die 4te Bahyloniſche und die 18te Italiäni- ſche alsdann ſeyn müſſe, und ſo ferner.
Die Reduction der gemeinen in die ungleiche oder Jüdiſche Stunden wird auf folgende Weiſe angeſtellet: Man multipliciret erſtlich die Stun- den, die die Helfte des vorgegebenen Tags (auch der Nacht) ausmacht, mit 15. Graden, als des Maſes einer jeden ſolchen gemeinen Stunde, dividiret das Product mit 6. Stunden, die nach der Rechnung der alten Juden mit vorbeſagter Helfte immer eins ſind, ſo wird der Quotient die Länge einer ſolchen ungleichen Stunde in Graden und Minuten darſtellen, alsdann di- vidiret man mit dieſer letzten Zahl die Grade und Minuten, die ſich nach der Zeit, da die Sonne über, oder auch unter dem Horizonte ſtehet, ergeben, ſo wird der Quotient die verlangte ungleiche Stunde zeigen. Z. E. wann die Sonne zu früh um 5. Uhr aufgehet, iſt die Helfte des Tages 7. Stunden lang, dieſe 7. Stunden mit 15. Graden multipliciret, geben den arcum ſe- midiurnum von 105. Graden, welche dann mit 6. dividiret 17 . Grad vor die Länge einer ungleichen Stunde überlaſſen, ſo es um 10. Uhr Vormitta- ge wäre, daß demnach die Sonne 5. Stunden ſchon über dem Horizont
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dann den auf der obern Scheibe bemerkten Ort auf denjenigen Höhenzir-
kel, in welchem ſich die Sonne befindet, und zwar entweder auf die Seite
gegen Morgen, ſo man die Beobachtung Vormittag angeſtellet, oder auf
die andere gegen Abend, wann ſolche Nachmittag vorgenommen worden,
und ſtellet die Regel auf den Punct der Ekliptik, ſo wird man auf dem äuſ-
ſern Rande dieſes Aſtrolabii, welche Zeit es ſeye, gar bald erkennen.
Wollte man zu Nachts die Zeit wiſſen, obſerviret man die Höhe ei-
nes Sterns, der auf der obern beweglichen Scheibe angedeutet iſt, und ſtel-
let ſelbigen ebenfalls auf den correſpondirenden Höhenzirkel, wie es ſich gehö-
ret, die Regel aber auf den Ort der Sonne, den ſie zu ſolcher Zeit in der
Ekliptik präſentiret, ſo wird man gleichfalls auf dem beſagten äuſſern Ran-
de die verlangte Zeit erfahren.
Dieſe nach den gemeinen, oder ſogenannten europäiſchen Stunden ge-
fundene Zeit, mag man auch nach denjenigen Stunden, wie ſolche ehedeſſen
bey den Babylontern von einem Aufgange der Sonne bis wieder zu den an-
dern, und vorjetzo bey den Italiänern von einem Niedergang der Sonne
bis zu den andern Niedergang zu zehlen, in Gebrauche, gar leicht determi-
niren, da man von einer gemeinen Stunde den Aufgang der Sonne, wann
ſich ſolcher ebenfalls nach der gemeinen Zeitbeſtimmung ereignet, abziehet,
ſo wird man die Babyloniſche, und ſo man beyde addiret, der Italiäniſche
Stunden bekommen, als z. E. wann es nach unſerer Zeitbenennung 11. Uhr
Vormittags iſt, und die Sonne iſt zu früh eben um 7. Uhr aufgegangen,
ſo ſolget aus beſagtem, daß jene die 4te Bahyloniſche und die 18te Italiäni-
ſche alsdann ſeyn müſſe, und ſo ferner.
Die Reduction der gemeinen in die ungleiche oder Jüdiſche Stunden
wird auf folgende Weiſe angeſtellet: Man multipliciret erſtlich die Stun-
den, die die Helfte des vorgegebenen Tags (auch der Nacht) ausmacht, mit
15. Graden, als des Maſes einer jeden ſolchen gemeinen Stunde, dividiret
das Product mit 6. Stunden, die nach der Rechnung der alten Juden mit
vorbeſagter Helfte immer eins ſind, ſo wird der Quotient die Länge einer
ſolchen ungleichen Stunde in Graden und Minuten darſtellen, alsdann di-
vidiret man mit dieſer letzten Zahl die Grade und Minuten, die ſich nach
der Zeit, da die Sonne über, oder auch unter dem Horizonte ſtehet, ergeben,
ſo wird der Quotient die verlangte ungleiche Stunde zeigen. Z. E. wann
die Sonne zu früh um 5. Uhr aufgehet, iſt die Helfte des Tages 7. Stunden
lang, dieſe 7. Stunden mit 15. Graden multipliciret, geben den arcum ſe-
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Bion, Nicolas: Dritte Eröfnung der neuen mathematischen Werkschule (Übers. Johann Gabriel Doppelmayr). Bd. 3. Nürnberg, 1765, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bion_werkschule03_1765/84>, abgerufen am 16.02.2025.
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