Pfeiffer reduzirt im zweiten Band der Monographie, 1848, wieder alles auf zwei Arten, einen Bulimus perversus L., 13 Varie- täten umfassend, wovon 8 links, 6 rechts und über die Philippinen, Molukken, Timor, Celebes, Java, Hinterindien "nec non" (gewiss nicht) Südamerika verbreitet, und den beständig linken B. laevus Müll., dessen Vaterland sich wenigstens auf Java, Amboina und Timor beschränken soll. Der entschiedenste Fortschritt geschah das Jahr darauf durch Mousson, welcher der Bearbeitung der Zollinger'schen Schnecken einen eigenen kleinen Aufsatz "über die Gruppe des Bulimus perversus und laevus" beifügte, dabei mit Recht den Grundsatz hervorhebend und befolgend, für Aufstellung der Arten auch anscheinend geringe Differenzen, sobald sie bei allen Exemplaren derselben Localität konstant bleiben, zu benutzen, ein Grundsatz, der freilich bei der früheren Verwirrung und Mangel- haftigkeit der Vaterlandsangaben kaum a priori denkbar war. Er theilt die Arten in zwei Gruppen, die zweite derselben enthält nur solche, welche beständig oder "fast" beständig links gewunden sind, in der ersten sind fast alle Arten bald rechts- bald linksgewunden, und wo Mousson nur eine Richtung kennt, wie bei B. purus rechts, bei B. chloris links, setzt er wenigstens ein Fragezeichen dazu, wie um anzudeuten, dass ein andersgewundenes Exemplar ihm nicht unerwünscht käme.
Da ich seine Arbeit hierüber durchaus als Grundlage nehme, um sie auf Grund eigener Erfahrungen mehr zu bestätigen und zu vervollständigen, als abzuändern, so füge ich hier die Uebersicht der von ihm angenommenen 13 Arten mit besonderer Hervorhebung des Vaterlandes an:
[Tabelle]
über die Arten von Amphidromus.
[Tabelle]
Pfeiffer reduzirt im zweiten Band der Monographie, 1848, wieder alles auf zwei Arten, einen Bulimus perversus L., 13 Varie- täten umfassend, wovon 8 links, 6 rechts und über die Philippinen, Molukken, Timor, Celebes, Java, Hinterindien »nec non« (gewiss nicht) Südamerika verbreitet, und den beständig linken B. laevus Müll., dessen Vaterland sich wenigstens auf Java, Amboina und Timor beschränken soll. Der entschiedenste Fortschritt geschah das Jahr darauf durch Mousson, welcher der Bearbeitung der Zollinger’schen Schnecken einen eigenen kleinen Aufsatz »über die Gruppe des Bulimus perversus und laevus« beifügte, dabei mit Recht den Grundsatz hervorhebend und befolgend, für Aufstellung der Arten auch anscheinend geringe Differenzen, sobald sie bei allen Exemplaren derselben Localität konstant bleiben, zu benutzen, ein Grundsatz, der freilich bei der früheren Verwirrung und Mangel- haftigkeit der Vaterlandsangaben kaum a priori denkbar war. Er theilt die Arten in zwei Gruppen, die zweite derselben enthält nur solche, welche beständig oder »fast« beständig links gewunden sind, in der ersten sind fast alle Arten bald rechts- bald linksgewunden, und wo Mousson nur eine Richtung kennt, wie bei B. purus rechts, bei B. chloris links, setzt er wenigstens ein Fragezeichen dazu, wie um anzudeuten, dass ein andersgewundenes Exemplar ihm nicht unerwünscht käme.
Da ich seine Arbeit hierüber durchaus als Grundlage nehme, um sie auf Grund eigener Erfahrungen mehr zu bestätigen und zu vervollständigen, als abzuändern, so füge ich hier die Uebersicht der von ihm angenommenen 13 Arten mit besonderer Hervorhebung des Vaterlandes an:
[Tabelle]
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0355"n="335"/><fwplace="top"type="header">über die Arten von Amphidromus.</fw><lb/><table><row><cell/></row></table><p><hirendition="#g">Pfeiffer</hi> reduzirt im zweiten Band der Monographie, 1848,<lb/>
wieder alles auf zwei Arten, einen Bulimus perversus L., 13 Varie-<lb/>
täten umfassend, wovon 8 links, 6 rechts und über die Philippinen,<lb/>
Molukken, Timor, Celebes, Java, Hinterindien »nec non« (gewiss<lb/>
nicht) Südamerika verbreitet, und den beständig linken B. laevus<lb/>
Müll., dessen Vaterland sich wenigstens auf Java, Amboina und<lb/>
Timor beschränken soll. Der entschiedenste Fortschritt geschah<lb/>
das Jahr darauf durch <hirendition="#g">Mousson</hi>, welcher der Bearbeitung der<lb/>
Zollinger’schen Schnecken einen eigenen kleinen Aufsatz »über die<lb/>
Gruppe des Bulimus perversus und laevus« beifügte, dabei mit<lb/>
Recht den Grundsatz hervorhebend und befolgend, für Aufstellung<lb/>
der Arten auch anscheinend geringe Differenzen, sobald sie bei<lb/>
allen Exemplaren derselben Localität konstant bleiben, zu benutzen,<lb/>
ein Grundsatz, der freilich bei der früheren Verwirrung und Mangel-<lb/>
haftigkeit der Vaterlandsangaben kaum a priori denkbar war. Er<lb/>
theilt die Arten in zwei Gruppen, die zweite derselben enthält nur<lb/>
solche, welche beständig oder »fast« beständig links gewunden sind,<lb/>
in der ersten sind fast alle Arten bald rechts- bald linksgewunden,<lb/>
und wo Mousson nur eine Richtung kennt, wie bei B. purus rechts,<lb/>
bei B. chloris links, setzt er wenigstens ein Fragezeichen dazu,<lb/>
wie um anzudeuten, dass ein andersgewundenes Exemplar ihm nicht<lb/>
unerwünscht käme.</p><lb/><p>Da ich seine Arbeit hierüber durchaus als Grundlage nehme,<lb/>
um sie auf Grund eigener Erfahrungen mehr zu bestätigen und zu<lb/>
vervollständigen, als abzuändern, so füge ich hier die Uebersicht<lb/>
der von ihm angenommenen 13 Arten mit besonderer Hervorhebung<lb/>
des Vaterlandes an:</p><lb/><table><row><cell/></row></table></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[335/0355]
über die Arten von Amphidromus.
Pfeiffer reduzirt im zweiten Band der Monographie, 1848,
wieder alles auf zwei Arten, einen Bulimus perversus L., 13 Varie-
täten umfassend, wovon 8 links, 6 rechts und über die Philippinen,
Molukken, Timor, Celebes, Java, Hinterindien »nec non« (gewiss
nicht) Südamerika verbreitet, und den beständig linken B. laevus
Müll., dessen Vaterland sich wenigstens auf Java, Amboina und
Timor beschränken soll. Der entschiedenste Fortschritt geschah
das Jahr darauf durch Mousson, welcher der Bearbeitung der
Zollinger’schen Schnecken einen eigenen kleinen Aufsatz »über die
Gruppe des Bulimus perversus und laevus« beifügte, dabei mit
Recht den Grundsatz hervorhebend und befolgend, für Aufstellung
der Arten auch anscheinend geringe Differenzen, sobald sie bei
allen Exemplaren derselben Localität konstant bleiben, zu benutzen,
ein Grundsatz, der freilich bei der früheren Verwirrung und Mangel-
haftigkeit der Vaterlandsangaben kaum a priori denkbar war. Er
theilt die Arten in zwei Gruppen, die zweite derselben enthält nur
solche, welche beständig oder »fast« beständig links gewunden sind,
in der ersten sind fast alle Arten bald rechts- bald linksgewunden,
und wo Mousson nur eine Richtung kennt, wie bei B. purus rechts,
bei B. chloris links, setzt er wenigstens ein Fragezeichen dazu,
wie um anzudeuten, dass ein andersgewundenes Exemplar ihm nicht
unerwünscht käme.
Da ich seine Arbeit hierüber durchaus als Grundlage nehme,
um sie auf Grund eigener Erfahrungen mehr zu bestätigen und zu
vervollständigen, als abzuändern, so füge ich hier die Uebersicht
der von ihm angenommenen 13 Arten mit besonderer Hervorhebung
des Vaterlandes an:
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Martens, Eduard von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Zoologischer Teil. Zweiter Band. Berlin, 1867, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasienzoologie02_1867/355>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.