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Beyer, Conrad: Deutsche Poetik. Handbuch der deutschen Dichtkunst nach den Anforderungen der Gegenwart. Erster Band. Stuttgart, 1882.

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die Betonung bei unseren eigenen Schöpfungen mehr als seither in's Auge zu p1b_233.002
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Rhythmik, die aus Worten wie "Holzklotzpflock" nimmermehr Musik zu hören p1b_233.004
vermag. Schon ist ohne Abstraktion der Gesetze durch die Schöpfungen unserer p1b_233.005
klassischen Dichter das Ohr, d. h. der ästhetische Geschmack so weit gebildet, p1b_233.006
daß auch kleinere Geister manches Gute schaffen, ohne sich der Gesetze bewußt p1b_233.007
zu sein. Die Sprache mit ihren schönen Tonlichtern tönt und leuchtet auch p1b_233.008
ihrem durch gute Muster gebildetem Gefühle. Auch unsere Volksdichter haben p1b_233.009
von jeher - bewußt oder unbewußt - den Accent beachtet, ohne von feiner p1b_233.010
Tonwägung mehr gewußt zu haben, als griechische Volksdichter von der eigentlichen p1b_233.011
feinen Quantität wußten. Sie haben aber freilich keinerlei Beitrag für p1b_233.012
beabsichtigte Pflege der accentuierenden Metrik liefern können. Und wenn bei p1b_233.013
Goethe, Schiller, Rückert, Uhland, Heine, Freiligrath, Geibel, Gottschall, p1b_233.014
Hamerling, Scheffel &c. (aus deren Werken wir mühsam genug teilweise die p1b_233.015
Regeln unserer accentuierenden Metrik abstrahieren konnten) arge Verstöße vorkommen, p1b_233.016
so bleiben dieselben doch vereinzelt, während das Produkt des selbst p1b_233.017
talentvollen, unterrichteten, dilettantischen Versbildners die Betonungsfehler in p1b_233.018
jeder Strophe ersehen läßt. Erst bei genauerem wissenschaftlichem Studium der p1b_233.019
Betonungsgesetze wird unsere Poesie mit der Zeit eine klassische Höhe erreichen, p1b_233.020
die uns - vielleicht teilweise - sogar auf den Reim verzichten lassen wird.

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§ 72. Grundgesetz unserer gegenwärtigen Prosodik.

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1. Die deutsche Betonung ist gesetzmäßig berechtigt.

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2. Grundgesetz für unsere Betonung ist: Der Accent ruht stets p1b_233.024
auf dem Stamm des Wortes.

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3. Für richtige Erkenntnis dieses Gesetzes ist Kenntnis des Stamms p1b_233.026
und der sog. Accessorien nötig.

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1. Die deutsche Betonung, der bis zum heutigen Tage in unserer Litteratur p1b_233.028
theoretisch viel zu wenig Beachtung geschenkt wurde, ist weder zufällig, p1b_233.029
noch willkürlich. Sie ist einer strengen Methode der Behandlung fähig, was die p1b_233.030
nachstehenden Paragraphen beweisen werden. Sie ermöglicht es dem Forscher, p1b_233.031
Gesetze (Accentgesetze) auf Grundlage sinnlicher Anschauung und Wahrnehmung p1b_233.032
durch Jnduktion und aus einem Prinzip durch Deduktion zu gewinnen. Liefern p1b_233.033
wir hier den Beweis im weitesten Umriß! Die begrifflich bedeutsamste Silbe, p1b_233.034
von welcher der Accent angezogen wird, ist die Stammsilbe. Alle deutschen p1b_233.035
Wörter lassen
sich auf einen einsilbigen Stamm zurückführen, p1b_233.036
der das Betonungsgewicht hat. So hat sich unsere Sprache, so unsere p1b_233.037
Betonung gebildet. Von diesem Gesichtspunkt müssen wir p1b_233.038
beim Aufbau unserer Prosodik ausgehen.

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2. Grundregel für die deutsche Betonung ist somit: Der Accent ruht p1b_233.040
auf dem Wortstamm, auf der Wurzel.
Da unsere Sprache trochäischen p1b_233.041
Rhythmus hat, indem die meisten Wörter mit der Wurzel beginnen (z. B. - Breve

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die Betonung bei unseren eigenen Schöpfungen mehr als seither in's Auge zu p1b_233.002
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Rhythmik, die aus Worten wie „Holzklotzpflock“ nimmermehr Musik zu hören p1b_233.004
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klassischen Dichter das Ohr, d. h. der ästhetische Geschmack so weit gebildet, p1b_233.006
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die uns ─ vielleicht teilweise ─ sogar auf den Reim verzichten lassen wird.

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§ 72. Grundgesetz unserer gegenwärtigen Prosodik.

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1. Die deutsche Betonung ist gesetzmäßig berechtigt.

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2. Grundgesetz für unsere Betonung ist: Der Accent ruht stets p1b_233.024
auf dem Stamm des Wortes.

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3. Für richtige Erkenntnis dieses Gesetzes ist Kenntnis des Stamms p1b_233.026
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1. Die deutsche Betonung, der bis zum heutigen Tage in unserer Litteratur p1b_233.028
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noch willkürlich. Sie ist einer strengen Methode der Behandlung fähig, was die p1b_233.030
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Gesetze (Accentgesetze) auf Grundlage sinnlicher Anschauung und Wahrnehmung p1b_233.032
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Betonung gebildet. Von diesem Gesichtspunkt müssen wir p1b_233.038
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Zitationshilfe: Beyer, Conrad: Deutsche Poetik. Handbuch der deutschen Dichtkunst nach den Anforderungen der Gegenwart. Erster Band. Stuttgart, 1882, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beyer_poetik01_1882/267>, abgerufen am 22.11.2024.