Es geschah auch in kurtzem, daß der Bürgermei- ster los gelassen wurde; und, wie er mir gesaget, so war es bey seiner Ranzionirung ergangen. Es hatte die Stadt noch einmal so viel gekostet, als sonsten, wenn er nicht gegenwärtig gewesen. Er kam kurtz darauf, und nach den Weyh- nachts-Feyertagen nach Breßlau, und alß ich ihm aufwartete, und mich vor die Predigt be- danckte, so war er so genereux, und zahlte mir von seinem eigenen, 15. harte Thaler aus, damit ich wieder nach Leipzig ziehen könte.
Anno 1707. §. 89.
Jch machte auch gleich dazu Anstalt, doch wolte ich gerne erst einmahl in der Stadt predi- gen, um die übele Nach-Rede zu widerlegen, als ob mir die Cantzel wäre verboten worden. Aber siehe, Herr Inspector Neumann war noch un- versöhnt; und ob er gleich durch den Brief war von meiner Unschuld überführet worden, und daß das keinen Grund hätte, wessen er mich be- zichtiget; so verfiel er doch auf eine neue Inven- tion, wo nicht meine Predigt in Breßlau, doch einst meine Promotion zum Predigt-Amte zu hindern, und schwer zu machen. Er wuste wohl, was das in unserer Kirche bey einem Candidato Ministerii zu sagen hat, wenn er
wegen
D d 4
und, nachdem er allda
Es geſchah auch in kurtzem, daß der Buͤrgermei- ſter los gelaſſen wurde; und, wie er mir geſaget, ſo war es bey ſeiner Ranzionirung ergangen. Es hatte die Stadt noch einmal ſo viel gekoſtet, als ſonſten, wenn er nicht gegenwaͤrtig geweſen. Er kam kurtz darauf, und nach den Weyh- nachts-Feyertagen nach Breßlau, und alß ich ihm aufwartete, und mich vor die Predigt be- danckte, ſo war er ſo genereux, und zahlte mir von ſeinem eigenen, 15. harte Thaler aus, damit ich wieder nach Leipzig ziehen koͤnte.
Anno 1707. §. 89.
Jch machte auch gleich dazu Anſtalt, doch wolte ich gerne erſt einmahl in der Stadt predi- gen, um die uͤbele Nach-Rede zu widerlegen, als ob mir die Cantzel waͤre verboten worden. Aber ſiehe, Herr Inſpector Neumann war noch un- verſoͤhnt; und ob er gleich durch den Brief war von meiner Unſchuld uͤberfuͤhret worden, und daß das keinen Grund haͤtte, weſſen er mich be- zichtiget; ſo verfiel er doch auf eine neue Inven- tion, wo nicht meine Predigt in Breßlau, doch einſt meine Promotion zum Predigt-Amte zu hindern, und ſchwer zu machen. Er wuſte wohl, was das in unſerer Kirche bey einem Candidato Miniſterii zu ſagen hat, wenn er
wegen
D d 4
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0469"n="423"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">und, nachdem er allda</hi></fw><lb/>
Es geſchah auch in kurtzem, daß der Buͤrgermei-<lb/>ſter los gelaſſen wurde; und, wie er mir geſaget,<lb/>ſo war es bey ſeiner <hirendition="#aq">Ranzioni</hi>rung ergangen.<lb/>
Es hatte die Stadt noch einmal ſo viel gekoſtet,<lb/>
als ſonſten, wenn er nicht gegenwaͤrtig geweſen.<lb/>
Er kam kurtz darauf, und nach den Weyh-<lb/>
nachts-Feyertagen nach Breßlau, und alß ich<lb/>
ihm aufwartete, und mich vor die Predigt be-<lb/>
danckte, ſo war er ſo <hirendition="#aq">genereux,</hi> und zahlte mir<lb/>
von ſeinem eigenen, 15. harte Thaler aus, damit<lb/>
ich wieder nach Leipzig ziehen koͤnte.</p></div><lb/><divn="1"><head><hirendition="#b"><hirendition="#g"><hirendition="#aq">Anno</hi> 1707.</hi><lb/>
§. 89.</hi></head><lb/><p>Jch machte auch gleich dazu Anſtalt, doch<lb/>
wolte ich gerne erſt einmahl in der Stadt predi-<lb/>
gen, um die uͤbele Nach-Rede zu widerlegen, als<lb/>
ob mir die Cantzel waͤre verboten worden. Aber<lb/>ſiehe, Herr <hirendition="#aq">Inſpector</hi> Neumann war noch un-<lb/>
verſoͤhnt; und ob er gleich durch den Brief war<lb/>
von meiner Unſchuld uͤberfuͤhret worden, und<lb/>
daß das keinen Grund haͤtte, weſſen er mich be-<lb/>
zichtiget; ſo verfiel er doch auf eine neue <hirendition="#aq">Inven-<lb/>
tion,</hi> wo nicht meine Predigt in Breßlau, doch<lb/>
einſt meine <hirendition="#aq">Promotion</hi> zum Predigt-Amte zu<lb/>
hindern, und ſchwer zu machen. Er wuſte<lb/>
wohl, was das in unſerer Kirche bey einem<lb/><hirendition="#aq">Candidato Miniſterii</hi> zu ſagen hat, wenn er<lb/><fwplace="bottom"type="sig">D d 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">wegen</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[423/0469]
und, nachdem er allda
Es geſchah auch in kurtzem, daß der Buͤrgermei-
ſter los gelaſſen wurde; und, wie er mir geſaget,
ſo war es bey ſeiner Ranzionirung ergangen.
Es hatte die Stadt noch einmal ſo viel gekoſtet,
als ſonſten, wenn er nicht gegenwaͤrtig geweſen.
Er kam kurtz darauf, und nach den Weyh-
nachts-Feyertagen nach Breßlau, und alß ich
ihm aufwartete, und mich vor die Predigt be-
danckte, ſo war er ſo genereux, und zahlte mir
von ſeinem eigenen, 15. harte Thaler aus, damit
ich wieder nach Leipzig ziehen koͤnte.
Anno 1707.
§. 89.
Jch machte auch gleich dazu Anſtalt, doch
wolte ich gerne erſt einmahl in der Stadt predi-
gen, um die uͤbele Nach-Rede zu widerlegen, als
ob mir die Cantzel waͤre verboten worden. Aber
ſiehe, Herr Inſpector Neumann war noch un-
verſoͤhnt; und ob er gleich durch den Brief war
von meiner Unſchuld uͤberfuͤhret worden, und
daß das keinen Grund haͤtte, weſſen er mich be-
zichtiget; ſo verfiel er doch auf eine neue Inven-
tion, wo nicht meine Predigt in Breßlau, doch
einſt meine Promotion zum Predigt-Amte zu
hindern, und ſchwer zu machen. Er wuſte
wohl, was das in unſerer Kirche bey einem
Candidato Miniſterii zu ſagen hat, wenn er
wegen
D d 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Bernd, Adam: Eigene Lebens-Beschreibung. Leipzig, 1738, S. 423. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bernd_lebensbeschreibung_1738/469>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.