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Binder, Sidonie: Zum Wiesbadener Ärztetag. In: Die Frau 12 (1898). S. 705–712.

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Zum Wiesbadener Ärztetag.
ganz erlauchten Ausnahmefällen den Pfad durch das Labyrinth ihrer Schlußexamina
finden, ohne einen dicken Ariadneknäuel oft keineswegs solid zusammengeraffter
Gedächtnisdinge. Die vollgekritzelten Manschetten, die von erstaunten Müttern und
Schwestern solcher "studiert" habenden Prüflinge zuweilen nachher in der Wäsche
gefunden werden, bekunden wenigstens, daß selbst der Verlaß auf diesen "frauenhaften"
Gedächtniskram nicht immer als unerschütterlich empfunden wird.

Da wir just von den Prüfungen reden, so frage ich weiter: Was bezweckte der
Herr Referent mit seiner Verwunderung darüber, daß nach dem Bericht des preußischen
Kultusministers von 1895-97 von 18 Damen 3-16 Prozent die Reifeprüfung
nicht bestanden haben? Und was glaubt er mit dieser Thatsache zu beweisen? Doch
nicht die durchschnittlich geringere Fähigkeit der Frau, Gymnasialkurse zu absolvieren?
Hat der Herr Referent sich an wirklich unterrichteter Stelle nach den nähern Gründen
dieses Nichtbestehens erkundigt? Sind ihm die großen Erschwerungen bekannt, unter
denen die jungen Damen in Preußen als Extranerinnen zur Abiturientenprüfung
zugelassen werden? Weiß er, daß von den männlichen Extranern fünfzig vom Hundert
durchzufallen pflegen? Warum verschweigt er, daß der preußische Kultusminister, auf
den er sich ja doch beruft, selbst, in öffentlicher Sitzung, ausgesprochen hat, die
Abiturientinnen hätten Examina abgelegt, vor denen man allen Respekt haben müsse?
Da ein doloses Verhalten mir für ausgeschlossen gilt, so kann ich nur annehmen, daß
der Herr Referent versäumt hat, sich über diese Punkte in angemessener Weise zu unterrichten.

Mit dem ersten Examen kam auch das Durchfallen in die Welt. Bis jetzt hatten
die Männer ein fast ausschließliches Monopol darauf; künftig müssen auch die Frauen
dran glauben. Jch habe während vieler Jahre meines Lebens einschlägigen Ver-
hältnissen sehr nahe gestanden und in Bezug auf das Durchfallen junger Männer,
das Herauslaufen aus der Mitte der allerverschiedensten Examina, das Nichterscheinen
bereits gemeldeter Prüflinge, das Menschenmögliche erlebt. Zur diesjährigen
1. juristischen Dienstprüfung in Tübingen hatten sich ursprünglich 56 Kandidaten
gemeldet; 3 davon erschienen überhaupt nicht, 4 traten während der Prüfung zurück.
Von den noch übrigen 49 Kandidaten wurden 42 für examiniert erklärt. Also: ganz
durchgefallen sind von 49 Prüflingen 7 - etwas über 14 Prozent. Rechnet man
die 4 während des Examens Zurückgetretenen hinzu, so haben wir 11 von 53 - fast
21 Prozent. Zählt man dazu noch die 3 Nichterschienenen, die allerdings auch etwas
anderes als begründete Examensangst fern gehalten haben kann, so ergiebt sich, daß
von 56 bereits dazu Angemeldeten 20-25 Prozent die Prüfung teils gar nicht
abgelegt, teils nicht bestanden haben.

Sollen wir nun nach der Methode von Prof. Penzoldt anzunehmen versuchen,
daß, weil vom Hundert der Tübinger juristischen Kandidaten 14-25 es zu keiner
Prüfungsnote brachten, das männliche Geschlecht im allgemeinen zum Studium der
Jurisprudenz nicht eben geeignet erscheine? Gewiß nicht. Aber ebenso müssen wir
auch die 84 vom Hundert der preußischen Abiturientinnen, die in den beiden letzten
Jahren das Reifezeugnis für die Universität erlangt haben, angesichts der für die männlichen
Abiturienten gar nicht bestehenden Schwierigkeiten, unter denen diese jungen Mädchen ihr
Examen ablegten, ohne weiteres als ein außerordentlich günstiges Resultat gelten lassen.

Gegen die Befähigung und Zulassung der Frauen speziell zum ärztlichen Beruf
hat der Referent des 26. deutschen Ärztetages nicht mehr und nicht weniger, auch keine
anderen Gründe vorzubringen gewußt, als die bereits sattsam vorgebrachten und bis

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Zum Wiesbadener Ärztetag.
ganz erlauchten Ausnahmefällen den Pfad durch das Labyrinth ihrer Schlußexamina
finden, ohne einen dicken Ariadneknäuel oft keineswegs solid zusammengeraffter
Gedächtnisdinge. Die vollgekritzelten Manschetten, die von erstaunten Müttern und
Schwestern solcher „studiert“ habenden Prüflinge zuweilen nachher in der Wäsche
gefunden werden, bekunden wenigstens, daß selbst der Verlaß auf diesen „frauenhaften“
Gedächtniskram nicht immer als unerschütterlich empfunden wird.

Da wir just von den Prüfungen reden, so frage ich weiter: Was bezweckte der
Herr Referent mit seiner Verwunderung darüber, daß nach dem Bericht des preußischen
Kultusministers von 1895-97 von 18 Damen 3-16 Prozent die Reifeprüfung
nicht bestanden haben? Und was glaubt er mit dieser Thatsache zu beweisen? Doch
nicht die durchschnittlich geringere Fähigkeit der Frau, Gymnasialkurse zu absolvieren?
Hat der Herr Referent sich an wirklich unterrichteter Stelle nach den nähern Gründen
dieses Nichtbestehens erkundigt? Sind ihm die großen Erschwerungen bekannt, unter
denen die jungen Damen in Preußen als Extranerinnen zur Abiturientenprüfung
zugelassen werden? Weiß er, daß von den männlichen Extranern fünfzig vom Hundert
durchzufallen pflegen? Warum verschweigt er, daß der preußische Kultusminister, auf
den er sich ja doch beruft, selbst, in öffentlicher Sitzung, ausgesprochen hat, die
Abiturientinnen hätten Examina abgelegt, vor denen man allen Respekt haben müsse?
Da ein doloses Verhalten mir für ausgeschlossen gilt, so kann ich nur annehmen, daß
der Herr Referent versäumt hat, sich über diese Punkte in angemessener Weise zu unterrichten.

Mit dem ersten Examen kam auch das Durchfallen in die Welt. Bis jetzt hatten
die Männer ein fast ausschließliches Monopol darauf; künftig müssen auch die Frauen
dran glauben. Jch habe während vieler Jahre meines Lebens einschlägigen Ver-
hältnissen sehr nahe gestanden und in Bezug auf das Durchfallen junger Männer,
das Herauslaufen aus der Mitte der allerverschiedensten Examina, das Nichterscheinen
bereits gemeldeter Prüflinge, das Menschenmögliche erlebt. Zur diesjährigen
1. juristischen Dienstprüfung in Tübingen hatten sich ursprünglich 56 Kandidaten
gemeldet; 3 davon erschienen überhaupt nicht, 4 traten während der Prüfung zurück.
Von den noch übrigen 49 Kandidaten wurden 42 für examiniert erklärt. Also: ganz
durchgefallen sind von 49 Prüflingen 7 – etwas über 14 Prozent. Rechnet man
die 4 während des Examens Zurückgetretenen hinzu, so haben wir 11 von 53 – fast
21 Prozent. Zählt man dazu noch die 3 Nichterschienenen, die allerdings auch etwas
anderes als begründete Examensangst fern gehalten haben kann, so ergiebt sich, daß
von 56 bereits dazu Angemeldeten 20-25 Prozent die Prüfung teils gar nicht
abgelegt, teils nicht bestanden haben.

Sollen wir nun nach der Methode von Prof. Penzoldt anzunehmen versuchen,
daß, weil vom Hundert der Tübinger juristischen Kandidaten 14-25 es zu keiner
Prüfungsnote brachten, das männliche Geschlecht im allgemeinen zum Studium der
Jurisprudenz nicht eben geeignet erscheine? Gewiß nicht. Aber ebenso müssen wir
auch die 84 vom Hundert der preußischen Abiturientinnen, die in den beiden letzten
Jahren das Reifezeugnis für die Universität erlangt haben, angesichts der für die männlichen
Abiturienten gar nicht bestehenden Schwierigkeiten, unter denen diese jungen Mädchen ihr
Examen ablegten, ohne weiteres als ein außerordentlich günstiges Resultat gelten lassen.

Gegen die Befähigung und Zulassung der Frauen speziell zum ärztlichen Beruf
hat der Referent des 26. deutschen Ärztetages nicht mehr und nicht weniger, auch keine
anderen Gründe vorzubringen gewußt, als die bereits sattsam vorgebrachten und bis

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[707/0003] Zum Wiesbadener Ärztetag. ganz erlauchten Ausnahmefällen den Pfad durch das Labyrinth ihrer Schlußexamina finden, ohne einen dicken Ariadneknäuel oft keineswegs solid zusammengeraffter Gedächtnisdinge. Die vollgekritzelten Manschetten, die von erstaunten Müttern und Schwestern solcher „studiert“ habenden Prüflinge zuweilen nachher in der Wäsche gefunden werden, bekunden wenigstens, daß selbst der Verlaß auf diesen „frauenhaften“ Gedächtniskram nicht immer als unerschütterlich empfunden wird. Da wir just von den Prüfungen reden, so frage ich weiter: Was bezweckte der Herr Referent mit seiner Verwunderung darüber, daß nach dem Bericht des preußischen Kultusministers von 1895-97 von 18 Damen 3-16 Prozent die Reifeprüfung nicht bestanden haben? Und was glaubt er mit dieser Thatsache zu beweisen? Doch nicht die durchschnittlich geringere Fähigkeit der Frau, Gymnasialkurse zu absolvieren? Hat der Herr Referent sich an wirklich unterrichteter Stelle nach den nähern Gründen dieses Nichtbestehens erkundigt? Sind ihm die großen Erschwerungen bekannt, unter denen die jungen Damen in Preußen als Extranerinnen zur Abiturientenprüfung zugelassen werden? Weiß er, daß von den männlichen Extranern fünfzig vom Hundert durchzufallen pflegen? Warum verschweigt er, daß der preußische Kultusminister, auf den er sich ja doch beruft, selbst, in öffentlicher Sitzung, ausgesprochen hat, die Abiturientinnen hätten Examina abgelegt, vor denen man allen Respekt haben müsse? Da ein doloses Verhalten mir für ausgeschlossen gilt, so kann ich nur annehmen, daß der Herr Referent versäumt hat, sich über diese Punkte in angemessener Weise zu unterrichten. Mit dem ersten Examen kam auch das Durchfallen in die Welt. Bis jetzt hatten die Männer ein fast ausschließliches Monopol darauf; künftig müssen auch die Frauen dran glauben. Jch habe während vieler Jahre meines Lebens einschlägigen Ver- hältnissen sehr nahe gestanden und in Bezug auf das Durchfallen junger Männer, das Herauslaufen aus der Mitte der allerverschiedensten Examina, das Nichterscheinen bereits gemeldeter Prüflinge, das Menschenmögliche erlebt. Zur diesjährigen 1. juristischen Dienstprüfung in Tübingen hatten sich ursprünglich 56 Kandidaten gemeldet; 3 davon erschienen überhaupt nicht, 4 traten während der Prüfung zurück. Von den noch übrigen 49 Kandidaten wurden 42 für examiniert erklärt. Also: ganz durchgefallen sind von 49 Prüflingen 7 – etwas über 14 Prozent. Rechnet man die 4 während des Examens Zurückgetretenen hinzu, so haben wir 11 von 53 – fast 21 Prozent. Zählt man dazu noch die 3 Nichterschienenen, die allerdings auch etwas anderes als begründete Examensangst fern gehalten haben kann, so ergiebt sich, daß von 56 bereits dazu Angemeldeten 20-25 Prozent die Prüfung teils gar nicht abgelegt, teils nicht bestanden haben. Sollen wir nun nach der Methode von Prof. Penzoldt anzunehmen versuchen, daß, weil vom Hundert der Tübinger juristischen Kandidaten 14-25 es zu keiner Prüfungsnote brachten, das männliche Geschlecht im allgemeinen zum Studium der Jurisprudenz nicht eben geeignet erscheine? Gewiß nicht. Aber ebenso müssen wir auch die 84 vom Hundert der preußischen Abiturientinnen, die in den beiden letzten Jahren das Reifezeugnis für die Universität erlangt haben, angesichts der für die männlichen Abiturienten gar nicht bestehenden Schwierigkeiten, unter denen diese jungen Mädchen ihr Examen ablegten, ohne weiteres als ein außerordentlich günstiges Resultat gelten lassen. Gegen die Befähigung und Zulassung der Frauen speziell zum ärztlichen Beruf hat der Referent des 26. deutschen Ärztetages nicht mehr und nicht weniger, auch keine anderen Gründe vorzubringen gewußt, als die bereits sattsam vorgebrachten und bis 45*

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Zitationshilfe: Binder, Sidonie: Zum Wiesbadener Ärztetag. In: Die Frau 12 (1898). S. 705–712, S. 707. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/binder_aerztetag_1898/3>, abgerufen am 27.11.2024.