Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.Bedingungen der Chinesen. XV. Frankreich vereint darauf beständen, so wäre das Recht der Ver-tretung für Preussen gewiss zu erlangen; das würde aber den Sturz des Prinzen von Kun bewirken, dessen Folgen sich nicht ab- sehen liessen; deshalb dürften sie solche Pression nicht üben, ohne welche Preussen das Gesandtschaftsrecht unmöglich erlangen könne. In einigen Monaten hoffe man den Kaiser zur Rückkehr zu vermögen; dann würde ein politischer Vertrag vielleicht durch- zusetzen sein. Graf Eulenburg erklärte dagegen, dass er ungesäumt auf sein Ziel losgehen müsse, und sprach die Hoffnung aus, dass die französische Gesandtschaft ihm wenigstens nicht entgegentre- ten werde. Am 16. Mai schickten die Commissare ein langes Schreiben, Preussen verzichtet auf das Recht, einen diplomatischen Ver- Alle contrahirenden deutschen Staaten werden in Handels- Nur unbescholtene Beamten, nicht Kaufleute, werden zu Con- Nicht der deutsche, sondern der chinesische Text des Ver- Die Clausel der "meistbegünstigten Nation" bezieht sich nur Graf Eulenburg antwortete umgehend, dass vor Allem die Bedingungen der Chinesen. XV. Frankreich vereint darauf beständen, so wäre das Recht der Ver-tretung für Preussen gewiss zu erlangen; das würde aber den Sturz des Prinzen von Kuṅ bewirken, dessen Folgen sich nicht ab- sehen liessen; deshalb dürften sie solche Pression nicht üben, ohne welche Preussen das Gesandtschaftsrecht unmöglich erlangen könne. In einigen Monaten hoffe man den Kaiser zur Rückkehr zu vermögen; dann würde ein politischer Vertrag vielleicht durch- zusetzen sein. Graf Eulenburg erklärte dagegen, dass er ungesäumt auf sein Ziel losgehen müsse, und sprach die Hoffnung aus, dass die französische Gesandtschaft ihm wenigstens nicht entgegentre- ten werde. Am 16. Mai schickten die Commissare ein langes Schreiben, Preussen verzichtet auf das Recht, einen diplomatischen Ver- Alle contrahirenden deutschen Staaten werden in Handels- Nur unbescholtene Beamten, nicht Kaufleute, werden zu Con- Nicht der deutsche, sondern der chinesische Text des Ver- Die Clausel der »meistbegünstigten Nation« bezieht sich nur Graf Eulenburg antwortete umgehend, dass vor Allem die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0052" n="38"/><fw place="top" type="header">Bedingungen der Chinesen. 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Bedingungen der Chinesen. XV.
Frankreich vereint darauf beständen, so wäre das Recht der Ver-
tretung für Preussen gewiss zu erlangen; das würde aber den
Sturz des Prinzen von Kuṅ bewirken, dessen Folgen sich nicht ab-
sehen liessen; deshalb dürften sie solche Pression nicht üben,
ohne welche Preussen das Gesandtschaftsrecht unmöglich erlangen
könne. In einigen Monaten hoffe man den Kaiser zur Rückkehr zu
vermögen; dann würde ein politischer Vertrag vielleicht durch-
zusetzen sein. Graf Eulenburg erklärte dagegen, dass er ungesäumt
auf sein Ziel losgehen müsse, und sprach die Hoffnung aus, dass
die französische Gesandtschaft ihm wenigstens nicht entgegentre-
ten werde.
Am 16. Mai schickten die Commissare ein langes Schreiben,
welches zunächst die schwierige Stellung des Prinzen zu den
preussischen Anträgen besprach: der Gesandte trete im Namen
vieler Staaten auf: andere kleinere Reiche würden gleiche For-
derungen stellen; dieses Bedenken sei nur durch den Bericht über
Graf Eulenburg’s Persönlichkeit und die Erklärung der anderen
Gesandten überwunden worden, dass Preussen eine Grossmacht sei.
Die grosse Tsiṅ-Dynastie könne aber keinen politischen, sondern
nur einen Handelsvertrag mit ihm abschliessen, dessen Grund-
lagen in sieben weitschweifigen Artikeln folgenden Inhalts formu-
lirt waren.
Preussen verzichtet auf das Recht, einen diplomatischen Ver-
treter nach Pe-kiṅ zu schicken.
Alle contrahirenden deutschen Staaten werden in Handels-
angelegenheiten nur von den preussischen Consuln vertreten; diese
stehen unter einem General-Consul, welcher mit einem chinesischen
Regierungs-Commissar verhandelt und in wichtigen Fällen durch
diesen an das Ministerium des Auswärtigen in Pe-kiṅ berichtet.
Nur unbescholtene Beamten, nicht Kaufleute, werden zu Con-
suln ernannt, da chinesische Beamte nur solche als gleichberechtigt
ansehen und mit Achtung behandeln können.
Nicht der deutsche, sondern der chinesische Text des Ver-
trages ist maassgebend.
Die Clausel der »meistbegünstigten Nation« bezieht sich nur
auf commercielle, nicht auf politische Vortheile, welche China an-
deren Völkern gewähren wird.
Graf Eulenburg antwortete umgehend, dass vor Allem die
Commissare mit Vollmachten versehen sein müssten; die chinesische
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